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Beitrag: Soldat auf Zeit (SaZ): Gut versorgt und sozial abgesichert nach Dienstaustritt!

Uwe Redler

Redakteur

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Soldaten haben ausgesorgt und müssen sich um nichts sorgen??

Ein Irrglaube, der auch so manchen Soldaten nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst Schwierigkeiten beschert. Soldaten auf Zeit müssen schon während ihrer Dienstzeit, sich konkrete Gedanken über ihre soziale Absicherung und Vorsorge machen.

Soldat auf Zeit (SaZ): Gut versorgt und sozial abgesichert nach Dienstaustritt!

Die Entscheidung Soldat oder Soldatin auf Zeit (SaZ) zu werden ist für die meisten Bundeswehrmitglieder ein groß er Schritt. Die Bundeswehr als Arbeitgeber verfügt über ein sehr breites Feld möglicher Tätigkeiten für Männer, wie auch Frauen.
Gerade wer einen Beruf bereits erlernt hat und aus persönlichen Gründen eine Laufbahn als Soldat auf Zeit (SaZ) beginnen möchte, hat da viele Möglichkeiten. Seinem ursprünglichen Beruf entsprechend, gibt es auch hier Sparten, in denen das eigene Wissen von Anfang an sinnvoll eingebracht werden kann. Selbst, wer sich direkt dafür entscheidet als Soldat auf Zeit, seinen Dienst zu tun, hat bei der Bundeswehr einige Möglichkeiten. Als Soldat auf Zeit verpflichten Sie sich zwischen 24 Monaten und mehreren Jahrzehnten Ihren Dienst für und am Land zu tun.

Grundsätzlich sorgt der Dienstherr (Bund) für die nötige Absicherung seiner Soldaten auf Zeit (SaZ), während ihrer Dienstzeit.

Sprich Krankenversicherung (freie Heilfürsorge), Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Beschädigtenversorgung. Egal, was einem Soldaten oder einer Soldatin auf Zeit während der Dienstjahre passiert. Die Bundeswehr als Arbeitgeber, wird sich auch um die finanzielle Versorgung der Mitglieder des Militärs kümmern, sowie einer passenden Absicherung bei Unfällen oder Krankheit.
Nichtsdestotrotz müssen auch Soldaten auf Zeit darauf achten, sich sozial abzusichern, um mögliche Versorgungslücken einmal schließ en zu können. Soldat auf Zeit zu sein, heiß t irgendwann aus dem aktiven Dienst auszuscheiden.

Dann ist auch der Dienstherr nicht mehr für die soziale Absicherung und Versorgung des ehemaligen Soldaten oder Soldatin auf Zeit zuständig.
Für genau diese Situation müssen Soldaten auf Zeit vorsorgen. Genauso wie bei anderen Arbeitnehmern it es ratsam gut durchdacht vorzusorgen.

Soldat auf Zeit (SaZ): So sind Soldaten in der Dienstzeit krankenversichert!

Während ihrer Dienstzeit sind Soldaten auf Zeit (SaZ) beziehungsweise Soldatinnen auf Zeit der Fürsorge ihrer Dienstherren unterstellt. Das heiß t, die Soldaten müssen sich für diesen Zeitraum nicht krankenversichern. Die Bundeswehr gewährleistet durch eine truppenärztliche Versorgung einen entsprechenden Versicherungsschutz. Das schließ t alle Leistungen ein, die zur Erhaltung oder zur Wiederherstellung der Gesundheit eines SaZ (Soldat auf Zeit) erforderlich ist.
Wenn ein Soldat auf Zeit sich während seiner Freizeit verletzt oder anderweitig eine ärztliche Behandlung braucht, springt der Krankenversicherungsschutz der Dienstherren finanziell ein. Allerdings nur in dem Umfang, wie eine gleichwertige Behandlung in Deutschland kosten würde.
Soldaten auf Zeit, die in ihrem Urlaub gerne reisen, sollten eine Auslandskrankenversicherung abschließ en.

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Soldat auf Zeit: Richtig krankenversichert nach der Dienstzeit!

Nach getaner Dienstzeit kommt die Frage: „Was will ich zukünftig beruflich tun?“

Abhängig von dieser Entscheidung müssen Soldaten auf Zeit, auch im Vorfeld, sich Gedanken um ihre Krankenversicherung machen.

Als Arbeitnehmer, Angestellter oder Beamter sind Soldaten auf Zeit nach ihrem Wehrdienst gesetzlich krankenversichert. Sollten Sie sich arbeitssuchend melden, übernimmt das Arbeitsamt die Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse für die ehemaligen Soldaten auf Zeit.
Gehen Soldaten auf Zeit nach ihrem Abschied einer selbstständigen Tätigkeit nach, müssen sie sich privat krankenversichern. 

Auch wenn Soldaten auf Zeit noch nicht wissen, was sie zukünftig tun wollen oder können, wenn der Soldat oder die Soldatin auf Zeit zum Beispiel nicht berufsfähig ist und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, muss für mögliche Krankheitsfälle selbst für eine geeignete Absicherung gesorgt werden. Soldaten auf Zeit müssen mindestens drei Monate vor ihrem Ausscheiden für einen gültigen Krankenversicherungsschutz sorgen.
Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung schützt sie vor eventuellen Nachteilen. So können sie sich entspannt auf die Suche nach einer passenden Krankenversicherung machen. Daher ist es ratsam, schon zu Beginn des Dienstes eine kleine Anwartschaftversicherung abzuschließ en. Damit wird der Gesundheitszustand quasi eingefroren und nach der Aktivierung ist keine gesundheitliche Überprüfung mehr notwendig.

Kranken- & Pflegeversicherung

Soldaten-Unfallversicherung

Soldat auf Zeit: Finanzielle Unterstützung bei Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen

Die Beihilfe, ist für Angehörige von Soldaten und Soldatinnen auf Zeit gedacht, die aufgrund besonderer Begebenheiten auf finanzielle Hilfe angewiesen sind. Der SaZ selbst hat keinen Anspruch auf Beihilfe! Nach Ausscheiden aus dem Wehrdienst, haben Soldaten und Soldatinnen auf Zeit, sowie deren Angehörige wiederum einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Beihilfen und gesetzliche Übergangsgebührnisse (Gebührnisse sind Einkommen der Soldaten) helfen den ausgeschiedenen Soldaten auf Zeit finanziell weiter, solange bis erste Gehälter oder andere staatl. Unterstützungen greifen. Das heiß t, der SaZ, sowie sein Ehepartner erhält 70 % seines Einkommens. Kinder werden mit 80 Prozent vergütet. Beantragt werden kann die Beihilfe in den jeweiligen zuständigen Wehrbereichsverwaltungen.

Soldat auf Zeit: Krankgeschrieben und ausgeschieden?!

Soldaten auf Zeit, die während ihrer Dienstzeit längerfristig erkranken und bei ihrer Entlassung immer noch nicht arbeitsfähig sind, erhalten für die Behandlung dieser „Gesundheitsstörung“, auf Antrag, Leistungen vom Versorgungsamt.
Diese Leistungen oder das Krankengeld kann bis zu drei Jahre bezogen werden, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht auf eine Wehrdienstbeschädigung zurückzuführen ist.
In manchen Fällen werden Anträge für Versorgungskrankengelder vom Versorgungsamt abgelehnt, meistens können die ehemaligen Soldaten auf Zeit in diesen Fällen Unterstützung von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen erwarten. Damit ein lückenloser Übergang von der truppenärztlichen Versorgung, zur medizinischen Behandlung durch zivile Einrichtungen und das Versorgungsamt zu garantiert werden kann, wird dem ausscheidenden Soldaten auf Zeit unter bestimmten Voraussetzungen eine dreimonatige Übergangsfrist gewährt. Um grundsätzlich finanzielle Nachteile zum Ende der Dienstzeit vermeiden zu können, sollten Soldaten auf Zeit rechtzeitig alle nötigen Anträge stellen, beziehungsweise bis zum Ende ihrer Dienstzeit gestellt haben.

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Soldat auf Zeit: Die Pflegeversicherung gehört zum Pflichtprogramm!

Die Pflegeversicherung ist eine zusätzliche Sozialversicherung, die als Zusatz bei allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen abgeschlossen werden kann. Die soziale Pflegekasse ist immer an gesetzl. Krankenkassen gebunden. Private Pflegeversicherungen werden von privaten Krankenkassen angeboten. Als Soldat auf Zeit ist der Abschluss einer Pflegeversicherung nicht nur ein absolutes Muss, sondern Pflicht.
Grundsätzlich werden Pflegeversicherungen immer bei der Krankenkasse abgeschlossen, bei der auch der Soldat auf Zeit Mitglied ist oder seine Anwartschaft hat. So haben Soldaten auf Zeit nach Ausscheiden aus dem Dienst eine lückenlose Versorgung. Sollte eine private Krankenkasse als Versicherungsträger in Betracht gezogen werden, ist auch hier ein möglichst zeitiger Eintritt in die Krankenkasse sinnvoll.
Die Pflegeversicherung sollte bei der privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden, bei der auch die kleine oder groß e Anwartschaft besteht.
Beziehen Sie Übergangsgebührnisse, ohne versicherungspflichtige Beschäftigung, sind Sie für diesen Zeitraum weiterhin bei der Bundeswehr in einer  sozialen Pflegeversicherung versichert. Das gilt auch, wenn keine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse vorhanden ist.

Für Familienangehörige eines Soldaten oder Soldatin auf Zeit sind grundsätzlich beitragsfrei in den Versicherungen mitversichert, solange diese nicht mehr wie geringfügig beschäftigt sind und deren Einkommen folglich nicht höher als 450 Euro ist. Unter denselben Voraussetzungen werden Kinder in der privaten Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert. Für Ehegatten der Soldaten auf Zeit sind allerdings Beiträge zu zahlen.

Pflegeversicherungen übernehmen im Regelfall alle anfallenden Kosten entsprechend der medizinisch diagnostizierten Pflegebedürftigkeit bei Soldaten auf Zeit
Soldaten auf Zeit, die keine Pflegeversicherung abschließ en, können mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro belegt werden

Soldat auf Zeit: Auch Mitglieder der Bundeswehr müssen eine Rentenversicherung haben!

Es ist ein Irrglaube zu denken, dass Soldaten auf Zeit grundsätzlich rentenversichert sind!
Da der Dienstherr für etwaige Kosten während der Dienstzeit aufkommt, ist eine automatische Absicherung der gesetzlichen Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenkasse nicht gewährleistet. Scheidet ein Soldat auf Zeit aus, wird er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, außer der SaZ nimmt im Anschluss an seine Dienstjahre eine Tätigkeit als Beamter auf. (Beamte brauchen keine Rentenversicherung) Der Bund übernimmt die nachzuzahlenden Beiträge in voller Höhe, und zwar sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil.
Die Wehrbereichsverwaltung informiert den Soldaten auf Zeit, rechtzeitig vor dessen Ausscheiden, über die Möglichkeit der Nachversicherung und fordert dazu auf bestimmte, für die Nachversicherung relevante Informationen anzugeben. Sollte der SaZ übergangsweise vom ehemaligen Dienstherren noch finanzielle Unterstützung erhalten, wird diese Zeit nicht in den rentenversicherungspflichtigen Zeitraum eingerechnet.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird dann gewährt, wenn die Dienstunfähigkeit, tatsächlich zu einer Erwerbsminderung führt, vorausgesetzt die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren mit Beitragszeiten, ist auch durch die Nachversicherung erbracht, das heiß t, sie müssen mindestens fünf Jahre Soldat auf Zeit gewesen sein und ihre Erwerbsminderung entspricht den allgemeinen Richtlinien der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sollten sie als SAZ nach ihrem Ausscheiden arbeitslos beziehungsweise arbeitssuchend sein, dann müssen sie sich sofort beim zuständigen Arbeitsamt melden, Auß erdem sollte das Vermittlungsgesuch alle drei Monate erneuert werden, auch wenn sie keinen Anspruch auf eventuelle Leistungen haben.

Soldaten auf Zeit: Wehrdienstbeschädigt und nun nicht mehr voll erwerbsfähig!

Wehrdienstbeschädigte Soldaten auf Zeit, das heiß t Soldaten und Soldatinnen, die aufgrund ihres Wehrdienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, müsse diese sich die Truppenärztin beziehungsweise vom Truppenarzt bescheinigen lassen.

Der so verletzte Soldat auf Zeit, erhält dann Leistungen, die das Soldatenversorgungsgesetz für Folgen einer Wehrdienstbeschädigung vorsieht. Art und Umfang der gesundheitlichen Schädigung sind Berechnungsgrundlage für eventuelle Leistungen. Während des Wehrdienstes wird im Regelfall ein Ausgleich entsprechend der Höhe einer Grundrente, Schwerstbeschädigtenzulage sowie Sachschadenersatz gewährt.
Hat ein Soldat auf Zeit, den Wehrdienst beendet, kommen im Wesentlichen folgende Leistungen in Betracht:

Heilbehandlung, einkommensunabhängige und einkommensabhängige Beschädigtenrente

Berufsschadenausgleich

Pflegezulage und Hilfen zur beruflichen Rehabilitation

Fürsorgeleistungen, Sterbe- und Bestattungsgeld, Hinterbliebenenrente

Hinweis:
Die Wehrbereichsverwaltungen West und Süd sind nur für die Dauer des Wehrdienstverhältnisses für Leistungsansprüche nach einer Wehrdienstbeschädigung zuständig! Nach Dienstzeitende ist das für Ihren Wohnsitz zuständige Versorgungsamt Ihr Ansprechpartner. Achten Sie darauf, erforderliche Anträge für einen Leistungsbezug zeitnah beim Amt einzureichen. Leistungen für anerkannte Gesundheitsstörungen einer Wehrdienstbeschädigung des Soldaten auf Zeit werden allgemein von der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen. Für notwendige Behandlungen muss bei den Versorgungsämtern ein „Bundesbehandlungsschein“ beantragt werden.

Soldaten auf Zeit: Arbeitslosenversicherung für einen SaZ

Soldaten sind von der Beitragspflicht für die Arbeitslosenversicherung befreit! Trotzdem gibt es Situationen, in denen auch ein Soldat auf Zeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

1.

Der Soldat hat eine Wehrdienstzeit von weniger als zwei Jahren. Grundlage dieses Anspruches ist die Arbeitsförderung im SGB III. Somit können SaZ Arbeitslosengeld erhalten, die u.a. in den letzten drei Jahren vor der Arbeitslosenmeldung mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis Arbeitsverhältnis gestanden haben. Arbeitslosenhilfe können Soldaten auf Zeit erhalten, die im letzten Jahr vor der Arbeitslosenmeldung für mindestens einen Tag Arbeitslosengeld bezogen haben und bedürftig sind.

2.

Wenn der Soldat eine Wehrdienstzeit von mindestens zwei Jahren absolviert hat. Grundlage hierfür ist das Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Der Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe ist zeitlich auf höchstens zwölf Monate begrenzt und verkürzt sich entsprechend, wenn dem Soldaten noch Übergangsgebührnisse zustehen. Umfang und Höhe entsprechen dem Arbeitslosengeld nach dem SGB III.

3.

Arbeitslosenhilfe können Soldaten auf Zeit erhalten, die nach Ablauf der Arbeitslosenbeihilfe oder der Übergangsgebührnisse weiterhin arbeitslos sind.
Zur Erleichterung der Vermittlungsbemühungen des zuständigen Arbeitsamtes müssen sich Soldatinnen und Soldaten auf Zeit bereits drei Monate vor dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Gewährt das Arbeitsamt Leistungen, besteht für den Soldaten auf Zeit eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Möglicherweise muss der Soldat sich auch gesetzlich rentenversichern. Soldaten auf Zeit müssen sich seit Dezember 2003 mindestens drei Monate vor Beendigung ihrer Wehrpflicht beim zuständigen Arbeitsamt persönlich arbeitslos melden.
Zur Erleichterung der Vermittlungsbemühungen des zuständigen Arbeitsamtes müssen sich Soldatinnen und Soldaten auf Zeit bereits drei Monate vor dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Gewährt das Arbeitsamt Leistungen, besteht für den Soldaten auf Zeit eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Möglicherweise muss der Soldat sich auch gesetzlich rentenversichern. Soldaten auf Zeit müssen sich seit Dezember 2003 mindestens drei Monate vor Beendigung ihrer Wehrpflicht beim zuständigen Arbeitsamt persönlich arbeitslos melden.

Soldat auf Zeit: Ansprechpartner für Fragen und Hilfe

Ansprechpartner für Soldaten und Soldatinnen, die nähere Informationen, zu relevanten Versicherungen und fristgerechtem Vorgehen bezüglich einer sozialen und finanziellen Absicherung nach ihrer Wehrdienstzeit haben, sind Sozialarbeiter, Truppenärzte, Berater in den entsprechenden Behörden, Versorgungsämter und Arbeitsämter. Für diverse Anträge sind Fristen einzuhalten. Auß erdem müssen bis zum Leistungsanspruch Wartezeiten einkalkuliert werden. Wenn Sie sich für eine Laufbahn als Soldat auf Zeit entschlossen haben, klären Sie möglichst gleich in Ihrem ersten Jahr im Wehrdienst wann, wo und wie Sie sich nach Ihrem Ausstieg aus der Bundeswehr sozialversichern müssen.

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