Sterbegeld: Meine Familie finanziell entlasten

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Mal ehrlich, wer macht sich schon Gedanken über seine eigene Beerdigung und was diese Kosten soll. Für Bestattungen geben Angehörige im Schnitt rund 5000 Euro aus. Zum Verlust eines geliebten Menschen kommen da auch noch hohe Kosten auf die Hinterbliebenen zu. Ausgaben, die Sie im Idealfall schon vor Ihrem Ableben gedeckelt haben. Um Ihrer Familie genügend Raum zum Trauern geben zu können, ohne das die sich auch noch finanzielle Sorgen mache muss, ist eine Sterbegeldversicherung eine gute Investition.

Das Sterbegeld übernimmt einen Teil der anfallenden Kosten, je nach Laufzeit und Beitragshöhe und vereinbarten Versicherungssumme können Ihre Lieben die gesamten Kosten einer Bestattung damit bestreiten.

Anbieter für Sterbegeldversicherungen gibt es viele, vergleichen Sie die Konditionen und sorgen Sie damit für den Todesfall vor.

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1. Sterbegeld: meine Beerdigung, meine Kosten, ich habe vorgesorgt

Eines der wohl leidigsten Themen mit denen sich der Mensch herumschlagen muss ist die Frage der Bestattung. Im Laufe seines Lebens setzt sich jeder mit dem Thema auseinander. Je nachdem wo und wie Sie bestattet werden möchten kommen da Kosten von rund 5000 Euro oder mehr auf Ihre Angehörigen zu. Ausgaben, die im Idealfall durch ein privates Sterbegeld gedeckelt sind.
Diverse Lebensversicherungen haben ebenfalls einen Todesfallschutz, doch oft reichen die Decksummen nicht aus um eventuelle Verbindlichkeiten und auch noch eine Beerdigung bezahlen zu können.
Deshalb sollten Sie über ein Sterbegeld nachdenken. Das Grundprinzip einer Sterbegeldversicherung ist bei allen Anbietern gleich, im Todesfall wird die Versicherungssumme unkompliziert an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Das Sterbegeld aus einer entsprechenden Versicherung dient einzig und alleine der finanziellen Absicherung einer Bestattung und ist nicht als Kapitalerhöhung gedacht.

Seit 2004 gibt es keine gesetzlichen Vorgaben mehr, die Krankenkassen dazu verpflichten den Hinterbliebenen ein Sterbegeld auszubezahlen, auch private Krankenkassen müssen kein Sterbegeld mehr ausbezahlen. Zwar lag die staatliche Unterstützung nur bei einigen hundert Euro, jedoch war das immerhin eine kleine Entlastung. Im Durchschnitt kostet eine Bestattung rund 5000 Euro, oft wird es noch teurer. Viele Versicherungen bieten ein Sterbegeld als Leistung an. Private Unfallversicherungen, zum Beispiel, schütten einen festgelegten Betrag im Todesfall durch einen Unfall aus. Auch die gesetzliche Unfallversicherung springt finanziell ein. Allerdings nur dann wenn sich der Unfall auf dem Weg zu Arbeit, auf dem nach Hause weg oder während der Arbeitszeit ereignet.

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Jedoch gibt es abhängig von den Todesumständen und dem Versicherungsstatus des Verstorbenen weitere staatliche Unterstützung, dazu zählt das Sterbevierteljahr in der gesetzlichen  Rentenversicherung. Eine weitere Möglichkeit sind Leistungen von berufsständischen Versorgungswerken oder die betriebliche Altersvorsorge des Verstorbenen. Da die Bestattungskosten kontinuierlich steigen, ist eine zusätzliche Vorsorge eine sinnvolle Investition. Außerdem können Sie innerhalb einer Sterbegeldversicherung den Ablauf Ihrer Bestattung, sowie den Ort bereits festlegen und nehmen damit Ihren Hinterbliebenen einiges an Arbeit ab.

2. Sterbegeld: die Vorteile einer Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung dient lediglich der Vorsorge, für den eigenen Todesfall. Die meisten Versicherer hingegen zahlen Sterbegeld bereits nach der Wartezeit, die üblicherweise ein Jahr beträgt, die volle Versicherungssumme an Ihre Angehörigen aus. Sollte ein plötzlicher Unfalltod eintreten, zahlen die meisten Versicherungsunternehmen das Sterbegeld ohne Berücksichtigung einer Wartezeit, bereits ab dem ersten Tag der Laufzeit in voller Höhe aus. Legen Sie ein Sparbuch für den Sterbefall an, haben Ihre Hinterbliebenen im Ernstfall lediglich das Ersparte zur Verfügung.

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3. Sterbegeld: die Kosten einer Sterbegeldversicherung

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Die Beiträge einer Sterbegeldversicherung werden in der Regel monatlich bezahlt. Die Höhe dieser Beiträge ist abhängig von der Versicherungssumme, die für Ihre Bestattung angespart werden soll.

Wie teuer eine Bestattung ist, hängt von der Art und Weise ab, wie und wo Sie einmal bestattet werden möchten. Friedhofsgebühren, können in der Regel in der Gebührenverordnung der Stadt einsehen, so können diese ebenfalls in der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Achten Sie darauf dass Sie das Sterbegeld nur in der Höhe der von ihnen gewünschten Bestattung festlegen, Sterbegeldversicherungen dürfen für die Hinterbliebenen keine Bereicherung darstellen. Nötigenfalls vergleichen Sie die unterschiedlichen Bestattungsmöglichkeiten, bevor Sie eine Sterbegeldversicherung abschließen.

Je früher Sie eine Sterbegeldversicherung abschließen, umso geringer sind die monatlichen Beiträge. Manche Versicherer bieten Sterbegeldversicherungen auch nur bis zu einem bestimmten Alter an.

Die monatlichen Beiträge der Sterbegeldversicherung können nach Bedarf angepasst werden. Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss eines dynamischen Vertrages, hier erhöhen sich die Beiträge jährlich. So passt sich die Versicherungssumme den immer weiter steigenden Kosten einer Bestattung an. Ähnlich Sieht es bei Überschussbeteiligungen aus, diese werden in einer steigenden Versicherungssumme ohne Erhöhung der Beiträge erstattet.

4. Sterbegeld: Wer bekommt die Versicherungssumme ausgezahlt

Sie bestimmen eine oder mehrere Personen als bezugsberechtigt, diese erhalten dann die Versicherungssumme ausbezahlt. Die Bezugsberechtigten müssen nicht zwangsläufig die Erben sein. Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Warte- oder Aufbauzeit (üblicherweise 18-36 Monate), werden die bis dahin eingezahlten Beiträge erstattet. Danach wird die Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.
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5. Sterbegeld: ist die Versicherung kündbar?

Die häufigsten Gründe einer Kündigung der Sterbegeldversicherung sind finanzielle Probleme, Unzufriedenheit mit dem Anbieter oder ein schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis

Ziehen Sie in Betracht Ihre Sterbegeldversicherung zu kündigen sollten folgende Punkte beachtet werden:
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Wesentlich sinnvoller wie eine Kündigung Ihrer Sterbegeldversicherung ist immer die Beitragsfreistellung. Das bereits eingezahlte Kapital bleibt erhalten und verzinst sich bis zum Ablauf weiter. Und der Versicherungsschutz im Todesfall bleibt bestehen, so haben Sie zumindest was die Sterbegeldversicherung betrifft keine finanziellen Verluste zu erwarten.

6. Sterbegeld: Empfänger von staatlichen Sozialleistungen bleiben versichert

Eine Sterbegeldversicherung ist Hartz IV-sicher, das heißt kommen Sie selbst oder Ihre Hinterbliebenen in die Situation staatliche Sozialleistungen erhalten zu müssen, ist die vereinbarte Versicherungssumme nicht wie erspartes Vermögen, oder Altersvorsorgen zu betrachten und muss für den Lebensunterhalt verwendet werden. Das bedeutet, dass Ihre Angehörigen im Ernstfall die gesamte Summe für eine würdevolle Beerdigung erhalten.

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7. Sterbegeld: auch der Fiskus möchte seinen Anteil

Auf Sterbegeldversicherungen muss Erbschaftssteuer gezahlt werden. Glücklicherweise gibt es im Erbschaftssteuerrecht hohe Freibeträge, so ist üblicherweise so, dass keine Erbschaftssteuer auf das Sterbegeld bezahlt werden muß. Die Sterbegeldversicherung wird dann vollständig ausbezahlt.

Wenn Sie sich nicht sicher sind ob Ihr Erbe doch besteuert werden muß, kann auch ein Angehöriger die Sterbegeldversicherung abschließen und Sie als versicherte Person angeben. So wird das Sterbegeld, falls Sie versterben, völlig steuerfrei ausbezahlt. Die Beiträge für die Sterbegeldversicherung können Sie in diesem Fall trotzdem selbst bezahlen.

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8. Sterbegeld: Hier können Ihre Angehörigen eventuell Unterstützung erhalten

1. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Gesetzlich Sozialversicherte oder ein mitversicherter Angehöriger, die infolge eines Unfalls versterben, haben Anspruch auf Sterbegeld. Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch geregelt.

Das Sterbegeld wird aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung des vorvergangenen Kalenderjahres und unabhängig von der Höhe des Verdienstes des Verstorbenen berechnet. Das können im Schnitt rund 4000 Euro sein, vorausgesetzt der tödliche Unfall ereignete sich bei der Arbeit bzw. auf dem Weg dorthin.

2. Das „Sterbevierteljahr“ in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung sieht kein Sterbegeld für Hinterbliebene vor. Ehepartner des Verstorbenen haben aber ein Recht auf das sogenannte „Sterbevierteljahr“ .In den ersten drei Monaten nach dem Tod eines Versicherten, erhält der Hinterbliebene die volle Rente, danach wird der Witwenrentenanspruch auf 60% beziehungsweise 55% gekürzt. Das Sterbevierteljahr dient nicht primär zur Finanzierung der Bestattungskosten, sondern soll dem Hinterbliebenen die Anpassung der Haushaltsausgaben an die neue Situation ermöglichen.

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Auch für Verstorbene, die zum Zeitpunkt des Todes keine eigene Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen haben, kann das Sterbevierteljahr vom Ehepartner beantragt werden. Die zuständige Rentenstelle ermittelt die maßgebliche Rentenhöhe des Verstorbenen zu dessen Todeszeitpunkt und zahlt die daraus abgeleitete Rente drei Monate lang aus.

Hat der Verstorbene selbst Rente bezogen, kann der Hinterbliebene Ehepartner innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod bei der Deutschen Post einen Vorschuss auf die zu erwartende Witwenrente beantragen. Die Formulare mit Hinweisen zu den benötigten Dokumenten stellt die Post bereit. In der Regel können Auszahlungen in wenige Tage nach dem Antrag bereits realisiert werden.

3. Berufsständischen Versorgungswerke zahlen Sterbegeld aus

Freiberufler und Handwerker erhalten Sterbegelder aus berufsständischen Versorgungswerken. Die Höhe und den bezugsberechtigten Personenkreis, sowie dessen Rangfolge legt das Versorgungswerk fest. Unklar ist, ob Sterbegeld aus solchen Versorgungswerken steuerpflichtig ist.

So gehen die meisten Finanzämter davon aus, dass es sich bei Sterbegeldern aus Versorgungswerken um „andere Leistungen“ handelt und diese mit dem regulären Besteuerungsanteil steuerpflichtig sind. Laut Urteilen des Bundesfinanzhofes, ja! Das Finanzgericht in Baden-Württemberg dagegen betrachtet Sterbegeld aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung als steuerfrei, insofern es sich um einen Zuschuss zu den Bestattungskosten handelt.

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4. Sterbegeld aus der betrieblichen Altersvorsorge

Arbeitgeber sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet Sterbegeld für Ihre Arbeitnehmer bereitzustellen. Ehepartner und Kindergeldberechtigte Kinder erhalten unter bestimmten Umständen Geld aus der betrieblichen Altersversorgung. Wie hoch der Zuschuss ist, hängt von den jeweiligen Vereinbarungen ab. Außerdem unterhalten einige Unternehmen Sterbekassen für Ihre Angestellten. Dabei handelt es sich dann um kleinere Vereine mit einem klar abgegrenzten Zweck, in die Beiträge zu günstigen Konditionen eingezahlt werden können.

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