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Unfallversicherung – lebenslanger und weltweiter Schutz bei schweren Unfällen

Eine private Unfallversicherung bietet sich als finanzielle Absicherung gegen Invalidität im Privatleben an. Dabei kann die private Unfallversicherung als Ergänzung zu gesetzlichen Unfallversicherung betrachtet werden. Während die gesetzliche Versicherung nur am Arbeitsplatz beziehungsweise auf dem Hin-und Rückweg greift und das nur innerhalb von Deutschland, schützt eine private Unfallversicherung weltweit und rund um die Uhr.

Private Unfallversicherung bieten unterschiedliche Leistungsumfänge an. Zusätzlich zu den gängigen Leistungen, werden die Unfallrente oder auch Kapitalzahlungen angeboten. Je mehr Leistungen im Vertrag stehen und auch in welcher Höhe Kapitalleistungen erbracht werden, umso höher sind die monatlichen beziehungsweise jährlichen Beiträge. Besprechen Sie die für Sie geeigneten Vertragskonditionen mit ihrem unabhängigen Finanzberater und vergleichen sie die einzelnen Tarife genau. Eine Unfallversicherung abschließen kann jeder, unabhängig von Alter oder Beruf. Für Kinder und andere nicht geschäftsfähige Personen müssen die gesetzlichen Vertreter die Police abschließen. Die einzige Ausnahme bilden Personen, die unter einer Geisteskrankheit leiden und/oder dauernd pflegebedürftig sind.

Was wird bei einer Unfallversicherung als Unfall anerkannt

Abgesichert sind bei einer privaten Unfallversicherung nur die Folgen eines Unfalls.

Was genau ein Unfall ist, wird vom Gesetzgeber in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen festgelegt. Ein Unfall liegt dann vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihr Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden muss.

Das heißt, ein Unfall muss unvorhergesehen, unfreiwillig und abrupt eintreten. Das schließt unangenehme Verletzungen wie Sonnenbrände aus. Wer sich ohne entsprechenden Schutz freiwillig in der Sonne brät, ist selber Schuld und muss die Konsequenzen ganz alleine tragen. Führt ein plötzlicher Angriff zum Beispiel zu einer Körperverletzung, wird das als Unfall definiert. Auch Sportunfälle, wie das gebrochene Bein beim Skifahren gelten als Unfälle. Selbstverstümmelung oder Suizid werden von der Unfallversicherung nicht abgesichert.

Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung muss auch bedacht werden, dass diese nur für körperliche Schäden aufkommt. Psychische Erkrankungen und die damit verbunden Kosten können nicht versichert werden. In einem solchen Fall sollte über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachgedacht werden.

Wer braucht eine Unfallversicherung?

Alle die gerne riskanten Hobbies nachgehen! Zu diesen Risikogruppen gehören vor allem Mountainbiker, Ski- und Snowboardfahrer, Motorradfahrer, Rennradfahrer, Reiter und Extremsportler. Einige Versicherer schließen besonders gefährliche Freizeitaktivitäten vom Schutz aus. Deshalb sollten Sie vor Abschluss einer Unfallpolice klären, ob und in wieweit ihr Hobby mitversichert ist. Sich in der Freizeit gerne mal an die eigenen Belastungsgrenzen zu bringen kann zwar ein durchaus befriedigender Workout sein, die meisten privaten Unfallversicherer lassen sich das erhöhte Risiko aber auch mit höheren Beiträgen bezahlen. Trotzdem ist der Abschluss einer Unfallversicherung in solchen Fällen definitiv eine sinnvolle Entscheidung. Vergleichen Sie die Versicherungskonditionen im Vorfeld, um auch im Ernstfall gut versichert zu sein.

Aufgrund ihrer nur eingeschränkt motorischen Fähigkeiten sind ältere Menschen, Rentner und Kinder ebenfalls unfallgefährdeter. Auch hier macht der Abschluss einer Unfallversicherung Sinn.

Jedoch sollte bedacht werden, dass das Risiko nach einem Unfall arbeitsunfähig zu sein, in den meisten Fällen nicht sonderlich hoch ist.

Wahrscheinlicher ist es, dass man infolge einer schweren Krankheit berufsunfähig wird. Deshalb steht bei der Wahl zwischen Berufs- und Unfallversicherung eindeutig die Berufsunfähigkeitsversicherung an erster Stelle.

Leistungsumfang einer privaten Unfallversicherungen

Im Falle einer Teil- oder Vollinvalidität ist die finanzielle Absicherung des Versicherten die Hauptaufgabe der privaten Unfallversicherung. Diese Invaliditätsleistung dient dazu den Lebensstandard zu gewährleisten. Hier bieten viele Versicherer sogenannte Progressionsstaffeln an. Auch Invaliditätsgrad und Gliedertaxe werden in den Leistungsumfang einer Unfallversicherung mit einbezogen.

Gliedertaxe:

Die Gliedertaxe wird aus einem prozentualen Wert zusammengesetzt, den Versicherungen beim Verlust verschiedener Körperteile als Berechnungsgrundlage verwenden. Anhand dieses Wertes wird die Summe für das verlorene Glied festgesetzt, die der Versicherte im Fall einer Invalidität bekommt.

Der Verlust einer Gliedmaße wird von Versicherungsunternehmen oft unterschiedlich bewertet. Deshalb sollte beim Abschluss der Unfallversicherung darauf geachtet werden, wie die Gliedertaxe zusammengesetzt wird. Ist der Verlust des Daumens beim einen Anbieter gerademal mit 15 Prozent und beim anderen Unfallversicherer mit 40 Prozent berechnet, beträgt die Differenz bei Auszahlung der Gliedertaxe bereits über 10.000 €. Handwerker und Ärzte, können sich speziell absichern. Der Prozentsatz der Gliedertaxe ist bei einigen Berufsgruppen höher, da der Verlust eines Körperteils für sie schwerwiegendere Folgen hat.

Progression:

Eine Progression ist der Multiplikator mit dem die vereinbarte Versicherungssumme multipliziert wird. Die Höhe der Progression beeinflusst die Kapitalleistung bei Invalidität. Der Progressionssatz gibt den Betrag an, der bei Vollinvalidität bezahlt wird. Bei einer Versicherungssumme von beispielsweise 100.000 € und einem Progressionssatz von 250 Prozent, bekommt der Versicherungsnehmer bei Vollinvalidität 250.000 €. Die genaue Höhe der Progression ist je nach Unfallversicherungspolice unterschiedlich hoch und kann von Ihnen selbst gewählt werden.

Eine Unfallversicherung bietet die Progression auch bei Teilinvalidität Ausgleichszahlungen an. Bei einer Beeinträchtigung von 25 – 75 Prozent sollte ebenfalls auf die Progression geachtet werden. So kann die Grundsumme auch schon bei geringer Invalidität vervielfacht werden.

Zusatzleistungen der Unfallversicherung

Zusätzliche Leistungen der Unfallversicherung umfassen unter anderem Krankentagegeld, Übergangsgeld, Genesungsgeld, Bergungskosten, Zahnersatz oder eine vereinbarte einmal Zahlung bei Todesfall des Versicherten.

Dies sind alles optionale Zusatzleistungen einer privaten Unfallversicherung, die ergänzend zur Invaliditätsleistung mitversichert werden können.

Höhe der möglichen Versicherungssumme bei Unfallversicherungen

Die Grundsumme richtet sich im Idealfall nach dem Bruttoeinkommen des Versicherungsnehmers. Meistens wird das Dreifache des jährlichen Bruttoeinkommens als sinnvoll erachtet. Eine private Unfallversicherung muss bei Invalidität die Möglichkeit bieten, veränderten Lebensbedingungen, ein Leben lang, durch eine Invaliditätsleistung und gegebenenfalls eine Unfallrente finanzieren zu können. Eine Versicherungssumme unter 100.000 Euro macht somit nur wenig Sinn.

Bei Kindern muss die Grundsumme deutlich höher angesetzt werden. Kinder haben bis zur Erwerbstätigkeit keine Rentenansprüche. Um notwendige Reha-Maßnahmen oder bei Behinderung entsprechend anfallende Kosten decken zu können, ist eine möglichst hoch gewählte Grundsumme notwendig.

Das 1 x 1 der Unfallversicherung
.....was Sie unbedingt wissen müssen

Private Unfallversicherungen schließen manche Situationen aus

Bestimmte Risikofaktoren werden bei Unfallversicherungen aus der Invaliditätsleistung ausgeschlossen. Schadensfälle die bei Straftaten verursacht werden sind genauso wenig abgedeckt wie Unfallschäden, die beim Versuch einer kriminellen Aktivität entstehen.

Gleiches gilt für Todesfälle durch Kriege oder Unruhen, vorausgesetzt Sie gehören zur Gruppe der Aggressoren. Extremsportler, Hobbyflieger oder Gleitsegler sind während der Ausübung ihres Hobbys ebenfalls nicht abgesichert.

Wer mehr wie 1,1Promille Alkohol im Blut hat, kann bei einem Unfall auch nicht auf den finanziellen Schutz seiner Unfallversicherung hoffen. Das gleiche gilt für Drogen jeglicher Form.

Auf Wunsch können diverse Risiken gegen höhere Prämien in die Leistungen mit eingeschlossen werden.

Geltungsbereiche der privaten Unfallversicherung

Da private Unfallversicherung 24 Stunden und weltweit einen Versicherungsschutz bietet, gilt sie auch während der Arbeitszeit. Durch einen besonders schweren Arbeitsunfall kann ein doppeltes Bezugsrecht entstehen. So können Leistungen von der privaten Unfallversicherung und gesetzlichen bezogen werden.

Es besteht auch die Möglichkeit eine Reise-Unfallversicherung abzuschließen, die während eines Auslandsaufenthaltes Unfallschutz bietet. Solche Policen werden gerne als Zusatzleistung zu Kreditkarten angeboten.

Kosten einer Unfallversicherung

Die Beitragshöhe einer Unfallversicherung wird durch mehrere Faktoren bestimmt. So sind der aktuelle Beruf, das Alter bei Abschluss der Versicherung und die Höhe der Progression, sowie gewünschte Zusatzleistungen ausschlaggebend für die Beitragshöhe.

Ältere Personen müssen über einen kürzeren Zeitraum mit den Einkommenseinbußen zurechtkommen, da sie ab einem gewissen Alter ihre Rente erhalten.

Die Grundsumme und somit auch der Beitrag fallen daher geringer aus. Ihr unabhängiger Finanzberater berät Sie umfassend zum Thema private Unfallversicherung und findet mit Ihnen gemeinsam den passenden Tarif. Grundsätzlich sollten Sie vor Abschluss eines Unfallversicherungsvertrages gründlich vergleichen.

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