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Bei der KFZ-Betriebsversicherung handelt es sich um eine wahrlich unentbehrliche Versicherung für KFZ-Betriebe. Denn es ist gesetzlich geregelt, dass der Unternehmensinhaber für jeden in seinem Betrieb schuldhaft verursachten Schaden mit seinem gesamten Vermögen haftet.
Und das in unbegrenzter Höhe und zudem auch mit seinem zukünftigen Verdienst.
Ob sich nun ein Kunde während des Aufenthalts in der Werkstatt oder im Autohaus verletzt oder das Eigentum von Dritten beschädigt wird, Schäden im KFZ-Betrieb können schnell teuer werden. Und die finanzielle Existenz bedrohen. Dabei muss nicht einmal der Betriebsinhaber selbst den Schaden verursacht haben. Denn er haftet auch für von seinen Mitarbeitern verursachte Schäden.
Zumal die Obhutspflicht von KFZ-Betrieben über den Schutz des Kundenfahrzeugs auf dem Betriebsgelände hinaus geht.
So ist der KFZ-Betrieb verpflichtet, mit der Fahrzeug-Übernahme auf den Schutz des Fahrzeugs zu achten. Und dies bis zur Rückgabe des Fahrzeugs an den Kunden. Doch beschränkt sich diese Obhutspflicht nicht nur auf das Gelände des KFZ-Betriebs. Auch bei Testfahrten auf offener Straß e sowie bei Hol- und Bringservice besteht eben diese Obhutspflicht.
Und genau hier greift der Schutz der KFZ-Betriebsversicherung.
Die KFZ-Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen durch Dritte. Dabei sind es nicht nur Schäden an Personen oder fremden Eigentum, auch Stoffe wie Lacke, Lösungsmittel, Motoröl und Benzin stellen ein Risiko in KFZ-Betrieben dar.
Werden durch umweltschädliche Stoffe, Böden oder Gewässer geschädigt, wird es richtig teuer, denn hier greift das Umwelthaftungsgesetz hart durch.
Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet auch bei Umweltschäden.
Betriebshaftpflichtversicherung vergleichen
Bei einer üblichen Betriebshaftpflichtversicherung sind manche Schäden ausgeschlossen. Um die Betriebshaftpflicht zu einer KFZ-Betriebshaftpflicht zu machen, bedarf es den Einschluss dieser Schäden über spezielle KFZ-Versicherungsbausteine.
Werden sie nicht explizit in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen, sind Obhutsschäden bei manchen Versicherungsanbietern vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wie wichtig dieser Bestandteil jedoch ist, wird schnell deutlich, sobald ein Schadensfall eintritt. Ob ein kleiner Kratzer im Lack oder ein ölverschmierter Fahrzeugsitz, beides wäre ein Fall für die Versicherung. Zumindest dann, wenn Obhutsschäden Bestandteil des Vertrages sind.
Schäden, die während der unmittelbaren Tätigkeit am Fahrzeug anfallen, sind ebenfalls oft von einer normalen Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Durch den Zusatz Haftpflicht für KFZ-Handel und -Handwerk genieß t der KFZ-Betrieb umfassenden Versicherungsschutz. Auch bei Tätigkeitsschäden wie beispielsweise einem Motorschaden nach Reparatur oder Service.
Für auf öffentlichen Straß en bewegte Fahrzeuge besteht Versicherungspflicht. Eine Zulassung des Kraftfahrzeugs ist ohne entsprechenden Versicherungsnachweis nicht möglich.
Vor diesem Ausschluss schützt ebenfalls der Zusatz Kfz-Handel- und -Handwerk aus der allgemeinen Betriebshaftpflicht eine Kfz-Betriebshaftpflichtversicherung.
Die KFZ-Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor Schäden, die in Ausübung der Tätigkeit eines KFZ-Betriebes entstehen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind jedoch Gewährleistungsansprüche.
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Der umfassende Versicherungsschutz eines KFZ-Betriebes ist ein schwieriges Thema. Hier treffen Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge und freiwillige Versicherungen aufeinander. Und so kommt es zu einer Liste an empfohlenen Versicherungen für KFZ-Betriebe.
Die Betriebshaftpflicht- oder auch Berufshaftpflicht schützt vor Ansprüchen Dritter, wenn es um Personen- und Sachschäden geht, die durch den Unternehmensinhaber oder seine Mitarbeiter verursacht werden.
Der Zusatzbaustein KFZ-Handel und -Handwerk ist eine Erweiterung der normalen Betriebshaftpflichtversicherung und macht diese sozusagen zur KFZ-Betriebshaftpflichtversicherung. Durch diesen Zusatzbaustein werden Obhuts- und Tätigkeitsschäden mit in den Schutz der Betriebshaftpflichtversicherung aufgenommen.
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