Hausratversicherung Retter in der Not

  • Schutz bei Feuer,Leitungswasser, Sturm u. Hagel, Einbruch
  • Vergleichen und direkt sparen
  • Mit Expertenhotline und Vor-Ort-Service – Erstinformation

Über 190 Tarife kostenlos vergleichen

Jetzt vergleichen!

Töpfe, Schüsseln, Spielzeug und Kleidung, die Hausratversicherung ersetzt bei Schaden Ihren Besitz

Wären Sie in der Lage alle notwendigen Haushaltsartikel und Kleidungen auf einmal neu anzuschaffen. Nein? Dann wäre der Abschluss einer Hausratversicherung eine sinnvolle Investition für Sie. Mit einer Hausratversicherung sind alle ihre Möbel, Geschirr, Jacken, Schulranzen und so weiter versichert. Sprich, wäre ihr Eigenheim ein Karton und Sie leeren ihn aus, damit Sie sehen können, was darin versteckt ist, alles was herausfällt ist in einer Hausratversicherung abgesichert.

Was versichert eine Hausratversicherung alles?

Zum Hausrat gehören außer die allgemein bekannten Haushaltsgeräte, Inventar und bewegliches Mobiliar und Kleidung auch Einbaumöbel oder Einbauküchen, die bei Bedarf ausgebaut und in einer anderen Wohnstatt wiederverwendet werden könnten.

Wertsachen, wie Schmuck, Uhren und Kunstwerke erstattet die Hausratversicherung nur bis zu einer bestimmten Obergrenze.

Privat genutzte Antennen und Markisen werden ebenfalls von der Hausratversicherung ersetzt. Gartenmöbel sind nicht bei allen Anbietern in der Police eingeschlossen. Hier sollten Sie die angebotenen Verträge gut vergleichen.

Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für Wohnung oder Haus samt Terrassen, Garagen und Anbauten. Auch Kellerräume, sowie privat genutzte Räume oder Garagen in der Nähe der Wohnung sind in der Hausratversicherung inbegriffen.

Fahrräder und Glas sind in der Hausratversicherung nicht prinzipiell mitversichert.

Diese Zusatzleistungen sind frei wählbar. Während das Versichern der Fahrräder oft ratsam ist, sollte bei der Glasversicherung genau abgewogen werden, ob diese zusätzlichen Kosten nötig sind. Sie lohnt sich eventuell, wenn Sie zum Beispiel einen voll verglasten Wintergarten haben. Denn Ihre Hausratversicherung übernimmt Glasschäden, nur wenn diese durch Feuer, Einbruchsdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstanden sind. Für andere Ursachen kommt die Glasversicherung auf.

Fahrradversicherung
......mehr Informationen
Glasversicherung
...zu den Angeboten

Viele Hausratversicherungen decken nicht nur Schäden innerhalb der eigenen vier Wände ab, oft schließen die Policen auch eine sogenannte Außenversicherung mit ein. Das heißt, auch auf Reisen ist Ihr mobiles Eigentum versichert.

Bricht jemand in Ihre Ferienwohnung ein und die teure Digitalkamera oder das Laptop werden gestohlen, ist das in der Außenversicherung Ihrer Hausratsversicherung eingeschlossen.

Eine Reisegepäckversicherung ist daher überflüssig.

In den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages können Sie nachlesen, ob und in welcher Höhe eine Außenversicherung in Ihrer Hausratspolice eingeschlossen ist.

Wann zahlt die Hausratversicherung entstandenen Schaden

Die Hausratversicherung zahlt, wenn Brand, Explosion, Feuer, Sturm und Hagel den Schaden verursachen.

Bei Blitzschlag werden die direkten Folgen immer reguliert, für Überspannungsschäden wird meistens bis zu einer Obergrenze übernommen. Beschädigtes Hausrat, das durch Leitungswasser beschädigt worden ist, wird nur übernommen, wenn das Wasser bestimmungswidrig austritt. Das heißt, leckt Ihre Waschmaschine, übernimmt die Versicherung den Schaden, lassen Sie ihre Badewanne einlaufen und schlafen dabei auf dem Sofa ein, dann ist das kein Fall für die Hausratversicherung.

Gestohlene Sachgegenstände ersetzt die Hausratversicherung nur bei Einbruchdiebstahl oder Raub. Entscheidend ist in solchen Fällen, dass der Diebstahl mit entsprechenden Einbruchspuren bewiesen werden kann oder bei einem Raubüberfall entsprechend Beweise der Gewalteinwirkungen erkennbar sind. Mitversichert sind außerdem motorisierte Rasenmäher, Krankenfahrstühle, Surfgeräte, Kanus und Schlauchboote. Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte, die teilweise gewerblich genutzt werden, sind genauso versichert wie geliehene Gegenstände. Ebenfalls ist eine Kostenübernahme der beschädigten Sachen durch Vandalismus vorgesehen.

Wertgegenstände wie Bargeld, Urkunden, Schmuck, Sparbücher, Edelsteine, Edelmetalle, Münzen, Briefmarken, Kunstgegenstände, Teppiche und Antiquitäten sind bis zu einer Entschädigungsgrenze von zwanzig Prozent in der Versicherungssumme vorgesehen. Belegen Sie möglichst genau den Wert dieser Besitztümer. Ausschlaggebend ist der Wiederbeschaffungspreis Ihrer Wertsachen. Reicht die Obergrenze von zwanzig Prozent nicht aus, sollten Sie überlegen eine Allgefahrendeckung als zusätzliches Deckungskonzept in ihre Hausratversicherung mit aufzunehmen.

Die Hausratversicherung kann mit zusätzlichen Leistungen für Sie persönlich optimiert werden

Da optionale Leistungen grundsätzlich auch einen höheren Versicherungsbeitrag mit sich führen, sollte genau überlegt werden was zwingend benötigt wird.
Optionale Leistungen sind:

  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag

    Überspannungsschäden werden zum Beispiel durch Blitzeinschläge in Überlandleitung verursacht. Alle ans Stromnetz angeschlossene Geräte und Leitungen können dabei beschädigt werden.

  • Fahrraddiebstahl

    Durch eine zusätzliche Fahrradversicherung wird Ersatz geleistet, wenn Ihr Rad gestohlen wurde. Vorausgesetzt, dass es benutzt wurde und gesichert abgestellt war oder in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum untergebracht war. Steht es im eigenen Keller, ist es sowieso hausratversichert.

  • Glasbruch

    Mit diesem Zusatz können Sie Glasschäden an Fenstern, Türen, verglasten Möbeln, Tischen, Spiegeln und sogar dem Ceran-Kochfeld abdecken.

  • Diebstahl aus dem eigenen Auto

    Private Gegenstände, wie Jacken, Sonnenbrillen und Hüte sind nicht in der Kfz-Versicherung beinhaltet. Deshalb könnten diese Gegenstände optional in der Hausratversicherung abgesichert werden.

  • Wasserschäden durch Ihr Aquarium

    Leckt ihr Aquarium, können die dadurch entstandenen Schäden durch eine zusätzliche Klausel abgedeckt werden.

Je nachdem kann es sinnvoll sein Elementarschäden die durch Schneelawinen, Hochwasser oder Erdrutsche verursacht werden in die Hausratversicherung einzuschließen. Leben Sie in einem Risikogebiet für Überschwemmungen können Anbieter diese Zusatzleistung aus Ihren Verträgen streichen.

Diebstähle aus dem Garten können gegen Aufpreis mitversichert werden.

Da die Hausratversicherung regulär nur bei sogenanntem Einbruchdiebstählen zahlt, sind Rasenmäher oder Kinderwagen und Co nicht automatisch mitversichert. Teilweise umfasst der Diebstahlschutz auch die zum Trocknen aufgehängte Wäsche. Gegenstände, wie Handys, Geschirr und Spielzeug zählen nicht zum gängigen Außeninventar und werden bei Verlust auch nicht ersetzt.
Im Zusammenhang mit einem Schadensfall können auf unterschiedliche Art und Weise Kosten entstehen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., kurz GDV, hat in diesem Zusammenhang eine Liste erstellt.

Die Hausratversicherung sollte für folgende Kosten aufkommen:

  • Transport- und Lagerkosten

    für versicherten Sachen, die eingelagert werden müssen

  • Aufräumungskosten

    für  versicherten Gegenstände, die entsorgt werden müssen

  • Reparaturkosten

    für Gebäudeschäden, die unter anderem bei einem Einbruch oder bei Vandalismus entstehen

  • Schlossänderungskosten

    wenn Aufgrund des Versicherungsfalles Schlüssel für Wohnung oder Tresor ersetzt werden müssen

  • Reparaturkosten für Nässeschäden

    wenn in einer Mietwohnung der Ersatz von Tapeten, Bodenbelägen usw. nötig sind

  • Bewegungs-und Schutzkosten

    falls andere Sachen zur Wiederherstellung der versicherten Gegenstände von ihrem ursprünglichen Platz weg bewegt werden müssen

  • Kosten für provisorische Schutzmaßnahmen

    die zum Schutz der versicherten Gegenstände erfolgen müssen

  • Bewachungskosten

    falls eine unbewohnbare Wohnung nicht verschlossen oder anders geschützt werden kann

Hausratversicherungen übernehmen keinen Schadensersatz wenn:

  1. Die Zusatzleistungen nicht in den Vertrag aufgenommen wurden
  2. Bei einfachem Diebstahl oder Trick-Diebstahl etwas entwendet wurde. Also, wenn es keine deutlichen Einbruchspuren gibt oder der Versicherungsnehmer versucht zu täuschen.
  3. Gebäudebestandteile, wie das Dach oder die Wände beschädigt sind. Dann übernimmt die Haftpflichtversicherung.
  4. Schäden, durch geöffnete Fenster und Türen ermöglicht werden.
    Wenn durch eigenes Verschulden, etwa aufgrund eines gekippten Fensters Schäden entstehen, sind die Kosten nicht versichert. Einige Versicherungen bieten an, grobe Fahrlässigkeit mitzuversichern. Dann muss der Schaden allerdings nicht voll übernommen werden.
  5. Sengschäden, durch einen Wohnungs- oder Hausbrand verursacht, bezahlt die Hausratversicherung den entstandenen Schaden. Wenn Sie unabhängig davon verursacht werden, zum Beispiel durch eine glühende Zigarette, ist das nicht abgesichert. Manche Hausratversicherungen bieten für diesen Fall Zusatzklauseln an.

Leistungseinschränkungen können auch aus individuellen Gründen des Anbieters entstehen.

Zum Beispiel, wenn Sie länger nicht in Ihrer Wohnung sind. Diese längeren Abwesenheiten könnten vom Hausratversicherer als „nicht ständig bewohnter Haushalt eingestuft werden. Sprechen Sie mit Ihrem unabhängigen Finanzberater oder nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Hausratversicherung auf, wenn Sie über größere Zeiträume nicht zu Hause sind.

Sie dürfen keine Informationen zurückhalten. Es ist Ihre Pflicht, die Hausratversicherung im Schadensfall unmittelbar und umfassend zu informieren.

Nicht ausreichende Sicherheitsmaßnahmen für Ihre Wertgegenstände werden ebenfalls mit Leistungseinschränkungen quittiert. Die Hausratversicherung setzt voraus, dass Sie ihre besonders wertvollen Gegenstände entweder im Safe sichern oder so befestigen, dass ein Diebstahl erschwert wird.

Entstehen Rohrschäden durch eine nicht sachgemäße Wartung der Heizung, kommt die Versicherung nicht für den Schaden auf.

Wie werden die Beiträge der Hausratversicherung berechnet

Die Versicherungssumme ist ausschlaggebend für die Höhe des Versicherungsbeitrages und die Entschädigungshöhe!

Die Versicherungssumme errechnet sich aus der zu versicherten Quadratmeterzahl, der Wohnung, sowie den gewünschten Zusatzleistungen. Seien Sie beim Festlegen der Deckungssumme nicht zu sparsam. Eine eventuelle Unterversicherung wird sich im Schadensfall für Sie nachteilig auswirken. Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Gesamtwert des Hausrates. Ist der Wert gestiegen, ist es ratsam, auch die Versicherungssumme in der Hausratversicherung anzupassen. Sprechen Sie in einem solchen Fall mit Ihrem unabhängigen Finanzberater oder vergleichen Sie, ob eventuell ein anderer Versicherer bessere Konditionen bietet.

Einfacher ist es, die Versicherungssumme an der Wohnungsgröße zu berechnen. Experten empfehlen hier 650 Euro pro Quadratmeter. Wer kaum teure Gegenstände und nur wenig Inventar besitzt, kann die Summe auch am tatsächlichen Wert festlegen und so im jährlichen Beitrag der Hausratversicherung etwas sparen.

Hausratversicherungen rechnen in die Versicherungsprämie nicht nur den tatsächlichen Wert des Hausrates plus Zusatzleistungen, sondern auch die Region, in der sie sesshaft geworden sind und ob Sie in einer Großstadt leben, tangiert den Beitrag. Ein erhöhtes Risiko bedeutet auch teurere Versicherungsbedingungen.

Der richtige Umgang im Schadensfall mit Ihrer Hausratversicherung

Im Schadensfall muss der Versicherte umgehend seiner Hausratversicherung Kontakt aufnehmen. Beschreiben Sie den Schaden Ihrem zuständigen Sachbearbeiter so genau wie möglich und dokumentieren Sie alle Einzelheiten. Fotografieren Sie den Schaden, machen Sie sich Notizen und versuchen Sie dafür zu sorgen, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Bei Einbruch und Raub wenden Sie sich sofort an die Polizei, lassen sie den Fall polizeidienstlich erfassen. Sie müssen den entstandenen Schaden innerhalb einer Woche ihrer Hausratversicherung melden, ansonsten könnte der Anbieter die Kostenübernahme verweigern.

Versuchen Sie so transparent wie möglich anhand von Rechnungen und Belegen den entstandenen Schaden Ihrer Hausratversicherung einzureichen, nur so kann der Versicherer zeitnah sich um Ihre Belange kümmern.

Wechsel und Kündigung der Hausratversicherung

Es ist immer sinnvoll, regelmäßig Ihre Hausratversicherung mit anderen Anbietern zu vergleichen. Wenn Sie mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis Ihrer bestehenden Hausratversicherung dann nicht mehr zufrieden sind, sollten Sie sich über einen Wechsel Gedanken machen. Wenden Sie sich auch hierfür vertrauensvoll an Ihren unabhängigen Finanzberater.
In der Regel ist eine Kündigung nur zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Zusätzlich besitzen Sie noch bestimmte Rechte zur außerordentlichen Sonderkündigung, zum Beispiel bei Beitragserhöhungen. Auch hier sollten Sie sich fachkompetenten Rat beim unabhängigen Finanzberater einholen. So sind Sie auch bei einem Versicherungswechsel immer umfassend geschützt.

Jetzt vergleichen
Erfahrungen & Bewertungen zu InCoFin GmbH & Co.KG

Kontakt

unabhaengiger-finanzberater.de
Projekt der InCoFin GmbH & Co. KG
Tiroler Str. 4-6
45659 Recklinghausen
Telefon: 02361 – 89 01 34 70
info@unabhaengiger-finanzberater.de

Termin vereinbaren