Krankenversicherung für Polizeibeamte – Polizisten – Das wollten Sie beachten und wissen

Polizisten sind im Regelfall verbeamtet. Das heißt, Sie als Polizist dienen einem Dienstherrn, der ebenfalls eine gewisse Fürsorgepflicht ihnen gegenüber hat. Gerade wenn es um die passende Krankenversicherung für Polizeibeamte geht, sollte der zukünftige Staatsdiener sich grundsätzlich Gedanken um eine passende Krankenversicherung für Polizeibeamte machen.

 

Grundsätzlich haben Sie als Polizist unterschiedliche Möglichkeiten zur Krankenversicherung.

 

Zur Wahl stehen die freie Heilfürsorge, eine Absicherungsmöglichkeit der Dienstherren für Polizisten, die Beihilfe, die aber für die gesamte Dauer der Dienstzeit gewählt werden muss, die gesetzliche Krankenversicherung für Polizeibeamte und die private Krankenversicherung für Polizeibeamte. Welche Variante die richtige für Sie als Polizeibeamter ist, hängt sowohl vom Dienstgrad, wie auch Ihrer Lebenssituation beziehungsweise Lebensplanung und Ihrem Einkommen ab.

 

Grundsätzlich ist es ratsam sich über eine private Krankenversicherung für Polizeibeamte für den Krankheitsfall abzusichern.

 

Krankenversicherung für Polizeibeamte: Privat oder gesetzlich krankenversichern?

Wer als Polizist nicht verbeamtet ist, muss sich gesetzlich krankenversichern. Dabei gilt die Versicherungspflichtgrenze für Polizeibeamte, sprich eine das Einkommen des Polizisten ermöglicht eventuell einen Wechsel in die private Krankenversicherung für Polizeibeamte. Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2017 bei 57.600 EUR/Jahr oder 4.800,00 EUR/Monat.

 

Verdienen Sie mehr, kann Sie zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Polizeibeamte wählen. Eine Krankenversicherung für Polizeibeamte mit Beamtenstatus ist wesentlich einfacher. Da der Dienstherr Beihilfe gewährt.

Die Höhe der Beihilfe für Krankenversicherungen für Polizeibeamte ist vom Bundesland und dem Familienstand abhängig.

 

Beihilfe wird im Krankheitsfall grundsätzlich gezahlt, der Polizist wird in der Regel mit einer finanziellen Unterstützung von 50 beziehungsweise 80 Prozent vergütet. Ist der Polizist im Ruhestand, werden immer 80 Prozent der anfallenden Kosten übernommen.

Den Rest muss generell die private Krankenversicherung für Polizeibeamte bezahlen. Familienangehörige profitieren nur unter gewissen Voraussetzungen von der Beihilfe.

 


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Gibt es spezielle Krankenversicherung für Polizisten?

Auf dem Versicherungsmarkt gibt es keine spezielle Krankenversicherung für Polizeibeamte! Vielmehr muss der Polizist prüfen, ob Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Beihilfe besteht beim Dienstherren besteht. Zu beachten ist, wer sich unwiderruflich für die Beihilfe entscheidet, wird ein Leben lang daran gebunden sein. Eventuelle Restkosten werden über eine private Krankenversicherung für Polizeibeamte mit einem speziellen Tarif versichert. Dabei müssen Sie nur darauf achten, dass die PKV (private Krankenversicherung) auch für Beamte einen guten Tarif mit vernünftigem Preis-Leistungsverhältnis anbietet.

 

Klären Sie im Vorfeld der Antragstellung ob sämtliche Tätigkeiten als Polizist in der privaten Krankenversicherung für Polizeibeamte versicherzt sind.

 

Definition der einzelnen Absicherungsmöglichkeiten für Polizeibeamte, Polizisten

Einen besonderen Status genießen Polizisten, wenn Sie die freie Heilfürsorge beanspruchen können. Die Heilfürsorge wird immer als Sachbezug unter Berücksichtigung des aktuellen wirtschaftlichen Werts auf die Besoldung des Polizisten angerechnet, Krankheitskosten werden in solchen Fällen immer vollständig vom Dienstherrn des Polizeibeamten übernommen.

 

Nicht jeder Polizeibeamte erhält freie Heilfürsorge, dieses ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Krankenhausbehandlung ist ebenfalls unterschiedlich geregelt!!

 

Was ist die Freie Heilfürsorge?

Anspruch auf Freie Heilfürsorge haben Polizeivollzugsbeamte. Der Anspruch auf freie Heilfürsorge hat Vorrang vor dem Anspruch auf Beihilfen für Polizeibeamte. Eine Freie Heilfürsorge steht nur Beamten zu, sollte es berücksichtigungsfähige Familienangehörige geben, erhält der Polizeibeamte Beihilfe für seine Angehörigen.

 

Die Freie Heilfürsorge übernimmt alle Kosten einer notwendigen medizinischen Behandlung. Außerdem sind in der Freien Heilfürsorge meist nur die Dienstleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse geboten, Sehhilfen und Zahnersatz oder ähnliches müssen separat versichert werden.

 

Mit Ende der aktiven Dienstzeit entfällt der Anspruch für Freie Heilfürsorge.

 

Der Anspruch auf Beihilfe bleibt aber bestehen. Seit 1. Januar 2009 besteht allerdings auch für Beihilfeberechtigte die Verpflichtung zur Krankenversicherung für Polizeibeamte. Faktisch sollte jeder Vertreter der Exekutive auch eine Krankenversicherung für Polizeibeamte bei Dienstantritt abschließen.

 

Gesetzliche Krankenversicherung für Polizeibeamte

Polizisten, die ein Beschäftigungsverhältnis als Angestellte des öffentlichen Dienstes ausüben, unterliegen müssen auf die Bestimmungen zur Einkommensgrenze achten, diese ermöglicht dem Polizisten oft eine Wechsel in eine private Krankenversicherung für Polizeibeamte. Beitragsbemessungsgrenze liegt 2017 bei 52.200 EUR/Jahr oder 4.350,00 EUR/Monat.

 


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Polizisten, die darunter verdienen, müssen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung für Polizeibeamte pflichtversichern.

In diesem Fall erhalten Sie auch keine Beihilfe. Der Arbeitgeber bezuschusst die gesetzliche Krankenversicherung für Polizeibeamte. Der Beitrag für die GKV wird als Prozentsatz vom Einkommen des Polizisten ermittelt. Der Leistungsumfang in der gesetzlichen Krankenversicherung für Polizeibeamte orientiert sich immer an den Vorgaben durch den gemeinsamen Bundesausschuss.

 

Gut 95 Prozent der Leistungen sind also gesetzlich vorgegeben. Vergleichen Sie bei der Wahl einer gesetzlichen Krankenversicherung für Polizeibeamte die Unterschiede beim Service und den freiwilligen Zusatzleistungen.

 

In der gesetzlichen Krankenversicherung für Polizeibeamte können unter bestimmten Umständen Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert werden. Eventuelle Leistungseinschränkungen bei gesetzlichen Krankenkassen können über private Ergänzungstarife von privaten Krankenversicherungen für Polizeibeamte geschlossen werden.

 

Die beitragsfreie Mitversicherung für Familienangehörige fällt weg, sobald der besser verdienende Elternteil privat krankenversichert ist und regelmäßig ein monatliches Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehungsweise Beitragsbemessungsgrenze erhält.

 

Oft werden die Beitragsbemessungs- und die Versicherungspflichtgrenze verwechselt. Dabei sind sowohl die Werte als auch die Bedeutung in der Krankenversicherung generell verschieden.

 

Beitragsbemessungsgrenze Versicherungspflichtgrenze
Werte 2017 52.200 Euro/Jahr bzw. 4.350EUR/Monat 57.600 Euro/ Jahr bzw. 4.800 EUR/Monat
Definition Gehaltsgrenze in der GKV, bis zu der Beiträge an die jeweilige Krankenkasse gezahlt werden müssen. Einkommensgrenze, bei deren Überschreiten Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln können.
Gesetzesgrundlage § 68 Abs. 2 Satz 1 SGB VI § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V

(Quelle: https://www.cecu.de/beitragsbemessungsgrenze.html)

Als privat versichert, gelten hier auch die heilfürsorgeberechtigten Polizisten.

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Private Krankenversicherung für Polizeibeamte / Polizisten

Private Krankenversicherungen für Polizeibeamte bieten oft besondere Tarife an. Der Vorteil einer privaten Krankenversicherung für Polizeibeamte liegt darin, dass im Prinzip nur noch das nicht durch die Beilhilfe abgedeckte Risiko versichert werden muss.

So fungiert die private Krankenversicherung für Polizeibeamte quasi als Zusatzversicherung.

Die private Krankenversicherung für Polizeibeamte, ist eine Individualversicherung. Eine Familienversicherung, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung für Polizeibeamte gibt es nicht. So muss jedes Familienmitglied mit einem eigenen Beitrag versichert werden. Jedoch wird die Mitversicherung von Familienmitgliedern oft zu sehr günstigen Konditionen angeboten.

 

Der Beihilfesatz ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Auch der Familienstand spielt eine Rolle. Die Zuschüsse von Bund oder Land liegen in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent. Polizisten im Ruhestand werden immer mit 80 Prozent der Kosten von der Beihilfestelle unterstützt. So müssen nur die Restkosten über die private Krankenversicherung für Polizeibeamte abgesichert werden.

 

Tipp!

Für Familienangehörige kann unter gewissen Voraussetzungen eine Unterstützung durch die Beihilfe in Anspruch genommen werden, erkundigen Sie sich bei der entsprechenden Beihilfestelle.

 

Die Beitragskosten der privaten Krankenversicherung für Polizeibeamte hängen vom Eintrittsalter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand und dem gewünschtem Tarif ab.

 

Außerdem muss sich der Polizist einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Zwar muss der Antragsteller keine gesonderte Untersuchung durchführen lassen, Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand reichen im Normalfall völlig aus. Trotzdem kann die Gesundheitsprüfung bei privaten Krankenversicherungen für Polizeibeamte dazu führen, dass ein Versicherer einen Beitragszuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangt. In manchen Fällen verweigert die private Krankenversicherung für Polizeibeamte sogar die Aufnahme.

 

Aber! Bei Erstverbeamtung greift der Kontrahierungszwang! Das heißt, es wurde gesetzlich im Vorfeld geregelt, dass Krankenversicherungen für Polizeibeamte diese bei Beginn ihrer Beamtenlaufzeit nicht ablehnen dürfen. So können auch Polizisten mit gesundheitlichen Vorerkrankungen nicht abgelehnt werden, wenn sie nach der Erkrankung verbeamtet werden. Der maximale Beitragszuschlag liegt dann bei 30 Prozent.

Ansonsten richtet sich die Beitragshöhe nach den gewählten Tarifen.

 


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Krankenversicherung für Polizeibeamte: Freie Heilfürsorge und Anwartschaft

Die Möglichkeit sich privat krankenversichern zu können, hängt vom Einkommen und damit unweigerlich auch vom Status des Polizisten ab. So können Polizeibeamt zwischen Beihilfe mit einer Restkostenversicherung oder der freien Heilfürsorge mit Anwartschaft wählen.

Angestellter im öffentlichen Dienst haben bis zur Versicherungsgrenze (ist Einkommen abhängig) nur die Option sich gesetzlich krankenzuversichern. Oberhalb dieser Grenze kann zwischen gesetzlicher oder privater Krankenkasse für Polizeibeamte gewählt werden.

 

Die Heilfürsorge ist ein wesentlicher Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung für Polizeibeamte, aufgrund beruflicher Risiken braucht ein Gesetzeshüter auch in der Absicherung seiner Gesundheit einen besonderen Schutz. Die Freie Heilfürsorge stellt jedoch nur einen Grundschutz mit einigen Versorgungslücken dar, so werden zum Beispiel für Sehhilfen und Zahnersatz nur im ähnlichen Rahmen wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Kosten übernommen.

Genauso sind Krankenhausaufenthalte und alternative Heilmethoden nicht im Leistungsumfang der freien Heilfürsorge enthalten. Um hier einen umfassenderen Schutz zu erhalten sollten auch Polizisten eine private Krankenversicherung für Polizeibeamte abschließen. Außerdem wird ein Eintritt in eine private Krankenversicherung oder Pflegeversicherung am Ende einer beruflichen Laufbahn als Polizeibeamter, durch mögliche Erkrankungen erschwert.

 

Zu beachten ist auch, dass Polizeibeamte während ihrer Dienstzeit, ähnlich wie Berufssoldaten von jeglichen sozialversicherungspflichtigen Beiträgen freigestellt sind. Am Ende ihrer Karriere werden Dienstjahre angerechnet und Beiträge nachbezahlt. Auch hier gilt lediglich der gesetzliche Standard. Erfahrungsgemäß reicht das aber oft nicht aus um weiterhin gut versorgt zu sein, beziehungsweise eine solide Altersversorgung oder Pflegeversicherung zu haben.

 

Selbst wenn Polizeibeamte, bei Eintritt in den Ruhestand oder durch Dienstunfähigkeit Anspruch auf Beihilfe haben, werden spätestens dann finanzielle Engpässe spürbar.

 

Für eine ideale und sinnvolle Abdeckung sämtlicher Bedürfnisse nachdem Ausstieg aus dem Dienst. Sollte bereits zu Berufsbeginn über eine private Krankenversicherung für Polizeibeamte nachgedacht werden. Wem diese aufgrund der zusätzlichen Beitragskosten zu teuer wird, sollte zwingend über die Möglichkeit der Anwartschaftsversicherung nachdenken.

 

Der Vorteil einer Anwartschaft liegt auf der Hand, da es grundsätzlich zur gängigen Praxis einer privaten Krankenversicherung für Polizeibeamte gehört, vor Annahme eines Versicherungsantrages, den Gesundheitszustand des Polizisten abzufragen, besteht die Gefahr abgelehnt zu werden. Auch macht sich das Eintrittsalter in eine private Krankenversicherung für Polizeibeamte im Beitrag deutlich bemerkbar.

 

Eine Anwartschaftsversicherung schützt den Polizeibeamten vor Abweisung und hohen Beiträgen im Alter.

 

Während die kleine Anwartschaft

den Gesundheitszustand sprichwörtlich „erhält“ und zwischen zwei und neun Prozent des Tarifbeitrages einer privaten Krankenversicherung für Polizeibeamte kostet.

Das heißt konkret, die private Krankenversicherung für Polizeibeamte nimmt den Gesundheitszustand, der bei Abschluss der Anwartschaft bestand als Maßstab.

 

Die große Anwartschaft

sichert zusätzlich noch zur Gesundheit das Eintrittsalter. Ein großer Vorteil, wenn erst nach Ausscheiden aus dem Dienst eine private Krankenversicherung für Polizeibeamte und eine Pflegeversicherung abgeschlossen werden sollen. Denn auch das Eintrittsalter tangiert den monatlichen Beitrag.

Was im doppelten Sinne gut ist, da zusätzlich zur privaten Krankenversicherung für Polizeibeamte, auch eine private Pflegeversicherung abgeschlossen werden muss.

 

Die Pflegeversicherung an sich, ist eine Pflichtversicherung für jeden Arbeitnehmer. Auch hier gilt private Pflegeversicherungen leisten mehr wie gesetzliche. Die große Anwartschaft öffnet den Weg in einen günstigen Versicherungseinstieg nach Dienstende.

Grundsätzlich gilt Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung! Das heißt beide Versicherungen sollten beim gleichen Anbieter abgeschlossen werden.

 


Unteschiede kleine und große Anwartschaft
zur Gegenüberstellung

 

Vorteile und Nachteile der privaten Krankenversicherung für Polizeibeamte

Vorteile der privaten Krankenversicherung für Polizeibeamte:

 

  • Die Kosten werden durch Zuschüsse des Dienstherrn erheblich gesenkt, deshalb ist der Eigenaufwendungen ausgesprochen niedrig

  • Polizeibeamte haben freie Arztwahl

  • Während eines Krankenhausaufenthalts das Recht auf Chefarztbehandlung

  • Anspruch auf Belegung eines Ein- oder Zweibettzimmers

  • Zügige Terminvergabe und kürzere Wartezeiten in Arztpraxen

  • Anspruch auf Behandlung mit alternativen Heilmethoden

  • Übernahme der Kosten für Sehhilfen

  • Hohe Zuschüsse bei Zahnbehandlungen

Abhängig von den gewählten tariflichen Leistungen und den persönlichen Bedürfnissen sind die Vorteile variabel. Beitragsrückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ebenfalls ein Vorteil bei privaten Krankenversicherungen für Polizeibeamte.

 

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Nachteile der privaten Krankenversicherung für Polizeibeamte:

 

  • Jedes Familienmitglied muss selbstständig versichert werden. Eine Familienversicherung, wie in den gesetzlichen Krankenkassen gibt es nicht

  • Eine Gesundheitsprüfung ist Grundvoraussetzung und kann zur Ablehnung des Antrages führen

  • Bestimmte Vorerkrankungen können Leistungsausschlüsse oder höhere Beiträge nach sich ziehen

  • In eine private Krankenversicherung einzutreten, ist für Polizeibeamte quasi alternativlos

 

Besonderheiten der privaten Krankenversicherung für Polizeibeamte

Gerade für verbeamtete Polizisten fällt die Entscheidung für eine private Krankenversicherung für Polizeibeamte nicht schwer, da sich der Dienstherr an den anfallenden „Gesundheitskosten“ großzügig beteiligt. Damit lohnt sich die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung für Polizeibeamte nicht nur wegen der besseren Leistungen für privat Versicherte, sondern auch aus finanziellen Gründen.

Trotzdem sollte jeder Polizist vor Abschluss eines Vertrages, die Preis-Leistungsverhältnisse und Tarifkonditionen der Krankenversicherungen für Polizeibeamte vergleichen. Hilfreich ist es auch den unabhängigen Finanzberater mit der Suche nach einer geeigneten Krankenversicherung für Polizeibeamte zu beauftragen.

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