Wohngebäudeversicherung

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Wetterkapriolen oder Brand eine Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Kapital

In den letzten Jahren haben auch Eigentümer schmerzlich erfahren müssen, dass Wetterkapriolen nicht mehr nur im Ausland oder am anderen Ende von Deutschland eine Schneise der Verwüstung hinterlassen. Es kann immer und überall passieren. Hilflos muss zugesehen werden, wie das liebevoll gestaltete Eigenheim der Kraft einer Naturgewalt erliegt. Gut, wenn dann an eine Wohngebäudeversicherung gedacht wurde. Auch Hausbrände oder Wasserbrüche verursachen schnell große Schäden, die dank einer solchen Versicherung zumindest aus finanzieller Sicht weitgehend behoben werden können. Deshalb rät Ihr unabhängiger Finanzberater dazu, sich die Zeit zunehmen, um Haus und Hof zumindest aus finanzieller Sicht abzusichern. Das schützt zwar nicht vor eventuellen Schäden jeglicher Art, hilft aber bei nötigen Reparaturen oder Wiederaufbau und sichert Ihnen so auch ein Stück Ihrer Existenz.

Wohngebäudeversicherung: Der Schutzengel Ihrer Immobilie
Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?

In Deutschland nicht! Der Abschluss ist aber überaus sinnvoll. Eine Wohngebäudeversicherung trägt bis zur vereinbarten Versicherungssumme die Kosten aller Reparaturen oder auch des Wiederaufbaus Ihres Hauses oder Wohnung. Abgesichert sind alle zum Gebäude gehörenden Räume und Anbauten, wie Gartenhaus, Carport, Garage oder Hundehütte, insofern diese im Versicherungsschein aufgenommen wurden. Auch Solaranlagen und die Fußbodenheizung können in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden. Auch fest verbaute Möbel, die speziell für die Immobilie geschreinert wurden, Einbauküchen, Briefkästen, der Treppenlift und Terrassen sind in einer Wohngebäudeversicherung versichert.

Nicht versichert ist loses Mobiliar, wie beispielsweise Betten, Sitzgarnituren und Schränke. Dafür muss eine separate Hausratsversicherung abgeschlossen werden. Bei Mietwohnung ist das Eigentum des Mieters nicht in die Wohngebäudeversicherung mit inbegriffen. Mieter brauchen keine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Wer in einem Mietverhältnis lebt, sollte sich für den Abschluss einer Hausratversicherung entschließen.

Wo springt die Wohngebäudeversicherung finanziell ein?

Mit einer Wohngebäudeversicherung können vor allem Schäden, die durch Witterungseinflüsse, wie Hagel, Sturm, und Blitzschlag, entstanden sind, versichert werden.

Auch Feuer, Implosionen und Explosionen und Wasserschäden, wie bei Rohrbrüchen oder defekten Haushaltsgeräten und Frost sind innerhalb der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Brandschäden an Kaminen sind nicht enthalten, wenn der Brand innerhalb des Kamines war.

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt unter anderem auch die Kosten zur Entfernung von Graffitis oder bei Mietausfall und Wasserverlust. Nötige Aufräumarbeiten und Abbruchleistungen, nach einer Naturkatastrophe oder anderen Situation, in der Sie Ihre Wohnstatt verloren haben können, der Wohngebäudeversicherung ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Die Verglasung an den Gebäuden muss allerdings bei einigen Policen durch eine separate Glasversicherung geschützt werden.

Herbststürme müssen vom Versicherungsnehmer nachgewiesen werden. Ab einer Windstärke von 62 km/h liegt nach Ansicht der Versicherungswirtschaft ein Sturm vor. Nachweise können Windmessungen der Wetterämter oder offizielle Sturmwarnungen sein. Vermehrte Sturmschäden in der Nachbarschaft werden ebenfalls akzeptiert. Ein Auszug aus der Zeitung oder dem Internet wird ebenfalls von den Versicherungen akzeptiert.

Sogenannte Elementarschäden, wie Überschwemmungen, Erdrutsch oder Erdsenkung, Erdbeben, Lawinen und Schneedruck können bei den meisten Wohngebäudeversicherungen als Zusatzschutz ergänzt werden. Diesen Zusatzschutz gibt es jedoch nur im Paket. Einzelne Risiken können nicht ausgeschlossen werden.

Bedacht werden muss, dass Erdsenkungen, Erdrutsche oder Erdbeben, die durch menschlichen Einfluss, wie Bauarbeiten oder Bergbau, verursacht wurden, nicht im Versicherungsschutz mit inbegriffen sind. Genauso können Überschwemmungen je nachdem welche Ursache sie haben ausgeschlossen werden. Ein Versicherungsschutz ist prinzipiell möglich, wenn ein Gewässer über die Ufer tritt, sich durch Starkregen Wasser anstaut oder Grundwasser an die Erdoberfläche tritt. Sturmfluten sind bei vielen Wohngebäudeversicherungsgesellschaften nicht versicherbar. Schäden durch Rückstau, wenn zum Beispiel durch Starkregen oder Hochwasser, Wasser aus Ableitungsrohren in das Haus läuft, sind nur bei funktionsfähigen Rückstauventilen versichert.

Was genau eine gute Wohngebäudeversicherung alles abdecken muss, kann Ihnen Ihr unabhängiger Finanzberater mitteilen.

Welche Schadensfälle sind in der Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt?

Zwar bietet die Wohngebäudeversicherung im Regelfall einen guten Schutz, wenn Ihre Immobilie beschädigt wurde, doch ist sie nicht immer ein Rundum-sorglos-Paket. Um im Ernstfall keine böse Überraschung zu erleben, sollten Sie folgendes beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung bedenken.

  • Die Versicherung beinhaltet keine Kostendeckung für beschädigtes Mobiliar und Hausrat. Hierfür muss eine Hausratversicherung abgeschlossen werden.

  • Schadensersatzansprüche bei Beschädigung des Eigentums von einer dritten Person werden nicht übernommen. Dafür wird eine Haftpflichtversicherung benötigt.

  • Schäden durch Naturkatastrophen oder steigendes Grundwasser können nur durch eine zusätzliche Elementarversicherung innerhalb der Wohngebäudeversicherung abgesichert werden.

  • Zwar zahlt die Versicherung bei Schäden durch einen Blitzschlag, aber nur, wenn ein Brand entsteht. Bei Überspannungsschäden, das heißt ihre Elektrogeräte gehen durch einen Blitzschlag kaputt, ist eine Kostenübernahme der Reparaturen oder Neubeschaffung nicht immer gewährleistet. Hier müssen Sie also vor Abschluss des Vertrags genau hinsehen.

Informieren Sie sich immer vor Abschluss eines Vertrags, welche Leistungen beinhaltet sind. Hier lohnt es sich, mehrere Wohngebäudeversicherungen zu vergleichen.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung

Der Schutz Ihres Eigenheims muss nicht unbedingt kostspielig sein. Gute Angebote für Wohngebäudeversicherungen beginnen schon ab 200 Euro Beitrag für ein Versicherungsjahr. Grundsätzlich müssen die individuellen Besonderheiten Ihrer Immobilie berücksichtigt werden. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages wird der Zustand des Gebäudes, genauso wie die Ausstattung abgefragt, so kann die Deckungssumme im Versicherungsfall genau bestimmt werden. Je höher die Versicherungssumme ist, desto höher ist auch der Jahresbeitrag. Die Lage des Wohngebäudes spielt außerdem ebenfalls für die Berechnung der Beitragshöhe eine Rolle. Teurer wird die Police auch, wenn Sie nachweislich in einem Unwetter-gefährdeten Gebiet wohnen.

Übrigens – über 90% aller Eigentümer sind falsch versichert!

Erfahren Sie hier, wieso viele Eigentümer Lücken in der Wohngebäudeversicherung haben

Wie hoch muss die Deckungssumme in der Wohngebäudeversicherung sein

Die Deckungssumme ist der Maximalbetrag, der durch die Versicherung im Schadensfall abgedeckt ist. Dabei haben Sie die Möglichkeit, den gleitenden Neuwert zu nutzen. Bei diesem werden die Prämien und auch die Versicherungssumme jedes Jahr neu angepasst. Der Vorteil, die Summe reicht im Schadensfall für den Bau eines gleichwertigen Hauses.

Zur Bemessung der richtigen Versicherungssumme müssen verschiedene Rahmenbedingungen beachtet werden. Die versicherte Fläche, die Bauweise, die Art des Daches, das Baujahr Ihres Hauses, die Ausstattung ihrer Immobilie, wird das Gebäude privat oder gewerblich genutzt, die gewünschten Leistungen im Schadensfall, die Tarifzone, sprich wie risikoreich ist Ihre Wohngegend und die Wertermittlung über Wert 1914. Diese Faktoren beeinflussen die Versicherungssumme, allerdings werden diese Werte von Anbieter zu Anbieter anders gewertet. So legt die eine Wohngebäudeversicherung mehr Wert auf die Bauweise, während eine andere Ihren Fokus hingegen auf das Baujahr legt. Am besten vergleichen Sie die Wohngebäudeversicherungen und fragen bei ihrem unabhängigen Finanzberater nach einem passenden Anbieter.

Umgang mit der Wohngebäudeversicherung im Schadensfall

Die richtige Vorgehensweise ist für eine reibungslose Abwicklung mit Ihrer Wohngebäudeversicherung wichtig. Sie sollten bei der Antragsstellung alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten, so ist Ihr Versicherungsschutz nicht gefährdet. Arbeiten Sie folgende Liste im Schadensfall ab:

  • Versuchen den Schaden möglichst kleinzuhalten, beispielsweise durch Sandsäckemauern.

  • Dokumentieren Sie den Schaden schriftlich und mithilfe von Fotos.

  • Geben Sie den Gutachtern Ihrer Wohngebäudeversicherung die Gelegenheit den Schaden selbst einzuschätzen.

  • Die Schadensstelle nicht verändern, solange der Versicherer nicht zugestimmt hat.

  • Melden Sie den Schaden zeitnah der Wohngebäudeversicherung.

  • Schicken Sie der Wohngebäudeversicherung eine Liste aller abhanden gekommenen Gegenstände, inklusive deren Anschaffungskosten zu.

  • Erst wenn, die Wohngebäudeversicherung die Übernahme der Kosten bestätigt hat, können Sie alle nötigen Arbeiten in Auftrag geben.

  • Legen Sie für die Erstattung der Ausgaben alle wichtigen Beläge Ihrer Wohngebäudeversicherung vor.

Bei Wasserschäden gilt generell so gut wie möglich schadensmindernd handeln. Das heißt bei einem Rohrbruch den Haupthahn der Wasserleitung sofort schließen und das ausgelaufene Wasser sofort beseitigen. Da der Schaden so eventuell nicht zu groß wird, ist das sicher auch in Ihrem Sinne. Vor den Aufräumarbeiten aber daran denken, den Schaden durch Fotos zu dokumentieren und so schnell wie möglich der Wohngebäudeversicherung den Schaden melden.

Die meisten Wohngebäudeversicherungen zahlen nur, wenn der Versicherte sich nicht fahrlässig verhalten hat. Wenn Regen durch ein offenes Fenster eindringt oder Wasserleitungen im Außenbereich trotz Frostes nicht abgestellt wurden, gilt das als grob fahrlässig und ist somit auch kein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Manche Wohngebäudeversicherungen leisten jedoch auch bei grober Fahrlässigkeit im vollen Umfang Schadensersatz.

Sind Sie Ihren Verpflichtungen gegenüber der Wohngebäudeversicherung nachgekommen und wurde deren Leistungspflicht festgestellt, können Sie innerhalb von 14 Tagen mit der Auszahlung der Versicherungssumme rechnen. Erfolgt diese nicht innerhalb von vier Wochen, muss die Wohngebäudeversicherung die Auszahlungssumme verzinsen.

Da Versicherer sich gerne erheblich in ihrer Zahlungswilligkeit unterscheiden, sollten Sie bei vor Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sich die Zeit nehmen, die einzelnen Anbieter genau zu vergleichen. Nicht nur die Jahresbeiträge sollten berücksichtigt werden, sondern auch die Servicequalität der Wohngebäudeversicherung muss passen. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzberater die besten Anbieter zeigen.

Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung regelmäßig prüfen

Sie haben bereits eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, dann sollten Sie im regelmäßigen Tonus überprüfen, ob die Versicherungssumme noch ausreichend hoch ist, um im Zweifel auch wiederaufbauen zu können. Gerade wenn zusätzliche An- oder Einbauten an der Immobilie vorgenommen worden sind, sollte die Versicherungssumme geändert werden. Eine Unterversicherung hätte zur Folge, dass bei Schäden nur einen Teil des Gebäudes repariert oder neu gebaut werden kann.

Wohngebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus

Der Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser kann vom Immobilienbesitzer individuell zusammengestellt werden. Als Vermieter können Sie zwischen den obligatorischen Risikofaktoren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Elementarschäden und Glas wählen. Es gibt aber auch einige Wohngebäudeversicherer, bei denen man die Elementarversicherung und die Glasversicherung nicht optional wählen kann. Hier sind die Leistungen der Wohngebäudeversicherung nur in einem Paket erhältlich.

Bei Fragen zu einer Wohngebäudeversicherung für das Mehrfamilienhaus hilft Ihnen Ihr unabhängiger Finanzberater weiter.

Wenn Sie die Wohngebäudeversicherungen selbst vergleichen, sollten Sie alle Gefahren auswählen. So lassen sich Beitrag und Leistungsumfang leichter vergleichen. In eine Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser kann auch ein Schwimmbad, eine Fußbodenheizung oder eine Klimaanlage eingeschlossen werden. Mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 500 Euro können Sie die Beiträge etwas günstiger machen. So wird auch ein leistungsstarker Tarif preisgünstiger. Besitzer eines Mietshauses sollten auch Ihre Heizöltanks und Ihren Grundbesitz versichern lassen. Fachkundige Beratung erhalten Sie bei Ihrem unabhängigen Finanzberater.

In wenigen Schritten zur Wohngebäudeversicherung

Es ist wichtig gut vorbereitet eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, nur so können Sie ideale Konditionen für Ihre Immobilie aushandeln, es lohnt sich genau zu vergleichen.

Nutzen Sie den gleitenden Neuwert für Ihre Versicherungssumme, so ist gewährleistet, dass die Kosten im Schadensfall komplett abgedeckt sind. Schreiben Sie sich auf, was Sie in der Wohngebäudeversicherung versichern möchten.

  • Macht ein Elementarschädenpaket Sinn?

  • Welche Schadensursachen sind in Ihrer Region besonders häufig vertreten?

  • Brauchen Sie eine Glasversicherung?

  • Welche Schäden könnten in bereits vorhandenen Versicherung abgedeckt sein?

Legen Sie ein besonderes Augenmerk auf einen guten Service ihrer zukünftigen Wohngebäudeversicherung. Nicht immer ist der billigste Anbieter auch der günstigste. Testsiegel können in diesen Punkten bei der Orientierung helfen.

Wohngebäudeversicherung kündigen

Hierbei sollten die Versicherungsnehmer jedoch stets die Kündigungsfrist Ihrer Wohngebäudeversicherung beachten. Normalerweise sind das drei Monate zum Ablauf des Vertrages. Es ist sinnvoll, erst einen verbindlichen Vertrag bei einem neuen Anbieter auszuhandeln, bevor der alte Vertrag gekündigt wird. So sind Sie zu keiner Zeit versicherungslos.

In der Regel müssen Sie die Wohngebäudeversicherung selbst kündigen. Bei älteren Verträgen kann es sein, dass Sie nur mit einem Sonderkündigungsrecht aus Ihrem Vertrag kommen. Zum Beispiel bei Beitragserhöhungen, nach einem Schaden oder dem Wechsel des Eigentümers. Ob und wie Sie am besten Ihren Wohngebäudeversicherungsvertrag wechseln, besprechen Sie im Idealfall mit Ihrem unabhängigen Finanzberater. Denn Hauseigentümer sollten Ihre Wohngebäudeversicherung regelmäßig überprüfen und im Zweifel mit anderen Anbietern vergleichen lassen. Es ist schließlich Ihr Eigentum, das im Schadensfall durch die Kostenübernahme Ihrer Wohngebäudeversicherung wieder instand gesetzt werden sollte. Also ist ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis immer zu Ihrem Vorteil.

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