Ertragsausfallversicherung / Betriebsunterbrechungsversicherung / Einkommensversicherung – Im Vergleich

Ertragsausfallversicherung

 

Ein Unternehmen lebt von seinen Erträgen und Gewinnen. Problematisch, wenn ein Schadensfall den Betrieb stört. Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden groß oder klein ausfällt. Denn schon ein kleiner Schaden kann schnell die Existenz bedrohen. Gut, wenn der Betrieb abgesichert ist mit einer Ertragsausfallversicherung.

 

Was ist eine Ertragsausfallversicherung?

Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine der wichtigsten Versicherungen für ein Unternehmen. Während die Betriebsinhaltsversicherung den Unternehmer finanziell bei der Reparatur oder Wiederbeschaffung zerstörten Inventars und Maschinen zur Seite steht, hilft die Ertragsausfallversicherung, wenn aufgrund eines Schadens der Betrieb stillsteht und somit vorübergehend keine Einnahmen generiert werden können.

 

Und genau hier springt die Ertragsausfallversicherung, auch Betriebsunterbrechungsversicherung oder Einkommensversicherung genannt, ein. Schließlich müssen trotz Schaden und vorübergehendem Betriebsstillstand die laufenden Kosten beglichen werden.

 

Ohne Einnahmen, kein Gewinn. Und somit keine Möglichkeit zur Zahlung von:

 

  • Miete

  • Pacht

  • Löhnen

  • Gehältern

  • Betriebserhaltungskosten

  • und weiteren Kosten

 

 

Damit die Ertragsausfallversicherung leistet, bedarf es keinesfalls unbedingt eines völligen Betriebsstillstands. Auch bei der Störung einzelner Betriebsbereiche wie Lagerhaltung oder auch Beschaffung leistet die Versicherung.

 

Die Vorteile der Betriebsunterbrechungsversicherung

Diese Versicherung bietet nicht nur Sicherheit im Schadensfall, sondern auch noch einige Vorteile.

  • Ersatz von entgangenem Gewinn

  • Übernahme von fortlaufenden Kosten

 

Der Betriebsgewinn ist somit versichert. Doch was ist der Betriebsgewinn? Betriebsgewinn = Betriebsumsatz abzüglich Betriebsausgaben.

 

Die Ertragsausfallversicherung haftet für finanzielle Schäden, die aus der Unterbrechung des Betriebs aufgrund eines Schadensfalls entstehen. Und dies für 12 Monate ab Schadenseintritt. Falls erforderlich, kann die 12-monatige Haftungszeit auf 36 Monate ausgedehnt werden.

 

Sie haben Fragen dazu oder wünschen eine Beratung zur Thematik? Als unabhängige Versicherungsmakler und unabhängiger Finanzberater stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und finden gemeinsam mit Ihnen die ideale Ertragsausfallversicherung für Ihr Unternehmen.


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Einkommensversicherung – der Versicherungsumfang

Die Einkommens- oder auch Ertragsausfallversicherung versichert Ertragsausfälle, welche aufgrund einer schadensbedingten Betriebsunterbrachung entstehen.

Die versicherten Gefahrender Betriebsunterbrechungsversicherung sind unter anderem:

 

  • Feuer und Brand

  • Blitzschlag

  • Leitungswasser

  • Sturm und Hagel

  • Einbruchdiebstahl

  • Raub

  • Explosion

  • Elementargefahren

    wie Überschwemmung, Erdbeben

  • Fahrzeuganprall

  • mutwillige Beschädigungen / Vandalismus

  • Rauch

  • Streik

  • zusätzliche unbenannte Gefahren

 

Nicht versicherte Gefahren: Schäden durch innere Unruhen, Schäden durch Krieg sowie Schäden durch Kernenergie.

 

Die Versicherungssumme

Wie bei allen Versicherungen ist auch hier die Versicherungssumme ein wichtiger Aspekt. Diese richtet sich nach den Umsatzerlösen minus variabler Kosten. Die Versicherungssumme sollte nicht zu niedrig angesetzt werden, schließlich ist sie ausschlaggebend für die Höhe des erstatteten Ertragsausfalls.

 

Prämienrückgewähr, das heißt, stellt sich zum Ablauf des Versicherungsjahres heraus, dass die Versicherungssumme zu hoch angesetzt war, erstatten viele Versicherungsunternehmen rund ein Drittel der Jahresprämie zurück.


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Weitere Fragen zur Ertragsausfallversicherung

Wo besteht Versicherungsschutz?

 

Kurz gesagt: der Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort.

 

Der Versicherungsort, das sind alle Betriebsstellen, die im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Auch zum Unternehmen gehörende Abstellplätze und Abstellplätze, die sich in unmittelbarer Nähe des Versicherungsortes befinden gelten als Betriebsstelle und sind somit mit versichert.

 

Es kommen neue Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands zum Unternehmen hinzu? Auch diese sind ohne besondere Meldung mitversichert. Allerdings nur bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze. Besser: etwaige Änderungen immer umgehend an die Versicherung melden.

 

Welche weiteren Kosten übernimmt die Versicherung?

Die Ertragsausfallversicherung leistet nicht nur für den entstandenen Schaden durch die Betriebsunterbrechung, sie übernimmt auch weitere Kosten, welche durch die Unterbrechung auf das Unternehmen zukommen können.

 

Dazu zählen:

  • Sachverständigenkosten

  • Kosten durch Wertminderung

  • Standgelder

  • Vertragsstrafen

  • Kosten durch Abnahmeverpflichtungen und weitere Aufwendungen aufgrund der Betriebsunterbrechung

Fazit

Der Schaden selbst kann für ein Unternehmen schon ärgerlich sein. Kommt es aufgrund des Schadenfalls auch noch zu einer vorübergehenden Betriebsunterbrechung oder Störungen im Betriebsablauf, kann dies schnell die Existenz gefährden.

Umso wichtiger ist es, für den Ernstfall vorzusorgen und das Unternehmen sowie die damit verbundene eigene Existenz ausreichend abzusichern. Möglich ist dies nur mit einer guten Ertragsausfallversicherung.

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