Krankenzusatzversicherung

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Die Krankenzusatzversicherung: Kostenträger wenn der Spezialist gefragt ist

Sinn und Zweck einer Krankenzusatzversicherung ist es, die Kosten zu übernehmen, die ihre gesetzliche Krankenkasse nicht mehr im Leistungsverzeichnis hat. Alternative Heilmethoden, den Osteopathen oder auch den Zahnersatz. Mittlereile ist es bei der Beratung eines Arztes gang und gäbe, sie vor der Behandlung zu fragen, ob Sie zusätzlich versichert sind oder die anfallenden Kosten eventuell selber tragen müssen. Daran orientiert sich letzten Endes auch die weitere Behandlung.

Eine Krankenzusatzversicherung nimmt ihnen die Entscheidung über die Wahl der richtigen Behandlungsmethode ab. Denn Sie, obwohl gesetzlich krankenversichert, können dann genauso wie Privatpatienten sich die ein oder andere teurere Methode leisten. Gerade im Bereich des Zahnersatzes ein regelrechtes „must have“. Oder wenn Sie anstatt der Schulmedizin, lieber erst mal den Heilpraktiker konsultieren möchten. Eine Krankenzusatzversicherung hilft ihnen dabei sich im Gesundheitssystem wieder wohlzufühlen. Überlegen Sie sich was ihre persönlichen Bedürfnisse an eine Krankenzusatzversicherung sind. Vergleichen Sie die zahlreichen Tarife. Oder setzen Sie sich wegen des kompakten Vertragswesens der Krankenzusatzversicherungen mit ihrem unabhängigen Finanzberater zusammen.

Krankenzusatzversicherung: An welchen Kosten beteiligen sich die Versicherer?

Es gibt Situationen, in denen es besser ist zusätzlich abgesichert zu sein. Das hört sich jetzt düster an, haben Sie aber nicht die Möglichkeit sich Rücklagen für eventuell notwendige Behandlungsmethoden beim Zahnarzt zu bilden. Oder müssen Sie regelmäßig teure Medikamente nehmen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur zum Teil übernimmt? Sie möchten gegen die ständigen Migräne Attacken einen Naturheiler aufsuchen? Dann ist der rechtzeitige Abschluss einer Krankenzusatzversicherung ein wahrer Segen für Sie.

Die Auswahl an Krankenzusatzversicherungen ist groß, Sie können in der Regel ihre Zähne, Medikamentenzuzahlungen, alternative Behandlungsmethoden, Brillen und Krankenhausaufenthalte in die Policen aufnehmen. Oft werden Leistungen der Krankenzusatzversicherung auch in einem Leistungspaket gebündelt angeboten.
Viele gesetzliche Krankenkassen haben Vereinbarungen mit privaten Krankenzusatzversicherern geschlossen. Nur die Mitglieder der jeweiligen Krankenkasse können diese Tarife dann abschließen. Zwar sind die Verwaltungs-und Betriebskosten der Anbieter günstiger, doch wechseln Versicherten die Kasse, verlieren sie auch die Rabatte ihrer Krankenzusatzversicherung. Deshalb sollten die einzelnen Anbieter miteinander verglichen werden, die Angebote auf dem freien Markt sind unter Umständen wesentlich günstiger, als die der gesetzlichen Krankenkasse.

Welche Krankenzusatzversicherung ist für Sie sinnvoll?

Das kommt ganz darauf an welche Schwerpunkte Sie setzen. Sind Sie Verfechter der klassischen Schulmedizin und fühlen sich bei „Herrn Doktor xy“ gut beraten, oder setzen Sie eher auf Jahrhunderte altes Kräuterwissen der Heilpraktiker. Braucht es zur Entspannung der Halsmuskulatur eine Physiotherapeutin, oder soll ein Osteopath die Blockaden lösen? Solche Fragen machen den Inhalt ihrer Krankenzusatzversicherung mit aus. Viele alternative Behandlungsmethoden müssen teilweise oder ganz aus eigener Tasche bezahlt werden.

Wählen Sie also Tarife mit Heilpraktikerbehandlung, werden diese Leistungen von der Krankenzusatzversicherung erstattet. Dann macht es auch Sinn, sich die Kosten von Naturheilverfahren abzusichern. Das sind alternativmedizinische Behandlungen, dabei spielt es keine Rolle ob diese von einem Heilpraktiker oder einem normalen Arzt durchgeführt werden.

Auch gesetzliche Krankenkasse bieten zusätzliche Tarife an. Der Unterschied zu privaten Krankenzusatzversicherungen ist, die Kunden müssen bei Wahltarifen der Krankenkassen keine Gesundheitsfragen beantworten und keine Mehrkosten bei Vorerkrankungen zahlen. Innerhalb der Wahltarife können gesetzlich Versicherte unter anderem die Erstattung bestimmter Arzneimittel vereinbaren. Wenn sie für einen Wahltarif ihrer Krankenkasse entscheiden, können Sie den Tarif und die Krankenkasse bis zu drei Jahre nicht wechseln.

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Krankenzusatzversicherung: Chefarztbehandlung im Krankenhaus

Bei Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den Aufenthalt im Krankenhaus, wird die Chefarztbehandlung immer eingeschlossen. Optional können Sie sich auch entscheiden ob Sie lieber in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht sein wollen. Einzelzimmer sind auch in Krankenhäusern teurer. Einbett-Zimmertarife kosten zwischen vier und zwanzig Euro mehr im Monat, als Zweibett-Zimmertarife. Wenn Sie die Privatsphäre des Einzelzimmers bevorzugen, ist die Wahl des Einbett-Tarifes sicher sinnvoll. Eine bessere oder schnellere Behandlung durch das medizinische Personal wird daraus aber nicht resultieren. Mache Krankenhäuser bieten auch ohne Krankenzusatzversicherung diesen Einzelzimmerkomfort an. Die zusätzlichen Kosten müssen Sie dann aus eigener Tasche zahlen. Zwischen 30 und 60 Euro pro Tag müssen Sie für das bisschen Privatsphäre einrechnen. Die Krankenhauszusatzversicherung kann dann wichtig werden, wenn Sie eine weiter entfernte Spezialklinik aufsuchen möchten oder die anstehende Operation ein bestimmter Arzt durchführen soll.

Achten Sie auf folgende Zusatzklauseln im Vertragswesen ihrer Krankenzusatzversicherung, bevor Sie den Vertrag abschließen.

  • Der Leistungsumfang einer Krankenzusatzversicherung, sollte Arztbehandlungen über den 3,5-fachen Satz hinaus bezahlen.
  • Wichtig ist auch, dass der Krankenzusatzversicherer auf sein außerordentliches Kündigungsrecht verzichtet und somit in den ersten drei Jahren nicht kündigen kann.
  • Entstehen Differenzbeträge, wenn Sie auf eigenen Wunsch eine andere Klinik aufsuchen, sollte diese der Versicherer erstatten.
  • Freie ArztwahlMehr, der Tarif ihrer Krankenzusatzversicherung sollte „gesondert berechenbare ärztliche Leistungen“ zu 100 Prozent abdecken. Sie können sich dann grundsätzlich von allen Ärzten im Krankenhaus behandeln lassen, auch von Chefärzten und Spezialisten. Genauso sollten Behandlungen und Operationen durch sogenannte Belegärzte mitversichert sein. Belegärzte sind externer, niedergelassener Ärzte, die im Krankenhaus Betten reserviert haben und dort auch Operationen durchführen.
  • Ihre Krankenzusatzversicherung sollte ambulante Operationen mitversichern bei denen Sie das Krankenhaus noch am selben Tag wieder verlassen können. Insbesondere orthopädische Eingriffe, werden ambulant operiert
  • Eine Krankenzusatzversicherung, die den stationären Aufenthalt in einer Klinik abdeckt, geht davon aus, dass Sie sich in einem normalen Krankenhaus behandeln lassen, das auch über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen könnte. Da es aber auch reine Privatkliniken ohne Kassenzulassung gibt, sollten Sie im Vorfeld mit ihrer Krankenzusatzversicherung abklären, ob diese die anfallenden Kosten übernimmt. Sonst könnte es sein, dass Sie den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse selbst tragen müssen.

Auf das Krankenhaustagegeld kann im Normalfall verzichtet werden. Es eignet sich nicht als Lohnersatzleistung und zahlt ohnehin nur für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes. Bei längerer Krankheit springt die Krankentagegeldversicherung für das ausfallende Nettoeinkommen ein.

Wer auf eine Krankenhaus-Zusatzversicherung nicht verzichten will, sollte diese vor dem vierzigsten Geburtstag abschließen. Dabei müssen beim fälligen Krankheitscheck der Krankenzusatzversicherung Vorerkrankungen, insbesondere der letzten fünf bis zehn Jahre, das ist jedoch vom Anbieter abhängig, angeben werden. Dazu zählen grundsätzlich alle Erkrankungen und nicht nur solche, derentwegen Sie bereits einmal im Krankenhaus waren.

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Krankenzusatzversicherungen: Vorsorge für die Zähne

Viele Zahnarztbehandlungen, sind dem Rotstift der gesetzlichen Krankenkassen zum Opfer gefallen. So dass hier eine Vorsorge äußerst sinnvoll ist. Das gilt nicht nur für den Zahnersatz, sondern auch für viele andere notwendigen Behandlungen, die regelmäßig anfallen. So kostet eine professionelle Zahnreinigung rund 100 Euro. Kunststofffüllungen, Wurzel- oder Parodontose-Behandlungen und Zahnersatz, die gesetzlichen Kassen übernehmen die anfallenden Zahnarztrechnungen nur in einem geringen Prozentsatz oder garnicht mehr.

Müssen Sie also selber etwas sparen, ist die Zahnzusatzversicherung, so ziemlich die einzige, die ihnen wirklich hohe Belastungen erspart.

Wie berechnet die Krankenzusatzversicherung die Beiträge

Krankenzusatzversicherungen kalkulieren ihre Beiträge auf zwei Arten. Bei der sogenannten Altersrückstellung, wird ein Teil des monatlichen Versicherungsbeitrages angespart. Die Prämien sind von Anfang an höher, steigen dafür im Alter nicht zu stark an. Dafür müssen Sie bei einer eventuellen Kündigung dieser Krankenzusatzversicherung mit Verlusten rechnen, da das eingezahlte Guthaben nicht weder ausbezahlt bekommen.

Die zweite, und Kunden freundlichere Variante enthält keinen Sparanteil, diese Krankenzusatzversicherungen sind in jungen Jahren etwas günstiger. Die Beiträge steigen aber mit zunehmendem Alter ihrerseits. Trotzdem ist die zweite Beitragsberechnung für Sie günstiger. Sie können ohne Verluste kündigen und sich einen günstigeren Anbieter mit passendem Preis-Leistungs-Verhältnis suchen. Empfehlenswert ist es sich grundsätzlich mittels einer Altersvorsorge Rücklagen zu bilden, um auch im Alter entsprechend liquide zu sein.

Den richtigen Tarif in der Krankenzusatzversicherung finden

Machen Sie sich bewusst, welchen Leistungsumfang eine Krankenzusatzversicherung haben sollte um ihre individuellen Bedürfnisse abdecken zu können. Vergleichen Sie die für sie interessanten Anbieter. Dabei sollte nicht der günstigste Anbieter im Vordergrund stehen. Achten Sie darauf dass die Leistungen im Tarif passen. Als neutraler Berater hilft ihnen der unabhängige Finanzberater dabei, die richtige Krankenzusatzversicherung zu finden.

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