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Jeder braucht eine private Haftpflichtversicherung. Denn keiner ist davor gefeit, einem anderen Schaden zuzufügen. Das muss gar nicht mit Absicht sein, Unfälle passieren nun mal. Deshalb gilt, alle Mitglieder einer Familie oder Partnerschaft sollten haftpflichtversichert sein.
Verursachen Sie oder einer ihrer Lieben einen Schaden, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, für diesen Schaden aufzukommen. Dabei ist es nicht relevant, ob der Schaden durch Unachtsamkeit, Vorsatz oder Vergesslichkeit verursacht wurde. Je nach Umfang der Schadenshöhe kann ein Haftpflichtschaden schnell die eigene Existenz bedrohen und in die Privatinsolvenz führen.
Generell ist es möglich, eine Haftpflichtversicherung auch Online zu suchen und abzuschließen. Besser ist es aber, einen unabhängigen Finanzberater für den Abschluss und Vergleich einer passenden Haftpflichtversicherung zu Rate zu ziehen. Dieser hilft Ihnen alle Kriterien für die für Sie geeignete Haftpflichtversicherung zusammenzustellen und den geeigneten Tarif beziehungsweise Anbieter für die Versicherung zu finden. So ist es für die Beitragshöhe von Bedeutung, ob sich der Familientarif der Haftpflicht lohnt oder welche Deckungssumme benötigt werden könnte.
Grundsätzlich ist zu bedenken, dass jeder Versicherer seine Haftpflichtversicherung immer als das optimale darstellt. Um die richtige Wahl für die Versicherung zu treffen, ist ihr unabhängiger Finanzberater ein neutraler Ratgeber.
Testsiegel geben ebenfalls Aufschluss darüber, wie gut die einzelnen Versicherungen im Vergleich abgeschlossen haben.
Die Beiträge einer Haftpflichtversicherung sind nicht sehr hoch. Also auch für Sparfüchse immer noch eine sinnvolle Investition. Die Kosten passen sich aber der jeweiligen Lebenssituation an. Familienbeiträge der Privathaftpflichtversicherung sind höher als die einer alleinstehenden Person. Wie hoch die Selbstbeteiligung beim Schadensfall gewählt wird, wirkt sich ebenfalls etwas auf den Versicherungsbeitrag aus. Beachten sollten Sie in diesem Fall, dass Schäden die unter der Selbstbeteiligungsrate liegen, nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen werden. Deshalb ist es fraglich, ob eine Selbstbeteiligung im Rahmen der Haftpflicht für Sie Sinn ergibt. Eine Familie sollte für einen umfassenden Schutz circa 60 Euro im Jahr rechnen.
Entscheidend für den Vergleich und Abschluss einer Haftpflichtversicherung sollten aber nicht die damit verbundenen Kosten sein, sondern vielmehr die darin enthaltenen Leistungen der Versicherung.
Ihr unabhängiger Finanzberater hilft, den richtigen Anbieter zu finden.
Im Normalfall deckt eine Privathaftpflichtversicherung folgende Schäden ab:
das heißt, wenn Sie das Eigentum einer anderen Person zerstören, entsteht ein Sachschaden. Zum Beispiel beim Grillabend mit Freunden lassen Sie die Lieblingsschale ihrer Bekannten fallen, das gilt als Sachschaden. ABER! Haben Sie einen Gegenstand geliehen oder gemietet und dieser wird beschädigt, haftet die Versicherung nicht. Ausnahme sind Mietwohnungen.
das sind alle Unfälle, bei denen vorsätzlich oder unbeabsichtigt Personen zu Schaden kommen. Ausgenommen sind Unfälle, in die Sie als Führer eines PKWs involviert sind. Das wäre dann ein Fall für die Kfz-Versicherung.
diese können geltend gemacht werden, wenn weder ein Sach- oder ein Personenschaden vorliegt. Bei einem Vermögensschaden entstehen zum Beispiel Ersatzansprüche bei Gewinnverlust.
Gerade die finanziellen Folgen eines verursachten Schadens können für Sie eine enorme Belastung werden. Deshalb ist es bei privaten Haftpflichtversicherungen besonders wichtig, eine ausreichend hohe Deckungssumme zu vereinbaren. Als Richtwert gilt eine pauschale Mindestdeckungssumme von drei Millionen bei Personen- und Sachschäden. Wenn Personen- und Sachschäden aufgeschlüsselt sind, sollte die Deckungssumme für Sachschäden bei einer Million liegen und bei Personenschäden bei zwei Millionen.
Die Höhe der Deckungssumme bei Haftpflichtversicherungen gilt immer als maximale Entschädigungsleistung.
Sind Sie stolzer Besitzer eines Nagetieres, Vogels oder Stubentigers, springt ihre private Haftpflichtversicherung auch für Schäden ein, die ihr Liebling verursacht hat.
Ausgenommen sind Hunde jeglicher Rassen. Für den besten Freund des Menschen muss eine separate Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Jemand macht Sie für einen Schaden verantwortlich, den Sie oder eines ihrer Familienmitglieder garnicht verursacht hat? Ihre Haftpflichtversicherung hilft Ihnen mit einem sogenannten passiven Rechtschutz.
Ihr Versicherer wehrt für Sie die fälschlich erhobenen Schadensersatzforderungen und Haftungsansprüche ab. Sollte nur eine gerichtliche Lösung möglich sein übernimmt die Haftpflichtversicherung auch die anfallenden Anwalts- und Gerichtkosten.
Die Haftung von Privatpersonen ist nach dem deutschen Recht unbegrenzt! Wenn durch Sie ein Mensch verletzt wird, können enorm hohe Summen durch Schmerzensgeldforderungen, Krankenhauskosten, weiterer medizinischer Maßnahmen, Lohn beziehungsweise Gehaltsausfälle verursacht werden. Rechnungen im vierstelligen Bereich oder höher keine Seltenheit.
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt für Sie die anfallenden Kosten in der Höhe der vereinbarten Deckungssumme.
Eine Ausnahme der Kostenübernahme gibt es jedoch. Verletzen Sie vorsätzlich eine andere Person, stehen Sie am Ende mit den Kosten alleine da. Ihre Haftpflichtversicherung wird nach Abschluss des Versicherungsfalles alle entstandenen Kosten von Ihnen zurückfordern.
Die Haftpflichtversicherung greift nur in Fällen der groben Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit. Das heißt, jemand, der nicht die erforderliche Sorgfalt walten lässt, um Schaden zu verhindern, handelt grob fahrlässig.
das Mobiltelefon durch Verschulden einer dritten Person beschädigt wurde. Dann kann die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers den Zeitwert des Handys ersetzen.
Beschädigen Sie ihr Telefon selbst, zahlt die private Haftpflicht nicht. Eine zusätzliche Handyversicherung macht gerade bei sehr teuren Geräten Sinn. Ihr unabhängiger Finanzberater informiert Sie über mögliche Optionen.
Als Sonderfall in der Haftpflichtversicherung gelten Allmählichkeitsschäden. Dabei handelt es sich um Schäden, die über längere Zeiträume entstehen. Zum Beispiel durch Gase, Temperaturen oder Feuchtigkeit. Es ist ratsam, bereits vor Abschluss der Haftpflichtversicherung zu klären, ob diese Art der Schäden in der Versicherungspolice mit eingeschlossen sind.
Ältere Verträge schützen nicht bei elektronischem Datenaustausch. Dazu zählen alle Schäden, die durch die Übermittlung, den Austausch oder die Bereitstellung ihrer Daten beim Empfänger verursacht werden.
Überprüfen Sie, ob Ihre Haftpflicht auch entstandene Schäden durch die Nutzung des Internets und die damit verbundenen Risiken beim Datenaustausch übernimmt. Viren oder Trojaner legen oft ganze Heimnetzwerke lahm und verursachen dadurch erhebliche Schäden, deshalb sind solche Risiken in neueren Haftpflichtpolicen automatisch mit abgesichert.
Um die ideale Haftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie zu finden, vergleichen Sie Tarife. Beachten Sie Eckdaten, Leistungen und holen Sie unabhängige Beratung sowie Produkttester-Bewertungen ein.
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Freitag:
09:00 – 15:00 Uhr
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