Uwe Redler
Redakteur
Umfassend versichert zu sein, ist für Spielotheken ebenso wichtig, wie für alle anderen Betriebe. Neben einer guten Betriebshaftpflichtversicherung gibt es noch zwei weitere Versicherungen, die für Spielhallen wichtig sind. Inhaltsversicherung und Glasversicherung für Spielhalle, Casino, Spielothek.
Betreiber eines Casinos / Kasinos, einer Spielhalle oder einer Spielothek sollten sich nicht nur gegen Schadensersatzforderungen absichern. Schließ lich hat auch das Casino selbst mit seiner Einrichtung seinen Wert. Und dieser muss versichert werden. Ansonsten bleibt der Spielhallen-Inhaber im Schadensfall auf allen Kosten sitzen. Eine solche Absicherung bietet die Inhaltsversicherung.
Der Begriff „Inhalt“ umfasst dabei die Betriebseinrichtung, aber auch in den Betriebsräumen gelagerte Vorräte und Waren.
Versicherungen für Spielhallen vergleichen
die gesamte Einrichtung der Spielothek
sämtliche Geräte
die Büroeinrichtung
Vorräte
Waren
Feuer / Brand
Blitz / Überspannung
Implosion / Explosion
Leitungswasser
Sturm und Hagel
Einbruchdiebstahl
Trickdiebstahl
Raub
Vandalismus nach Einbruch
Streik / Innere Unruhen
Aussperrung
böswillige Beschädigung
Fahrzeuganprall
Überschwemmung und Rückstau
Schneedruck
Erdbeben
und weitere Elementarschäden
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Entschädigung des beschädigten Inventars
Aufräumarbeiten
Abbrucharbeiten
Feuerlöscharbeiten
Schutz- und Sicherungsmaß nahmen nach einem Einbruch
Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen
Datenrettung
Bargeld-Verlust
Verlust von Vorräten und Waren
und vielem mehr
Die Inhaltsversicherung kann über verschiedene Bausteine individuell gestaltet werden.
So sichert der etwa der Baustein Betriebsunterbrechung gegen die finanziellen Folgen einer schadensbedingten Betriebsunterbrechung ab. Denn nicht selten verhindert ein Schaden vorübergehend die Weiterführung des Geschäfts. Mit dem entsprechenden Baustein ausgestattet sichert die Inhaltsversicherung die Ausgaben sowie den Gewinn des Casinos ab.
Eine ideale Ergänzung zum Basisschutz der Inhaltsversicherung ist die Glasversicherung. Während die Inhaltsversicherung die oben aufgeführten Schäden abdeckt, schützt die Glasversicherung alle in der Spielhalle befindlichen Glasflächen.
Beschädigung durch Dritte
Luftzug
Erschütterung
Unvorsichtigkeit
Die Glasversicherung oder auch Glasbruchversicherung übernimmt alle Kosten, die mit einem Schaden an den Glasflächen, den Glaselementen oder auch der Gebäudeverglasung der Spielothek zusammenhängen.
Eine Glasbruchversicherung macht somit durchaus Sinn. Egal ob Mieter oder Eigentümer der Casino-Räumlichkeiten, sobald Glasflächen, Glastrennwände oder sonstige Einrichtung aus Glas vorhanden ist, sollte eine Glasversicherung vorhanden sein.
Für Eigentümer gibt es jedoch eine Besonderheit: die Gebäudeversicherung. Liegt eine solche vor, ist zu prüfen, ob in dieser Glasbruchschäden mitversichert sind. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt sich der Abschluss einer Glasversicherung.
Sie sind sich nicht sicher, ob in Ihrer Gebäudeversicherung Glasschäden eingeschlossen sind?
Wir beraten Sie gerne und sichten Ihre Versicherungsunterlagen. So stellen wir gemeinsam mit Ihnen den Ist-Zustand Ihres Versicherungsschutzes fest und helfen bei dessen Optimierung.
Rufen Sie uns einfach an! 0800 – 77 77 33 77
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Glasscheiben / Schaufenster
Glasplatten
Glasmöbeln
Spiegeln
Werbeanlagen aus Glas
Firmenschilder
Glaskeramik
und mehr
Der genaue Versicherungsumfang hängt vom Versicherungsvertrag und den darin enthaltenen Vereinbarungen ab. So kann die Glasversicherung gut auf die Bedürfnisse der Spielhalle zugeschnitten werden.
Beleuchtungskörpern
Geschirr / Gläser
Glasbestandteilen von elektronischen Geräten
Ebenfalls nicht mitversichert ist Glas, welches bei der Antragsstellung der Glasversicherung bereits beschädigt war.
Eine Spielhalle, eine Spielothek, ein Casino / Kasino. Alles bedarf einer umfassenden Absicherung. Diese besteht unter anderem aus einer Inhaltsversicherung sowie einer Glasversicherung. Nur durch das Vorhandensein dieser beiden Versicherungen ist die Ausstattung der Spielhalle umfassend geschützt und kann ohne finanzielle Verluste und ohne finanzielles Risiko ersetzt werden.
Montag bis Donnerstag:
09:00 – 17:00 Uhr
Freitag:
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