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Krankenversicherung Polizei NRW

Die Wahl Ihrer Krankenversicherung ist bundeslandabhängig

Bei der Polizei zu arbeiten kann herausfordernd sein. Denn Ihr Job ist spannend und Sie sollten in Ihrem Beruf fit bleiben. Wenn Sie krank werden, brauchen Sie sich allerdings keine Sorgen zu machen. Mit der richtigen Krankenversicherung sichern Sie sich ab und sind vor finanziellen Risiken geschützt.

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Vieles hängt davon ab, ob Sie eine Beihilfe oder aber die freie Heilfürsorge erhalten. Dies ist je nach Bundesland unterschiedlich. Doch wie ist die Ausgangslage in Nordrhein-Westfalen? Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung achten sollten, wenn Sie in NRW bei der Polizei tätig sind.

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Leistungsumfänge und Kosten der Anbieter variieren

Gerade zu Beginn Ihrer Laufbahn bei der Polizei ist es ratsam, sich über alle notwendigen Versicherungen zu informieren. Denn nur so sind Sie im Ernstfall geschützt. Zudem variieren die Leistungsumfänge und die Kosten der Anbieter. Und insbesondere bei der Wahl der Krankenversicherung kommt es darauf an, in welchem Bundesland Sie arbeiten. Denn Ihr Dienstherr beteiligt sich entweder in Form der Freien Heilfürsorge oder aber mit einer Beihilfe an Ihren anfallenden Krankenkosten.

Zu den ersten Schritten: Als Polizeianwärter sind Sie möglicherweise noch über Ihre Familie versichert. Doch die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung lohnt sich finanziell nicht für Beamte der Polizei. Daher empfehlen wir, dass Sie sie zeitnah kündigen.

Sollten Sie bei der Polizei jedoch im öffentlichen Dienst als Tarifbeschäftigter angestellt sein, ist die gesetzliche Krankenversicherung günstiger für Sie. Dieser Informationstext bezieht sich auf die Situation von Anwärtern sowie Beamten der Polizei.

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Das Bundesland NRW: Beihilfe oder die freie Heilfürsorge?

Während Ihrer Dienstzeit bei der Polizei ist es wichtig, dass Sie seelisch und körperlich gesund sind. Da Sie gleichzeitig höheren Risiken ausgesetzt sind als reguläre Arbeitnehmer, trägt Ihr Dienstherr entweder hundert Prozent oder aber fünfzig Prozent Ihrer Krankenkosten. Denn eine Versicherung speziell für Polizisten gibt es in Deutschland nicht. Je nachdem, ob Sie die freie Heilfürsorge oder die Beihilfe erhalten, müssen Sie sich als Folge hinsichtlich Ihrer Krankenversicherung um unterschiedliche Dinge kümmern.

In dem Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) genieß en Sie den Vorteil, heilfürsorgeberechtigt zu sein. Wir gehen nachfolgend auch kurz auf die Beihilfe ein. Denn wenn Sie in Ihrem Leben umziehen sollten, würde sich auch Ihr Dienstherr ändern.

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Die freie Heilfürsorge

Heilfürsorge: Wählen Sie eine passende Anwartschaft sowie eine Pflegeversicherung

Sie haben Glück: In NRW übernimmt der Dienstherr hundert Prozent Ihrer Behandlungskosten im Krankheitsfall – diese Form der Krankenversicherung enthält also keinen Eigenanteil. Dies ist über § 112 des Landesbeamtengesetzes rechtlich verankert. In jedem Quartal bezahlt das Land NRW daher durchschnittlich 60.000 Abrechnungen aus dem medizinischen Bereich für Beamte der Polizei.

Allerdings endet Ihr Anspruch, sobald Sie in den Ruhestand eintreten. Dann wird die Heilfürsorge in die Beihilfe umgewandelt. Das bedeutet für Sie, dass der Dienstherr dann nur noch maximal 70 Prozent Ihrer Krankenkosten übernimmt. Die Restkosten müssen von Ihnen über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.

Die Anbieter berechnen Ihren Tarif jedoch anhand Ihrer aktuellen Gesundheitsverfassung, Ihres Alters und etwaiger Risiken. Kümmern Sie sich erst kurz vor der Pension um eine geeignete private Krankenversicherung, sind Ihre Kosten sehr viel höher als die eines jungen Anwärters der Polizei. Im schlimmsten Fall können Sie von den Versicherern sogar abgelehnt werden.

Um vorzusorgen, sollten Sie unbedingt bereits zu Beginn Ihrer Laufbahn eine Anwartschaftsversicherung abschließ en. So profitieren Sie im Ruhestand von den günstigen Tarifen, die normalerweise nur für junge Menschen gelten. Es besteht für Sie die Auswahl zwischen einer kleinen und einer groß en Anwartschaft. Bei der groß en Anwartschaft ist zusätzlich ein Sparanteil enthalten. Allerdings benötigen Sie diese noch nicht zwingend als Anwärter. Sie können auch später noch in sie wechseln.

Wichtig für Polizisten in NRW ist auß erdem, dass die freie Heilfürsorge keine Pflegepflichtversicherung enthält. Diese müssen Sie daher eigenständig abschließ en. Auch Kosten für beispielsweise Sehhilfen oder Zahnersatz werden nicht vom Dienstherrn getragen. Hier kann sich für Sie eine Zusatzversicherung lohnen. Die freie Heilfürsorge schließ t Ihre Familienmitglieder übrigens nicht mit ein. Sie haben unter Umständen aber Anspruch auf Beihilfe.

Die Beihilfe

Beihilfe: Interessant bei einer Versetzung oder für Familienmitglieder

Auch wenn Sie als Beamter der Polizei in NRW heilfürsorgeberechtigt sind, können Informationen bezüglich der Beihilfe für Sie relevant sein. Denn zum einen wechselt Ihr Anspruch hinsichtlich der Krankenversicherung, sobald Sie in ein anderes Bundesland als NRW versetzt werden. Zum anderen ist es möglich, dass Ihre Angehörigen Anspruch auf Beihilfe haben.

Bei der Beihilfe trägt Ihr Dienstherr fünfzig Prozent der Kosten im Krankheitsfall. Für die Restkosten müssen Sie dann einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung beitreten. Im Ruhestand verringert sich der privat zu tragende Anteil, und es werden bis zu 70 % der Kosten abgedeckt. Eine Anwartschaft benötigen Sie nicht.

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