Berufsunfähigkeitsversicherung für Tätowierer
Berufsunfähigkeit – wenn arbeiten nicht mehr möglich ist
Ob aufgrund einer Krankheit oder durch einen Unfall, Berufsunfähigkeit kann jeden treffen.
Nicht nur, dass Sie Ihrer Leidenschaft, dem Tätowieren, dann nicht mehr nachgehen können. Es kommt noch schlimmer, denn Sie verlieren damit auch Ihr Einkommen. Zu den gesundheitlichen Problemen kommen finanzielle Schwierigkeiten, die im schlimmsten Fall sogar die Existenz bedrohen können.
Ein Szenario, über das man am liebsten gar nicht erst nachdenken möchte. Und doch sollte man es tun. Wer sich nicht über die Möglichkeiten zur Absicherung informiert und frühzeitig reagiert, ist letztendlich auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen. Und diese fällt nicht gerade großzügig aus.
Verlässt man sich auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente des Staates, kommt es im Falle einer Berufsunfähigkeit zwangsläufig zu Problemen. Zum einen sind die Anforderungen für eine volle Erwerbsminderungsrente hoch. Zum anderen ist Leistung niedrig. Sodass es folglich zu großen finanziellen Einbußen kommt.
Erwerbsminderungsrente – die Anforderungen
Als voll erwerbsgemindert gilt, wer seinem bisherigen Beruf oder einer anderen zumutbaren Tätigkeit nicht mehr länger als sechs Stunden täglich nachgehen kann.
Und das unabhängig davon, ob es Ihr erlernter Beruf ist oder nicht. Auch müssen Sie auch eine finanzielle Verschlechterung hinnehmen, wenn der neue Beruf schlechter bezahlt ist als Ihre Tätigkeit als Tätowierer.
Geht es um die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Dem entsprechend prüft die Rentenversicherung die Möglichkeit, dass Ihre Gesundheit wieder hergestellt werden kann und Sie nach einer Reha-Maßnahme Ihren Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten können. Ist dies der Fall, gelten Sie nicht als erwerbsgemindert und erhalten folglich keine Erwerbsminderungsrente. Sollten Sie zwar eingeschränkt, aber immerhin erwerbsfähig sein, erhalten Sie nur eine verminderte Erwerbsunfähigkeitsrente.
Doch nicht nur das. Es gilt noch eine weitere Hürde zu nehmen. So müssen Sie mindestens drei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Und zudem die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.
Bestens abgesichert? Nur mit Berufsunfähigkeitsversicherung!
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert Sie finanziell ab, wenn Sie nicht mehr als Tätowierer arbeiten können.
Grundlage für die Rentenzahlung der BU ist die ärztliche Diagnose. Der Arzt entscheidet, wie stark der Patient in seiner Leistung eingeschränkt ist. Zudem erstellt der Arzt eine Prognose über die Dauer der Leistungsminderung.
Die Kosten der BU-Versicherung
Was die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung betrifft, gilt: je jünger, desto niedriger der Beitrag. Ein Abschluss der Versicherung bereits in jungen Jahren macht also durchaus Sinn.
Der Beitrag ist kein festgeschriebener Standard. Vielmehr ergibt er sich aus einer individuellen Berechnung, bei der auch Ihr Alter, Ihr Geschlecht und Ihr Beruf eine Rolle spielen.
Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung
Woran Sie eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung erkennen? Am vorhanden sein verschiedener wichtiger Punkte.
50 % Berufsunfähigkeit:
dieser Prozentsatz zeigt an, dass die BU-Versicherung bereits ab einer 50-%-igen Einschränkung der Leistungsfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt. Übrigens: bei vielen Versicherungen erfüllt auch der Pflegegrad 1 die notwendigen Kriterien, um BU-Rente zu erhalten.
AU-Klausel:
besagt, dass wenn eine Krankschreibung bereits 6 Monate besteht, der Versicherer die Rente OHNE Prüfung auf BU zahlt. Dafür reicht eine einfach Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) aus.
Ein kurzer Prognosezeitraum:
deutet ebenfalls auf eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung hin. Der Prognosezeitraum ist die ärztliche Einschätzung über die Dauer der Berufsunfähigkeit. Eine gute BU-Versicherung leistet auch bei einer kurzen Prognose ab sechs Monaten Dauer.
Wichtig ist der Verzicht auf abstrakte Verweisung.
Dies bewahrt Sie davor, bei Berufsunfähigkeit einen anderen Beruf ausüben zu müssen, sollten Sie dazu gesundheitlich in der Lage sein.
Die Infektionsklausel:
Ist diese im BU-Versicherungsvertrag vorhanden, wird auch bei Infektion mit einer ansteckenden Krankheit und daraus resultierendem behördlich angeordneten Berufsverbot, geleistet.
Die Nachversicherungsgarantie:
ermöglicht eine Anpassung des Versicherungsschutzes auf neue Lebensumstände, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Ist im BU-Versicherungsvertrag die rückwirkende Anerkennung :
enthalten bedeutet das, dass Ihnen die Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend ausbezahlt wird, wenn eine ärztliche Prognose zu Beginn der Berufsunfähigkeit noch nicht vorlag.
Fazit
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Tätowierer ist mit eine der wichtigsten Versicherungen. Nur sie schützt im Falle von Berufsunfähigkeit vor deren finanziellen Folgen. Wenn es darum geht, die beste BU-Versicherung für Tätowierer zu finden, gilt es einiges zu beachten. Doch Sie sind nicht allein. Als unabhängige Finanzberater und Versicherungsmakler helfen wir Ihnen gerne dabei, den besten BU-Schutz für Sie zu finden.