Uwe Redler
Redakteur
Betriebe im Garten- und Landschaftsbau mähen nicht einfach nur den Rasen. Sie erfüllen vielfältige Aufgaben wie Grünanlagenpflege, Umgestaltung und Bau, Landschaftspflege, Baumpflege und vieles mehr. Ein solch breites Tätigkeitsspektrum garantiert vielen Menschen eine wundervolle Umgebung. Birgt aber auch viele Risiken für den Galabau-Betrieb. Wichtig ist hier eine Betriebshaftpflichtversicherung für Garten- und Landschaftsbau.
Unbedingt! Denn egal wie ordentlich gearbeitet wird, Fehler können stets passieren. Und dann schnell hohe Kosten mit sich bringen und folglich sogar die Existenz bedrohen.
Auch die Wohnsituation sollte in die Berechnung der Rentenhöhe mit einfließ en. Schließ lich fallen beiwohnen im Eigenheim andere bzw. weniger Kosten an, als beim Wohnen zur Miete.
Es sollte auch darüber nachgedacht werden, welche der momentanen Kosten auch im Falle einer Berufsunfähigkeit anfallen. Beispielsweise Kredite oder auch die Krankenversicherung. Andere Kosten hingegen könnten wegfallen, wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit.
Ein ebenfalls entscheidender Punkt ist die Anzahl der zu versorgenden Personen. Als Alleinstehender kann die Rentenhöhe niedriger ausfallen, als wenn eine komplette Familie versorgt werden muss.
Nicht vergessen werden sollte bei der Berechnung der BU-Rentenhöhe auch der Aspekt der Altersvorsorge. Denn auch im Falle einer Berufsunfähigkeit muss für das Alter vorgesorgt werden. Denn Altersarmut ist ein groß es Thema der heutigen Zeit.
Nach Beantwortung dieser Fragen geht es noch um die Dauer des Rentenbezugs und auch um die Zeit, für die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit bestehen soll.
Baumarbeiten
ein falsch herabstürzender Ast beschädigt fremdes Eigentum
Fehler bei der Untergrundbewertung
Senkung von neu angelegten Wegen
Fehler beim Anlegen eines Teiches
Überschwemmung
Mit einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung ist das Garten- und Landschaftsbauunternehmen und sein Inhaber gegen eine Vielzahl an Risiken abgesichert.
Dabei übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherungen nicht nur Schäden, die vom Unternehmensinhaber selbst verursacht werden, sondern haftet auch für von seinen Mitarbeitern verursachte Schäden.
Auch um ungerechtfertigte Ansprüche kümmert sich die Versicherung. Sie weist diese wie auch überzogene Forderungen zurück und übernimmt dabei auch das Prozedere vor Gericht.
Haftung bei Schadensersatzansprüchen von Dritten
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Versicherung von Unternehmensinhaber und Mitarbeiter
Versichert sind dabei:
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensfolgeschäden
Kurz gesagt: alle Tätigkeiten, die im Versicherungsschein aufgeführt sind.
Es liegt in der Verantwortung des Versicherungsnehmers, all seine Tätigkeiten im Garten- und Landschaftsbau bei Abschluss der Versicherung anzugeben.
Erfolgt ein Schaden in einem Tätigkeitsbereich, welcher nicht im Versicherungsschein aufgeführt ist, ist die Versicherung nicht verpflichtet, dafür zu leisten.
Wichtig ist für den Versicherungsnehmer auch, Änderungen im Bezug auf sein Tätigkeitsspektrum der Versicherung stets unverzüglich mitzuteilen. Nur so ist ein umfangreicher Versicherungsschutz gewährleistet.
Die Beitragshöhe hängt von mehreren Faktoren ab:
Versicherungsleistungen
Deckungssumme
Selbstbeteiligung
Tätigkeit des GaLa-Unternehmens
Je besser die Versicherungsleistungen, desto höher der Beitrag. Doch auch der genaue Tätigkeitsbereich des Garten- und Landschaftsbau-Unternehmens hat Auswirkungen auf die Prämie. So erhöht beispielsweise das Durchführen von Winterdienst den Beitrag.
Garten- und Landschaftsbauunternehmen sorgen für ansehnliche Grünanlagen und übernehmen zahlreiche weitere wichtige Arbeiten, wenn es um den Garten, Wege und Anwesen geht. Auch der Winterdienst ist oft Teil des breiten Tätigkeitsspektrums von GaLaBau-Betrieben.
Damit hier Fehler nicht schnell existenzbedrohend werden, ist eine gute Absicherung in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung von groß er Wichtigkeit. Diese Versicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden und kümmert sich zudem um die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
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