Honorarberatung – unserer Vergütungsmodell
Autor: unabhaengiger-finanzberater
Uwe Redler
Redakteur
Die wichtigste Information vorab:
Honorarberatung ist im Vergleich zur traditionellen Finanzberatung und zum Produktverkauf immer günstiger. Denn ein Honorarberater verwendet ausschließlich kostengünstige provisionsfreie Nettoprodukte.
Sollte kein Nettoprodukt verfügbar sein, was nur in Ausnahmefällen vorkommt, stellt der Honorarberater die enthaltene Provision stets transparent dar. Zudem wird die Provision angerechnet oder komplett ausgekehrt.
Eine Doppelvergütung durch Provision und Honorar ist durch Gesetz ausgeschlossen
Nettoprodukte
Bei den Vorteilen eines Nettoprodukts nicht vergessen werden darf zudem der Effizienzgewinn. Er entsteht durch vermiedene Anlagefehler. So ergibt sich bei der Honorarberatung ein Gesamtvorteil von bis zu 4 % der angelegten Summe pro Jahr.
Somit steht fest, die Honorarberatung hat vier schwerwiegende Vorteile.
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neutral -
verkaufsunabhängig -
kostengünstig -
rentabel
So arbeitet ein Honorarberater
Beratung ohne Provisionen
Wichtiges zur Honorarberatung
Stundensätze
Von der Komplexität sowie vom Auftragsumfang abhängige Pauschalvereinbarungen sind bei der Honorarberatung üblich. Für den Kunden erleichtert dies die Kostenkalkulation. Doch auch die Bezahlung nach Stundensatz ist möglich.
Die Kosten liegen hier bei 120-250,- €/Std. zzg. gesetz. Mwst. im Brachendurchschnitt. Unser Stundensatz liegt bei 150,-€ zzg. gesetz. Mwst.
Umsatzsteuerpflicht
Beratungstätigkeiten wie beispielsweise die Depotverwaltung, die Analyse von Verträgen, die Analyse und Konzeption von Vorsorgen sowie die Ruhestandsplanung sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtig. Der anzuwendende Steuersatz beträgt 19 %.
Besteht zwischen den oben genannten Tätigkeiten ein unmittelbarer Zusammenhand mit der Versicherungsvermittlung (§ 4 Nr. 11 UStG) entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Gute Beispiele dafür sind die Renten- oder auch Berufsunfähigkeitsversicherung.
Übliche Kosten
Die Kosten für eine Depotbetreuung, auch als laufende Vermögensbetreuung bezeichnet, belaufen sich auf rund 1 % des Anlagebetrages jährlich.
Vermittlungshonorar
Werden provisionsfreie Versicherungsverträge vermittelt, wird ein Pauschal-Vermittlungshonorar fällig.
Vorsicht bei traditionellem!
Ein hoher Anteil aller Beratungen entfällt noch immer auf traditionelle Versicherungs- und Bankprodukte. Dabei sind Verwaltungskosten und auch Provisionen gerade hier sehr hoch.
Doch gerade bei diesen traditionellen und oft als kostenlos angepriesenen Produkten steckt der Teufel im Detail. Oder besser gesagt im Kleingedruckten. Denn nur dort sind die Kosten und ihre Höhe aufgeführt.
Die traditionellen Produkte von Versicherungen und Banken mögen auf den ersten Blick verführerisch wirken. Doch Sie führen keinesfalls zu einem guten Anlageergebnis.
So arbeitet ein Honorarberater
Beratung ohne Provisionen
Honorarberatung in der Steuererklärung
Wie viele Kostenstellen ist auch die Honorarberatung ein interessanter Posten für die Steuererklärung. Doch Achtung, hier gibt es Unterschiede. Die grundlegende Frage lautet jedoch:
Für Unternehmen sind abzugsfähig…
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Depotverwaltung -
Finanzanlagenberatung -
Beratungshonorare in Sachen betrieblicher Altersvorsorge inkl. dazugehörende Beiträge
Für Privatpersonen sind abzugsfähig…
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Vorsorgeanalyse und -konzeption sowie Vertragsanalysen, sofern sie in direktem Zusammenhang mit der Rentenoptimierung stehen -
Risokoabdeckende dienstliche wie auch private Berufsunfähigkeits-Versicherungen -
Beratungshonorare im Zusammenhang mit Riester-, Rürup- oder bAV-Rente
nicht abzugsfähig:
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Depotverwaltung und Finanzanlagenberatung (Abgeltungssteuer) -
Vertragsanalysen sowie Analyse und Konzeption von Vorsorgen (private Lebensführung)
Einen Ausnahmefall stellen Vermittlungshonorare für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen dar. Diese sind erst bei Ablauf der Versicherung und Auszahlung der Versicherungsleistung als Werbungskosten abzugsfähig.
Hier eine Übersicht unseres Beratungsprozesses
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Kundengespräche
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Ausarbeitung/Recherche Finanzplaner
1. Woche
Erstgespräch
Besprechen von persönlichen und finanziellen Zielen im Leben
2. Woche
Finanzplan
Vorstellung ihres individuellen Finanzplans und Diskussion von zielführenden Lösungen
Finanzplan-Entwicklung
Wir erarbeiten Ihre individuelle Lösung nach Ihren Bedürfnissen
3. Woche
Zusammenarbeit
Besprechen der Details zur Umsetzung. Vereinbarung zur zukünftigen Zusammenarbeit
4. Woche
Umsetzung
Wir setzen ihre Strategie um und helfen beim „Papierkram“
5. Woche
Kontrolle
Servicegespräch zur Kontrolle Ihrer Investmentziele und evtl. Änderung an aktuellen Bedarf im Leben
Vermögensmanagement und Planung
Wir installieren Ihre persönliche Investmentstrategie zur Erreichung Ihrer finanziellen und persönlichen Ziele und kontrollieren diese laufend auf dem Weg zum Ziel.
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