Riester-Rente und Altersvorsorgedepot im Vergleich

Vergleichen Sie, wie sich Riester-Rente und Altersvorsorgedepot unter Ihren persönlichen Angaben und den gewählten Annahmen unterscheiden.

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1Ihre Angaben

Ihre Eingaben werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert oder übertragen.

Person & Beschäftigung
Daraus wird Ihr Alter für jedes Förderjahr berechnet.
Einkommen & Steuern
Wird für die vereinfachte Steuerschätzung verwendet.
Wird für die Berechnung des Riester-Mindesteigenbeitrags verwendet.
Sparbeitrag & Vergleich
Das entspricht 1.200 € pro Jahr.
Bei beiden Varianten wird derselbe eigene Sparbeitrag angenommen.
Die Steuererstattung fließt nicht automatisch in den Vertrag. Nur bei „Ja“ wird sie in der Hochrechnung mit angelegt.
Kinder
Maximal fünf Kinder.

Vereinfachte Steuerschätzung

Geschätztes zu versteuerndes Einkommen
Geschätzte Einkommensteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Geschätzter Grenzsteuersatz
Geschätzter Grenzsteuersatz inkl. Soli & Kirchensteuer
Steuerliche Näherung auf Basis des Einkommensteuertarifs 2026. Die Steuerberechnung ist eine vereinfachte Näherung und ersetzt keine individuelle Steuerberechnung. Das zu versteuernde Einkommen wird pauschal aus dem Bruttoeinkommen geschätzt. Für die Langfristprojektion werden Einkommen und Steuertarif vereinfacht als konstant angenommen.

2Förderung im ersten Jahr

Zulagen und modellierte Steuerermäßigung werden getrennt ausgewiesen.

Riester-Rente

Bestandssystem
Eigenbeitrag
Notwendiger Eigenbeitrag für volle Zulage
Grundzulage
Kinderzulage
Zulagen gesamt
Zusätzliche modellierte Steuerermäßigung
Staatliche Gesamtförderwirkung
Einzahlung in den Vertrag inkl. Zulagen
Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 % der beitragspflichtigen Vorjahreseinnahmen, höchstens 2.100 €, vermindert um die Zulagen (§ 86 EStG). Die Steuerermäßigung wird über die Steuererklärung erstattet und fließt nicht automatisch in den Vertrag.

Altersvorsorgedepot

Neue Förderung ab 1. Januar 2027
Eigenbeitrag
Förderfähiger Eigenbeitrag
Grundzulage
Kinderzulage
Berufseinsteigerbonus
Zulagen gesamt
Steuerlich anrechenbarer Zulageanspruch
Zusätzliche modellierte Steuerermäßigung
Staatliche Gesamtförderwirkung
Einzahlung in den Vertrag inkl. Zulagen
Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 € pro Jahr; in den Vertrag eingezahlt werden können bis zu 6.840 € pro Jahr. Der Berufseinsteigerbonus erhöht den Vertragszufluss, zählt aber nach den Angaben des BMF nicht zum steuerlich anrechenbaren Zulageanspruch.
Riester-Rente – Zulagen gesamt
Altersvorsorgedepot – Zulagen gesamt

3Modellhafte Entwicklung bis zur Rente

Die Hochrechnung zeigt eine mögliche Entwicklung unter den von Ihnen gewählten Annahmen. Einkommen, Beiträge, Förderberechtigung, Kinderzulagen, Steuern, Kosten und gesetzliche Rahmenbedingungen können sich im Zeitverlauf ändern.

6,0 %
1,0 %
2,0 %
Die Kosten hängen vom gewählten Produkt ab. Nur für das gesetzlich definierte Standardprodukt sind die Effektivkosten auf 1,0 % pro Jahr begrenzt; beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie und bei Garantieprodukten können die Kosten abweichen. Kosten mindern die Nettoentwicklung und können bei niedriger Rendite zu einem Wertrückgang führen.
Altersvorsorgedepot Riester-Rente
Modellierter Depotwert bei Rentenbeginn – Altersvorsorgedepot
Modellierter Vertragswert bei Rentenbeginn – Riester-Rente
Für die Modellrechnung werden Zulagen einmal jährlich gutgeschrieben; Beiträge fließen monatlich. Ein zertifizierter Riester-Vertrag enthält Garantievorgaben – die tatsächliche garantierte Leistung hängt vom konkreten Vertrag ab und kann hier nicht berechnet werden. Dies ist eine Modellrechnung und keine Prognose.

4Beide Systeme im Vergleich

MerkmalRiester-RenteNeue Förderung ab 2027
Wer wird gefördert?Arbeitnehmer, Beamte, Familien; Selbstständige nur bei Rentenversicherungspflichtzusätzlich Selbstständige nach § 15 / § 18 EStG und Versorgungswerk-Mitglieder
Grundzulage175 € pro Jahr bei vollem Mindesteigenbeitragbis 540 € pro Jahr, beitragsproportional (50 % / 25 %)
Kinderzulage300 € (ab 2008 geboren) bzw. 185 € (vor 2008)bis 300 € pro Kind, unabhängig vom Geburtsjahr
Berufseinsteigerbonusnicht vorgeseheneinmalig 200 € vor dem 25. Geburtstag
Mindesteigenbeitrag4 % der Vorjahreseinnahmen, max. 2.100 €, abzüglich Zulagen, mind. 60 €120 € pro Jahr
Sonderausgabenabzugbis 2.100 € inkl. Zulageanspruchbis 1.800 € zuzüglich Zulageanspruch
Steuern im Alternachgelagert mit persönlichem Steuersatznachgelagert; die konkrete Besteuerung hängt von Produktform, Förderstatus und Auszahlungsart ab
GarantieBeitragsgarantie vorgesehenwählbar: ohne Garantie, 80 % oder 100 %
ProduktformenVersicherung, Fonds- oder BanksparplanAltersvorsorgedepot, Standarddepot, Garantieprodukt
Kostenje nach Tarif unterschiedlichproduktabhängig; 1,0 % Effektivkostengrenze nur beim Standardprodukt
Auszahlunglebenslange Rente plus bis zu 30 % Einmalzahlunglebenslange Rente oder Auszahlplan plus bis zu 30 % Einmalzahlung
EinzahlungshöchstgrenzeFörderung bis 2.100 € Sonderausgabenabzug6.840 € Einzahlung, davon 1.800 € gefördert
Geförderte Verträge je Personmehrere Verträge möglich; Zulage auf höchstens zwei Verträge verteilbarhöchstens zwei geförderte Verträge
Neuabschlussnur bis 31.12.2026; danach Bestandsschutz für vorhandene Verträgeab 01.01.2027
Wichtiger Hinweis Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Modellrechnung und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Das zu versteuernde Einkommen wird pauschal geschätzt; individuelle Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge bleiben unberücksichtigt. Die Steuerberechnung erfolgt näherungsweise auf Basis des Einkommensteuertarifs 2026, da für 2027 kein final verlässlicher Tarif vorliegt; Einkommen und Tarif werden in der Langfristprojektion vereinfacht als konstant angenommen. Kinderzulagen beruhen auf einer transparenten Modellannahme: berücksichtigt wird längstens das Kalenderjahr, in dem das Kind das gewählte Förderalter erreicht (Standard 25 Jahre). Kindergeld besteht nach dem 18. Geburtstag nur unter bestimmten Voraussetzungen; der tatsächliche Anspruch kann deutlich früher enden. Rendite- und Kostenannahmen sind frei gewählt; tatsächliche Wertentwicklungen können erheblich abweichen, Verluste sind möglich. Garantieleistungen eines Riester-Vertrags hängen vom individuellen Vertrag ab und werden hier nicht berechnet; bei Altverträgen gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen. Gesetzliche Rahmenbedingungen können sich im Zeitverlauf ändern. Alle Angaben ohne Gewähr. Anbieter: InCoFin GmbH & Co. KG.

Sie möchten Ihre persönliche Situation einordnen lassen?

Die Informationen auf dieser Seite geben Ihnen eine erste Orientierung. Welcher Weg zu Ihrer Lebenssituation und einem bestehenden Vertrag passt, klären wir gerne gemeinsam – unabhängig, verständlich und ohne Verpflichtung.

Ob Riester behalten, wechseln oder ab 2027 neu einsteigen — wir sind an keinen Anbieter gebunden. Unser Ziel ist eine zu Ihrer Situation passende Einordnung, keine pauschale Empfehlung.

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