Das ist wieder mal so ein Tag, völlig abgehetzt kommen Sie in der Kita Ihres jüngsten Sprosses an, zielstrebig steuern Sie den Garderobenplatz Ihres Kindes an und versuchen möglichst keinen zu langen Blickkontakt mit den anderen Eltern zu halten. Heute steht Ihnen nicht der Sinn nach dem neuesten Klatsch und Tratsch aus dem Kindergartenuniversum Ihres Wohnortes, Sie haben Kopfschmerzen, Ihr Arbeitstag war viel zu lang und es zieht schon wieder im Rücken oder doch in den Beinen? Sie wissen nur eins: Kind einpacken, höflich lächeln und nichts wie raus, ab nach Hause.
Da trifft es Sie wie ein Blitzschlag:„Hast du schon gehört, die Mary ist jetzt erwerbsunfähig, die hat doch immer so gejammert, dass Ihr alles weh tut! Und jetzt hat die Arme so ’ne psychische Fibromyalgie! Oder ist Sie jetzt Berufsunfähig, eventuell doch krankgeschrieben? Auf jeden Fall hat die Mary jetzt finanzielle Schwierigkeiten!“ Hastig entschuldigen Sie sich und eilen mit Kind und Kegel aus der Kita.
Zur Müdigkeit gesellt sich jetzt die Frage, was eigentlich eine Erwerbsunfähigkeit ist?
Und was dagegen getan werden kann, beziehungsweise wie können Sie sich absichern, um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen?
Erwerbsunfähig sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen definitiv keiner Tätigkeit mehr nachgehen können. Dabei ist es nicht relevant, ob das Krankheitsbild mit dem schweren Verlauf einer körperlichen Erkrankung einhergeht oder psychische Beschwerden einen daran hindern am Berufsleben teilnehmen zu können.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sorgt in solchen Fällen in der Regel für einen optimalen Schutz. Oft ist es möglich innerhalb einer Berufsunfähigkeitsabsicherung eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung als eigenständigen Tarif mit abzuschließ en.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine Mindestabsicherung, die Ihren Lebensstandard im Falle einer grundsätzlichen Erwerbsunfähigkeit schützt.
Im Gegensatz zur staatlichen Erwerbsminderungsrente, wo über 40 % aller Anträge in erster Instanz abgelehnt werden oder nur durch eine erfolgreiche Klage ausgezahlt werden, springt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sofort ein, sobald eindeutig bewiesen werden kann, dass Sie nicht mehr einer regelmäßigen Arbeit nachgehen können.
Ein Vergleich der einzelnen Tarife ist dennoch sinnvoll.