Inventarversicherung für Spielhallen

Beitrag: Inventarversicherung für Spielhallen

Uwe

Uwe Redler

Redakteur

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Umfassend versichert zu sein, ist für Spielotheken ebenso wichtig, wie für alle anderen Betriebe. Neben einer guten Betriebshaftpflichtversicherung gibt es noch zwei weitere Versicherungen, die für Spielhallen wichtig sind. Inhaltsversicherung und Glasversicherung für Spielhalle, Casino, Spielothek. 

Die Inhaltsversicherung

Betreiber eines Casinos / Kasinos, einer Spielhalle oder einer Spielothek sollten sich nicht nur gegen Schadensersatzforderungen absichern. Schließ lich hat auch das Casino selbst mit seiner Einrichtung seinen Wert. Und dieser muss versichert werden. Ansonsten bleibt der Spielhallen-Inhaber im Schadensfall auf allen Kosten sitzen. Eine solche Absicherung bietet die Inhaltsversicherung. 

Der Begriff „Inhalt“ umfasst dabei die Betriebseinrichtung, aber auch in den Betriebsräumen gelagerte Vorräte und Waren. 

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Was wird versichert?

Die Inhaltsversicherung umfasst:

die gesamte Einrichtung der Spielothek

sämtliche Geräte

die Büroeinrichtung

Vorräte

Waren

Welche Schäden sind von Versicherungsschutz erfasst?

Mit einer Inhaltsversicherung kann sich der Casino-Inhaber gegen folgende Schadensarten absichern:

Feuer / Brand

Blitz / Überspannung

Implosion / Explosion

Leitungswasser

Sturm und Hagel

Einbruchdiebstahl

Trickdiebstahl

Raub

Vandalismus nach Einbruch

Streik / Innere Unruhen

Aussperrung

böswillige Beschädigung

Fahrzeuganprall

Überschwemmung und Rückstau

Schneedruck

Erdbeben

und weitere Elementarschäden

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Die Leistungen der Inhaltsversicherung

Im Schadensfall übernimmt die Inhaltsversicherung zahlreiche Kosten. Beispielsweise für:

Entschädigung des beschädigten Inventars

Aufräumarbeiten

Abbrucharbeiten

Feuerlöscharbeiten

Schutz- und Sicherungsmaß nahmen nach einem Einbruch

Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen

Datenrettung

Bargeld-Verlust

Verlust von Vorräten und Waren

und vielem mehr

Die Inhaltsversicherung kann über verschiedene Bausteine individuell gestaltet werden. 

So sichert der etwa der Baustein Betriebsunterbrechung gegen die finanziellen Folgen einer schadensbedingten Betriebsunterbrechung ab. Denn nicht selten verhindert ein Schaden vorübergehend die Weiterführung des Geschäfts. Mit dem entsprechenden Baustein ausgestattet sichert die Inhaltsversicherung die Ausgaben sowie den Gewinn des Casinos ab. 

Die Glasversicherung

Eine ideale Ergänzung zum Basisschutz der Inhaltsversicherung ist die Glasversicherung. Während die Inhaltsversicherung die oben aufgeführten Schäden abdeckt, schützt die Glasversicherung alle in der Spielhalle befindlichen Glasflächen. 

Zu typischen Glasschäden zählen dabei:

Beschädigung durch Dritte

Luftzug

Erschütterung

Unvorsichtigkeit

Die Glasversicherung oder auch Glasbruchversicherung übernimmt alle Kosten, die mit einem Schaden an den Glasflächen, den Glaselementen oder auch der Gebäudeverglasung der Spielothek zusammenhängen.

Eine Glasbruchversicherung macht somit durchaus Sinn. Egal ob Mieter oder Eigentümer der Casino-Räumlichkeiten, sobald Glasflächen, Glastrennwände oder sonstige Einrichtung aus Glas vorhanden ist, sollte eine Glasversicherung vorhanden sein.

Für Eigentümer gibt es jedoch eine Besonderheit: die Gebäudeversicherung. Liegt eine solche vor, ist zu prüfen, ob in dieser Glasbruchschäden mitversichert sind. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt sich der Abschluss einer Glasversicherung. 

Sie sind sich nicht sicher, ob in Ihrer Gebäudeversicherung Glasschäden eingeschlossen sind?

Wir beraten Sie gerne und sichten Ihre Versicherungsunterlagen. So stellen wir gemeinsam mit Ihnen den Ist-Zustand Ihres Versicherungsschutzes fest und helfen bei dessen Optimierung. 

Rufen Sie uns einfach an! 0800 – 77 77 33 77 

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Welche Schäden sind versichert?

Die Glasversicherung umfasst beispielsweise Schäden an:

Glasscheiben / Schaufenster

Glasplatten

Glasmöbeln

Spiegeln

Werbeanlagen aus Glas

Firmenschilder

Glaskeramik

und mehr

Der genaue Versicherungsumfang hängt vom Versicherungsvertrag und den darin enthaltenen Vereinbarungen ab. So kann die Glasversicherung gut auf die Bedürfnisse der Spielhalle zugeschnitten werden. 

Doch es gibt auch Schäden, die nicht durch die Glasbruchversicherung abgesichert sind. Dazu zählen unter anderem Schäden an:

Beleuchtungskörpern

Geschirr / Gläser

Glasbestandteilen von elektronischen Geräten

Ebenfalls nicht mitversichert ist Glas, welches bei der Antragsstellung der Glasversicherung bereits beschädigt war. 

Fazit

Eine Spielhalle, eine Spielothek, ein Casino / Kasino. Alles bedarf einer umfassenden Absicherung. Diese besteht unter anderem aus einer Inhaltsversicherung sowie einer Glasversicherung. Nur durch das Vorhandensein dieser beiden Versicherungen ist die Ausstattung der Spielhalle umfassend geschützt und kann ohne finanzielle Verluste und ohne finanzielles Risiko ersetzt werden. 

Sie haben noch Fragen zur Inhaltsversicherung oder zur Glasversicherung? Wir beraten Sie gerne. Stellen Sie einfach Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 0800 – 77 77 33 77. Ihre unabhängigen Finanzberater.

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