Baufinanzierungen im Neubaugebiet

Bauherrenhaftpflicht: Welche Summe benötigen Sie?

Sie bauen gerade Ihr Eigenheim oder stehen kurz bevor? Dann gibt es einiges für Sie zu beachten.

Neben Raumaufteilung, Statik und auch Baumaterial müssen Sie zudem dafür sorgen, dass auf Ihrer Baustelle niemand zu Schaden kommt.

Um sich gegen die finanziellen Folgen eines Haftpflichtschadens auf Ihrer Baustelle abzusichern, benötigen Sie eine Bauherrenhaftpflicht.

Warum diese Versicherung so wichtig ist

Sie denken, Sie sind aus der Haftung, wenn Sie als Bauherr ein Unternehmen mit der Bauausführung sowie einen Architekten für die Bauaufsicht beauftragt haben?

Leider falsch! Denn dies entbindet Sie nicht aus der Haftung. Denn die Baustellen-Sicherung obliegt allein Ihnen als Bauherr bzw. Bauherrin.

Somit haften Sie für so gut wie alles, was Ihre Baustelle betrifft. Sei es für die Baustellen-Sicherung, für etwaige Schäden an benachbarten Grundstücken oder für Schäden, welche Unbeteiligten geschehen.

Sie führen die Bauarbeiten selbst, also in Eigenregie aus? Dann sind Sie zudem auch haftbar, wenn helfende Personen einen Unfall auf Ihrer Baustelle haben.

Jeglicher Schaden bringt hohe finanzielle Belastungen mit sich.

Und genau vor diesen schützt Sie die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Bauherrenhaftpflicht – Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz dieser wichtigen Absicherung umfasst Ansprüche aus Pflichtverletzungen des Versicherungsnehmers.

Die Bauherrenhaftpflicht leistet, wenn:

Sie Ihre Bauherren-Pflichten verletzen und das beispielsweise bereits vor Baubeginn während der Durchführung von Abrissarbeiten.

Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Hier erfolgt eine Prüfung durch die Versicherung, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind

Es zu einem Rechtsstreit in Verbindung mit einem Versicherungsfall kommt

Einige Beispiele, wann die Versicherung leistet:

Ein Besucher Ihrer Baustelle erleidet durch herabfallende Bauteile eine Verletzung

Ihre Baustelle ist nicht ausreichend gesichert, ein Kind fällt in eine Grube

Ein Gerüst wird durch einen Bauhelfer aufgebaut, es bricht jedoch zusammen und beschädigt das Fahrzeug eines Nachbarn

Der Keller wird ausgehoben, bei den dabei durchgeführten Baggerarbeiten wird das Nachbargrundstück beschädigt

Die Bauherrenhaftpflicht leistet nicht, wenn:

Sie den Schaden mit Vorsatz herbeigeführt haben

Der Schaden Ihr eigenes Bauwerk betrifft

Ein/e Angehörige/r Ihres Haushalts einen Schaden verursacht und die Haftpflichtansprüche gegen Sie gestellt werden

Die Haftpflichtansprüche auf asbesthaltige Erzeugnisse oder Substanzen basieren

Ab welcher Bausumme ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig?

Eine Bauherrenhaftpflicht ist für folgende Bauvorhaben notwendig:

Bau eines Hauses

Kernsanierung

Energetische Sanierung

Nicht zwangsläufig notwendig ist die Versicherung für:

Kleinere Umbauten an Ihrem Haus

Kleinere Renovierungen

Denn Bausummen bis zu 150.000 € werden von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sie sind Vermieter und besitzen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung? Dann sichert diese kleineren Baumaß nahmen bis zu einer Bausumme von 150.000 € ab.

Für welchen Zeitraum wird eine Bauherrenhaftpflicht benötigt?

Es ist äuß erst wichtig, dass die Versicherung für die gesamte Bauzeit gilt. Im Idealfall schließ en Sie diese Absicherung bereits beim Erwerb Ihres Baugrundstücks ab. Denn auch für das unbebaute Grundstück sind Sie vollumfänglich haftbar.

Der Versicherungsschutz beginnt zum versicherungsvertraglich vereinbarten Zeitpunkt und läuft maximal 3 Jahre bzw. bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens, sofern dies vor dem Ablauf der 3 Jahre der Fall ist.

Die Kosten

Die Kosten der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind abhängig von der Bausumme. Wichtig zu wissen ist zudem, dass sich bei von Ihnen erbrachten Eigenleistungen der Versicherungsbeitrag erhöhen kann.

 

Eigenleistungen? Beitragszuschlag!

Die Erfahrungen zeigen, dass eine erhöhte Schadenwahrscheinlichkeit besteht, wenn der Bauherr/die Bauherrin selbst oder Freunde und Bekannte Arbeiten auf der Baustelle ausführen. Aus diesem Grund erheben zahlreiche Versicherer einen Beitragszuschlag bei Eigenleistungen.

Führen Sie selbst oder auch Freunde von Ihnen Arbeiten auf Ihrer Baustelle aus, müssen Sie dies der Versicherung unbedingt vorab mitteilen. Andernfalls kann es passieren, dass der Versicherer im Schadensfall die Leistung verweigert.

Wichtig zu wissen: Ihre Pflichten als Bauherr/Bauherrin

Jede Baustelle ist eine Gefahrenzone, für deren Sicherung Sie als Bauherr*in zuständig sind. Das bedeutet, es ist Ihre Aufgabe dafür zu sorgen, dass auf Ihrer Baustelle niemand zu Schaden kommt. Dies wird auch als Verkehrssicherungspflicht bezeichnet.

Sie denken, ein einfaches Warnschild reicht aus? Leider nein. Denn es ist allein Ihre Pflicht dafür zu sorgen, dass Ihre Baustelle nicht durch Unbefugte betreten werden kann. Sie haben Ihre Baustelle umfassend abgesichert und es ist dennoch ein Schaden eingetreten? Auch dann sind Sie allein haftbar.

Entsprechend wichtig ist also eine Versicherung, welche Sie vor den finanziellen Folgen eines solchen Schadens schützt.

Neben der Verkehrssicherungspflicht gibt es zudem auch noch die Überwachungspflicht, welche Sie als Bauherr*in erfüllen müssen. Denn Sie können die Verkehrssicherungspflicht auch auf Ihren Bauleiter oder ausführende Handwerker übertragen. Dennoch müssen Sie diese dann überwachen und zudem auch prüfen, ob diese über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Ist dies nicht der Fall, sind Sie trotz der Verkehrssicherungsübertragung vollumfänglich haftbar.

Und auch hier zeigt sich wieder, wie wichtig eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist.

Zu guter Letzt gibt es da auch noch die Auswahlpflicht, welche Sie als Bauherr*in erfüllen müssen. Diese verlangt, dass Sie prüfen, ob die von Ihnen beauftragten Baufirmen zu einer sachgemäßen Bauausführung in der Lage sind. Ein Beispiel: die Firma nutzt nicht gewartete Baumaschinen für ihre Arbeit und verursacht dadurch einen Schaden am Nachbargrundstück. Verantwortlich und somit haftbar für diesen Schaden sind Sie als Bauherr*in, denn Sie haben Ihre Auswahlpflicht verletzt. Andernfalls wären Ihnen die schlechten Baumaschinen aufgefallen und Sie hätten den Auftrag anderweitig vergeben.

Fazit

Als Bauherr*in müssen Sie auf vieles achten und vor allem auch für umfassende Sicherheit auf Ihrer Baustelle sorgen. Geschieht dennoch ein Schaden, sind Sie alleine vollumfänglich haftbar dafür. Und ein Schadensfall geht stets mit sehr hohen Kosten einher. Können Sie diese wirklich einfach so stemmen?

Besser ist es, wenn Sie bereits ab dem Grundstückserwerb eine Bauherrenhaftpflicht abschließ en. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Schadens und bietet Ihnen somit ein groß es Maß an Sicherheit.

Sie haben noch Fragen zu dieser wichtigen Bauherren-Absicherung? Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen auf Wunsch auch gerne ein unverbindliches Angebot.

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