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Ein Unternehmen lebt von seinen Erträgen und Gewinnen. Problematisch, wenn ein Schadensfall den Betrieb stört. Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden groß oder klein ausfällt. Denn schon ein kleiner Schaden kann schnell die Existenz bedrohen. Gut, wenn der Betrieb abgesichert ist mit einer Ertragsausfallversicherung.
Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine der wichtigsten Versicherungen für ein Unternehmen. Während die Betriebsinhaltsversicherung den Unternehmer finanziell bei der Reparatur oder Wiederbeschaffung zerstörten Inventars und Maschinen zur Seite steht, hilft die Ertragsausfallversicherung, wenn aufgrund eines Schadens der Betrieb stillsteht und somit vorübergehend keine Einnahmen generiert werden können.
Und genau hier springt die Ertragsausfallversicherung, auch Betriebsunterbrechungsversicherung oder Einkommensversicherung genannt, ein. Schließ lich müssen trotz Schaden und vorübergehendem Betriebsstillstand die laufenden Kosten beglichen werden.
Damit die Ertragsausfallversicherung leistet, bedarf es keinesfalls unbedingt eines völligen Betriebsstillstands. Auch bei der Störung einzelner Betriebsbereiche wie Lagerhaltung oder auch Beschaffung leistet die Versicherung.
Diese Versicherung bietet nicht nur Sicherheit im Schadensfall, sondern auch noch einige Vorteile.
Der Betriebsgewinn ist somit versichert. Doch was ist der Betriebsgewinn? Betriebsgewinn = Betriebsumsatz abzüglich Betriebsausgaben.
Die Ertragsausfallversicherung haftet für finanzielle Schäden, die aus der Unterbrechung des Betriebs aufgrund eines Schadensfalls entstehen. Und dies für 12 Monate ab Schadenseintritt. Falls erforderlich, kann die 12-monatige Haftungszeit auf 36 Monate ausgedehnt werden.
Sie haben Fragen dazu oder wünschen eine Beratung zur Thematik? Als unabhängige Versicherungsmakler und unabhängiger Finanzberater stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und finden gemeinsam mit Ihnen die ideale Ertragsausfallversicherung für Ihr Unternehmen.
Die Einkommens- oder auch Ertragsausfallversicherung versichert Ertragsausfälle, welche aufgrund einer schadensbedingten Betriebsunterbrechung entstehen.
Nicht versicherte Gefahren umfassen Schäden durch innere Unruhen, Schäden durch Krieg sowie Schäden durch Kernenergie.
Wie bei allen Versicherungen ist auch hier die Versicherungssumme ein wichtiger Aspekt. Diese richtet sich nach den Umsatzerlösen minus variabler Kosten. Die Versicherungssumme sollte nicht zu niedrig angesetzt werden, schließ lich ist sie ausschlaggebend für die Höhe des erstatteten Ertragsausfalls.
Unterbrechungsversicherung vergleichen
Kurz gesagt: Der Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort.
Der Versicherungsort, das sind alle Betriebsstellen, die im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Auch zum Unternehmen gehörende Abstellplätze und Abstellplätze, die sich in unmittelbarer Nähe des Versicherungsortes befinden gelten als Betriebsstelle und sind somit mit versichert.
Es kommen neue Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands zum Unternehmen hinzu? Auch diese sind ohne besondere Meldung mitversichert. Allerdings nur bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze. Besser: etwaige Änderungen immer umgehend an die Versicherung melden.
Die Ertragsausfallversicherung leistet nicht nur für den entstandenen Schaden durch die Betriebsunterbrechung, sie übernimmt auch weitere Kosten, welche durch die Unterbrechung auf das Unternehmen zukommen können.
Der Schaden selbst kann für ein Unternehmen schon ärgerlich sein. Kommt es aufgrund des Schadenfalls auch noch zu einer vorübergehenden Betriebsunterbrechung oder Störungen im Betriebsablauf, kann dies schnell die Existenz gefährden.
Umso wichtiger ist es, für den Ernstfall vorzusorgen und das Unternehmen sowie die damit verbundene eigene Existenz ausreichend abzusichern. Möglich ist dies nur mit einer guten Ertragsausfallversicherung.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
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