Inhaltsversicherung ab 9,38 p.M für Spielhallen, Casino, Spielothek
Umfassend versichert zu sein, ist für Spielotheken ebenso wichtig, wie für alle anderen Betriebe. Neben einer guten Betriebshaftpflichtversicherung gibt es noch zwei weitere Versicherungen, die für Spielhallen wichtig sind. Inhaltsversicherung und Glasversicherung für Spielhalle, Casino, Spielothek.
Die Inhaltsversicherung
Betreiber eines Casinos / Kasinos, einer Spielhalle oder einer Spielothek sollten sich nicht nur gegen Schadensersatzforderungen absichern. Schließlich hat auch das Casino selbst mit seiner Einrichtung seinen Wert. Und dieser muss versichert werden. Ansonsten bleibt der Spielhallen-Inhaber im Schadensfall auf allen Kosten sitzen. Eine solche Absicherung bietet die Inhaltsversicherung.
Die Leistungen der Inhaltsversicherung
Im Schadensfall übernimmt die Inhaltsversicherung zahlreiche Kosten. Beispielsweise für:
So sichert der etwa der Baustein Betriebsunterbrechung gegen die finanziellen Folgen einer schadensbedingten Betriebsunterbrechung ab. Denn nicht selten verhindert ein Schaden vorübergehend die Weiterführung des Geschäfts. Mit dem entsprechenden Baustein ausgestattet sichert die Inhaltsversicherung die Ausgaben sowie den Gewinn des Casinos ab.
Die Glasversicherung
Eine ideale Ergänzung zum Basisschutz der Inhaltsversicherung ist die Glasversicherung. Während die Inhaltsversicherung die oben aufgeführten Schäden abdeckt, schützt die Glasversicherung alle in der Spielhalle befindlichen Glasflächen.
Zu typischen Glasschäden zählen dabei:
Eine Glasbruchversicherung macht somit durchaus Sinn. Egal ob Mieter oder Eigentümer der Casino-Räumlichkeiten, sobald Glasflächen, Glastrennwände oder sonstige Einrichtung aus Glas vorhanden ist, sollte eine Glasversicherung vorhanden sein.
Für Eigentümer gibt es jedoch eine Besonderheit: die Gebäudeversicherung. Liegt eine solche vor, ist zu prüfen, ob in dieser Glasbruchschäden mitversichert sind. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt sich der Abschluss einer Glasversicherung.
Sie sind sich nicht sicher, ob in Ihrer Gebäudeversicherung Glasschäden eingeschlossen sind?
Wir beraten Sie gerne und sichten Ihre Versicherungsunterlagen. So stellen wir gemeinsam mit Ihnen den Ist-Zustand Ihres Versicherungsschutzes fest und helfen bei dessen Optimierung.
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Welche Schäden sind versichert?
Die Glasversicherung umfasst beispielsweise Schäden an:
Der genaue Versicherungsumfang hängt vom Versicherungsvertrag und den darin enthaltenen Vereinbarungen ab. So kann die Glasversicherung gut auf die Bedürfnisse der Spielhalle zugeschnitten werden.
Doch es gibt auch Schäden, die nicht durch die Glasbruchversicherung abgesichert sind. Dazu zählen unter anderem Schäden an:
Ebenfalls nicht mitversichert ist Glas, welches bei der Antragsstellung der Glasversicherung bereits beschädigt war.
Fazit
Eine Spielhalle, eine Spielothek, ein Casino / Kasino. Alles bedarf einer umfassenden Absicherung. Diese besteht unter anderem aus einer Inhaltsversicherung sowie einer Glasversicherung. Nur durch das Vorhandensein dieser beiden Versicherungen ist die Ausstattung der Spielhalle umfassend geschützt und kann ohne finanzielle Verluste und ohne finanzielles Risiko ersetzt werden.