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Eine Kapitallebensversicherung (KLV) ist eine Vertragsform, die zwei Komponenten verbindet. Die Erlebensfall- und die Todesfallleistung.
Sollte der Verbraucher den Vertrag durchhalten, so erhält dieser von der Versicherungsgesellschaft eine Summe X (Ablaufleistung) ausgezahlt. Hier spricht man von der Erlebensfallleistung. Die Erlebensfallleistung besteht aus der garantierten Versicherungssumme, den Überschüssen und ggf. der Schlussüberschüssen. In diesem Zusammenhang kann der Kunde sogar entscheiden, ob er die Summe X einmalig oder als lebenslange Rente ausgezahlt haben möchte.
Die Todesfallleistung wird an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt, wenn der Versicherte in der Vertragslaufzeit verstirbt. Meistens entspricht die Todesfallleistung der garantierten Versicherungssumme. Diese ist jedoch vom Vertrag abhängig. Es könnte sogar sein, dass diese höher ist, weil die Überschüsse hinzugerechnet werden. Die Todesfallleistung wird auch in der Rentenbezugsphase fällig, wenn der Versicherte die lebenslange Rente gewählt hat und er sich in der Rentengarantiezeit befindet.
Grundsätzlich können Sie möglicherweise die Vorteile einer Kapitallebensversicherung erkennen. Das sind auch die Tricks der Verkäufer. Diese werben und sprechen nur und ausschließlich diese an.
Mit diesen Vorteilen wurden und werden die Kunden beworben. Die Vermittler solcher Verträge haben davon Millionen in den Markt gebracht. Zurzeit bestehen auf gute 80 Millionen Bundesbürger knappe 90 Millionen Verträge. Bitte berücksichtigen Sie jetzt noch die Rentner und Kinder. Dann werden auch Sie erkennen, dass pro Haushalt knappe drei Verträge bestehen.
Stolze Leistung, lieber Versicherungsverkäufer …
Rein theoretisch werden Sie jetzt sagen, dass es genau das richtige Produkt für Sie ist. Sie haben einen Vertrag, der alles abdeckt. Sie bekommen einen garantierten Zins, einen Todesfallschutz und müssen sich um nichts mehr kümmern.
Isoliert betrachtet, gebe ich Ihnen recht. Doch sollte man keinen Champagner trinken, wenn man sich nicht alles genaustens angeschaut hat.
Sie werden schnell erkennen, wenn Sie sich die Policen anschauen, dass die Laufzeiten es in sich haben.
Meistens laufen diese bis zum 55. Lebensjahr. Solche Verträge findet man noch, jedoch immer seltener bei den Kunden. Mittlerweile haben die Verträge eine Laufzeit bis zum 65. oder 67. Lebensjahr. Jetzt werden Sie vielleicht sagen, dass es mehr als normal ist. Man will doch schließlich seine Altersvorsorge damit aufbauen und nicht vorher ausgeben. Jedoch sind Sie an den Versicherer gebunden, gebunden über Jahrzehnte. Das bedeutet, SIe glauben an diesen Versicherer. Sie glauben an das Bestehen des Versicherers auch in den nächsten zig Jahren.
Der Garantiezins ist eine Illusion und auch er fällt und fällt und fällt.
Der Garantiezins ist eine Fatamorgana
Überschussbeteiligungen klingen sehr gigantisch, doch auch hier muss man von Augenwischerei sprechen. Die Überschüsse fallen von Jahr zu Jahr. Lesen Sie hier mehr dazu
In den Vorteilen sprachen wir von dem Todesfallschutz, jedoch muss dieser auch in der Kostenstruktur berücksichtigt werden. Der Todesfallschutz kostet Geld, das ist den Meisten nicht klar.
Die Frage ist natürlich, wie teuer ist mein Todesfallschutz? Was nimmt mir der Versicherer monatlich dafür weg? Denn eines ist klar. Wenn der Todesfallschutz Geld kostet, so wird weniger für dich gespart und das führt dazu, dass die Ablaufleistung darunter leidet.
Wissen Sie eigentlich, wie viel Sie an die Versicherungsgesellschaften zahlen und das noch freiwillig? Wussten Sie, dass Sie am Anfang Ihres Vertrages die gesamten Gebühren zahlen? Die Ablaufkosten werden nämlich auf die ersten 5 Jahre aufgeteilt, hier spricht man von der Zillmerung.
Bei den meisten Lebensversicherungen muss der Verbraucher Angaben zum Gesundheitszustand machen. Der Grund liegt auf der Hand. Die Versicherungsgesellschaften müssen das Risiko einschätzen können und deinen Bestand vor Schadensfällen schützen. Doch sollte nur eine Frage falsch oder fraglich angegeben worden sein, so kann die Versicherungsgesellschaft den Vertrag rückwirkend auflösen und die eingezahlten Gelder wären weg – Weg wäre auch Ihr Schutz.
Sehr oft höre ich, dass Lebensversicherungen für die Finanzierung einer Immobilie hinterlegt wurden. Dieses Verfahren wird zum Glück nicht mehr so oft praktiziert. Jedoch reicht es alle Male aus, der Verbraucher um sein Hab und Gut zu bringen. Diese tickenden Zeitbomben weilen immer noch unter uns und warten auf die richtige Zeit. Der Garantiezins und die Verpflichtungen der Versicherungsgesellschaften spielen hier eine erhebliche Rolle.
Neulich sagte mir ein Verbraucher, dass er ein Policendarlehen bei seiner Versicherung hat. Ein Policendarlehen funktioniert ziemlich einfach. Sie leihen sich ihr eigenes Restkapital, das Sie für einen niedrigen Zinssatz langfristig angelegt haben, zu einem höheren Zinssatz zurück. Klingt doch logisch, oder?
Nicht zu vergessen wären selbstverständlich die Sicherheit der Versicherungsgesellschaften und die mickrige Rendite. Dazu hier mehr.
Garantiezins (Lebensversicherungen) einfach erklärt: https://unabhaengiger-finanzberater.de/garantiezins-lebensversicherung-einfach-erklart/
Schuldenfalle: Hausbau und Lebensversicherung: https://unabhaengiger-finanzberater.de/schuldenfalle-hausbau-und-lebensversicherung/
Lebensversicherung als Altersvorsorge: Ja nee, ist klar…: https://unabhaengiger-finanzberater.de/lebensversicherung-als-altersvorsorge/
Es war einmal eine gewinnbringende Lebensversicherung …: https://unabhaengiger-finanzberater.de/es-war-einmal-eine-gewinnbringende-lebensversicherung/
Überschussbeteiligung bei Lebensversicherern einfach erklärt: https://unabhaengiger-finanzberater.de/ueberschussbeteiligung-bei-lebensversicherern-einfach-erklaert/
Typisch Anleger: Selbstbetrug in 7 Varianten: https://unabhaengiger-finanzberater.de/typisch-anleger-selbstbetrug-in-7-varianten/
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