Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Dienstunfähigkeit Berufsunfähigkeit Lehrer

Dienstunfähigkeit, durch die hohen psychischen Belastungen in ihrem Beruf sind Lehrer davon besonders gefährdet. Damit es im Ernstfall nicht zusätzlich zu finanziellen Problemen kommt, ist das Vorhanden sein einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Denkt man an den Beruf des Lehrers, denkt man vor allem an Ferien und kurze Arbeitstage. Dass bei diesem Beruf noch viel mehr dahinter steckt, wissen viele nicht.

Die Arbeit des Lehrers besteht aus Unterrichtszeit und Vorbereitungen für den nächsten Unterrichtstag. Aber auch das Erstellen und die Korrektur von Klassenarbeiten gehört zum Lehrerjob.

Hinzu kommt der Bildungsauftrag und die damit einhergehende Verantwortung. Und letztendlich die Rechtfertigungspflicht vor Eltern und Schulleitung, wenn es um den Fortschritt ihrer Schüler geht. Auch die Belastung durch die Schüler direkt darf nicht vergessen werden. Schließlich sehen nicht alle Schüler den Lehrer automatisch als Respekts- und Autoritätsperson.

Sieht man den Beruf des Lehrers in seinen ganzen positiven wie negativen Facetten, wird schnell klar, dass Lehrer zum gefährdeten Personenkreis gehören, wenn es um das Thema Dienstunfähigkeit geht.

 

Dienstunfähigkeit – wie sichern sich Lehrer korrekt ab?

Welche Absicherung gegen Dienstunfähigkeit die beste für den Lehrer ist, hängt von seinem beruflichen Status ab.

 

  • Beamter

  • Angestellter

Als Beamter hat ein Lehrer gemäß Beamtenversorgungsgesetz Anspruch auf gesetzliches Ruhegehalt. Und das nicht nur bei Eintritt der Rente, sondern auch bei Dienstunfähigkeit. Vorausgesetzt, er hatte den Status „Beamter auf Lebenszeit“ für mindestens 5 Jahre. Dieses ist im

Bundesbeamtengesetz (BBG) §44 Dienstunfähigkeit geregelt.

 

Als Lehrer im Angestelltenverhältnis beläuft sich der Anspruch bei Dienstunfähigkeit lediglich auf Erwerbsminderungsrente. Auch dann, wenn der Lehrer vollständig erwerbsunfähig ist. Ein finanzielles Desaster, denn die Erwerbsminderung bietet keine ausreichende Versorgung.

Für angestellte Lehrer ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung die einzige Möglichkeit, sich gegen ihre finanziellen Folgen abzusichern.


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Dienstunfähig / Berufsunfähig – wo ist der Unterschied?

Berufsunfähigkeit:

  • ärztlich nachgewiesen

  • für mindestens 6 Monate

  • zu mindestens 50 %

  • nicht in der Lage, den Beruf auszuüben

Diese Bedingungen stellen Berufsunfähigkeitsversicherungen an angestellte sowie verbeamtete Lehrer, um Leistungen auszuzahlen.

 

Dienstunfähigkeit:

Dienstunfähigkeit gibt es ausschließlich bei verbeamteten Lehrern oder Lehrern mit dem Statuts „Beamter auf Probe“.  Denn dienstunfähig zu sein bedeutet, dass der Lehrer nicht mehr in der Lage ist, die dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Dienstunfähigkeit in der körperlichen oder geistigen Gesundheit begründet ist.

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit muss die Dienstunfähigkeit nicht durch einen Arzt bescheinigt werden, sondern durch den Dienstherrn.

Bei der Dienstunfähigkeit ist es daher unerheblich, ob der Lehrer außerhalb des öffentlichen Dienstes noch arbeitsfähig wäre.

Die Dienstunfähigkeit muss beim Dienstherrn angezeigt werden. Dieser kann ärztliche Nachweise dafür verlangen.

 

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Dienstunfähigkeit – Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Für einen nicht verbeamteten Lehrer gelten in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dieselben Richtlinien wie für alle anderen Angestelltenberufe.

Im öffentlichen Dienst tätige Lehrer sollten jedoch ihren Versicherungsvertrag vor Abschluss genau prüfen. Denn, nur wenn die Versicherung eine echte Dienstunfähigkeitsklausel bzw. eine Beamtenklausel enthält, kann der Lehrer zusätzlich zum Ruhegehalt eine Dienstunfähigkeitsrente beziehen. Und das ohne die Vorlage eines ärztlichen Attests betreffend die Dauer oder den Grad der Einschränkung. Die Versicherung akzeptiert dank dieser Klausel die Dienstunfähigkeitsbescheinigung durch den Dienstherrn.

Wie sieht eine echte Dienstunfähigkeitsklausel aus?

Wichtig ist natürlich, eine echte Dienstunfähigkeitsklausel erkennen zu können.

So oder so ähnlich lautet eine echte Dienstunfähigkeitsklausel:

Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.

Fehlt hingegen der Zusatz, dass auch die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkannt wird, handelt es sich um eine echte, jedoch unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel. Die Folge dieser unvollständigen Klausel: ist der dienstunfähige Lehrer zwar verbeamtet, aber kein Beamter auf Lebenszeit, ist er von den Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeschlossen.

Es ist also unbedingt auf eine echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel im Versicherungsvertrag zu achten.

 

 


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Achtung bei unechter Dienstunfähigkeitsklausel!

Einige Versicherungsanbieter versehen ihre Berufsunfähigkeitversicherungspolicen mit unechten Dienstleistungsklauseln. Zu erkennen ist diese unechte Dienstleistungsklausel daran, dass sie dieselben Voraussetzungen anführt, wie sie für jeden anderen Angestelltenberuf auch greifen.

Die Folge der unechten Dienstleistungsklausel: Eine Dienstunfähigkeit, welche vom Dienstherrn bescheinigt wurde, wird von der Versicherung nicht als Leistungsfall anerkannt und es wird keine Dienstunfähigkeitsrente ausbezahlt.

Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen mit unechter Dienstunfähigkeitsklausel muss der Lehrer seine Berufsunfähigkeit ärztlich nachweisen.

Dienstunfähgkeitsversicherung – die Kosten

Was die Beitragskosten betrifft, unterscheidet sich die Dienstunfähigkeitsversicherung nicht unbedingt von einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Rahmenbedingungen der Police sind entscheidend.

Als verbeamtete Lehrer ist meist eine kürzere Laufzeit ausreichend, da der Dienstherr umfangreichen Schutz gewährt. Dieser Umstand wirkt sich beitragssenkend aus. Eventuell gewünschte Zusatzleistungen wirken sich natürlich ebenfalls auf den Beitrag aus.

Als unabhängige Versicherungsmakler unterstützen wir Sie gerne bei der Auswahl Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung und beraten Sie ausführlich im Bezug auf Beiträge und Zusatzleistungen.

Fazit

Kein Lehrer, egal ob verbeamtet oder angestellt, ist vor dem Risiko der Dienstunfähigkeit/Berufsunfähigkeit gefeit. Die Folgen der Dienstunfähigkeit/Berufsunfähigkeit können gravierend sein und von Versetzung in den Ruhestand bis hin zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis reichen. Dass dies finanzielle Folgen nach sich zieht, steht außer Frage.

Fragen Sie einen unabhängigen Finanzberater! Dieser hilft Ihnen gerne weiter.

Tel. 0800 – 77 77 33 77

Nur, wer sich frühzeitig für den Fall der Dienstunfähigkeit/Berufsunfähigkeit absichert, schützt sich vor dessen finanziellen Folgen.

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