Frachtführerhaftpflichtversicherung – Die Transportversicherung

Uwe

Uwe Redler

Redakteur

4.7 (7)
4.8/5

Frachtführer ist jeder, der mit seinem eigenen Fuhrpark Güter entgeltlich und im Auftrag von Dritten transportiert. Dabei tragen Frachtführer ein groß es Risiko. Schließ lich sind sie für die beförderten Güter verantwortlich und haftbar für Schäden. Und das unabhängig davon, ob es sich von Schäden an den Gütern oder über eine Überschreitung der Lieferfrist handelt. Eine Frachtführerhaftpflichtversicherung ist deshalb für jeden Frachtführer von groß er Wichtigkeit. Und bei Transportfahrzeugen über 3,5 Tonnen sogar Pflicht.

Frachtführerhaftpflichtversicherung – was ist das?

Bei einer Frachtführerhaftpflichtversicherung – auch Frachtführerversicherung oder Frachtführerhaftpflicht genannt – handelt es sich um eine spezielle Transportversicherung für Unternehmer, welche Waren und Güter gegen Entgelt im Auftrag von Dritten befördern.

Diese Versicherung bietet umfassenden Schutz vor Haftungsrisiken und leistet Schadensersatz bei:
  • Beschädigung des Transportguts
  • Verlust der Waren
  • verspäteter Lieferung

Für Transportfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist eine Frachtführerhaftpflichtversicherung Pflicht. Ohne diese Versicherung ist der Geschäftsbetrieb als Frachtführer nicht gestattet.

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Frachtführerversicherung = Warentransportversicherung. Oder nicht?

Die Antwort ist hier ein klares Nein. Diese beiden Versicherungen unterscheiden sich grundlegend.

Frachtführerhaftpflichtversicherung:

Wird vom Frachtführer abgeschlossen. Versichert die Beförderung fremder Waren durch das eigene Unternehmen.

Warentransportversicherung:

Wird vom Warenhersteller abgeschlossen. Versichert die eigenen Waren für den Transport durch Dritte.

Wer benötigt die Frachtführerversicherung?

Jeder Frachtführer, der mit einem LKW oder Lieferwagen gewerbsmäß ig, also gegen Entgelt, Güter oder Waren für Dritte transportiert.

Darunter fallen zum Beispiel:

Speditionen

Paketzusteller

Umzugsunternehmen

Nur durch das Vorhandensein einer Frachtführerhaftpflichtversicherung sind diese Unternehmer vor den hohen Kosten der Transportrisiken und ihren Schäden abgesichert.

Die Leistungen der Frachtführerhaftpflichtversicherung

Die Frachtführerhaftpflicht übernimmt:

Güterschäden

Vermögensschäden

Lieferfristüberschreitungen

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Güterschäden

Hier ersetzt die Frachtführerversicherung Schäden, die während der Beförderung an den Waren entstehen. Auch der Verlust von Waren wird übernommen.

 

Lieferfristüberschreitung

Wird die Lieferfrist überschritten, leistet die Frachtführerversicherung ebenfalls.

 

Ebenfalls im Umfang der Frachtführerhaftpflichtversicherung enthalten ist die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche.

 

Abhängig von Versicherungsunternehmen und gewähltem Tarif können noch weitere Leistungen im Versicherungsumfang enthalten sein.

Zum Beispiel:
  • Bergungskosten
  • Einsatz von Subunternehmen
  • Prozesskosten bei Frachten klage
  • und vieles mehr

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Die Kosten der Versicherung für Frachtführer

Die Höhe der Beitragsprämien der Frachtführer-Haftpflichtversicherung unterliegt verschiedenen Faktoren, die für die Berechnung der Beitragshöhe ausschlaggebend sind.

Einbezogen werden dabei:
  • das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs
  • die Art des Frachtguts
  • die Haftungshöhe der Versicherung
  • den Jahresumsatz des Unternehmens
  • die Fahrzeuganzahl des Unternehmens
  • den geographischen Geltungsbereich der Frachtführerversicherung

Frachtführerversicherung – die Deckungssumme

Die Versicherungs- oder auch Deckungssumme der Frachtführerversicherung orientiert sich an der Haftungshöhe, welche vertraglich vereinbart oder auch gesetzlich vorgegeben sein kann.

 

Entscheidend sind dabei die Sonderziehungsrechte, kurz: SZR. Die SZR bestimmen den Wert je Kilo, bis zu dem die Fracht versichert ist. Unterschieden wird dabei zwischen 8,33 und 40 SZR.

8,33 SZR Versicherung der Fracht mit rund 10,- € pro Kilogramm

40 SZR Versicherung der Fracht mit rund 50,- € pro Kilogramm

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Der Versicherungsbedarf für Frachtführer

Frachtführer sind während der Ausübung ihrer Tätigkeit einer Vielzahl an Risiken ausgesetzt. Umso wichtiger ist es, ausreichend abgesichert zu sein.

 

Aus diesem Grund gibt es zwei Versicherungen, welche für Frachtführer gesetzlich vorgeschrieben sind:

  • Frachtführerhaftpflichtversicherung (ab einem zulässigen Fahrzeug-Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen)
  • KFZ-Haftpflichtversicherung

Doch neben diesen gesetzlichen Pflichtversicherungen gibt es noch einige weitere Versicherungen, die einen Frachtführer vor Kosten im Schadensfall schützen.

Fazit

Schäden an den beförderten Gütern, Verlust der transportierten Waren oder auch die Überschreitung der Lieferfrist. Es sind zahlreiche Schäden, die während des Warentransports für den Frachtführer entstehen können. Und deren Folgekosten schnell eine hohe Summe erreichen können.

 

Wer jedoch vorgesorgt hat und über eine Frachtführerhaftpflichtversicherung verfügt, kann sich getrost auf das konzentrieren, was seinen Job ausmacht: den Transport der Güter.

 

Wichtig zu wissen: für Transportfahrzeuge über 3,5 Tonnen ist diese Versicherung Pflicht!

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