Berufsunfähigkeitsversicherung Ein Muss! – Kostenübernahme in der Not

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Schutz bei Einkommensausfällen

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Der Worst Case: Berufs- oder dienstunfähig werden

Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland wird im Laufe seines Lebens mit einer Berufsunfähigkeit, oder bei Beamten Dienstunfähigkeit konfrontiert.

Zu den häufigen Ursachen gehören:

  • Psychische Erkrankungen (ca. 30–35 %)
  • Erkrankungen des Bewegungsapparats (ca. 20–25 %)
  • Krebs und Tumorerkrankungen (ca. 15 %)
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (ca. 10 %)
  • Unfälle (ca. 8–10 %)
  • Sonstige Erkrankungen (ca. 5 %)

 

Die unmittelbare Auswirkung einer solchen Situation ist immer die Tatsache, dass der Arbeitnehmer seinem beruflichen Alltag nicht mehr nachgehen kann. Per Definition ist ein Arbeitnehmer berufsunfähig, wenn er dauerhaft oder voraussichtlich für mindestens 6 Monate seine Tätigkeit ausüben kann.

Obwohl das Sozialsystem der Bundesrepublik vorsieht, Menschen, die gerade durch eine Berufsunfähigkeit auch finanziell in schwierige Gewässer geraten, zu unterstützen, ist die staatliche höchstmögliche Zuwendung oft nur als Grundsicherung zu verstehen. Deshalb sollte sich jeder Arbeitnehmer im Laufe seiner Erwerbstätigkeit Gedanken über eine mögliche zusätzliche Absicherung für den Fall „Was-ist-wenn?“ machen. Der unabhängige Finanzberater kann Sie bei der Suche nach einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Dienstunfähigkeitsabsicherung beraten und weiß, worauf es im Ernstfall ankommt.

Berufsunfähigkeits- und Dienstunfähigkeitsversicherung

Krank sein tut auch finanziell weh. Wer zudem berufsunfähig wird oder als Beamter dienstunfähig, riskiert die eigene Existenz. Oft sind Verbindlichkeiten, wie Darlehen da, die einem das Wohnen im Eigenheim sichern. Meistens ist der Lebensstandard an das monatliche Einkommen angepasst. Fallen da bei einer Dienstunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit dann mehr als die Hälfte des monatlichen Einkommens dauerhaft weg, macht „krank sein“ tatsächlich arm.

Erwerbsminderungsrente als Grundsicherung

Mit durchschnittlich 750 Euro ist die Erwerbsminderungsrente für viele nur als eine Art Grundsicherung zu verstehen. Um nicht zahlungsunfähig, hoch verschuldet oder insolvent zu werden bei einer diagnostizierten Berufsunfähigkeit beziehungsweise Dienstunfähigkeit, ist eine zusätzliche Absicherung durch eine entsprechende Versicherung notwendig. Ihr unabhängiger Finanzberater berät Sie gerne zu den wichtigsten Punkten einer Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt zusätzlich zu den staatlichen Renten- und Versorgungsbezügen eine monatliche Rente.

Um in eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen zu werden, müssen diverse Kriterien erfüllt werden. Potenzielle Anbieter wählen ihre Vertragspartner nach hohen Maßstäben aus. Rund 200.000 Interessenten werden jährlich von den Versicherern abgelehnt. Auch sind die Verträge gerne so verfasst, dass im Zweifel die Leistungen nicht zwingend erbracht werden müssen und der Anbieter in erster Instanz versucht, die Leistungen zu verweigern.

Da die Vertragsbedingungen der einzelnen Berufsunfähigkeitsversicherungen sehr unterschiedlich sind, sollten Sie vor Abschluss eines Vertrages genau das Kleingedruckte lesen und gut vergleichen. Oder Sie holen sich fachkompetenten Rat bei Ihrem unabhängigen Finanzberater.

Berufsunfähigkeitsversicherung - Worauf es ankommt

Gegen Berufsunfähigkeit versichert zu sein, ist eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Da die Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung nur kleine bis gar keine Beträge zahlt, ist es sinnvoll, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben.

Die Höhe der gewünschten Absicherung ist einer der wichtigen Faktoren, die die Versicherungsprämien beeinflussen.

Die Höhe des Beitrags einer Berufsunfähigkeitsversicherung berechnet sich aus folgenden Faktoren:

  • Laufzeit des Vertrages
  • dem Alter
  • dem Beruf
  • dem Gesundheitszustand
  • der Höhe des Leistungsumfanges ab

Je jünger und gesünder man beim Abschluss ist, desto günstiger sind also die Versicherungsbeiträge der Berufs‑ beziehungsweise Dienstunfähigkeitsversicherung.

Grundsätzlich wird dazu geraten, die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente auf mindestens 1000 Euro im Monat festzulegen. Damit liegt die zusätzliche Absicherung über dem Schnitt der staatlichen Sozialleistungen. Ebenso ist es ratsam, eine Dynamik in den Vertrag mit einzufassen. So wird die Inflation ausgeglichen, allerdings steigt die Beitragshöhe dann verhältnismäß ig ebenso an.

Berufsunfähigkeitsversicherung – bei Gesundheitsfragen ehrlich sein

Mittels eines Fragenkataloges ermittelt der Versicherer den Gesundheitszustand des Antragsstellers. Sie sollten bei der Beantwortung dieser Fragen nicht flunkern und den Bogen vollständig ausfüllen. Im Zweifel fragen Sie Ihren Hausarzt, wie die richtige Antwort lauten sollte. Falsche Angaben können, wenn diese erkannt werden, dazu führen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bezahlt. Die gängige Vorgehensweise der Versicherer bei Leistungsanspruch ist grundsätzlich, zu überprüfen, ob die Gesundheitsangaben bei Vertragsabschluss korrekt waren.

Kalkulieren Sie in die Laufzeit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung mit ein, dass diese Ihr gesamtes Arbeitsleben abdeckt und bis zum offiziellen Renteneintritt laufen sollte.

Tipp: Vermeiden Sie es, einen Berufsunfähigkeitsschutz in Kombination mit einer Kapitalversicherung abzuschließen. Können Sie die Kapitalversicherung nicht mehr bezahlen, erlischt auch der Schutz der Berufsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeitsversicherung – wichtige Vertragsdetails

Damit Sie sich bei einer Berufsunfähigkeit auch auf Ihren Versicherungsschutz verlassen können, sollten Sie auf bestimmte Formulierungen bei den Leistungsansprüchen achten.

Abstrakte Verweisung

Der Versicherer kann den Kunden im Falle einer Berufsunfähigkeit auf eine andere Tätigkeit verweisen, die der bisherigen beruflichen Stellung und Erfahrung entspricht. Und muss somit den Rentenanspruch nicht bezahlen. Dabei ist es egal, ob ein vergleichbarer Beruf auf dem Arbeitsmarkt gerade verfügbar ist oder nicht.

Prognosezeitraum

Beim Prognosezeitraum geht es darum, ab wann Ihr Versicherer zahlt. Er erbringt die Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen erst, wenn Sie voraussichtlich „dauerhaft außerstande“ sind, zu arbeiten. Oder bereits, wenn Sie „voraussichtlich mindestens sechs Monate“ nicht arbeitsfähig sind! Das ist ein wesentlicher Unterschied für den Betroffenen.

Verzicht auf § 19 VVG

Nach Paragraf 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) hat der Versicherer das Recht, den Vertrag zu kündigen oder die Versicherungsbeiträge anzuheben, wenn der Versicherte bei Antragstellung schuldlos nicht die korrekten Angaben gemacht hat. Zum Beispiel, wenn eine Vorerkrankung oder gefährliche Hobbys nicht aufgelistet worden sind. Allerdings kann ein Verzicht auf diesen Paragrafen vereinbart werden.

Beitragsdynamik

Um die Inflation ausgleichen zu können, ist es sinnvoll, die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung dynamisch zu erhöhen.

Weltweiter Versicherungsschutz

Hier sollte geklärt sein, ob die Versicherung auch im Ausland ihren Leistungsanspruch akzeptiert.

Karenzzeit

Die Karenzzeit ist der Zeitraum, der vom Eintritt beziehungsweise der Feststellung der Berufsunfähigkeit bis zur erstmaligen Zahlung vergeht. Wer einer Karenzzeit zustimmt, kann bei den Beiträgen sparen. Allerdings müssen Sie im Versicherungsfall erst einmal eine Zeit lang von Ihren Ersparnissen leben.

Berufsunfähigkeitsversicherung kann nicht ersetzt werden

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann nicht durch andere, eventuell günstigere Versicherungen ersetzt werden. Erwerbsunfähigkeit, Unfall- oder Dread-Disease-Versicherung greifen nur in ihren spezifischen Fällen. Eine generelle Berufsunfähigkeitsrente bis zum Rentenbeginn sehen diese Policen in der Regel nicht vor. Sie können zwar ergänzend sinnvoll sein, bieten aber keinen mittel- oder längerfristigen finanziellen Schutz.

Was Beamte bei drohender Berufsunfähigkeit wissen müssen

Beamte unterstehen während ihrer beruflichen Laufzeit einem Dienstherrn. Deshalb wird eine langfristige Berufsunfähigkeit auch als Dienstunfähigkeit bezeichnet.

Generell kann das für den Staatsdiener auch finanzielle Einbußen bedeuten, obwohl Beamte unter Umständen ein Ruhegehalt beziehen können.

Dienstunfähigkeitsklausel

Die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) bzw. Beamtenklausel im Versicherungsvertrag schützt davor, bei Dienstunfähigkeit trotzdem als berufsfähig zu gelten. Denn auch Beamte müssen davon ausgehen, dass sie bei nicht klarer Formulierung durch ihren Dienstherrn oder des Kleingedruckten in den Versicherungsleistungen, auch generell dazu verpflichtet sind, eventuell einen anderen gleichwertigen Job zu suchen, unabhängig davon, was der Stellenmarkt bietet.

Beamte benötigen somit eine sogenannte DU-Klausel, die in speziellen Berufsunfähigkeitsversicherungstarifen enthalten ist. Die Dienstunfähigkeitsklausel bewirkt, dass die dauernde Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleichgestellt wird. Dadurch erhält der Staatsdiener den vollen Versicherungsschutz. Falls er als dienstunfähig entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.

Echte Dienstunfähigkeitsklausel

Achten Sie also vor Abschluss einer Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung auf die echte Dienstunfähigkeitsklausel. Diese sollte wie folgt, beziehungsweise ähnlich formuliert sein.

„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“

Ein vollständiger Versicherungsschutz ist somit gewährleistet.

BU-Versicherung mit Beitragsdynamik

Außerdem können Beamte in den Versicherungsbeiträgen sparen, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dynamik abgeschlossen wird. Da das Ruhestandsgeld mit zunehmenden Dienstjahren proportional wächst, kann die Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsrente entsprechend kleiner werden mit der Laufzeit.

Arbeitnehmer sollten eine Dynamik aus finanziellen Gründen prinzipiell in Betracht ziehen.

Vergleichen Sie die einzelnen Anbieter vor Vertragsabschluss ganz genau und nehmen Sie die Dienste Ihres unabhängigen Finanzberaters in Anspruch, um das für Sie richtige Versicherungspaket zu schnüren.

Kontaktieren Sie uns

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.

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Häufige Fragen zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung

Was unterscheidet eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) von einer Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)?

Eine BU sichert Sie ab, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Eine DU richtet sich speziell an Beamte bzw. im öffentlichen Dienst Beschäftigte: Wenn Sie dienstunfähig werden – also Ihre Dienstfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen verlieren – greift die DU-Klausel.
Wichtig: Bei Beamten sollte eine echte DU-Klausel im BU-Vertrag enthalten sein, damit Dienstunfähigkeit wie Berufsunfähigkeit behandelt wird.

Für wen ist eine DU-Klausel besonders wichtig?

Für Beamte im öffentlichen Dienst, denn Ihr Dienstherr übernimmt eine besondere Stellung – Dienstunfähigkeit kann anders bewertet werden als bei Angestellten. Nur mit einer klar formulierten DU-Klausel wird die Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung wegen Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit gewertet – und damit der volle Leistungsschutz gewährt. Fehlt diese Klausel, kann es sein, dass Sie bei Dienstunfähigkeit zwar beruflich nicht mehr tätig sein können, der Versicherer aber dennoch Leistungen verweigert. Unabhängiger Finanzberater

Welche Vertragsbestandteile sollte ich bei einer BU/DU besonders prüfen?

Sie sollten u.a. darauf achten:
  • Abstrakte Verweisung: Der Versicherer darf Sie gegebenenfalls auf eine andere berufliche Tätigkeit verweisen, obwohl Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können.
  • Prognosezeitraum: Ab welchem Zeitraum bzw. welcher Dauer der Arbeitsunfähigkeit die Versicherung zahlt („voraussichtlich dauerhaft“ vs. „mindestens 6 Monate“).
  • Verzicht auf § 19 VVG: Dieser Verzicht kann sicherstellen, dass der Versicherer nicht so leicht wegen falscher Gesundheitsangaben kündigen darf.
  • Dynamik: Eine automatische Erhöhung der Rente zur Inflationsanpassung.
  • Weltweiter Versicherungsschutz: Ob auch im Ausland der Versicherungsfall gilt.
  • Karenzzeit: Wie lange Sie warten müssen, bis die Leistung einsetzt.

Wie hoch sollte die BU- bzw. DU-Rente idealerweise sein?

Es wird empfohlen, eine monatliche Absicherung von mindestens 1.000 Euro anzustreben, damit Sie über der staatlichen Grundsicherung liegen.

Warum können andere Versicherungen (z. B. Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung) die BU/DU nicht ersetzen?

Diese Versicherungen greifen nur bei bestimmten Ursachen, z. B. Unfall oder Erwerbsunfähigkeit im allgemeinen Sinn, nicht aber bei „klassischer“ Berufsunfähigkeit. Eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Wegfall der Ertragskraft bis zum Rentenalter – das bieten viele Alternativen nicht. Folglich: Eine BU/DU ist keine Luxusversicherung, sondern ein zentraler Baustein für den Einkommensschutz.

Was muss ich bei den Gesundheitsfragen beim Antrag beachten?

Sie müssen beim Antrag auf eine BU/DU alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Fehlende oder falsche Angaben können dazu führen, dass im Leistungsfall der Anspruch ganz oder teilweise verweigert wird bzw. der Versicherer kündigt.

Welche Rolle spielt die Laufzeit des Vertrages?

Kürzere Laufzeiten bergen das Risiko, dass Sie vor Renteneintritt unversichert sind. Beiträge sind günstiger, wenn Laufzeit kürzer oder die Beitragsanpassung ausgewogen ist – aber Risiko bleibt zu prüfen.
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