Redakteur
Das Zillmerverfahren wurde nach dem Versicherungsmathematiker August Zillmer benannt.
Er war bei mehreren Lebensversicherungsgesellschaften tätig und trug zur heutigen vorgeschriebenen Berechnungsverfahren der Deckungsrückstellungen bei Lebensversicherungen bei.
Beim Abschluss eines Vertrag entstehen Kosten, die sogenannten Abschlusskosten. Diese setzen sich zusammen aus den Risikobeurteilungs- und Abschlussprovisionen. Normalerweise müsste der Verbraucher, also der Versicherungsnehmer die Abschlusskosten einmalig zahlen. Jedoch hätten die Versicherer einige Probleme im Verkauf.
Die Probleme könnten sein:
Durch das Zillmerverfahren werden die Abschlusskosten über mehrere Jahre verteilt, was für die Versicherungsgesellschaft eine geschickte Möglichkeit darstellt, ihre Kosten abzudecken. Zusätzlich zu den Abschlusskosten wird ein sogenannter Kostenzuschlag erhoben, der die Gesamtkosten weiter erhöht.
In der Vergangenheit führte dieses Vorgehen dazu, dass der Kunde zunächst im Minusbereich begann. Das bedeutet, er musste zunächst die Abschlusskosten decken, bevor er überhaupt einen positiven Wert in seiner Police sehen konnte. In den ersten Jahren flossen die Beiträge praktisch ausschließlich in die Deckung der Kosten für die Versicherungsgesellschaft und die Vermittler, wodurch der Kunde erst viel später von einer tatsächlichen Wertentwicklung profitieren konnte
Der Kunde muss genau wissen, worauf er sich einlässt. Er muss klar erkennen, wie viel von seinem Geld die Versicherungsgesellschaften über die gesamte Laufzeit einbehalten.
Obwohl dieses Anliegen schon lange gehört wurde, wurde es nur unzureichend umgesetzt.
Seit dem 01.07.2008 sind Versicherer jedoch verpflichtet, die Kosten transparent auszuweisen. Nun muss dem Verbraucher ein Produktinformationsblatt übergeben werden, das alle relevanten Kosten enthält. Man könnte nun annehmen, dass dies einen einfachen Vergleich der Produkte ermöglicht.
Denn die Kosten, die ausgewiesen werden, sind die kalkulierten Kosten, nicht die tatsächlichen Kosten. Des Weiteren müssen Produktanbieter, die Produkte mit Fonds vertreiben, die tatsächlichen Fondskosten nicht ausweisen.
Mittlerweise hat sich der Markt geändert. Der Dank gewährt auch dem BGH-Urteil vom Jahr 2005. Dazu später mehr.
Die heutigen Policen sehen im Vergleich anders aus. Diese müssen 50% des eingezahlten Geldes sofort nach Vertragsabschluss ausweisen. Jetzt haben die Kunden keine 100%ige Geldvernichtung mehr. Jetzt liegt diese bei 50%. Gut oder?
In meinen weiteren Beiträgen werde ich mich öfters den Urteilen widmen.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
Montag bis Donnerstag:
09:00 – 17:00 Uhr
Freitag:
09:00 – 15:00 Uhr
© Copyright 2025 InCoFin GmbH & Co. KG