für versicherten Sachen, die eingelagert werden müssen
Schutz bei Feuer, Leitungswasser, Sturm u. Hagel, Einbruch
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Wären Sie in der Lage alle notwendigen Haushaltsartikel und Kleidungen auf einmal neu anzuschaffen. Nein? Dann wäre der Abschluss einer Hausratversicherung eine sinnvolle Investition für Sie. Mit einer Hausratversicherung sind alle ihre Möbel, Geschirr, Jacken, Schulranzen und so weiter versichert. Sprich, wäre ihr Eigenheim ein Karton und Sie leeren ihn aus, damit Sie sehen können, was darin versteckt ist, alles, was herausfällt, ist in einer Hausratversicherung abgesichert.
Zum Hausrat gehören auß er die allgemein bekannten Haushaltsgeräte, Inventar und bewegliches Mobiliar und Kleidung auch Einbaumöbel oder Einbauküchen, die bei Bedarf ausgebaut und in einer anderen Wohnstatt wiederverwendet werden könnten.
Wertsachen wie Schmuck, Uhren und Kunstwerke werden von der Hausratversicherung nur bis zu einer bestimmten Obergrenze erstattet.
Privat genutzte Antennen und Markisen werden ebenfalls von der Hausratversicherung ersetzt. Gartenmöbel sind nicht bei allen Anbietern in der Police eingeschlossen. Hier sollten Sie die angebotenen Verträge gut vergleichen.
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für Wohnung oder Haus samt Terrassen, Garagen und Anbauten. Auch Kellerräume, sowie privat genutzte Räume oder Garagen in der Nähe der Wohnung sind in der Hausratversicherung inbegriffen.
Fahrräder und Glas sind in der Hausratversicherung nicht prinzipiell mitversichert.
Diese Zusatzleistungen sind frei wählbar. Während das Versichern der Fahrräder oft ratsam ist, sollte bei der Glasversicherung genau abgewogen werden, ob diese zusätzlichen Kosten nötig sind. Sie lohnt sich eventuell, wenn Sie zum Beispiel einen voll verglasten Wintergarten haben. Denn Ihre Hausratversicherung übernimmt Glasschäden, nur wenn diese durch Feuer, Einbruchsdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstanden sind. Für andere Ursachen kommt die Glasversicherung auf.
Viele Hausratversicherungen decken nicht nur Schäden innerhalb der eigenen vier Wände ab, oft schließ en die Policen auch eine sogenannte Auß enversicherung mit ein. Das heiß t, auch auf Reisen ist Ihr mobiles Eigentum versichert.
Bricht jemand in Ihre Ferienwohnung ein und die teure Digitalkamera oder das Laptop werden gestohlen, ist das in der Auß enversicherung Ihrer Hausratsversicherung eingeschlossen.
Eine Reisegepäckversicherung ist daher überflüssig
In den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages können Sie nachlesen, ob und in welcher Höhe eine Auß enversicherung in Ihrer Hausratspolice eingeschlossen ist.
Die Hausratversicherung zahlt, wenn Brand, Explosion, Feuer, Sturm und Hagel den Schaden verursachen.
Bei Blitzschlag werden die direkten Folgen immer reguliert, für Überspannungsschäden wird meistens bis zu einer Obergrenze übernommen. Beschädigtes Hausrat, das durch Leitungswasser beschädigt worden ist, wird nur übernommen, wenn das Wasser bestimmungswidrig austritt. Das heiß t, leckt Ihre Waschmaschine, übernimmt die Versicherung den Schaden, lassen Sie ihre Badewanne einlaufen und schlafen dabei auf dem Sofa ein, dann ist das kein Fall für die Hausratversicherung.
Gestohlene Sachgegenstände ersetzt die Hausratversicherung nur bei Einbruchdiebstahl oder Raub. Entscheidend ist in solchen Fällen, dass der Diebstahl mit entsprechenden Einbruchspuren bewiesen werden kann oder bei einem Raubüberfall entsprechend Beweise der Gewalteinwirkungen erkennbar sind. Mitversichert sind auß erdem motorisierte Rasenmäher, Krankenfahrstühle, Surfgeräte, Kanus und Schlauchboote. Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte, die teilweise gewerblich genutzt werden, sind genauso versichert wie geliehene Gegenstände. Ebenfalls ist eine Kostenübernahme der beschädigten Sachen durch Vandalismus vorgesehen.
Wertgegenstände wie Bargeld, Urkunden, Schmuck, Sparbücher, Edelsteine, Edelmetalle, Münzen, Briefmarken, Kunstgegenstände, Teppiche und Antiquitäten sind bis zu einer Entschädigungsgrenze von zwanzig Prozent in der Versicherungssumme vorgesehen. Belegen Sie möglichst genau den Wert dieser Besitztümer. Ausschlaggebend ist der Wiederbeschaffungspreis Ihrer Wertsachen. Reicht die Obergrenze von zwanzig Prozent nicht aus, sollten Sie überlegen eine Allgefahrendeckung als zusätzliches Deckungskonzept in ihre Hausratversicherung mit aufzunehmen.
Da optionale Leistungen grundsätzlich auch einen höheren Versicherungsbeitrag mit sich führen, sollte genau überlegt werden was zwingend benötigt wird.
Optionale Leistungen sind:
Überspannungsschäden werden zum Beispiel durch Blitzeinschläge in Überlandleitung verursacht. Alle ans Stromnetz angeschlossene Geräte und Leitungen können dabei beschädigt werden.
Durch eine zusätzliche Fahrradversicherung wird Ersatz geleistet, wenn Ihr Rad gestohlen wurde. Vorausgesetzt, dass es benutzt wurde und gesichert abgestellt war oder in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum untergebracht war. Steht es im eigenen Keller, ist es sowieso hausratversichert.
Mit diesem Zusatz können Sie Glasschäden an Fenstern, Türen, verglasten Möbeln, Tischen, Spiegeln und sogar dem Ceran-Kochfeld abdecken.
Private Gegenstände, wie Jacken, Sonnenbrillen und Hüte sind nicht in der Kfz-Versicherung beinhaltet. Deshalb könnten diese Gegenstände optional in der Hausratversicherung abgesichert werden.
Leckt ihr Aquarium, können die dadurch entstandenen Schäden durch eine zusätzliche Klausel abgedeckt werden.
Je nachdem kann es sinnvoll sein, Elementarschäden, die durch Schneelawinen, Hochwasser oder Erdrutsche verursacht werden in die Hausratversicherung einzuschließ en. Leben Sie in einem Risikogebiet für Überschwemmungen, können Anbieter diese Zusatzleistung aus Ihren Verträgen streichen.
Diebstähle aus dem Garten können gegen Aufpreis mitversichert werden.
Da die Hausratversicherung regulär nur bei sogenanntem Einbruchdiebstählen zahlt, sind Rasenmäher oder Kinderwagen und Co nicht automatisch mitversichert. Teilweise umfasst der Diebstahlschutz auch die zum Trocknen aufgehängte Wäsche. Gegenstände, wie Handys, Geschirr und Spielzeug zählen nicht zum gängigen Auß eninventar und werden bei Verlust auch nicht ersetzt.
Im Zusammenhang mit einem Schadensfall können auf unterschiedliche Art und Weise Kosten entstehen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., kurz GDV, hat in diesem Zusammenhang eine Liste erstellt.
für versicherten Sachen, die eingelagert werden müssen
für versicherten Gegenstände, die entsorgt werden müssen
für Gebäudeschäden, die unter anderem bei einem Einbruch oder bei Vandalismus entstehen
wenn Aufgrund des Versicherungsfalles Schlüssel für Wohnung oder Tresor ersetzt werden müssen
wenn in einer Mietwohnung der Ersatz von Tapeten, Bodenbelägen usw. nötig sind
falls andere Sachen zur Wiederherstellung der versicherten Gegenstände von ihrem ursprünglichen Platz weg bewegt werden müssen
die zum Schutz der versicherten Gegenstände erfolgen müssen
falls eine unbewohnbare Wohnung nicht verschlossen oder anders geschützt werden kann
Leistungseinschränkungen können auch aus individuellen Gründen des Anbieters entstehen.
Zum Beispiel, wenn Sie länger nicht in Ihrer Wohnung sind. Diese längeren Abwesenheiten könnten vom Hausratversicherer als „nicht ständig bewohnter Haushalt eingestuft werden. Sprechen Sie mit Ihrem unabhängigen Finanzberater oder nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Hausratversicherung auf, wenn Sie über größ ere Zeiträume nicht zu Hause sind.
Sie dürfen keine Informationen zurückhalten. Es ist Ihre Pflicht, die Hausratversicherung im Schadensfall unmittelbar und umfassend zu informieren.
Nicht ausreichende Sicherheitsmaßnahmen für Ihre Wertgegenstände werden ebenfalls mit Leistungseinschränkungen quittiert. Die Hausratversicherung setzt voraus, dass Sie ihre besonders wertvollen Gegenstände entweder im Safe sichern oder so befestigen, dass ein Diebstahl erschwert wird.
Entstehen Rohrschäden durch eine nicht sachgemäß e Wartung der Heizung, kommt die Versicherung nicht für den Schaden auf.
Die Versicherungssumme ist ausschlaggebend für die Höhe des Versicherungsbeitrags und die Entschädigungshöhe.
Die Versicherungssumme errechnet sich aus der zu versicherten Quadratmeterzahl, der Wohnung, sowie den gewünschten Zusatzleistungen. Seien Sie beim Festlegen der Deckungssumme nicht zu sparsam. Eine eventuelle Unterversicherung wird sich im Schadensfall für Sie nachteilig auswirken. Überprüfen Sie regelmäß ig Ihren Gesamtwert des Hausrates. Ist der Wert gestiegen, ist es ratsam, auch die Versicherungssumme in der Hausratversicherung anzupassen. Sprechen Sie in einem solchen Fall mit Ihrem unabhängigen Finanzberater oder vergleichen Sie, ob eventuell ein anderer Versicherer bessere Konditionen bietet.
Einfacher ist es, die Versicherungssumme an der Wohnungsgröß e zu berechnen. Experten empfehlen hier 650 Euro pro Quadratmeter. Wer kaum teure Gegenstände und nur wenig Inventar besitzt, kann die Summe auch am tatsächlichen Wert festlegen und so im jährlichen Beitrag der Hausratversicherung etwas sparen.
Hausratversicherungen rechnen in die Versicherungsprämie nicht nur den tatsächlichen Wert des Hausrates plus Zusatzleistungen, sondern auch die Region, in der sie sesshaft geworden sind und ob Sie in einer Großstadt leben, tangiert den Beitrag. Ein erhöhtes Risiko bedeutet auch teurere Versicherungsbedingungen.
Im Schadensfall muss der Versicherte umgehend seiner Hausratversicherung Kontakt aufnehmen. Beschreiben Sie den Schaden Ihrem zuständigen Sachbearbeiter so genau wie möglich und dokumentieren Sie alle Einzelheiten. Fotografieren Sie den Schaden, machen Sie sich Notizen und versuchen Sie dafür zu sorgen, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Bei Einbruch und Raub wenden Sie sich sofort an die Polizei, lassen Sie den Fall polizeilich erfassen. Sie müssen den entstandenen Schaden innerhalb einer Woche ihrer Hausratversicherung melden, ansonsten könnte der Anbieter die Kostenübernahme verweigern.
Versuchen Sie so transparent wie möglich anhand von Rechnungen und Belegen den entstandenen Schaden Ihrer Hausratversicherung einzureichen, nur so kann der Versicherer zeitnah sich um Ihre Belange kümmern.
Es ist immer sinnvoll, regelmäß ig Ihre Hausratversicherung mit anderen Anbietern zu vergleichen. Wenn Sie mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis Ihrer bestehenden Hausratversicherung dann nicht mehr zufrieden sind, sollten Sie sich über einen Wechsel Gedanken machen. Wenden Sie sich auch hierfür vertrauensvoll an Ihren unabhängigen Finanzberater.
In der Regel ist eine Kündigung nur zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Zusätzlich besitzen Sie noch bestimmte Rechte zur auß erordentlichen Sonderkündigung, zum Beispiel bei Beitragserhöhungen. Auch hier sollten Sie sich fachkompetenten Rat beim unabhängigen Finanzberater einholen. So sind Sie auch bei einem Versicherungswechsel immer umfassend geschützt.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
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