Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten – Polizeibeamte – Das sollten Sie beachten

Plötzlich krank! Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte schützt Sie

 

Jedem Polizeibeamten ist es bewusst, dass er einen Job hat, der wichtig, vielfältig und mit einigen Herausforderungen verbunden ist. Die Gefahr vor Verletzungen und Erkrankungen durch Infektionen ist für Polizisten wesentlich höher, wie für einen Beamten, der im Büro seinen Dienst tut. Auch die psychische Belastung ist ein Thema im Arbeitsalltag eines Polizisten. Wer nach außen ein gewisses Maß an Nervenstärke und Gelassenheit präsentieren muss, zerrt meistens an seiner inneren Stärke und das kann Spuren hinterlassen. Und gerade deshalb, sollte jeder Polizist sich schon bei Dienstbeginn mit dem Thema Dienstunfähigkeit befassen.

 

Dienstunfähigkeitsversicherungen für Polizeibeamte sind nicht teuer, schützen Sie aber vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit. Nicht mehr seinem Traumberuf, seiner Berufung oder eben einfach seiner Arbeit nachgehen zu können bedeutet unweigerlich immer ein Einschnitt in das persönliche Wohlbefinden und ein deutlich spürbarer Einschnitt in die finanziellen Möglichkeiten. Sehr oft findet man die Dienstunfähigkeitsversicherung unter den Begriff Arbeitsunfähigkeitsversicherung oder auch Berufsunfähigkeitsversicherung.

Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung oder auch Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht gleich eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

 

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte schützt vor den finanziellen Folgen. Polizisten können sich dann auf ihre Genesung konzentrieren, beziehungsweise in Ruhe nach einer alternativen Verdienstmöglichkeit suchen, ganz ohne Geldsorgen haben zu müssen.

 

Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte: Inhalte auf einen Blick

Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte, ist das Risiko dienstunfähig zu werden zwar nicht geschmälert, aber die Folgen einer Dienstunfähigkeit und deren Auswirkung auf die Lebensplanung eines Polizisten können deutlich ab gepuffert werden.

 

Wer als Beamter dienstunfähig wird, muss mit einer Versetzung in den vorläufigen Ruhestand rechnen oder schlimmsten Fall mit einer Entlassung. Davor sind auch Mitarbeiter der polizeilichen Behörden nicht gefeit. Finanzielle Einbußen sind als unmittelbare Auswirkung einer Dienstunfähigkeit schnell spürbar. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte, ist deshalb immer Plan A für die Absicherung vor finanziellen Risiken, um Sie und ihre Familie adäquat zu schützen.


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Dienstunfähigkeitsversicherungen für Polizeibeamte sollten grundsätzlich folgende vertraglich geregelten Inhalte haben:

 

  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte sollte das allgemeine Dienstunfähigkeitsrisiko ohne Mehrbeitrag automatisch absichern

  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte sollte weltweit Ihre monatliche Rente garantieren

  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte, sollte Beamte mit ausschließlicher Bürotätigkeit bis zum 65. Lebensjahr versichern und die Leistungen bis zum 67. Lebensjahr auszahlen

  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte sollte, den Umfang und die Höhe der Leistungen dem individuellen Bedarf anpassen lassen, sprich eine Beitragsdynamik enthalten

  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte sollte für Beamte auf Probe und Beamtenanwärter die Möglichkeit haben eine monatliche Dienstunfähigkeits-Rente bis zu 1.500 Euro abzusichern

  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte, sollte während der Dauer des Rentenbezugs, die Dienstunfähigkeitsrente jährlich aus der Überschussbeteiligung erhöhen. Aber, die Beitragszahlung entfallen während dieser Zeit!

  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte, sollte optional vereinbarte Klauseln, die über die allgemeine Dienstunfähigkeit hinausgehen, wie Versorgungsbedürfnisse für Polizisten regeln

  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte, sollte als eigenständige Versicherung oder als Zusatzversicherung abschließbar sein.

  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte, sollte ein Umtauschrecht für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe beinhalten. Das heißt, innerhalb von drei Monaten nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit sollten Sie die Laufzeit und/oder die Höhe der abgeschlossenen Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte ihrer neuen Situation anpassen können. Und das kostenlos und ohne erneute Gesundheitsprüfung

  • Dienstunfähigkeitsversicherungen für Polizeibeamte, sollten optional die Möglichkeit bieten Überschüsse auch in Fonds anzulegen, die am Ende der Vertragslaufzeit (momentan) steuerfrei ausgezahlt werden.

 

Für Beamte auf Probe oder Wiederruf empfiehlt es sich bis zur Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte abzuschließen, die eine sogenannte Dienstanfänger- Police enthalten.

 

Welche Versicherer diese Sonderklausel anbieten, ist am besten beim Versicherungsfachmann, dem unabhängigen Finanzberater zu erfahren.

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Die Vorteile dieser Vorversicherung für Dienstunfähigkeitsversicherungen für Polizeibeamte liegen auf der Hand:

  • Bedarfsgerechte Höhe der Dienstunfähigkeitsrente in zwei Phasen versicherbar

  • Preisvorteile gegenüber anderen Dienstunfähigkeitsversicherungen auf dem Markt

  • Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung

  • Einen soliden Versorgungsbedarf im Ruhestand nach vereinbartem Versorgungsziel

 

Dienstunfähigkeitsversicherungen für Polizeibeamte sind in einer Art Baukasten- System strukturiert. So können Sie als Polizeibeamter, sich die Vertragsinhalte so zusammenstellen lassen, wie es zu Ihnen, Ihrem Dienstgrad, Ihren privaten und persönlichen Anforderungen passt. Dementsprechend gestaltet sich dann auch der monatlich zu entrichtende Beitrag.

 


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Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte: Vorgehensweise bei einer Dienstunfähigkeit

 

Damit im Versicherungsfall keine Missverständnisse und unangenehmen Konflikte mit dem Dienstherren und dem Versicherer entstehen können, ist es ratsam sich an folgende Vorgehensweise zu halten.

  • Der Verlust der Dienstfähigkeit muss sofort beim Dienstherren und der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte gemeldet werden.

  • Eine Dienstunfähigkeit kann nur durch eine Bescheinigung, ihres Arztes erwiesen werden.

  • Die Kosten für die Bescheinigung des Arztes erstattet in der Regel die Beihilfe.

  • Dienstunfähigkeit bedeutet nicht unbedingt Berufsunfähigkeit, stellen Sie sich darauf ein in den Innendienst oder eine andere Abteilung versetzt zu werden, beziehungsweise nach einer Entlastung sich auf eine neue Tätigkeit einlassen zu müssen.

 

 

Kriterien einer Dienstunfähigkeit

Ein Polizeibeamter gilt als allgemein dienstunfähig, wenn er den berufsspezifischen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und zu erwarten ist, dass er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb 24 Monaten nicht wiedererlangt.

Bereits der Verlust des Zeigefingers an der Schusshand kann also berufliche Folgen mit sich ziehen.

 

Im Polizeidienst wird allerdings zwischen einer „vollen Polizeidienstunfähigkeit“ und einer „eingeschränkten Polizeidienstfähigkeit“ unterschieden

Die volle Polizeidienstfähigkeit setzt voraus, dass ein Polizeibeamter nach seiner physischen und psychischen Konstitution auch an gefährlichen Einsätzen teilnehmen kann. Der Dienstherr definiert für eine volle Polizeidienstfähigkeit, eine volle Einsetzbarkeit des Polizisten innerhalb zwei Jahren als Richtwert.

 

Ob der Polizeivollzugsbeamte noch für den Innendienst oder für eine Tätigkeit in einer anderen Laufbahn innerhalb der Polizeibehörde in Frage kommt, ist zunächst völlig ohne Bedeutung.

Gerade hier wird die Notwendigkeit einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte deutlich! Denn hier schützt eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte, den erkrankten Gesetzeshüter sofort vor finanziellen Schäden. Für die Annahme der Polizeidienstunfähigkeit muss ein Amtsarzt oder zuständige Polizeiarzt belegten, dass Sie dienstunfähig sind.

 

Bei einer eingeschränkten Polizeidienstfähigkeit wird die Möglichkeit geschaffen, die betroffenen Polizeivollzugsbeamten oder -beamtinnen auf Lebenszeit in ihrer Berufslaufbahn zu lassen. Ganz ohne die Beamten in den Ruhestand, beziehungsweise in eine andere Laufbahn versetzen zu müssen.

 

So wird gerade bei Polizeibeamten darauf geachtet, ihnen auch nach einer Erkrankung, die innerhalb zweier Jahre weitestgehend ausgeheilt ist trotzdem die Chance zu geben weiterhin als Polizist tätig zu sein. Allerdings dann eben in einem anderen Aufgabenfeld.

Auch hier sollten Sie sich als angehender Polizist beim unabhängigen Finanzberater darüber informieren, welche Dienstunfähigkeitsversicherungen für Polizeibeamte auch bei eingeschränkter Dienstunfähigkeit, für Einkommenseinbußen aufkommen.

 

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Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte: Was wenn Entlassung oder Ruhestand/Ruhegeld droht

Stellt ein dafür zuständiger Arzt eine dauerhafte Dienstunfähigkeit fest, sieht die Rechtsgrundlage für Beamte unterschiedliche Regelungen vor.

 

So wird ein Ruhegehalt grundsätzlich erst gewährt wenn der Polizeibeamte eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren vorweisen kann. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte zahlt die vereinbarte Rente sofort aus.

 

Beamte auf Probe können in den Ruhestand versetzt werden, vorausgesetzt die Erkrankung wurde aufgrund der Ausübung des Dienstes verursacht. Ansonsten werden Beamte aus dem Dienst fristgerecht entlassen. Auch hier schützt eine rechtzeitig abgeschlossene Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte vor dem finanziellen Ruin.

Beamtenanwärter, sprich Beamte auf Widerruf können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist entlassen werden. Gerade dann ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte existenzsichernd.

 

Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe haben nach ihrer Entlassung keinen Anspruch auf Ruhegehalt, Besoldung oder Versorgung. Deshalb ist es zwingend notwendig sich bereits beim Entschluss eine Beamtenlaufbahn einzuschlagen sich mit entsprechenden Versicherern über notwendige Sozialversicherungen und eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte auseinander zu setzen.

 

Der erste Schritt sollte hier immer die Kontaktaufnahme mit einem Versicherungsspezialisten, den unabhängigen Finanzberater sein. Denn dieser informiert Sie individuell ihren Ansprüchen und Möglichkeiten entsprechend. So ist eine umfassende finanzielle Absicherung ihres privaten Kapitalbedarfs grundsätzlich gewährleistet.

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