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Der Staat bereitet sich auf das Zusammenbrechen des Systems vor

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Sie glauben es handelt sich um einen Scherz, ein Märchen? Lassen Sie uns gemeinsam die Fakten unter die Lupe nehmen.

Im den Beitrag möchte ich einige möglicherweise unangenehme Fragen stellen.

Dafür muss man sich natürlich den genauen Aufbau einer Lebens- / Rentenversicherung  anschauen, doch erst einmal weiter im Text.

Um überhaupt zu verstehen, wie ich auf diese Sichtweise komme, hier der § 89 VAG.

Was bedeutet eigentlich Vermögensanlage des Unternehmens? Ich dachte hier handelt es sich um ein kapitalgedecktes System. Ist es doch nicht so? Ist dieses System nicht kapitalgedeckt oder warum wird dieses so erwähnt?

Für mich persönlich klingt es sehr merkwürdig, wie sehen Sie es?

Der Versicherungsnehmer, derjenige, der an das System glaubt, zahlt fleißig seine Beiträge, seine Beiträge haben doch nichts mit der Vermögensanlage der Versicherungsgesellschaft zu tun, oder?

Das bedeutet doch so viel wie: „Danke für Ihre Gelder. Wir als Unternehmen gehen auf den Kapitalmarkt, spielen ein wenig und wenn wir uns verzocken, so haben wir ihr Geld im Rücken“.

Ich frage mich, warum die Regierung dieses so bestimmt? Wird hier nur das Unternehmen geschützt? Was ist mit dem Bürger, dem Einzahler, demjenigen, der sein Geld hart erwirtschaftet hat und dann dieses verlieren kann? Ist es wirklich verbraucherfreundlich?

Des Weiteren sollte man sich vielleicht fragen, was mit den gesamten Kosten, die Gelder, die die Gesellschaft im Vorfeld kassiert hat, passiert? Dieses darf die Versicherungsgesellschaft behalten oder sehe ich das falsch?

„…für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen (…) Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleisten, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.“

Was heißt: „können zeitweilig verboten werden“? Bedeutet es, dass die Kunden ggf. keine Leistungen aus dem Vertrag erhalten? Bedeutet es auch, dass diese nicht einmal ihr eingezahltes Geld wieder bekommen? Bedeutet es auch, dass alle Baufinanzierungen, die mit einer Lebensversicherung ausgeschmückt wurden ggf. platzen? Oder dass der Kunde sogar eine Nachschusspflicht hat? Ich meine, sonst wäre die Immobilien weg.

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„Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen.“

Was ist mit dem Passus: „Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.“

Heißt es, dass der Bürger, der für sein Alter vorsorgen muss, sein hart erarbeitetes Geld zur Seite legt, der „kleine Bürger“ ggf. nicht wieder bekommt?

Warum wurde dieses Gesetzt so verabschiedet? Glauben unsere Politiker doch nicht an die Beständigkeit der Versicherer? Glaubt der Staat nicht mehr an sein eigenes System?

Für mich klingt das so, zumindest könnte der Staat folgende Aussage treffen: „Lebens- /Rentenversicherungen sind NICHT sicher!“

Hier glaube ich, werden nur Konzerne geschützt  und nicht der Bürger.

Wie sehen Sie das? Wie denken Sie über meine Fragen?