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Bei der Polizei zu arbeiten kann herausfordernd sein. Denn dein Job ist spannend und du solltest in deinem Beruf fit bleiben. Wenn du krank wirst, brauchst du dir allerdings keine Sorgen zu machen. Mit der richtigen Krankenversicherung sicherst du dich ab und bist vor finanziellen Risiken geschützt.
Vieles hängt davon ab, ob du eine Beihilfe oder aber die freie Heilfürsorge erhältst. Dies ist je nach Bundesland unterschiedlich. Doch wie ist die Ausgangslage in Nordrhein-Westfalen? Wir erklären dir, worauf du bei der Wahl deiner Krankenversicherung achten solltest, wenn du in NRW bei der Polizei tätig bist.
Gerade zu Beginn deiner Laufbahn bei der Polizei ist es ratsam, sich über alle notwendigen Versicherungen zu informieren. Denn nur so bist du im Ernstfall geschützt. Zudem variieren die Leistungsumfänge und die Kosten der Anbieter. Und insbesondere bei der Wahl der Krankenversicherung kommt es darauf an, in welchem Bundesland du arbeitest. Denn dein Dienstherr beteiligt sich entweder in Form der Freien Heilfürsorge oder aber mit einer Beihilfe an deinen anfallenden Krankenkosten.
Zu den ersten Schritten: Als Polizeianwärter bist du möglicherweise noch über deine Familie versichert. Doch die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung lohnt sich finanziell nicht für Beamte der Polizei. Daher empfehlen wir, dass du sie zeitnah kündigst.
Solltest du bei der Polizei jedoch im Öffentlichen Dienst als Tarifbeschäftigter angestellt sein, ist die gesetzliche Krankenversicherung günstiger für dich. Dieser Informationstext bezieht sich auf die Situation von Anwärtern sowie Beamten der Polizei.
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Während deiner Dienstzeit bei der Polizei ist es wichtig, dass du seelisch und körperlich gesund bist. Da du gleichzeitig höheren Risiken ausgesetzt bist als reguläre Arbeitnehmer, trägt dein Dienstherr entweder hundert Prozent oder aber fünfzig Prozent deiner Krankenkosten. Denn eine Versicherung speziell für Polizisten gibt es in Deutschland nicht. Je nachdem, ob du die freie Heilfürsorge oder die Beihilfe erhältst, musst du dich als Folge hinsichtlich deiner Krankenversicherung um unterschiedliche Dinge kümmern.
In dem Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) genießt du den Vorteil, heilfürsorgeberechtigt zu sein. Wir gehen nachfolgend auch kurz auf die Beihilfe ein. Denn wenn du in deinem Leben umziehen solltest, würde sich auch dein Dienstherr ändern.
Die freie Heilfürsorge
Du hast Glück: In NRW übernimmt der Dienstherr hundert Prozent deiner Behandlungskosten im Krankheitsfall – diese Form der Krankenversicherung enthält also keinen Eigenanteil. Dies ist über § 112 des Landesbeamtengesetzes rechtlich verankert. In jedem Quartal bezahlt das Land NRW daher durchschnittlich 60.000 Abrechnungen aus dem medizinischen Bereich für Beamte der Polizei.
Allerdings endet dein Anspruch, sobald du in den Ruhestand eintrittst. Dann wird die Heilfürsorge in die Beihilfe umgewandelt. Das bedeutet für dich, dass der Dienstherr dann nur noch maximal 70 Prozent deiner Krankenkosten übernimmt. Die Restkosten müssen von dir über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.
Die Anbieter berechnen deinen Tarif jedoch anhand deiner aktuellen Gesundheitsverfassung, deinem Alter und etwaigen Risiken. Kümmerst du dich erst kurz vor der Pension um eine geeignete private Krankenversicherung, sind deine Kosten sehr viel höher als die eines jungen Anwärters der Polizei. Im schlimmsten Fall können dich die Versicherer sogar ablehnen.
Um vorzusorgen, solltest du unbedingt bereits zu Beginn deiner Laufbahn eine Anwartschaftsversicherung abschließen. So profitierst du im Ruhestand von den günstigen Tarifen, die normalerweise nur für junge Menschen gelten. Es besteht für dich die Auswahl zwischen einer kleinen und einer großen Anwartschaft. Bei der großen Anwartschaft ist zusätzlich ein Sparanteil enthalten. Allerdings benötigst du diese noch nicht zwingend als Anwärter. Du kannst auch später noch in sie wechseln.
Wichtig für Polizisten in NRW ist außerdem, dass die freie Heilfürsorge keine Pflegepflichtversicherung enthält. Diese musst du deshalb eigenständig abschließen. Auch Kosten für beispielsweise Sehhilfen oder Zahnersatz werden nicht von dem Dienstherrn getragen. Hier kann sich für dich eine Zusatzversicherung lohnen. Die freie Heilfürsorge schließt deine Familienmitglieder übrigens nicht mit ein. Sie haben unter Umständen aber Anspruch auf Beihilfe.
Die Beihilfe
Auch wenn du als Beamter der Polizei in NRW heilfürsorgeberechtigt bist, können Informationen bezüglich der Beihilfe für dich relevant sein. Denn zum einen wechselt dein Anspruch hinsichtlich der Krankenversicherung, sobald du in ein anderes Bundesland als NRW versetzt wirst. Zum anderen ist es möglich, dass deine Angehörigen Anspruch auf eine Beihilfe haben.
Bei der Beihilfe trägt dein Dienstherr fünfzig Prozent der Kosten im Krankheitsfall. Für die Restkosten musst du dann einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung beitreten. Im Ruhestand verringert sich der privat zu tragende Anteil und es werden bis zu 70 % der Kosten abgedeckt. Eine Anwartschaft benötigst du nicht.
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Als Anwärter oder Beamter der Polizei in NRW hast du den Vorteil, die freie Heilfürsorge zu erhalten. Hierbei bezahlt der Dienstherr hundert Prozent deiner anfallenden Behandlungskosten. Eine private Krankenversicherung benötigst du zunächst also nicht. Dies ändert sich aber spätestens im Ruhestand. Dann – und auch bei einem Umzug in einzelne andere Bundesländer – finanziert der Dienstherr eine Beihilfe. Für die Restkostenversicherung solltest du schon in jungen Jahren eine kleine oder große Anwartschaft sowie zusätzlich eine Pflegepflichtversicherung abschließen.
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