Transportversicherung, Verkehrshaftungsversicherung, Warentransportversicherung, Werksverkehrsversicherung

TRANSPORTVERSICHERUNG WARUM UND WOFÜR
  • Transportgüter -> Güterversicherung -> § 130 Abs. 1 VVG

  • Transportmittel -> Kaskoversicherung -> § 130 Abs. 2 VVG

  • Verkehrshaftungsversicherung

  • Werkverkehrsversicherung

  • Warentransportversicherung

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Welche Risiken deckt die Transportversicherung ab?

Die von der Transportversicherung abgedeckten Risiken hängen von den eben erwähnten Versicherungsarten ab. Und davon, ob im entsprechenden Tarif Land-, See- und Luftwegtransporte mit eingeschlossen sind.

Verkehrshaftungsversicherung

Diese Art der Transportversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse von Spediteuren, Lagerhaltern und Frachtführer ausgelegt. Denn diese unterliegen der Verkehrshaftung.

Das heißt: Sie sind für Schäden, die durch sowie an den beförderten Waren entstehen, in vollem Umfang haftbar.

Gewerbliche Frachtführer sind zudem gemäß § 7a GüKG zum Abschluss der Verkehrshaftungsversicherung verpflichtet, wenn sie Transportfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Nutzlast einsetzen.

  • Sachschäden an transportierten Waren

  • Vermögensschäden aufgrund verspäteter Lieferung

  • Übernahme berechtigter Ansprüche

  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen

  • Prozesskostenübernahme

  • Bergungskosten

  • Versicherung fremder Auflieger und Container

  • Versicherung über Speditionsleistungen hinausgehender logistischer Zusatzleistungen

  • Haftung bei Zollauftragsabwicklung

  • Streik

  • Naturkatastrophen

  • Kriegsereignisse

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Versicherung von Banknoten, München Edelmetallen und Wertpapieren.

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Werksverkehrsversicherung

Diese sogenannte All-Risk-Versicherung schützt das Transportunternehmen vor finanziellen Einbußen durch Beschädigungen an Gütern und Transportmitteln. Versichert sind hier ebenso eigene wie auch geleaste oder gemietete Fahrzeuge.

  • Unfall

  • Einbruch

  • räuberische Erpressung

  • Fahrzeugdiebstahl

  • Vandalismus

  • Be- und Entladungsdiebstahl

  • Hagel, Sturm, Brand, Explosion, Blitzschlag, Überschwemmung

  • höhere Gewalt

  • Verpackungsmängel

  • unsachgemäße Beladung

  • Beschlagnahmung durch Behörden

  • Verstöße gegen Vorschriften oder Gesetze

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Warentransportversicherung

Diese Art Transportversicherung ist besonders bei Beförderungen zu empfehlen, die extern aber auch betriebsintern erfolgen.

  • Diebstahl

  • Raub

  • Nässeschäden

  • Transportmittelunfall

  • Brand

  • Deformations- und Bruchschäden

  • Be- und Entladeschäden

  • Schäden zwischen Beginn und Ende des Transports, inkl. Zwischenlagerungszeiten

  • alle Gefahren des Transports

  • Zoll- und Abgabenerstattung

  • Erstattung von Gewinneinbußen

  • Aussstellungs- und Messenversicherung

  • Absicherung von Vermögensschäden

  • Streik

  • Beschlagnahmung durch Behörden

  • durch Kernenergie verursachte Schäden

  • Verstöße gegen Vorschriften und Gesetze

  • kriegsbedingte Schäden

  • Versicherung von Banknoten, Münzen, Edelmetallen, Wertpapieren

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Die Kosten der Transportversicherung

Die Beiträge für eine Transportversicherung ist abhängig von folgenden Faktoren:

  • Deckungssumme

  • Selbstbeteiligung

  • Versicherungsumfang

  • Vertragslaufzeit

Deckungssumme:

Bei der Deckungssumme oder Versicherungssumme handelt es sich um den Betrag, bis zu dessen Höhe die Versicherung einen Schaden maximal deckt. Bei der Transportversicherung orientiert sich die Versicherungssumme am transportierten Warenwert.

Merke: je höher die Deckungssumme, desto höher der Versicherungsschutz.

Wichtig zu wissen: die Selbstbeteiligung gilt pro Schadensfall und nicht je Versicherungsjahr.

Hier gilt: je länger die Vertragslaufzeit, desto niedriger die Versicherungsbeiträge.

  Ein unabhängiger Finanzberater hilft Ihnen gern bei der Auswahl der richtigen Versicherung.

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