Die wichtigste Information vorab:
Honorarberatung ist im Vergleich zur traditionellen Finanzberatung und zum Produktverkauf immer günstiger. Denn ein Honorarberater verwendet ausschließlich kostengünstige provisionsfreie Nettoprodukte.
Sollte kein Nettoprodukt verfügbar sein, was nur in Ausnahmefällen vorkommt, stellt der Honorarberater die enthaltene Provision stets transparent dar. Zudem wird die Provision angerechnet oder komplett ausgekehrt.
Nettoprodukte
Nettoprodukte punkten vor allem durch ihre geringen Kosten. Der Vorteil hierbei beträgt rund 3 % p.a. Berechnungsgrundlage ist das Anlagevolumen.
Klingt nach wenig, dem ist aber nicht so.
Denn der Zinseffekt zeigt über die Zeit seine starke Wirkung. Man bedenke als Beispiel einfach den Unterschied zwischen 7 % Rendite durch niedrige Kosten und 4 % Anlagerendite. Hier wird die Differenz deutlich sichtbar.
Bei den Vorteilen eines Nettoprodukts nicht vergessen werden darf zudem der Effizienzgewinn. Er entsteht durch vermiedene Anlagefehler. So ergibt sich bei der Honorarberatung ein Gesamtvorteil von bis zu 4 % der angelegten Summe pro Jahr.
Somit steht fest, die Honorarberatung hat vier schwerwiegende Vorteile.
Sie ist:
Wichtiges zur Honorarberatung
Stundensätze
Von der Komplexität sowie vom Auftragsumfang abhängige Pauschalvereinbarungen sind bei der Honorarberatung üblich. Für den Kunden erleichtert dies die Kostenkalkulation. Doch auch die Bezahlung nach Stundensatz ist möglich.
Umsatzsteuerpflicht
Beratungstätigkeiten wie beispielsweise die Depotverwaltung, die Analyse von Verträgen, die Analyse und Konzeption von Vorsorgen sowie die Ruhestandsplanung sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtig. Der anzuwendende Steuersatz beträgt 19 %.
Besteht zwischen den oben genannten Tätigkeiten ein unmittelbarer Zusammenhand mit der Versicherungsvermittlung (§ 4 Nr. 11 UStG) entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Gute Beispiele dafür sind die Renten- oder auch Berufsunfähigkeitsversicherung.
Übliche Kosten
Die Kosten für eine Depotbetreuung, auch als laufende Vermögensbetreuung bezeichnet, belaufen sich auf rund 1 % des Anlagebetrages jährlich.
Vermittlungshonorar
Werden provisionsfreie Versicherungsverträge vermittelt, wird ein Pauschal-Vermittlungshonorar fällig.
Vorsicht bei traditionellem!
Ein hoher Anteil aller Beratungen entfällt noch immer auf traditionelle Versicherungs- und Bankprodukte. Dabei sind Verwaltungskosten und auch Provisionen gerade hier sehr hoch.
Doch gerade bei diesen traditionellen und oft als kostenlos angepriesenen Produkten steckt der Teufel im Detail. Oder besser gesagt im Kleingedruckten. Denn nur dort sind die Kosten und ihre Höhe aufgeführt.
Honorarberatung in der Steuererklärung
Wie viele Kostenstellen ist auch die Honorarberatung ein interessanter Posten für die Steuererklärung. Doch Achtung, hier gibt es Unterschiede. Die grundlegende Frage lautet jedoch:
Ist die Honorarberatung als Werbungskosten abzugsfähig?
Für Unternehmen gilt:
Abzugsfähig:
Für Privatpersonen gilt:
Abzugsfähig:
Nicht abzugsfähig:
Hier eine Übersicht unseres Beratungsprozesses
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