Uwe Redler
Redakteur
Versicherungen, sie minimieren Ihre finanziellen Risiken. Und das bei Privatpersonen wie auch bei Unternehmen. Tritt ein Schadensfall ein, zahlt die Versicherung. Doch wie sieht es mit den steuerlichen Auswirkungen der Versicherungsleistungen aus?
Die Antwort auf diese Frage: es kommt ganz auf den Einzelfall an.
Eine nicht sehr befriedigende Antwort. Aber dennoch leicht zu erklären.
Vereinfacht kann man sagen:
Versicherungsleistung für den privaten Bereich: keine Mitteilung an das Finanzamt
Versicherungsleistung für steuerlich geltend gemachte Dinge: Mitteilung an das Finanzamt.
Leistet die Versicherung, müssen Zahlungseingänge beim Finanzamt angegeben werden, deren Versicherungsprämien als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht wurden. Auch Zahlungen der Versicherung, die steuerpflichtige Einnahmen oder Werbungskosten ersetzen, müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Lediglich Versicherungsleistungen, die einen Schaden im Privatleben ersetzen, sind steuerfrei.
Keine Mitteilung an das Finanzamt:
Reparatur des Dachs nach einem Sturmschaden
Ersatz der Wohnungseinrichtung nach einem Wasserrohrbruch
Erstattung der Reparaturkosten für das Auto durch die gegnerische KFZ-Versicherung
Mitteilung an das Finanzamt:
Ersatz einer steuerlich geltend gemachten Brille (Werbungskosten/Arbeitsmittel)
Ersatz des Arbeits-PCs
Ja, Leistungen der Wohngebäudeversicherung bei Mietausfall sind steuerpflichtig. Der Grund ist, dass die ersetzen Mieteinnahmen auch steuerlich relevant gewesen wären.
Ob Selbstständig oder Freiberufler, leistet die Versicherung für Schäden an beruflich genutzten Dingen, müssen diese Entschädigungen in der Buchhaltung berücksichtigt und somit dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Ob Arbeitszimmer oder PC, leistet die Versicherung für nur anteilig beruflich genutzte Dinge, so ist auch die Entschädigung der Versicherung nur anteilig, also für den beruflich genutzten Teil steuerlich relevant.
Versicherungen minimieren das finanzielle Risiko bei Schäden. Durch die Leistung der Versicherung können beschädigte Dinge ersetzt werden und auch bei Schadensersatzansprüchen hilft eine Versicherung.
Was die steuerliche Relevanz der Versicherungsleistungen betrifft gilt: war die Anschaffung der ersetzten Dinge steuerrelevant, ist es auch die Versicherungsleistung. Handelt es sich bei der Versicherungsleistung um Ersatz von privaten und somit nicht steuerrelevanter Dinge, ist auch die Leistung der Versicherung steuerfrei.
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