In der Geschichte der Menschheit haben Edelmetalle wie Gold und Silber immer schon einen hohen Stellenwert. Gold und Silber als Geldanlage oder Währung rettete so manches Vermögende Handels- und Adelshaus vor dem vorzeitigen Ruin.
Gerade diese Edelmetalle eignen sich auch heute noch als sicheres Depot, um Vermögen auch in Krisenzeiten sicher anzulegen. Heute gibt es zu den klassischen Gold- und Silbermünzen oder Barren, vielfältige Möglichkeiten in die Geldanlage Gold oder Silber zu investieren. Grundsätzlich sollten Sie vor einem möglichen Kauf der Edelmetalle, sich bei einem unabhängigen Experten darüber informieren, wann der richtige Zeitpunkt zur Geldanlage in Gold oder Silber ist. Und welche Form der Anlage für sie die richtige ist.
Gold schwankt in seinem Wert, genauso wie andere Anlagemöglichkeiten, mittlerweile an der Börse mit enormen Zugewinnen oder Verlusten. Wann der richtige Zeitpunkt ist, sein Geld in Gold anzulegen, können in der Regel unabhängige Finanzberater gut einschätzen. Gerade die Unabhängigkeit sorgt dafür, dass der unabhängige Finanzberater kundenorientiert und produktneutral, die für Sie passende Geldanlage in Gold oder Silber empfiehlt.
Wobei Silber als Geldanlage, sich heutzutage, keiner groß en Popularität erfreut. Die erzielbaren Gewinne fallen kleiner aus, da es ein höheres Vorkommen an Silber in der Erdkruste gibt, ist es auch günstiger als Gold. Außerdem wird Silber oft nur industriell oder medizinisch genutzt. Gerade dieser Fakt kann die Geldanlage Silber aber attraktiv machen. Da verbrauchtes Silber in der Regel nicht recyclebar ist und damit für immer verschwindet auf dem Markt, wird die Nachfrage für dieses Edelmetall sich irgendwann preislich ebenfalls bemerkbar machen.
Trotzdem liegt der Fokus auf Gold als Geldanlage.
Sicher sind diese Gründe für eine Geldanlage in Gold etwas spekulativ. Trotzdem sollten sie eine mögliche Investition zum Schutz ihres Vermögens mit ihrem unabhängigen Finanzberater durchsprechen.
Insgesamt fünf verschiedene Möglichkeiten gibt es Gold als Geldanlage zu nutzen.
Physisches Gold (greifbares, sichtbares Gold)Beliebt sind Goldbarren, Münzbarren, Tafelgoldbarren, Sammlermünzen oder Anlagemünzen. Bei vielen Anlegern stellt physisches Gold nur einen kleinen Anteil ihrer Geldanlage Gold dar, weil Gold in Form von Barren und Münzen Lagerkosten verursacht. Auß erdem arbeitet dieses physische Gold nicht an der Börse, was bedeutet auch kurzfristige Gewinne durch Anleihen oder Verkauf fallen aus.
Goldschmuck eignet sich nicht als Geldanlage in Gold, der Preis für Schmuck ist in der Regel höher als der Tagesaktuelle Wert für reines Gold. Beim Kauf von Goldschmuck zahlen Sie neben dem Materialwert auch die handwerkliche Arbeit und die Kreativität des Goldschmiedes. Ein späterer Verkauf bringt aber nur den reinen Materialwert ein.
Goldminen-Aktien und Goldfonds, als Alternative zu anderen Anlageformen können Aktien von Goldminen-Gesellschaften oder Goldfonds, das heiß t in Goldminen zu investieren, eine Möglichkeit sein eine Geldanlage in Gold zu erhalten. Der Vorteil, dass Sondervermögen ist bei Insolvenz der Fondsgesellschaft geschützt. Aber! Viele Faktoren beeinflussen den Aktienkurs von Goldminen-Gesellschaften. Die Entwicklung des Aktienmarkts, oder Entscheidungen des Firmenmanagements lassen die Wertpapiere in ihrer Entwicklung stark schwanken und nur ein Bruchteil wird vom Goldpreise tangiert. Deshalb sollten Sie keine Aktien oder Fonds kaufen, wenn Sie an einer reinen Geldanlage in Gold interessiert sind.
Gold-ETFs, Exchange Traded Funds, das sind an der Börse gehandelte Fonds. ETFs werden mit physischem Gold besichert, deshalb sind sie und rechtlich gesehen Sondervermögen. Jedoch verstoß en diese Finanzprodukte gegen die Richtlinien für Investmentfonds in Deutschland. Werden diese Fonds Ihnen als mögliche Geldanlage für Gold angeboten, ist das auf keinen Fall seriös. Fragen Sie ihren unabhängigen Finanzberater welche Alternativen es gibt.
Gold-ETCs, Exchange Traded Commodities, sind ähnliche Produkte wie Gold-Zertifikate. Aus rechtlicher Sicht, sind ETCs Schuldverschreibungen. Sie könnten bei einer Insolvenz des Herausgebers Ihr investiertes Kapital verlieren. ETCs beinhalten nicht den Erwerb von physisch hinterlegtem Gold, Sie haben nur ein Anrecht auf die Lieferung von Gold. Das nützt Ihnen aber nichts, wenn der Herausgeber nicht mehr solvent ist. Im Ernstfall müssten Sie Ihren Anspruch einklagen. Ein weiteres Risiko sind eventuell hohe Lieferkosten, sollten Sie sich ihr Gold tatsächlich zuschicken lassen wollen. An der deutschen Börse ist Xetra-Gold seit 2007 als ETC gehandelt. Der Wert des ETCs bezieht sich auf ein Gramm Feingold und wird anstelle von US Dollar in Euro gehandelt, so umgehen Sie kosten beim Wechselkurs der Währungen. Fragen Sie den unabhängige Finanzberater, ob eine Investition in dieses deutsche ETC für Sie lohnt.
Gold-Zertifikate, sind an die Goldpreis-Entwicklung gekoppelt. Rechtlich gesehen sind diese Zertifikate Schuldverschreibungen. Das Risiko bei Insolvenz des Herausgebers ihre Anlage zu verlieren ist entsprechend hoch. Sollte eine Bank die Zertifikate in Gold vergibt, also selbst in Zahlungsschwierigkeiten geraten, werden sie Ihr Erspartes nicht mehr zurückbekommen.
Fazit! Sie wollen ihr Vermögen in der weltweit sichersten Währung „Gold“ anlegen, dann sollten Sie sich für eine solide Geldanlage in physischem Gold entscheiden. Da es für Laien aber überaus schwer ist auch hier die richtige Variante dem Gold als Geldanlage-Methode zu finden. Wenden Sie sich besser an den unabhängigen Finanzberater, um eine individuelle und optimale Anlagemöglichkeit für Sie zu eruieren.
Gold als Geldanlage macht grundsätzlich nur dann Sinn, wenn Sie längerfristig in eine sichere Währung investieren möchten.
Pokerfaces, die Gold als Geldanlage kaufen und es innerhalb eines Jahres mit Gewinn wieder verkaufen, müssen dieses zusätzliche Einkommen entsprechend ihrer Einkommensklasse versteuern und in der Steuererklärung angeben. Auß er der Gewinn liegt unter 600 Euro.
Das heiß t Gold als Geldanlage unterliegt einer zwölfmonatigen Spekulationsfrist. Erst danach sind Gewinne aus Goldanlagen steuerfrei. Diese Regelung findet grundsätzlich Anwendung bei physischem Gold als Geldanlage.
Einer Geldanlage in Goldzertifikaten oder ähnlichen Wertpapieren mit dem Basiswert Gold unterliegen die Kapitaleinkünfte der Abgeltungssteuer. Kreditinstitute behalten 25 % ein, die als Quellensteuer sofort an das Finanzamt abgeführt werden. Durch einen Freistellungsauftrag kann ein Betrag von maximal 801,00 Euro für Alleinstehende und bei Ehepaaren von 1.602,00 Euro als steuerfreies Zusatzeinkommen beantragt werden. Schwieriger ist es bei sogenannten Goldzertifikaten, die einen Lieferanspruch auf physisches Gold garantieren. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes besagt, dass Gewinne aus solchen Anlagen nicht Abgeltungssteuer pflichtig sind. Allerdings gilt auch hier die Spekulationsfrist, wie bei physischem Gold.
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