absetzbare versicherungen

Beitrag: Steuererklärung: Wie Ihre Versicherungen Ihnen Steuergeschenke bereiten

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Uwe Redler

Redakteur

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Alle Jahre wieder möchte das Finanzamt Geld! Ob Sie aber tatsächlich und wie viel Steuern nachzahlen müssen, hängt auch davon ab, wie Sie, beziehungsweise Ihre Familie, versichert sind. Denn Versicherungen können, unter bestimmten Kriterien, in der jährlichen Steuererklärung abgesetzt werden.

Gerade Haftpflichtversicherungen, Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung und die Altersvorsorge sind Policen, die Ihnen am Ende des Jahres durchaus einen kleinen Geldsegen bescheren können, oder die Rechnung des Steuerbescheides etwas schmälern.

Welche Versicherungen in der Steuererklärung wo und wie angegeben werden können, weiß auch Ihr unabhängiger Finanzberater.

Sei ein Fuchs und schau genau! Versicherungen in der Steuerklärungen absetzen

Jeder, der einer einkommensteuerpflichtigen Beschäftigung nachgeht, gibt einmal im Jahr eine Steuererklärung ab. Im Idealfall erhält der oder die Glückliche dann einen mehr oder weniger kleinen Betrag zurückerstattet. Oft ist es so dass entweder der Steuerberater gerade mal bezahlt ist und eventuell das Sparbuch sich über eine kleine Zuwendung freuen kann.

Wer sich traut, macht die Steuererklärung einfach selber. Online gibt es Programme, die die Bearbeitung der Steuererklärung einfach machen und auch vom Finanzamt akzeptiert werden. Um aber tatsächlich alle Steuervorteile ausschöpfen zu können, ist es gut sich im Vorfeld umfassend vorzubereiten.

Deshalb, seien Sie schlau und schauen genau! Fragen Sie den unabhängigen Finanzberater, welche Steuervorteile in Ihren Anlagen und Versicherungen versteckt sind und wo in der Steuererklärung die Versicherungen abgesetzt werden können.

Steuererklärung - welche Versicherungen können abgesetzt werden?

Alle Versicherungen, die Sie aus beruflichen Gründen brauchen, können in der Steuererklärung abgesetzt werden. Auch manche Versicherungen, die Sie im Privatleben brauchen, bringen steuerliche Vorteile.

Während Versicherungen, die einen beruflichen Hintergrund haben, als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden können, müssen alle anderen Versicherungen entweder als Sonderabgaben oder Vorsorgeaufwendung abgesetzt werden.

Im Zweifel halten Sie Rücksprache mit Ihrem unabhängigen Finanzberater.

Folgende Versicherungen können auf jeden Fall in der Steuererklärung abgesetzt werden:

Alle gesetzlichen Vorsorgeversicherungen, wie Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung

Ihre privaten Vorsorgeversicherungen, wie Erwerbs-und Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, private Altersvorsorge, Riester- & Rürup-Verträge

Versicherungen, die Ihrem persönlichen Schutz dienen, wie Kfz-Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Arbeitsrechtsschutzversicherung, Risikolebensversicherungen und Kapitallebensversicherung (die vor 2005 abgeschlossen wurden)

Basis-Renten können ab 2017 mit einem höheren Beitrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der steuerliche Höchstbetrag zur Rürup-Rente wurde von 22.767 auf 23.362 Euro erhöht.

Außerdem werden 84 Prozent der gezahlten Beiträge vom Finanzamt berücksichtigt, anstatt der ursprünglichen 82 Prozent. Das heiß t 2017 können maximal 19.624 Euro als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wer verheiratet ist, profitiert von einer Verdoppelung der Beiträge.

Dank des 2010 eingeführten Bürgerentlastungsgesetzes (BEG) können Kosten für Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen ebenfalls in der Steuerklärung abgesetzt werden. Arbeitnehmer, Beamte und Rentner können maximal 1.900 Euro und Selbständige 2800 Euro steuerlich geltend machen. Das BEG stellt somit sicher, dass auch privat Versicherte sich auf das Leistungsniveau einer gesetzlichen Krankenkasse versichern können. Absetzbar ist somit grundsätzlich, der Basistarif privater Vorsorgeversicherungen.

Sollten Sie als privat Versicherter einen Selbstbehalt in Ihrer Krankenversicherung vorgesehen haben, müssen Sie beim Absetzen der Versicherung in der Steuererklärung darauf achten, dass Sie diesen nicht mit berechnen.

Selbstbehalte gelten nicht als Sonderausgaben.

Sollten Sie in die Situation kommen, die angegebenen Höchstbeträge mit den gängigen Vorsorgeversicherungen nicht ausschöpfen zu können, haben Sie die Möglichkeit Versicherungsleistungen, die über den Basistarif hinaus gehen, wie Zahnzusatzversicherung oder Krankentagegeld in Ihre Steuererklärung mit einfließ en zu lassen. Auch wenn Sie in eine Pflegezusatzversicherung einzahlen, sollten Sie die Beiträge angeben.

Versicherungen, die ihr Kind betreffen, können ebenfalls abgesetzt werden. Als Sonderausgaben können Versicherungen, die ihr Kind im Krankheits- oder Pflegefall absichern, ebenfalls in der Steuererklärung abgesetzt werden. Allerdings muss der Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge zweifelsfrei geregelt sein. Versicherungsbeiträge für die Absicherung des Sprösslings können in der Anlage Kind auf Seite zwei in Zeile 31 bis 37 eingetragen werden.

Steuererklärung: Versicherungen, die nicht absetzbar sind!

Grundsätzlich können alle Versicherungen, die als Präventivmaß nahme gelten, nicht in der Steuererklärung abgesetzt werden. Auch Geldanlagen, Hausratversicherungen, Rechtsschutzversicherungen für Miete, Privatrecht und Verkehr, sowie KFZ-Kaskoversicherungen bringen keine finanziellen Vorteile in der Steuererklärung.

Kfz-Kaskoversicherung

Privat- / Mietrechtsschutz- / Verkehrsrechtsschutzversicherung

Private Rentenversicherung, beziehungsweise Kapitalanlage-Produkte

Hausratversicherung

Kapitallebensversicherung, wenn Sie später wie Januar 2005 abgeschlossen wurden, diese gelten dann als Geldanlage

Auch betriebliche Altersvorsorgen (bAV) können in der Steuererklärung nicht abgesetzt werden. Beiträge dieser Vorsorgeversicherungen werden bereits von Ihrem Bruttogehalt abgezogen und sind somit nicht absetzbar.

Eine lange Liste. Und die Suche nach den idealen Versicherungen und guten Anbietern kann schnell anstrengend und verwirrend werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei!

Steuererklärung: Teilweise absetzbare Versicherungen

Grundsätzlich gilt, dass Sachversicherungen steuerlich nicht geltend gemacht werden können. Aber, auch hier gibt es Sonderregelungen und Ausnahmen.

Zum Beispiel kann eine Rechtschutzversicherung teilweise in der Steuererklärung abgesetzt werden, wenn ein Arbeitsrechtsschutz vorhanden ist. Die Beitragskosten für diesen Zusatz können als Werbekosten abgesetzt werden. Der unabhängige Finanzberater oder Ihre Versicherung, helfen Ihnen dabei den beitragsrelevanten Anteil für die Arbeitsrechtschutzversicherung aufzuschlüsseln.

Genauso sind KFZ-Versicherungen teilweise absetzbar in der Steuererklärung. Die Haftpflichtversicherung Ihres Autos gilt als Vorsorgeaufwendung, deshalb können Sie diese Sachversicherung in der Steuererklärung absetzen. Die Kaskoversicherung gilt allerdings nur als zusätzlicher Schutz.

 

Steuererklärung: Checkliste für absetzbare Versicherungen

Damit Sie Versicherungen in der Steuererklärung angeben können, benötigen Sie einige Unterlagen. Bevor Sie mit dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärungsformulare beginnen ist es ratsam, diverse Belege, Policen und Beitragsrechnungen vorbereitet zu haben.

Bescheinigung der Krankenkasse über gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Insofern diese auf der Lohnsteuerbescheinigung ersichtlich sind. Wenn möglich, Bescheinigung über Beitragserstattungen.

Beitragsnachweise privater Rentenversicherungen

Bescheinigung über Altersvorsorgebeiträge, Riester oder Rürup Rentenversicherer senden entsprechende Belege gesondert zu

Beitragsnachweise zu allen vorhandenen Haftpflichtversicherung

Beitragsnachweise zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitragsnachweise zu Unfallversicherungen

Beitragsnachweis und Aufschlüsselung der Prämie zur Rechtsschutzversicherung, falls Sie auch einen Arbeitsrechtschutz haben.

Steuererklärung: Wie Versicherungen können Arbeitszimmer abgesetzt werden

Grundsätzlich kann ein Arbeitszimmer zu Hause nur dann abgesetzt werden, wenn Ihnen für Ihre berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Oder das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist, das gilt jedoch nur für reine Heimarbeiter.

Wer im Homeoffice arbeitet, kann ein Arbeitszimmer in der Steuererklärung nicht geltend machen. Lehrer oder Auß endienstmitarbeiter ohne Schreibtisch im Unternehmen schon.

Damit Finanzämter Arbeitszimmer im privaten Haushalt anerkennen, müssen einige Bedingungen erfüllt werden:

Raum wird ausschließ lich beruflich genutzt, lediglich eine untergeordnete private Nutzung von unter zehn Prozent wird akzeptiert

Ausreichend Wohnfläche muss vorhanden sein, verbindliche Werte als Messgrundlage gibt es nicht. Die Finanzämter treffen Einzelfallentscheidungen

Separater Raum, der vom Rest der Wohnung durch eine Tür abgetrennt sein muss

Steuererklärung: Welche Fristen gibt es

Die Steuererklärung muss bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingehen. Wenn Sie Ihre Steuerklärung von einem Steuerberater anfertigen lassen, gewähren Finanzämter eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember. Wie lange sich das Finanzamt zur Bearbeitung Ihres Steuerbescheides Zeit lassen kann, ist allerdings nicht geregelt, im Normalfall werden innerhalb von zwei bis drei Monaten die Steuerbescheide zugestellt.

Steuerklärung: Einspruch gegen den Steuerbescheid

Versicherungsbeiträge, die in der Steuererklärung nicht anerkannt wurden, finden Sie in Ihrem Steuerbescheid im Abschnitt „Beschränkt abziehbare Sonderausgaben“.

Da die Versicherungsbeiträge summiert aufgeführt werden, müssen Sie die Summe mit der in Ihrer Steuererklärung vergleichen. Auch Werbungskosten, zu denen beispielsweise die anteilige Hausratversicherung für ein Arbeitszimmer gehört, werden nicht einzeln aufgelistet. Daher hilft auch hier nur ein Vergleich mit der von Ihnen angegeben Summe in der Steuererklärung. Wenn das Finanzamt einzelne Angaben aus Ihrer Steuererklärung nicht oder nur teilweise anerkannt hat, muss es im Abschnitt „Erläuterungen“ am Ende des Steuerbescheids darauf hinweisen.

Wenn Sie daraufhin Einspruch einlegen möchten, sollte dieser schriftlich, per Brief oder Fax erfolgen. Achten Sie darauf, dass im Anschreiben unbedingt das Wort „Einspruch“ oder „Widerspruch“ enthalten ist. Begründen Sie Ihren Einspruch und stellen Sie dem Finanzamt entsprechende Belege zur Verfügung.

Steuererklärung: Steuerpflicht für Entschädigung vom Versicherer?

Sollten Sie von einem Ihrer Versicherer eine Entschädigung auf ein Girokonto überwiesen bekommen haben, müssen Sie diesen Geldsegen eventuell versteuern. Ob die Leistungen versteuert werden muss, hängt nach Aussage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stark vom Einzelfall ab.

Private Schäden sind im Regelfall steuerfrei, völlig unabhängig davon wie viel die Versicherung Ihnen Auszahlt.

Ausnahmen sind alle Gegenstände, die Sie steuerlich geltend gemacht haben. Dann muß der Überweisungsbetrag aus der Versicherung in der Steuererklärung angeben werden. Das gilt für Angestellte und Freiberufler gleichermaß en.

Vermieter, die eine Mietverlustversicherung abgeschlossen haben, müssen unter gewissen Umständen eine Entschädigung für entgangene Mieteinnahmen in der Steuererklärung angeben und versteuern. Diese Summen gelten als Einnahmen.

Nutzen Sie einen beschädigten Gegenstand sowohl beruflich als auch privat, gilt eine Sonderregelung. Da der Gegenstand in diesem Fall nur anteilig als Werbungskosten geltend gemacht werden kann, müssen Sie eine eventuelle Entschädigung auch nur anteilig versteuern.

Steuererklärung: Fachmann hilft Versicherungen richtig abzusetzen

Eine Steuererklärung selbst zu machen, kann eine Herausforderung sein. Bevor Sie sich in das Wirrwarr von Sonderregelungen, Gesetzesbescheiden und Absetzbarkeiten stürzen, besprechen Sie Ihre Versicherungen mit Ihrem Steuerberater und Ihrem unabhängigen Finanzberater.

Zusammen mit Ihrem Fachmann/-männern/frauen an der Seite, wird auch eine privat eingereichte Steuererklärung allen Auflagen der Finanzbehörde entsprechen.

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