Versicherungen von der Steuer absetzen – Eine gute Zusammenfassung
Nicht nur Geburts- und Feiertage wiederholen sich jährlich. Auch „lästige Pflichten“ wie die Einkommensteuererklärung kommen jedes Jahr wieder auf Sie zu. Doch die Steuererklärung hat auch ihr gutes, können Sie doch so einiges von der Steuer absetzen. Wie zum Beispiel Versicherungen. Diese in der Einkommenssteuererklärung anzugeben, bringt Ihnen Geld, denn steuerlich absetzbare Versicherungsbeiträge mindern das zu versteuernde Einkommen.
Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?
Versicherungen für den privaten Bereich, wie beispielsweise für die Gesundheitsvorsorge oder auch zur Absicherung des Einkommens, gelten als Vorsorgeaufwendungen und sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Versicherungen, die beruflich bedingt sind, können als Werbungskosten abgesetzt werden. Sonderfall: Versicherungen bei Selbstständigen. Hier werden beruflich bedingte Versicherungen als Betriebsausgaben abgesetzt.
Ein paar Beispiele zu den steuerlich absetzbaren Versicherungen:
Berufshaftpflichtversicherung
- Als Selbstständiger: Betriebsausgaben in der EA-Rechnung. Mindert steuerpflichtigen Gewinn.
- Als Angestellter: Werbungskosten.
Berufsunfähigkeitsversicherung
- Absetzungshöhe abhängig von der Art des Versicherungsvertrags.
- Eigenständiger Vertrag: Vorsorgeaufwendungen.
- Zusatzversicherung: gesamter Beitrag (BU-Anteil und Basisrente) absetzbar als Vorsorgeaufwand.
Basisrente (Rürup-Rentenversicherung)
- Sonderausgaben, Vorsorgeaufwand.
- Besonderheit: 2017 sind 84 % des Jahresbeitrags absetzbar. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 % an. Und das so lange, bis die Basisrente im Jahr 2025 vollständig absetzbar ist. Der Höchstbetrag beträgt dann 22.172 € (ledig) bzw. 44.344 (verheiratet).
Haftpflichtversicherung
- Sonderausgaben, Vorsorgeaufwand.
- Besonderheit: nur Beiträge zur Haftpflichtversicherung für den privaten Lebensbereich sind steuerlich absetzbar. Das sind zum Beispiel die Privathaftpflichtversicherung, die KFZ-Haftpflichtversicherung, die Tierhaftpflichtversicherung usw.
Kapital-Lebensversicherung
- Wenn vor 1.1.2005 abgeschlossen: als Vorsorgeaufwendung absetzbar.
- Ab 2005 abgeschlossen: nicht steuerlich absetzbar.
- Besonderheit: Die Sonderregeln können kompliziert wirken. Daher im Zweifelsfall am Besten alle Beiträge in der Steuererklärung angeben.
KFZ-Versicherung
- Steuerlich absetzbar: KFZ-Haftpflichtversicherung und Personen-Unfallversicherung als Bausteine der KFZ-Versicherung.
- Besonderheit: bei Selbstständigen ist die gesamte KFZ-Versicherung als Betriebsausgabe absetzbar.
Krankenversicherung
- Die Basiskrankenversicherung ist vollständig steuerlich absetzbar.
Krankenzusatzversicherung
- Kranken-Zusatzversicherungen beispielsweise für Zahnersatz, Brillen, Krankenhaustagegeld usw. gelten als Vorsorgeaufwand und sind steuerlich absetzbar.
Pflegeversicherung, gesetzlich
- Als Vorsorgeaufwand steuerlich absetzbar.
- ebenso die Pflege-Zusatzversicherung
Rechtsschutzversicherung
- Die Arbeitsrechtsschutzversicherung ist steuerlich als Werbungskosten absetzbar.
- Private Rechtsschutzversicherungen (Miete, Verkehr etc.) sind nicht steuerlich absetzbar.
Reisekrankenversicherung
- Privat: Vorsorgeaufwand.
- Beruflich bedingt? Angestellt: Werbungskosten. Selbstständig: Betriebsausgabe.
Riester-Rente
- Sonderausgaben, Vorsorgeaufwand.
- Eigenanteil nicht steuerlich absetzbar. Grund: staatliche Zulagen.
- Besonderheit: bis zu 2.100 €/Jahr werden vom FA als Sonderausgaben anerkannt. Deshalb Beiträge zur Riester-Rente immer in die Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt führt automatisch eine Prüfung durch, ob die Sonderausgabenanerkennung oder die staatlichen Zulagen für Sie günstiger sind.
Risiko-Lebensversicherung
- Wird als Sonderausgaben und somit als Vorsorgeaufwand anerkannt und ist steuerlich absetzbar.
Unfallversicherung
- Privat = Vorsorgeaufwand
- Beruflich = Werbungskosten
- Selbstständig = Betriebsausgaben
Ebenfalls steuerlich absetzbar sind:
Welche Versicherungen sind nicht steuerlich absetzbar?
Neben den absetzbaren Versicherungen gibt es allerdings auch einige Versicherungen, welche Sie nicht in der Einkommenssteuererklärung geltend machen können. Dies sind reine Sachversicherungen wie die Hausratversicherung, die Fahrradversicherung, die KFZ-Kaskoversicherung, die Gebäudeversicherung usw. Auch private Rechtsschutzversicherungen sind nicht abzugsfähig. Genauso sieht es bei Nicht-Riester-Produkten im Sektor Renten- und Lebensversicherung aus, die nach 2004 abgeschlossen wurden.
Wie Versicherungen Ihre Steuerbelastung senken
Die bezahlten Versicherungsbeiträge mindern Ihre jährliche Steuerbelastung. Die Höhe der Steuerentlastung hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.
Versicherungen absetzen – FAQ
Versicherungsbeiträge – wie nachweisen?
Die von Ihnen abgeführten Beiträge zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung meldet Ihr Arbeitgeber mit der elektronischen Lohnsteuerkarte ganz automatisch an das zuständige Finanzamt. Sie müssen somit dazu keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Gleiches gilt übrigens auch für die Basis- sowie für die Riester-Rente.
Für die anderen Versicherungen gilt: die Beiträge in der Einkommenssteuererklärung angeben und am besten als Nachweis eine Kopie des Versicherungsscheins oder die jährliche Beitragsrechnung der Steuererklärung beilegen.
Versicherungsbeiträge – wo eintragen?