Uwe Redler
Redakteur
Ein Irrglaube, der auch so manchen Soldaten nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst Schwierigkeiten beschert. Soldaten auf Zeit müssen sich schon während ihrer Dienstzeit konkrete Gedanken über ihre soziale Absicherung und Vorsorge machen.
Die Entscheidung Soldat oder Soldatin auf Zeit (SaZ) zu werden ist für die meisten Bundeswehrmitglieder ein großer Schritt. Die Bundeswehr als Arbeitgeber verfügt über ein sehr breites Feld möglicher Tätigkeiten für Männer, wie auch Frauen.
Gerade wer einen Beruf bereits erlernt hat und aus persönlichen Gründen eine Laufbahn als Soldat auf Zeit (SaZ) beginnen möchte, hat viele Möglichkeiten. Dem ursprünglichen Beruf entsprechend, gibt es für Soldaten auch hier Sparten, in denen das eigene Wissen von Anfang an sinnvoll eingebracht werden kann. Selbst, wer sich direkt dafür entscheidet als Soldat auf Zeit, seinen Dienst zu tun, hat bei der Bundeswehr einige Möglichkeiten. Als Soldat auf Zeit verpflichten Sie sich zwischen 24 Monaten und mehreren Jahrzehnten Ihren Dienst für und am Land zu tun.
Sprich Krankenversicherung (freie Heilfürsorge), Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Beschädigtenversorgung. Egal, was einem Soldaten oder einer Soldatin auf Zeit während der Dienstjahre passiert. Die Bundeswehr als Arbeitgeber, wird sich auch um die finanzielle Versorgung und Versicherung der Mitglieder des Militärs kümmern, sowie einer passenden Absicherung bei Unfällen oder Krankheit.
Nichtsdestotrotz müssen auch Soldaten auf Zeit darauf achten, sich sozial abzusichern und zu versichern, um mögliche Versorgungslücken einmal schließen zu können. Soldat auf Zeit zu sein, heißt irgendwann aus dem aktiven Dienst auszuscheiden.
Dann ist auch der Dienstherr nicht mehr für die soziale Absicherung und Versorgung des ehemaligen Soldaten oder Soldatin auf Zeit zuständig.
Wenn ein Soldat auf Zeit sich während seiner Freizeit verletzt oder anderweitig eine ärztliche Behandlung braucht, springt der Krankenversicherungsschutz der Dienstherren finanziell ein. Allerdings nur in dem Umfang, wie eine gleichwertige Behandlung in Deutschland kosten würde.
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Nach getaner Dienstzeit kommt die Frage: „Was will ich zukünftig beruflich tun?“
Abhängig von dieser Entscheidung müssen sich Soldaten auf Zeit, auch im Vorfeld, Gedanken um ihre Krankenversicherung machen.
Als Arbeitnehmer, Angestellter oder Beamter sind Soldaten auf Zeit nach ihrem Wehrdienst gesetzlich krankenversichert. Sollten Sie sich arbeitssuchend melden, übernimmt das Arbeitsamt die Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse für die ehemaligen Soldaten auf Zeit.
Gehen Soldaten auf Zeit nach ihrem Abschied einer selbstständigen Tätigkeit nach, müssen sie sich privat krankenversichern.
Auch wenn Soldaten auf Zeit noch nicht wissen, was sie zukünftig tun wollen oder können, wenn der Soldat oder die Soldatin auf Zeit zum Beispiel nicht berufsfähig ist und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, muss für mögliche Krankheitsfälle selbst für eine geeignete Absicherung und Versicherung gesorgt werden. Soldaten auf Zeit müssen mindestens drei Monate vor ihrem Ausscheiden für einen gültigen Krankenversicherungsschutz sorgen.
Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung schützt sie vor eventuellen Nachteilen. So können Sie sich entspannt auf die Suche nach einer passenden Krankenversicherung machen. Daher ist es ratsam, schon zu Beginn des Dienstes als Soldat eine kleine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Damit wird der Gesundheitszustand quasi eingefroren und nach der Aktivierung ist keine gesundheitliche Überprüfung durch den Versicherer mehr notwendig.
Die Beihilfe ist für Angehörige von Soldaten und Soldatinnen auf Zeit gedacht, die aufgrund besonderer Begebenheiten auf finanzielle Hilfe angewiesen sind. Der SaZ selbst hat keinen Anspruch auf Beihilfe!
Nach Ausscheiden aus dem Wehrdienst, haben Soldaten und Soldatinnen auf Zeit, sowie deren Angehörige wiederum einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Beihilfen und gesetzliche Übergangsgebührnisse (Gebührnisse sind Einkommen der Soldaten) helfen den ausgeschiedenen Soldaten auf Zeit finanziell weiter, solange bis erste Gehälter oder andere staatl. Unterstützungen für ehemalige Soldaten greifen.
Das heißt, der SaZ, sowie sein Ehepartner erhalten 70 % seines Einkommens. Kinder werden mit 80 Prozent vergütet. Beantragt werden kann die Beihilfe in den jeweiligen zuständigen Wehrbereichsverwaltungen.
Diese Leistungen oder das Krankengeld für Soldaten kann bis zu drei Jahre bezogen werden, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht auf eine Wehrdienstbeschädigung zurückzuführen ist.
In manchen Fällen werden Anträge für Versorgungskrankengelder vom Versorgungsamt abgelehnt, meistens können die ehemaligen Soldaten auf Zeit in diesen Fällen Unterstützung von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen erwarten.
Damit ein lückenloser Übergang von der truppenärztlichen Versorgung, zur medizinischen Behandlung durch zivile Einrichtungen und das Versorgungsamt garantiert werden kann, wird dem ausscheidenden Soldaten auf Zeit unter bestimmten Voraussetzungen eine dreimonatige Übergangsfrist gewährt.
Um grundsätzlich finanzielle Nachteile zum Ende der Dienstzeit vermeiden zu können, sollten Soldaten auf Zeit rechtzeitig alle nötigen Anträge stellen, beziehungsweise bis zum Ende ihrer Dienstzeit gestellt haben.
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Grundsätzlich werden Pflegeversicherungen immer bei der Krankenkasse abgeschlossen, bei der auch der Soldat auf Zeit Mitglied ist oder seine Anwartschaft hat. So haben Soldaten auf Zeit nach Ausscheiden aus dem Dienst eine lückenlose Versorgung. Sollte eine private Krankenkasse als Versicherungsträger in Betracht gezogen werden, ist auch hier ein möglichst zeitiger Eintritt in die Krankenkasse sinnvoll.
Beziehen Sie als Soldat Übergangsgebührnisse, ohne versicherungspflichtige Beschäftigung, sind Sie für diesen Zeitraum weiterhin bei der Bundeswehr in einer sozialen Pflegeversicherung versichert. Das gilt auch, wenn keine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse vorhanden ist.
Familienangehörige eines Soldaten oder Soldatin auf Zeit sind grundsätzlich beitragsfrei in den Versicherungen mitversichert, solange diese nicht mehr als geringfügig beschäftigt sind und deren Einkommen folglich nicht höher als 450 Euro ist. Unter denselben Voraussetzungen werden Kinder von Soldaten in der privaten Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert. Für Ehegatten der Soldaten auf Zeit sind allerdings Beiträge zu zahlen.
Pflegeversicherungen übernehmen im Regelfall alle anfallenden Kosten entsprechend der medizinisch diagnostizierten Pflegebedürftigkeit bei Soldaten auf Zeit.
Soldaten auf Zeit, die keine Pflegeversicherung abschließen, können mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro belegt werden.
Da der Dienstherr für etwaige Kosten während der Dienstzeit aufkommt, ist eine automatische Absicherung der gesetzlichen Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenkasse nicht gewährleistet. Scheidet ein Soldat auf Zeit aus, wird er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, außer der SaZ nimmt im Anschluss an seine Dienstjahre eine Tätigkeit als Beamter auf. (Beamte brauchen keine Rentenversicherung). Der Bund übernimmt die nachzuzahlenden Beiträge für die Rente in voller Höhe, und zwar sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil.
Die Wehrbereichsverwaltung informiert den Soldaten auf Zeit, rechtzeitig vor dessen Ausscheiden, über die Möglichkeit der Nachversicherung und fordert dazu auf, bestimmte, für die Nachversicherung relevante Informationen für die Rentenversicherung anzugeben. Sollte der SaZ übergangsweise vom ehemaligen Dienstherren noch finanzielle Unterstützung erhalten, wird diese Zeit nicht in den rentenversicherungspflichtigen Zeitraum eingerechnet.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird dann für Soldaten gewährt, wenn die Dienstunfähigkeit, tatsächlich zu einer Erwerbsminderung führt, vorausgesetzt die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren mit Beitragszeiten, ist auch durch die Nachversicherung erbracht. Das bedeutet, sie müssen mindestens fünf Jahre Soldat auf Zeit gewesen sein und ihre Erwerbsminderung entspricht den allgemeinen Richtlinien der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sollten sie als SAZ nach ihrem Ausscheiden arbeitslos beziehungsweise arbeitssuchend sein, dann müssen sie sich sofort beim zuständigen Arbeitsamt melden. Zudem sollte das Vermittlungsgesuch alle drei Monate erneuert werden, auch wenn sie keinen Anspruch auf eventuelle Leistungen haben.
Wehrdienstbeschädigte Soldaten auf Zeit, das heißt Soldaten und Soldatinnen, die aufgrund ihres Wehrdienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, müssen sich diese von der Truppenärztin beziehungsweise vom Truppenarzt bescheinigen lassen.
Der so verletzte Soldat auf Zeit erhält dann Leistungen, die das Soldatenversorgungsgesetz für Folgen einer Wehrdienstbeschädigung vorsieht. Art und Umfang der gesundheitlichen Schädigung sind Berechnungsgrundlage für eventuelle Leistungen. Während des Wehrdienstes wird im Regelfall ein Ausgleich entsprechend der Höhe einer Grundrente, Schwerstbeschädigtenzulage sowie Sachschadenersatz gewährt.
Hinweis:
Ansprechpartner für Soldaten und Soldatinnen, die nähere Informationen, zu relevanten Versicherungen und fristgerechtem Vorgehen bezüglich einer sozialen und finanziellen Absicherung und Versicherung nach ihrer Wehrdienstzeit haben, sind Sozialarbeiter, Truppenärzte, Berater in den entsprechenden Behörden, Versorgungsämter und Arbeitsämter. Für diverse Anträge bei Ämtern und Versicherungen sind Fristen einzuhalten. Zudem müssen bis zum Leistungsanspruch Wartezeiten einkalkuliert werden. Wenn du dich für eine Laufbahn als Soldat auf Zeit entschlossen hast, kläre möglichst gleich in deinem ersten Jahr im Wehrdienst wann, wo und wie du dich nach deinem Ausstieg aus der Bundeswehr sozialversichern musst.
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