Betriebshaftpflichtversicherung für Garten- und Landschaftsbau im Vergleich

Versicherung GalaBau

 

Betriebe im Garten- und Landschaftsbau mähen nicht einfach nur den Rasen. Sie erfüllen vielfältige Aufgaben wie Grünanlagenpflege, Umgestaltung und Bau, Landschaftspflege, Baumpflege und vieles mehr. Ein solch breites Tätigkeitsspektrum garantiert vielen Menschen eine wundervolle Umgebung. Birgt aber auch viele Risiken für den Galabau-Betrieb. Wichtig ist hier eine Betriebshaftpflichtversicherung für Garten- und Landschaftsbau.

 

Eine Betriebshaftpflichtversicherung – muss das sein?

Unbedingt! Denn egal wie ordentlich gearbeitet wird, Fehler können stets passieren. Und dann schnell hohe Kosten mit sich bringen und folglich sogar die Existenz bedrohen.

 

Schäden, die passieren können sind zum Beispiel:

 

  • Baumarbeiten

    ein falsch herabstürzender Ast beschädigt fremdes Eigentum

  • Fehler bei der Untergrundbewertung

    Senkung von neu angelegten Wegen

  • Fehler beim Anlegen eines Teches

    Überschwemmung

 

Mit einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung ist das Garten- und Landschaftsbauunternehmen und sein Inhaber gegen eine Vielzahl an Risiken abgesichert.

 

Dabei übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherungen nicht nur Schäden, die vom Unternehmensinhaber selbst verursacht werden, sondern haftet auch für von seinen Mitarbeitern verursachte Schäden.

 

Auch um ungerechtfertigte Ansprüche kümmert sich die Versicherung. Sie weist diese wie auch überzogene Forderungen zurück und übernimmt dabei auch das Prozedere vor Gericht.


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Die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung für Garten- und Landschaftsbau

 

Die Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bietet:

  • Haftung bei Schadensersatzansprüchen von Dritten

  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

  • Versicherung von Unternehmensinhaber und Mitarbeiter

 

Versichert sind dabei:

  • Personenschäden

  • Sachschäden

  • sowie Vermögensfolgeschäden


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Welche Tätigkeiten sind versichert?

Kurz gesagt: alle Tätigkeiten, die im Versicherungsschein aufgeführt sind.

 

Es liegt in der Verantwortung des Versicherungsnehmers, all seine Tätigkeiten im Garten- und Landschaftsbau bei Abschluss der Versicherung anzugeben.

 

Erfolgt ein Schaden in einem Tätigkeitsbereich, welcher nicht im Versicherungsschein aufgeführt ist, ist die Versicherung nicht verpflichtet, dafür zu leisten.

Wichtig ist für den Versicherungsnehmer auch, Änderungen im Bezug auf sein Tätigkeitsspektrum der Versicherung stets unverzüglich mitzuteilen. Nur so ist ein umfangreicher Versicherungsschutz gewährleistet.

 

 


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Die Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung

Die Beitragshöhe hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Versicherungsleistungen

  • Deckungssumme

  • Selbstbeteiligung

  • Tätigkeitsbereich des GaLa-Unternehmens

Je besser die Versicherungsleistungen, desto höher der Beitrag. Doch auch der genaue Tätigkeitsbereich des Garten- und Landschaftsbau-Unternehmens hat Auswirkungen auf die Prämie. So erhöht beispielsweise das Durchführen von Winterdienst den Beitrag.

 

Die Deckungssumme beeinflusst die Beitragsprämie durch ihre Höhe. Je höher die Versicherungssumme, desto höher der Beitrag. Gesenkt werden kann der Beitrag durch eine Selbstbeteiligungim Schadensfall. Dies bezeichnet den Betrag, den der Versicherungsnehmer bereit ist, im Schadensfall selbst zu tragen. Doch Achtung: hier sollte stets darauf geachtet werden, eine Selbstbeteiligung nur in der Höhe zu wählen, wie sie im Schadensfall auch wirklich aufgebracht werden kann.

 

Fazit

Garten- und Landschaftsbauunternehmen sorgen für ansehnliche Grünanlagen und übernehmen zahlreiche weitere wichtige Arbeiten, wenn es um den Garten, Wege und Anwesen geht. Auch der Winterdienst ist oft Teil des breiten Tätigkeitsspektrums von GaLaBau-Betrieben.

 

Damit hier Fehler nicht schnell existenzbedrohend werden, ist eine gute Absicherung in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung von großer Wichtigkeit. Diese Versicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden und kümmert sich zudem um die Abwehr unberechtigter Forderungen.

 

Damit Sie sich um das konzentrieren können, was wirklich wichtig ist: Ihre Arbeit. Der unabhängige Finanzberater hilf Ihnen gerne.

 

Sie möchten mehr Informationen zur Betriebsversicherung für Garten- und Landschaftsbau? Wir beraten Sie gern!

 


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