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Vertragsrechtsschutz

Beitrag: Vertragsrechtsschutz – Rechtsschutz für Verträge

Uwe

Uwe Redler

Redakteur

4.3 (2)
4.3/5

Ein Vertrag bietet Sicherheit in vielen Angelegenheiten, beruflich wie privat. 

Doch was, wenn es Probleme gibt und ein Anwalt eingeschaltet werden muss? Dann kann es ganz schön teuer werden. 

Gut, wenn eine Vertragsrechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde.

Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, kurz Vertrags-Rechtsschutz, übernimmt die Kosten von Rechtsstreitigkeiten, die durch die Wahrnehmung von rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten entstehen. So wie:

den Rechtsanwalt

die Sachverständigen

den Mahnbescheid

das Gericht

sowie weitere Kosten und Gebühren

Augen auf bei alten Rechtsschutzversicherungsverträgen! Bei einigen alten Rechtsschutzverträgen ist das Firmenvertragsrecht nicht ausgeschlossen.

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Einige Versicherer bieten ein umfassendes Leistungsangebot, in dem alle Firmenverträge, Hilfsgeschäfte und auch eingekaufte Dienstleistungen wie beispielsweise Werbedienstleistungen oder Telekommunikationsverträge mit eingeschlossen sind.

Eine Vertrags-Rechtsschutzversicherung ist – unabhängig davon, ob sie für privat oder geschäftlich genutzt wird – definitiv eine gute Sache. Denn so sicher auch Verträge sind, aus ihnen resultierende Streitigkeiten gehen schnell ins Geld. Umso besser, wenn man darauf vorbereitet ist. Mit einer Vertrags-Rechtsschutzversicherung.

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