betriebshaftpflicht für Garten- und Landschaftsbau

Beitrag: Betriebshaftpflichtversicherung für Garten- und Landschaftsbau im Vergleich

Uwe

Uwe Redler

Redakteur

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Betriebe im Garten- und Landschaftsbau mähen nicht einfach nur den Rasen. Sie erfüllen vielfältige Aufgaben wie Grünanlagenpflege, Umgestaltung und Bau, Landschaftspflege, Baumpflege und vieles mehr. Ein solch breites Tätigkeitsspektrum garantiert vielen Menschen eine wundervolle Umgebung. Birgt aber auch viele Risiken für den Galabau-Betrieb. Wichtig ist hier eine Betriebshaftpflichtversicherung für Garten- und Landschaftsbau.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung - muss das sein?

Unbedingt! Denn egal wie ordentlich gearbeitet wird, Fehler können stets passieren. Und dann schnell hohe Kosten mit sich bringen und folglich sogar die Existenz bedrohen.

Auch die Wohnsituation sollte in die Berechnung der Rentenhöhe mit einfließ en. Schließ lich fallen beiwohnen im Eigenheim andere bzw. weniger Kosten an, als beim Wohnen zur Miete.

Es sollte auch darüber nachgedacht werden, welche der momentanen Kosten auch im Falle einer Berufsunfähigkeit anfallen. Beispielsweise Kredite oder auch die Krankenversicherung. Andere Kosten hingegen könnten wegfallen, wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit.

Ein ebenfalls entscheidender Punkt ist die Anzahl der zu versorgenden Personen. Als Alleinstehender kann die Rentenhöhe niedriger ausfallen, als wenn eine komplette Familie versorgt werden muss.

Nicht vergessen werden sollte bei der Berechnung der BU-Rentenhöhe auch der Aspekt der Altersvorsorge. Denn auch im Falle einer Berufsunfähigkeit muss für das Alter vorgesorgt werden. Denn Altersarmut ist ein groß es Thema der heutigen Zeit.

Nach Beantwortung dieser Fragen geht es noch um die Dauer des Rentenbezugs und auch um die Zeit, für die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit bestehen soll.

Schäden, die passieren können sind zum Beispiel:

Baumarbeiten

ein falsch herabstürzender Ast beschädigt fremdes Eigentum

Fehler bei der Untergrundbewertung

Senkung von neu angelegten Wegen

Fehler beim Anlegen eines Teiches

Überschwemmung

Mit einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung ist das Garten- und Landschaftsbauunternehmen und sein Inhaber gegen eine Vielzahl an Risiken abgesichert.

Dabei übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherungen nicht nur Schäden, die vom Unternehmensinhaber selbst verursacht werden, sondern haftet auch für von seinen Mitarbeitern verursachte Schäden.

Auch um ungerechtfertigte Ansprüche kümmert sich die Versicherung. Sie weist diese wie auch überzogene Forderungen zurück und übernimmt dabei auch das Prozedere vor Gericht.

Die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung für Garten- und Landschaftsbau

Haftung bei Schadensersatzansprüchen von Dritten

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Versicherung von Unternehmensinhaber und Mitarbeiter

Versichert sind dabei: 

Personenschäden

Sachschäden

Vermögensfolgeschäden

Welche Tätigkeiten sind versichert?

Kurz gesagt: alle Tätigkeiten, die im Versicherungsschein aufgeführt sind.

Es liegt in der Verantwortung des Versicherungsnehmers, all seine Tätigkeiten im Garten- und Landschaftsbau bei Abschluss der Versicherung anzugeben.

Erfolgt ein Schaden in einem Tätigkeitsbereich, welcher nicht im Versicherungsschein aufgeführt ist, ist die Versicherung nicht verpflichtet, dafür zu leisten.

Wichtig ist für den Versicherungsnehmer auch, Änderungen im Bezug auf sein Tätigkeitsspektrum der Versicherung stets unverzüglich mitzuteilen. Nur so ist ein umfangreicher Versicherungsschutz gewährleistet.

Die Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung

Die Beitragshöhe hängt von mehreren Faktoren ab: 

Versicherungsleistungen

Deckungssumme

Selbstbeteiligung

Tätigkeit des GaLa-Unternehmens

Je besser die Versicherungsleistungen, desto höher der Beitrag. Doch auch der genaue Tätigkeitsbereich des Garten- und Landschaftsbau-Unternehmens hat Auswirkungen auf die Prämie. So erhöht beispielsweise das Durchführen von Winterdienst den Beitrag.

Fazit

Garten- und Landschaftsbauunternehmen sorgen für ansehnliche Grünanlagen und übernehmen zahlreiche weitere wichtige Arbeiten, wenn es um den Garten, Wege und Anwesen geht. Auch der Winterdienst ist oft Teil des breiten Tätigkeitsspektrums von GaLaBau-Betrieben.

Damit hier Fehler nicht schnell existenzbedrohend werden, ist eine gute Absicherung in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung von groß er Wichtigkeit. Diese Versicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden und kümmert sich zudem um die Abwehr unberechtigter Forderungen.

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