Uwe Redler
Redakteur
Nicht nur Geburts- und Feiertage wiederholen sich jährlich. Auch „lästige Pflichten“ wie die Einkommensteuererklärung kommen jedes Jahr wieder auf Sie zu. Doch die Steuererklärung hat auch ihr gutes, können Sie doch so einiges von der Steuer absetzen. Wie zum Beispiel Versicherungen. Diese in der Einkommenssteuererklärung anzugeben, bringt Ihnen Geld, denn steuerlich absetzbare Versicherungsbeiträge mindern das zu versteuernde Einkommen.
Versicherungen für den privaten Bereich, wie beispielsweise für die Gesundheitsvorsorge oder auch zur Absicherung des Einkommens, gelten als Vorsorgeaufwendungen und sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Versicherungen, die beruflich bedingt sind, können als Werbungskosten abgesetzt werden. Sonderfall: Versicherungen bei Selbstständigen. Hier werden beruflich bedingte Versicherungen als Betriebsausgaben abgesetzt.
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Neben den absetzbaren Versicherungen gibt es allerdings auch einige Versicherungen, welche Sie nicht in der Einkommenssteuererklärung geltend machen können. Dies sind reine Sachversicherungen wie die Hausratversicherung, die Fahrradversicherung, die KFZ-Kaskoversicherung, die Gebäudeversicherung usw. Auch private Rechtsschutzversicherungen sind nicht abzugsfähig. Genauso sieht es bei Nicht-Riester-Produkten im Sektor Renten- und Lebensversicherung aus, die nach 2004 abgeschlossen wurden.
Die bezahlten Versicherungsbeiträge mindern Ihre jährliche Steuerbelastung. Die Höhe der Steuerentlastung hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.
Vereinfacht kann man sagen: Die Höhe der Steuerersparnis ist abhängig vom persönlichem Steuersatz in der Kombinationen von der Menge der absetzbaren Versicherung.
Die von Ihnen abgeführten Beiträge zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung meldet Ihr Arbeitgeber mit der elektronischen Lohnsteuerkarte ganz automatisch an das zuständige Finanzamt. Sie müssen somit dazu keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Gleiches gilt übrigens auch für die Basis- sowie für die Riester-Rente.
Für die anderen Versicherungen gilt: die Beiträge in der Einkommenssteuererklärung angeben und am besten als Nachweis eine Kopie des Versicherungsscheins oder die jährliche Beitragsrechnung der Steuererklärung beilegen.
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Für Inhalte und Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung, da wir keine Steuerberater sind und auch keine Rechtsberatung durchführen dürfen. Hier handelt es sich um eine kleine Zusammenfassung der Möglichkeiten. Wir empfehlen Ihnen immer einen geeigneten Steuerberater aufzusuchen und dieses mit ihm zu besprechen.
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