unserer Vergütungsmodell

Die wichtigste Information vorab:

Honorarberatung ist im Vergleich zur traditionellen Finanzberatung und zum Produktverkauf immer günstiger. Denn ein Honorarberater verwendet ausschließlich kostengünstige provisionsfreie Nettoprodukte.

Sollte kein Nettoprodukt verfügbar sein, was nur in Ausnahmefällen vorkommt, stellt der Honorarberater die enthaltene Provision stets transparent dar. Zudem wird die Provision angerechnet oder komplett ausgekehrt.

eine Doppelvergütung durch Provision und Honorar ist durch Gesetz ausgeschlossen.

Nettoprodukte

Nettoprodukte punkten vor allem durch ihre geringen Kosten. Der Vorteil hierbei beträgt rund 3 % p.a. Berechnungsgrundlage ist das Anlagevolumen.

Klingt nach wenig, dem ist aber nicht so.

Denn der Zinseffekt zeigt über die Zeit seine starke Wirkung. Man bedenke als Beispiel einfach den Unterschied zwischen 7 % Rendite durch niedrige Kosten und 4 % Anlagerendite. Hier wird die Differenz deutlich sichtbar.

Bei den Vorteilen eines Nettoprodukts nicht vergessen werden darf zudem der Effizienzgewinn. Er entsteht durch vermiedene Anlagefehler. So ergibt sich bei der Honorarberatung ein Gesamtvorteil von bis zu 4 % der angelegten Summe pro Jahr.

Somit steht fest, die Honorarberatung hat vier schwerwiegende Vorteile.

Sie ist:

  • neutral

  • verkaufsunabhängig

  • kostengünstig

  • rentabel

Wie arbeitet ein unabhängiger Finanzberater?
... von A bis Z

Wichtiges zur Honorarberatung

Stundensätze

Von der Komplexität sowie vom Auftragsumfang abhängige Pauschalvereinbarungen sind bei der Honorarberatung üblich. Für den Kunden erleichtert dies die Kostenkalkulation. Doch auch die Bezahlung nach Stundensatz ist möglich.

Die Kosten liegen hier bei rund 120 – 250,- €/Std. zzg. gesetz. MwSt. im Branchendurchschnitt.

Unser Stundensatz liegt bei 150,- € zzg. gesetz. MwSt.

Umsatzsteuerpflicht

Beratungstätigkeiten wie beispielsweise die Depotverwaltung, die Analyse von Verträgen, die Analyse und Konzeption von Vorsorgen sowie die Ruhestandsplanung sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtig. Der anzuwendende Steuersatz beträgt 19 %.

Besteht zwischen den oben genannten Tätigkeiten ein unmittelbarer Zusammenhand mit der Versicherungsvermittlung (§ 4 Nr. 11 UStG) entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Gute Beispiele dafür sind die Renten- oder auch Berufsunfähigkeitsversicherung.

Übliche Kosten

Die Kosten für eine Depotbetreuung, auch als laufende Vermögensbetreuung bezeichnet, belaufen sich auf rund 1 % des Anlagebetrages jährlich.

Vermittlungshonorar

Werden provisionsfreie Versicherungsverträge vermittelt, wird ein Pauschal-Vermittlungshonorar fällig.

Vorsicht bei traditionellem!

Ein hoher Anteil aller Beratungen entfällt noch immer auf traditionelle Versicherungs- und Bankprodukte. Dabei sind Verwaltungskosten und auch Provisionen gerade hier sehr hoch.

Doch gerade bei diesen traditionellen und oft als kostenlos angepriesenen Produkten steckt der Teufel im Detail. Oder besser gesagt im Kleingedruckten. Denn nur dort sind die Kosten und ihre Höhe aufgeführt.

Die traditionellen Produkte von Versicherungen und Banken mögen auf den ersten Blick verführerisch wirken. Doch sie führen keinesfalls zu einem guten Anlageergebnis.

so arbeitet ein Honorarberater
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Beratung ohne Provisionen
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Honorarberatung in der Steuererklärung

Wie viele Kostenstellen ist auch die Honorarberatung ein interessanter Posten für die Steuererklärung. Doch Achtung, hier gibt es Unterschiede. Die grundlegende Frage lautet jedoch:

Ist die Honorarberatung als Werbungskosten abzugsfähig?

Für Unternehmen gilt:

Abzugsfähig:

  • Depotverwaltung

  • Finanzanlagenberatung

  • Beratungshonorare in Sachen betrieblicher Altersvorsorge inkl. dazugehörende Beiträge

Für Privatpersonen gilt:

Abzugsfähig:

  • Vorsorgeanalyse und -konzeption sowie Vertragsanalysen, sofern sie in direktem Zusammenhang mit der Rentenoptimierung stehen

  • Risokoabdeckende dienstliche wie auch private Berufsunfähigkeitsversicherungen

  • Beratungshonorare im Zusammenhang mit Riester-, Rürup- oder bAV-Rente

Nicht abzugsfähig:

  • Depotverwaltung und Finanzanlagenberatung (Abgeltungssteuer)

  • Vertragsanalysen sowie Analyse und Konzeption von Vorsorgen (private Lebensführung)

Einen Ausnahmefall stellen Vermittlungshonorare für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen dar. Diese sind erst bei Ablauf der Versicherung und Auszahlung der Versicherungsleistung als Werbungskosten abzugsfähig.

Hier eine Übersicht unseres Beratungsprozesses

Beratungsablauf ind er Honorarberatung


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