Uwe Redler
Redakteur
Schöne Zähne gelten weithin als Schönheitsideal. Dabei sollten sie nicht nur weiß, sondern auch gerade sein. Dabei hilft eine Zahnspange. Egal, in welchem Alter eine Zahnspange nötig wird, eine günstige Angelegenheit ist eine Spange nicht. Umso besser, wenn man für diesen Fall vorgesorgt hat. Mit einer Zahnspangenversicherung.
Sind die Zähne schief, hilft meist nur der Kieferorthopäde, um Fehlstellungen von Zähnen und/oder Kiefer zu korrigieren und dadurch Einschränkungen oder gar Schmerzen vorzubeugen. Das Mittel der Wahl ist dabei oft die Zahnspange. Sie bringt die Zähne in die richtige Position und führt so zu einem strahlend schönen Lächeln. Doch das kann schnell eine teure Angelegenheit werden.
Die Krankenkassen übernehmen bei Kindern einen groß en Teil der Kosten. Das allerdings nur, soweit die Behandlungen medizinisch notwendig sind. Ab dem 18. Lebensjahr leistet die Krankenkasse bei kieferorthopädischen Behandlungen gar nicht mehr.
Dabei benötigen in Deutschland fast jedes 2. Kind und auch zahlreiche Erwachsene eine Behandlung durch den Kieferorthopäden.
Die Lösung: eine Zahnzusatzversicherung! Doch Achtung: die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Kieferorthopädie nicht.
Doch es gibt bei vielen Zahnzusatzversicherungen einen zusätzlichen Leistungsbaustein für Kieferorthopädie.
Dass eine kieferorthopädische Behandlung alles andere als günstig ist, ist allgemein bekannt.
Es kommt darauf an. Genauer gesagt auf das Alter und die medizinische Notwendigkeit.
Bei Kindern übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen immerhin bis zu 80 % der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung. Das allerdings auch nur bei stark ausgeprägten Fehlstellungen der kieferorthopädischen Indikationsstufen 3 – 5 (kurz: KIG-Stufen). Handelt es sich bei den Fehlstellungen um niedrigere Indikationsstufen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten nicht.
Eine Zahnzusatzversicherung ist bei zahlreichen zahnärztlichen Leistungen Gold wert. Doch geht es um kieferorthopädische Behandlungen, leisten nicht alle Versicherungen.
Wichtig ist, dass der Bereich Kieferorthopädie im Versicherungsschutz der Zahnzusatzversicherung enthalten ist. Nur dann leistet sie für Zahnspange und andere kieferorthopädische Leistungen.
Die Beiträge einer Zahnzusatzversicherung inklusive des Zusatzbausteins Kieferorthopädie sind meist nicht viel höher als ohne diesen Baustein. Zahnzusatzversicherung plus Kieferorthopädie, eine Investition, die sich rentiert.
Achtung: Die Versicherungsbedingungen sollten stets gründlich durchgelesen und auf etwaige Altersbeschränkungen acht gegeben werden. Nur dann leistet die Zahnzusatzversicherung plus Kieferorthopädie auch für kieferorthopädische Behandlungen im Erwachsenenalter.
Das Hauptaugenmerk bei Zahnzusatzversicherungen plus Kieferorthopädie sollte nicht ausschließ lich auf dem Beitrag, sondern hauptsächlich auf den Leistungen liegen.
Erstattungsanteil
Sonderleistungen
KIG-Einstufung
Der Erstattungsanteil sollte bei 80 – 100 % des Rechnungsbetrages liegen. Die Leistungsbegrenzungen sollten dabei so niedrig wie möglich sein.
Auch Sonderleistungen sollten im Tarif enthalten sein. Dazu zählen unter anderem funktionsorientierte Diagnostik, unsichtbare Zahnspangen und Keramik-Brackets.
Bei einigen Kieferorthopädie beinhaltenden Zahnzusatzversicherungen spielt auch die KIG-Einstufung eine Rolle. Dann orientiert sich er Anteil der Erstattung an eben dieser Einstufung. Es sollte also darauf geachtet werden, dass die Zahnzusatzversicherungen sowohl bei leichten als auch bei äuß erst ausgeprägten Zahnfehlstellungen leistet.
Wie bei jeder Zahnzusatzversicherung gibt es auch bei Zahnzusatzversicherungen für Zahnspangen Leistungsbegrenzungen. Oft zeigen sich diesbezüglich jedoch Unterschiede zwischen Zahnzusatzversicherungen mit und ohne Kieferorthopädie.
Eine Leistungsbegrenzung nach Jahren ist in jedem Zahnzusatzversicherungstarif üblich. Dabei sind vor allem in den ersten Versicherungsjahren die Leistungssummen begrenzt.
Manche Anbieter begrenzen ihre Kostenerstattung um einige tausend Euro pro versicherter Person oder Versicherungsfall. Oft ist die Höhe der Leistungsbegrenzung zudem von der KIG-Stufe der Fehlstellung abhängig. Oder auch vom Alter des Versicherungsnehmers.
Und dann gibt es noch die Wartezeit.
Sie bestimmt den Zeitpunkt, ab wann die Zahnzusatzversicherung überhaupt leistet. Manche Versicherungen bieten Tarife an – meist Premium-Tarife – bei welchen die Wartezeit komplett entfällt. In anderen Fällen kann die Wartezeit bis zu 8 Monate betragen.
Die Antwort hier ist einfach: so früh wie möglich.
Eine Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen sollte bestenfalls bereits abgeschlossen werden, wenn die Kinder noch sehr jung sind. Denn werden die Zähne aufgrund ihres Wachstums bereits beobachtet oder wurde eine Fehlstellungskorrektur schon angeraten, leistet die Zahnzusatzversicherung nicht mehr.
Extra-Tipp: Um unschöne Überraschungen zu vermeiden, sollte man sich am besten noch vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung beim Zahnarzt informieren, ob er bereits Dokumentationen hinsichtlich befürchteter oder bereits vorliegender Zahnfehlstellungen vorgenommen hat.
Eine Zahnzusatzversicherung speziell für Kinder sollte sich vor allem in den Bereichen Zahnvorsorge und Kieferorthopädie von den Erwachsenentarifen unterscheiden.
Zahnvorsorge
Erstattungsanteil
KIG-Einstufung
Sonderleistungen
Neben Kieferorthopädie spielt bei Kindern vor allem die Zahnvorsorge eine groß e Rolle.
Ein guter Zahnzusatzversicherungstarif für Kinder enthält deshalb auch die Kostenübernahme von professionellen Zahnreinigungen sowie die Versiegelung von Backenzahn-Fissuren.
Da die gesetzlichen Krankenversicherungen nur bei sehr ausgeprägten Fehlstellungen leisten und auch dann meist nur bis zu 80 % der Gesamtkosten, sollte auf einen hohen Erstattungsanteil von 80 – 100 % geachtet werden.
Auch die Leistungen in Bezug auf die KIG-Einstufung sollten beachtet werden. Hier sollte die Zahnzusatzversicherung für Kinder bereits ab KIG 1 leisten.
Ebenfalls wichtig sind Sonderleistungen wie die Übernahme der Kosten für hochwertigere Therapien, unsichtbare Zahnspangen, Keramik-Brackets etc.
Extra-Tipp: Wird die Zahnzusatzversicherung für Kinder bereits sehr früh – ab einem Lebensalter von 2 – 3 Jahren – abgeschlossen, sollte auf eine hohe Leistungsbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren geachtet werden. Die Leistungen in späteren Versicherungsjahren fallen dementsprechend höher aus.
Eine Zahnzusatzversicherung macht immer Sinn. Ein sehr wichtiger Zusatzbaustein ist dabei die Kieferorthopädie. Nur wenn dieser Baustein in der Zahnzusatzversicherung enthalten ist, leistet die Versicherung im Fall einer kieferorthopädischen Behandlung.
Zahnzusatzversicherungen für Kinder sollten zudem so früh wie möglich abgeschlossen werden. So lässt sich, wenn es schließ lich zum Versicherungsfall kommt, eine hohe Kostenerstattung der Versicherung erreichen.
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