Uwe Redler
Redakteur
Ein Unfall kann schnell passieren. Und man muss noch nicht einmal selbst Schuld daran haben. Doch wie sichern Sie sich am besten für einen solchen Fall ab? Durch eine private Unfallversicherung. Ist eine Unfallversicherung sinnvoll?
Unfallversicherung - Hier geht es zum Rechner
Wichtig zu wissen: es gibt eine gesetzliche Unfallversicherung. Doch diese deckt lediglich Unfälle während der Arbeitszeit ab. Bei Freizeitunfällen leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Sie genießen den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz auf dem direkten Weg zur Arbeit, während der Arbeitszeit und wieder zurück. Verlassen Sie jedoch den direkten Weg, weil Sie ggf. einkaufen oder tanken müssen, verlieren Sie den kompletten Schutz. Dann benötigen Sie eine private Unfallversicherung.
Der Hauptunterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung ist der Leistungsumfang und der zeitliche Schutz. Während die private Unfallversicherung Sie rund um die Uhr und weltweit nach Ihren Wünschen absichert, schützt Sie die gesetzliche Unfallversicherung nur auf dem direkten Weg zu oder von der Arbeit und während der Arbeitszeit.
Gesetzl. UV
Private UV
Versicherungsort
Versicherungs-Ort
Hinweg +Rückweg Arbeitsplatz
weltweit
Versicherte Zeit
Arbeitszeit
jederzeit
Renten-Zahlung ab
Rentenzahlung ab
20% dauerhafter Erwerbsminderung
20% dauerhafter Erwerbs-Minderung
1% des Invaliditätsgrad
1% des Invaliditäts-Grad
Invaliditätsrentenhöhe
Invaliditäts-Rentenhöhe
20% dauerhafter Erwerbsminderung
20% dauerhafter Erwerbs-Minderung
20% dauerhafter Erwerbsminderung
20% dauerhafter Erwerbs-Minderung
Beitragshöhe
Beitragszahlung durch Arbeitgeber
Beitrags-Zahlung durch Arbeitgeber
abhängig vom Leistungsumfang & Gefahrengruppe
abhängig vom Leistungs-Umfang & Gefahren-Gruppe
Diese Frage, ob eine Unfallversicherung sinnvoll ist, kann nur eine Person wirklich beantworten: Sie selbst.
Haben Sie finanzielle Einbußen nach/durch einen Unfall? Wie unfallgefährdet sind Sie? Treiben Sie Sport oder sind Sie bereits im fortgeschrittenen Alter?
Eine Unfallversicherung macht für Sie definitiv Sinn, wenn Sie eine der Fragen mit einem klaren ‚Ja‘ beantwortet haben.
Sehr oft erleben wir, dass der Kunde sich gut abgesichert fühlt. Nur spiegelt die Unfallversicherung nicht das Gefühl des Kunden wider. Die Bedingungen sind schlecht, die Versicherungssumme ist zu niedrig, die Progression wurde falsch gewählt, jedoch wurde dort ein Unfallkrankentagegeld oder Gipsgeld eingebaut. Warum die Unfallversicherung so verkauft wird, ist uns ein Rätsel.
Sie sollten sich immer fragen, wofür Sie tatsächlich eine Unfallversicherung benötigen und welche finanziellen Nachteile Sie nach einem Unfall haben könnten!
Wie hoch wäre Ihr finanzieller Verlust, wenn Sie sich beispielsweise „nur“ ein Bein brechen? Hätten Sie überhaupt einen monetären Verlust? Gut, nach 6 Wochen Krankenschein würden Sie in das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung kommen, sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind. Dann hätten Sie einen finanziellen Verlust. Diesen können Sie durch eine Krankentagegeldversicherung absichern.
Die Krankentagegeldversicherung zahlt immer nach 6 Wochen Krankheit (vorliegender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), dafür muss ein Unfall nicht vorliegen.
Nur was ist, wenn Ihr Bein für das gesamte Leben steif gelegt werden muss? Hätten Sie dann einen finanziellen Nachteil? Denken Sie an Ihr Auto, an Ihre Wohnung oder Haus, an Ihr Bett und Ihr Badezimmer. Müssten diese ggf. behindertengerecht umgebaut werden? Was kostet so ein behindertengerechter Umbau?
Vielleicht sitzen Sie sogar in einem Rollstuhl. Doch wie kommen Sie die Treppen hoch? Müssen die Türen verbreitet, die Statik neu berechnet und aufwändige Umbauten durchgeführt werden? Diese Kosten nach einem Unfall belaufen sich im sechsstelligen Bereich. Können Sie diese Kosten aus der Portokasse tragen? Und genau dafür benötigen Sie eine gute und sinnvolle Unfallversicherung.
Krankentagegeldversicherung - Der Schutz nach der 6. Woche
Sie fahren Motorrad, Ski, Mountainbike, Snowboard, Rennrad oder betreiben eine andere gefährlichere Sportart? Dann sollten Sie über eine Unfallversicherung definitiv nachdenken.
Doch Vorsicht: Manche Versicherungsanbieter schließen einige Freizeitaktivitäten vom Versicherungsschutz der Unfallversicherung aus.
Um böse Überraschungen mit der Unfallversicherung im Schadensfall zu vermeiden, sollten Sie deshalb bereits vor Abschluss der Unfallversicherung klären, ob Ihr Wunschanbieter wirklich alle Ihrer risikoreichen Freizeitaktivitäten versichert.
Ältere Personen sind Sturz-gefährdet. Leider oft mit gesundheitlichen Folgen. Hier macht eine Unfallversicherung definitiv Sinn. Achten Sie bitte beim Abschluss der Versicherung auf eine etwaige Altersgrenze. Und auch die Beitragshöhe sollten Sie beachten und vor Abschluss der Unfallversicherung gut vergleichen.
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Der wichtigste Punkt bei der Unfallversicherung ist die Versicherungssumme. Die Folgen eines Unfalls sind nicht absehbar und können schwerwiegende finanzielle Folgen haben.
Denken wir hier nur mal an:
Hier unterscheidet der Versicherungsanbieter zwischen Grundinvaliditätssumme und Vollinvaliditätssumme.
Die Grundinvaliditätssumme entspricht der vereinbarten Versicherungssumme. Die Vollinvaliditätssumme ist abhängig von der Progression.
Die Progression gibt den Prozentsatz der Versicherungssumme an, den Sie im Schadensfall erhalten. Die Progression garantiert somit eine hohe Leistung bei schweren Unfallfolgen. Empfohlen wird eine Progression von 350 bis 500 %.
Empfohlen wird eine Grundinvaliditätssumme von mindestens 100.000 €! Klar, Sie können Geld sparen, wenn die Invaliditätssumme geringer ist, nur sollten Sie sich dann auch fragen, wie hoch dann die Leistung der Unfallversicherung sein wird.
Im Schadensfall benötigen Sie Kapital. Soviel steht fest. Doch wie hoch muss das Kapital dann sein? Um das zu klären, müssen Sie sich über zwei Punkte Gedanken machen:
hierzu zählen laufende Kosten durch Jobverlust oder auch die Betreuungskosten für Ihre Kinder. Auch Ihre weiteren laufenden Kosten können Sie hier einrechnen. Allerdings sind diese in der Regel durch die Berufsunfähigkeitsversicherung gedeckt.
der Bedarf sind einmalige Kosten. Zum Beispiel für einen behindertengerechten Heimumbau, den behindertengerechten Umbau oder Neukauf eines Autos oder einmalige Investitionen wie in einen Rollstuhl.
Auch wenn es vielleicht schwerfällt, sollten Sie ein Unfallszenario in Gedanken durchspielen. Nur so können Sie Ihren persönlichen Kapitalbedarf feststellen.
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Einen sinnvollen Tarif der Unfallversicherung erkennen Sie an folgenden Punkten:
diese bestimmt, wie hoch die Versicherungsleistung beim Verlust eines bestimmten Körperteils ist. Doch Achtung: die Qualität der Gliedertaxe wirkt sich auch auf die Beitragshöhe aus.
sollte eine Krankheit mitverantwortlich für Gesundheitsfolgen des Unfalls sein, wird der Versicherungsanbieter dementsprechend die Versicherungsleistung im Schadensfall kürzen.
es gibt zahlreiche Auslöser für Infektionen. So zum Beispiel Insektenstiche oder Zeckenbiss. Damit auch solche Ereignisse als Unfall gelten, sind in einem guten Tarif auch Krankheiten durch Insektenstiche und Infektionen mitversichert.
auch die Leistung bei Unfallursache Herzinfarkt oder Schlaganfall macht einen guten Tarif einer Unfallversicherung aus. Auch eine Alkoholklausel ist wichtig. Denn dann leistet die Unfallversicherung auch bei einem Unfall, der nach der Einnahme von Medikamenten oder dem Genuss von Alkohol passiert ist.
ein guter Unfallversicherungstarif erkennt neben Unfällen durch Außeneinwirkungen auch Unfälle durch Eigenbewegung oder erhöhter Kraftanstrengung an. Dies ist zum Beispiel bei einem Gesundheitsschaden durch schweres Heben oder durch einen Unfall beim Sport der Fall.
die Frist, in welcher eine Invalidität vom Versicherungsanbieter anerkannt wird, liegt bei 12 Monaten. In dieser Zeit muss die Invalidität eingetreten sein. Eine weitere Frist liegt bei 15 Monaten. In dieser Frist, beginnend mit dem Unfall, muss die Invalidität durch einen Arzt festgestellt und auch der Unfallversicherung gemeldet werden. Eine gute Unfallversicherung erkennen Sie daran, dass diese Frist auf 18+ Monate verlängert ist.
Wenn Sie an bleibenden Schäden nach einem Unfall leiden und die Invalidität festgestellt wird, ermittelt der Versicherer nach der Gliedertaxe den Gesamtgrad der Invalidität. Die entsprechende Gliedertaxe sollten Sie sich beim Beratungsgespräch zur Unfallversicherung immer übergeben lassen.
Die Gesamtinvalidität wird ermittelt durch die Addition der eingeschränkten/beschädigten Körperteile. Sind diese vollständig eingeschränkt, dann fließt der volle Prozentsatz nach der Gliedertaxe in die Bewertung.
Wir nehmen an, dass eine Kunde eine Unfallversicherung mit einer Grundinvaliditätssumme von 100.000€ ohne Progression abgeschlossen hat.
Wenn seine Unfallversicherung auf den Mitwirkungsanteil verzichtet und seine Invalidität 70% beträgt, dann erhält er von seiner Versicherung 70.000€, also 70% von der Grundinvaliditätssumme.
Sollte seine Versicherung jedoch nicht auf den Mitwirkungsanteil verzichten und diese Person eine Invalidität von ebenfalls 70% durch einen Unfall haben, so wird die Versicherung die Leistung dementsprechend kürzen. Unser Kunde hat während des Unfalls eine Sehnenscheidenentzündung und ist somit eingeschränkt. Diese Einschränkung wirkt sich somit auf den Unfall ebenfalls aus – Die Folge: Leistungskürzung um 30%.
Leistungskürzung 12.000€
Leistungskürzung 103.000€
Selbstverständlich gibt es auch Tarife der Unfallversicherung auf dem Markt, die auf die Gesundheitsfragen verzichten. Diese doch so tollen Angebote sollten Sie genau prüfen, der „Teufel“ steckt im Detail. Der Mitwirkungsanteil gilt meistens ab 25 %. Wenn Sie jetzt noch erkrankt sind, dann sollten Sie sich fragen, ob die Summe, die die Unfallversicherung dann noch zahlt, ausreicht.
Was verlockend klingt, ist leider nichts rentables. Tarife der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr sichern Ihnen zu, dass Sie am Laufzeitende Ihre eingezahlten Beiträge zurückbekommen. Sofern während der Laufzeit kein Unfall passiert ist und Sie deshalb keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen haben.
Die Beiträge eines Tarifs mit Beitragsrückgewähr sind in der Tat höher als bei einer normalen Unfallversicherung, und das um ein Vielfaches! Wirklich rentabel und sinnvoll ist ein Tarif mit Beitragsrückgewähr somit nicht.
Einige Versicherungsanbieter offerieren Zusatzleistungen zur Unfallversicherung.
Diese können sein:
das besondere an der Zusatzleistung Todesfallsumme bei einer Unfallversicherung: hier gibt es die Todesfallsumme sozusagen als Vorschuss, bis der Grad der Gesundheitsschädigung durch den Unfall geklärt ist. Das ist besonders positiv, da die Versicherung an sich erst nach einer Frist von rund 12 Monaten leistet.
Rettungseinsätze nach einem Unfall können teuer werden, wenn Sie sich zum Beispiel in einem Skigebiet befinden. Die Vereinbarung der Zusatzleistung Bergungskosten macht demnach Sinn.
mit dieser Zusatzleistung zahlt die Unfallversicherung auch für kosmetische Eingriffe nach Unfällen.
Mehrleistungen bieten manche Versicherer ab einem sehr hohen Invaliditätsgrad, z. B. ab 90 %, an. Lohnend? Nicht wirklich, denn nur in äußerst seltenen Fällen wird ein solch hoher Grad an Invalidität erreicht.
das ist eine jährliche Erhöhung um einen bestimmten Prozentsatz. Begründet wird dies mit dem Ausgleich der Inflation.
eine Unfallrente bedarf meistens einer mindestens 50-prozentigen Invalidität nach der Gliedertaxe der Unfallversicherung. Die Rente wird jedoch lebenslänglich ausbezahlt.
Ob Zusatzleistungen der Unfallversicherung wirklich Sinn machen, müssen Sie für sich selbst entscheiden. Schließlich geht es um Ihre Absicherung bei Unfallfolgen.
Um die ideale Unfallversicherung für Sie und Ihre Familie zu finden, vergleichen Sie Tarife. Beachten Sie Eckdaten, Leistungen und holen Sie unabhängige Beratung sowie Produkttester-Bewertungen ein.
Montag bis Donnerstag:
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