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Die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten ist als Polizist dein Job. Dabei kann dir die Wahl einer für dich geeigneten Krankenversicherung Sicherheit bieten. Denn im Fall einer Erkrankung oder Verletzung solltest du bestmöglich abgesichert sein, um möglichst geringe Kosten zu tragen.
In einigen Bundesländern unterstützt dich der Dienstherr über die Heilfürsorge. Andernorts greift die Beihilfe. Bei einem Umzug oder mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst ändert sich dein Versicherungsstatus und die private Krankenversicherung kommt zum Tragen. Erfahre hier die Unterschiede und wie du als Anwärter oder Polizeibeamter eine gute Krankenversicherung finden kannst.
„Welche Krankenversicherung bietet mir den besten Schutz?“ – Diese Frage ist schon für die meisten Bürger bei der Wahl einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht einfach zu beantworten. Für Polizisten ist die Sachlage noch eine andere. Denn je nach Bundesland unterstützt dich der Dienstherr über die freie Heilfürsorge oder die Beihilfe. Früher oder später benötigst du dennoch zusätzlich eine private Krankenversicherung.
Doch Vorsicht: die Leistungen sowie die Beiträge variieren mitunter stark. Und je nach gesundheitlicher Verfassung können private Versicherungen dich auch ablehnen oder schlechter einstufen. Das ist mit höheren Kosten verbunden. Informiere dich daher bereits frühzeitig über deine Möglichkeiten. Dieser Text kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen.
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Polizeiangestellte: Die gesetzliche Krankenversicherung
In welcher Form du für die Polizei tätig bist, spielt eine maßgebliche Rolle bei der Wahl deiner Krankenversicherung. Denn als Polizeiangestellte werden grundsätzlich bei der Polizei tätige Dienstkräfte bezeichnet. Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst sind in einem Tarifbeschäftigungsverhältnis angestellt. Zu nennen sind da der Sicherheits- und Ordnungsdienst, Mitarbeiter einer polizeilichen Leitstelle oder Angestellte des polizeiärztlichen Dienstes.
Wenn du als Polizist also nicht verbeamtet bist, musst du dich mit der Auswahl einer geeigneten gesetzlichen Krankenkasse beschäftigen. Unterhalb der Versicherungspflichtgrenze ist diese für dich zuständig. Wenn du jedoch mehr verdienst, kannst du freiwillig in eine private Versicherung wechseln.
Verbeamtete Polizisten: Die private Krankenversicherung
Wenn du als Polizeivollzugsbeamter bei den Länderpolizeien oder der Bundespolizei arbeitest, wirst du zumeist verbeamtet. Als Anwärter hast du den Status eines Beamten auf Widerruf und anschließend auf Probe, bevor du als Beamter auf Lebenszeit ernannt wirst. Für dich ist die Wahl einer privaten Krankenversicherung wichtig, da die gesetzliche Krankenversicherung für dich teurer wäre.
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Die private Krankenversicherung bietet dir viele Vorteile: du bezahlst aufgrund des Beitrags deines Dienstherrn weniger als andere Privatpatienten und genießt alle Annehmlichkeiten dieser Versicherungsart. Zum Beispiel kannst du auch Ärzte aufsuchen, die lediglich Privatpatienten aufnehmen; oftmals erhältst du schneller einen Termin und eine Behandlung nach dem neuesten wissenschaftlichen Stand. Das kann auch eine Kur oder alternative Heilmethode beinhalten. Denn anders als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung liegt das Hauptaugenmerk nicht auf der Wirtschaftlichkeit und somit der möglichst kostengünstigsten Behandlung (§ 12 SGB V).
Natürlich gibt es auch Nachteile. Bei der “falschen/unpassenden” Krankenversicherung steigen Beiträge mit der Zeit an; teilweise um fünf Prozent pro Jahr. Hier solltest du nicht nur auf die Leistung achten, sondern auch auf die Beitragsstabilität des Versicherer und des Tarifes!
Bei einer Beantragung musst du Gesundheitsfragen beantworten – selbst für einfache Allergien können Versicherungen Aufschläge verlangen oder dich aufgrund anderer Beschwerden ablehnen. Daher ist es ratsam, bereits als Polizeianwärter eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Denn je jünger und je gesünder man bei Eintrittsalter ist, desto günstiger sind die Beiträge.
Als Polizist führst du einen Beruf mit besonders vielen gesundheitlichen Risiken aus. Damit du gut abgesichert bist, beteiligt sich der Staat beziehungsweise das Land als Dienstherr an deiner Krankenversicherung. Je nach Zeitpunkt der Verbeamtung erhältst du in folgenden Bundesländern eine Beihilfe: in Bayern (Ausnahme: Bereitschaftspolizei), Berlin, Brandenburg (seit 1997), Hamburg (seit 2005), Hessen (Ausnahme: Teile der Bereitschaftspolizei), Niedersachsen (seit 2000), Rheinland-Pfalz (Ausnahme: Bereitschaftspolizei), Saarland, Thüringen. In allen anderen Bundesländern beziehungsweise als älterer Jahrgang in etwa Hamburg unterstützt dich der Dienstherr mit der freien Heilfürsorge.
Etwas besser versorgt sind Polizeibeamte auf Lebenszeit. Dann wirst du bei einem Dienstausfall vom Dienstherrn in den Ruhestand versetzt und erhältst ein Ruhegehalt. Dessen Höhe ist von deiner Dienstgruppe sowie der Gemeinde, dem Land oder aber dem Bund abhängig; je nachdem, wie und wo du “angestellt” wurdet. Die Leistungen steigen mit dem Alter an.
Das musst du als Polizeibeamter auf Lebenszeit beachten
Umfang der Heilfürsorge endet mit der Pension
Wenn du heilfürsorgeberechtigt bist, unterstützt dich der Dienstherr zu hundert Prozent. Solange du im aktiven Dienst bist, übernimmt er Krankenkosten also in vollem Umfang. In einigen Bundesländern, wie etwa Schleswig-Holstein, wird dafür das Grundgehalt um circa 1,4 Prozent gekürzt. Die Heilfürsorge gilt nur für dich persönlich. Deine Angehörigen haben unter Umständen aber Anspruch auf Beihilfe.
Trotz Heilfürsorge solltest du dich um die Auswahl einer privaten Krankenversicherung kümmern. Ergänzungsversicherungen können empfehlenswert sein, denn Sehhilfen oder Zahnersatz werden durch die Heilfürsorge nur eingeschränkt abgedeckt. Außerdem endet sie: sobald du als Polizist im Ruhestand bist, wirst du beihilfepflichtig. Es werden nur noch 70 Prozent der Kosten übernommen. Diese Restkosten musst du oder eben eine private Krankenversicherung tragen. Um noch als junger und gesunder Mensch von einem günstigen Tarif zu profitieren, solltest du eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Es existieren die kleine und die große Anwartschaft. Letztere umfasst auch Altersrückstellungen.
Beihilfe: Das Land trägt fünfzig Prozent der Kosten
Steht dir die Beihilfe zu, so übernimmt dein Dienstherr fünfzig Prozent der Krankenkosten. Während der Rente vergrößert sich dieser Anteil auf siebzig Prozent. Im aktiven Dienst musst du also 50 Prozent der Kosten und im Ruhestand dreißig Prozent selbst übernehmen. Für diese Restkostenversicherung bietet sich die private Krankenversicherung an. Eine Anwartschaft benötigst du dann nicht.
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Bei der Wahl der zu dir passenden Krankenversicherung oder deiner Anwartschaftsversicherung handelt es sich also um eine Lebensentscheidung, die nicht leichtfertig getroffen werden sollte. Es existiert eine große Auswahl an privaten Krankenversicherungen – mit zum Teil sehr unterschiedlichen Kosten und Leistungsumfängen. Außerdem sollte deine Versicherung langfristig finanzierbar bleiben.
Vergleichsportale im Internet können dir zwar einen Überblick verschaffen. Allerdings fehlt der persönliche Austausch. Durch unsere Erfahrung mit vielen Polizisten, die vor derselben Entscheidung stehen und standen, können wir dich individuell beraten, welche Krankenversicherung und welche Zusatzversicherung deinen Bedürfnissen entspricht. Kontaktiere uns bei Fragen oder für eine Beratung, damit wir dir den bestmöglichen Krankenschutz zukommen lassen können.
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