Redakteur
Die Verbraucher suchen nach Anlageformen mit einer Mindest- oder Garantieverzinsung. Der Garantiezins in der Lebensversicherung ist ein festgelegter Zinssatz, der für die Berechnung der Versicherungsleistungen genutzt wird. Diese wollen ihre Gelder anlegen und oder sicher sparen. Da kommt die Lebensversicherung genau richtig. Der Kunde erhält ein geniales Produkt, zumindest denkt er es.
Lassen Sie uns gemeinsam das Versprechen der Branche „Garantiezins“ unter die Lupe nehmen.
Als Erstes sollten wir wissen, dass die Branche uns mit Erfolg den Garantiezins in die Köpfe „verpflanzt“ hat. Jeder kennt dieses Wort und benutzt es auch im Alltag.
Doch den Garantiezins in der Lebens-/Rentenversicherung gibt es nicht. Die richtige Bezeichnung ist Höchstrechnungszins. Denn der Höchstrechnungszins ist der Zinssatz, den Versicherungen für ihre Deckungsrückstellungen maximal zugrunde legen dürfen. Die Betonung liegt auf dürfen, nicht müssen.
Hier die offizielle Formulierung:
Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung – DeckRV) § 2 Höchstzinssatz (Euro)
(2) Der von einem Versicherungsunternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verwendete Rechnungszins für die Berechnung der Deckungsrückstellung gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Bei einem Versicherungsvertrag, der bei einer internen Teilung nach § 10 des Versorgungsausgleichsgesetzes zugunsten der Ausgleichsberechtigten Person abgeschlossen wird, kann auch der dem ursprünglichen Versicherungsvertrag zugrunde liegende Rechnungszins verwendet werden. Gleiches gilt für einen Lebensversicherungsvertrag zwischen einem Versicherungsunternehmen und einem Versorgungsträger im Sinne des Versorgungsausgleichsgesetzes mit einer Ausgleichsberechtigten Person als versicherte Person. § 5 Absatz 3 und 4 bleibt unberührt.
Haben Sie sich Gedanken gemacht, warum die „garantierte“ Verzinsung fortlaufend sinkt? Wer ist eigentlich dafür verantwortlich? Wer bestimmt dieses und ist es überhaupt notwendig?
Festzuhalten bleibt, dass die Entwicklung des „Garantiezinses“ einige Fragen aufwirft. Dieser hat sich nämlich wie folgt in der Vergangenheit entwickelt:
Wie Sie klar erkennen können, entwickelt sich der Höchstrechnungszins in den letzten 13 Jahren kontinuierlich nach unten. Woran liegt das? Dürfen die Versicherungen diesen selbst bestimmen oder ist es anderweitig geregelt? Eine Tabelle zur Entwicklung des Garantiezinses in der Lebensversicherung zeigt, wie dieser in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist.
Der Höchstrechnungszins wird aufgrund der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen festgelegt, somit liegt es nicht an den Versicherern. Die Höhe für den Zins wird anhand der durchschnittlichen Umlaufrendite zehnjähriger Staatsanleihen in Deutschland ermittelt. Der Zins darf nicht höher sein als 60 % der Umlaufrendite.
Dieses ist in Paragraph 65 VAG geregelt.
Die durchschnittliche Umlaufrendite der zehnjährigen Anleihen lag im Jahr 2011 bei 3,2%. Wenn Sie jetzt davon 60% nehmen erhalten Sie 1,92%. Weil jedoch das Bundesministerium für Finanzen einen Puffer einbauen wollte, legte es den Zins auf 1,75% fest.
Es ist schon sehr merkwürdig, dass den Versicherern ein Puffer eingebaut wird. Können die Unternehmen es etwa nicht selbst? Glaubt das Bundesministerium für Finanzen nicht an die saubere und präzise Planung der Versicherer oder warum dieser Puffer?
Wissenswert ist auch, dass die Versicherungsunternehmen die Garantieversprechen nicht erhöhen dürfen. Der Grund ist der, dass damit die mögliche Überlastung verhindert wird.
Dem Verbraucher wird signalisiert, dass sein Beitrag, egal welche Zahlungsweise er gewählt hat, voll verzinst wird. Dieses ist natürlich absurd. Es wird nicht der gesamte Beitrag voll verzinst, sondern nur der Sparanteil. Doch was heiß t Sparanteil?
Der Sparanteil ist der übriggebliebene Teil des Beitrages. Lassen Sie uns ein konkretes Beispiel nehmen.
Wenn die Versicherung von Ihnen 100€ abbucht, dann haben Sie 100€ weniger auf Ihrem Konto, jedoch haben Sie nicht automatisch 100€ Guthaben in Ihrem Versicherungsvertrag.
in Kosten:
und dem Sparanteil.
Der Sparanteil ist bei jeder Versicherung anders, jedoch gibt es auch Unterschiede bei einzelnen Verträgen einer Versicherung. Durchschnittlich gesehen beträgt der Sparanteil knappe 70 Prozent. Die Abschlusskosten lasse ich hier bewusst weg. Gerne können Sie dazu hier mehr lesen.
Hier möchte ich es Ihnen einmal bildhaft verdeutlichen:
Lieber Verbraucher, wenn Ihnen der Versicherungsverkäufer den Vertrag wie folgt erklärt hätte, hätten Sie dann den Vertrag unterschieben?
-Garantieverzinsung gibt es wohl, nur der Sparenteil ist ungewiss
-Sie wissen nicht, wie viel sich der Versicherer von Ihrem Geld für sich einbehält
-es wird mit dem Wort „Garantiezins“ verkauft, jedoch nicht als das was er wirklich ist
Die Verbraucherzentrale Bremen hat sich ebenfalls damit beschäftigt und folgendes geschrieben: “Eine 25-jährige Frau, Nichtraucherin, die zum 1.12.2003 eine Lebensversicherung bis zum Alter von 65 Jahren abschließ t und monatlich 100 Euro zahlt, erhält darauf selbst beim besten Anbieter nur eine garantierte Verzinsung von 2,57 Prozent, beim schlechtesten sogar nur 1,53 Prozent. Ein 50-jähriger Mann, Raucher, der ebenfalls bis zum 65. Lebensjahr abschließ t und 100 Euro monatlich zahlt, bekommt bestenfalls 0,30 Prozent garantiert und im schlechtesten Fall minus 0,18 Prozent, das heiß t: Ihm wird nicht einmal die Rückzahlung der Einzahlungen gewährleistet.”
…nicht einmal die Rückzahlung der Einzahlungen….
Hat es Ihnen schon einmal so klar und deutlich gesagt?
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