Ab 1. Januar 2027 Reform der privaten Altersvorsorge

Das Altersvorsorgedepot kommt 2027: Was sich ändert

… und wann Riester trotzdem sinnvoll bleiben kann.

Kostenlos & unverbindlich Keine Bindung an einen bestimmten Anbieter

Bekannt aus, Mitglied in und zertifiziert durch…

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot (AV-Depot) ist ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt, das ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden kann. Rechtsgrundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026).

Neu ist, dass der Staat künftig auch Verträge ohne verpflichtende Beitragsgarantie fördert — mit höheren Renditechancen bei echtem Marktrisiko. Wer Sicherheit bevorzugt, kann weiterhin ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie wählen. Bestehende Riester-Verträge können grundsätzlich mit Bestandsschutz und bisheriger Förderlogik weitergeführt werden, wenn kein Wechsel in die neue Fördersystematik erfolgt.

In der Ansparphase fallen keine Kapitalertragsteuer und keine Vorabpauschale an. Die Auszahlungsphase beginnt grundsätzlich frühestens mit 65 Jahren. In gesetzlich vorgesehenen Fällen kann ein früherer Beginn möglich sein. Die Leistungen werden in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert — mehr dazu im Abschnitt zur Auszahlungsphase.

Einzahlen

ab 120 € pro Jahr

Zulage

je nach Beitrag & Situation

Wachsen

Anspar-Erträge nicht besteuert

Auszahlen

grundsätzlich ab 65 Jahren

So funktioniert die staatliche Förderung

Je nach persönlicher Situation können Grundzulage und Kinderzulage sowie bei unmittelbarer Förderberechtigung gegebenenfalls ein einmaliger Berufseinsteiger-Bonus hinzukommen. Für unmittelbar Förderberechtigte prüft das Finanzamt zusätzlich im Rahmen der Günstigerprüfung, ob über die Zulagen hinaus ein weiterer Steuervorteil entsteht.

Grundzulage bei unmittelbarer Förderberechtigung
Eigenbeitrag monatlich Eigenbeitrag jährlich Grundzulage jährlich
10 €120 €60 €
100 €1.200 €390 €
150 €1.800 €540 € (Maximum)
Stark vereinfachtes Rechenbeispiel, keine Berechnung der tatsächlichen Einkommensteuer: Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 35 % entspräche ein Sonderausgabenabzug von 2.340 € (1.800 € Beitrag zzgl. 540 € Zulage) rechnerisch einer Steuerentlastung von rund 819 €. Da bereits 540 € Zulage berücksichtigt wurden, könnte sich daraus vereinfacht ein zusätzlicher Steuervorteil von rund 279 € ergeben. Die tatsächliche Günstigerprüfung erfolgt nicht durch die einfache Multiplikation eines festen Grenzsteuersatzes mit dem Sonderausgabenbetrag, sondern durch das Finanzamt anhand Ihrer individuellen steuerlichen Situation.

Wie funktioniert die Auszahlungsphase?

Die Auszahlungsphase beginnt grundsätzlich zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr. In gesetzlich vorgesehenen Fällen kann sie bereits früher beginnen, beispielsweise wenn bereits vorher eine gesetzliche Altersrente oder eine entsprechende Versorgung bezogen wird. Zu Beginn der Auszahlungsphase kann optional eine Einmalentnahme von bis zu 30 % des zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Kapitals erfolgen. Für das restliche Kapital besteht die Wahl zwischen zwei Wegen:
  • A
    Lebenslange Leibrente

    Monatliche Zahlung bis zum Lebensende. Die Höhe richtet sich nach dem zu verrentenden Kapital und den Bedingungen des gewählten Auszahlungs­produkts, insbesondere einem gegebenenfalls vereinbarten Rentenfaktor.

  • B
    Auszahlplan

    Ein befristeter Auszahlplan bietet keine lebenslange Zahlungs­garantie. Er muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen und kann länger vereinbart werden. Das noch nicht ausgezahlte Kapital bleibt während der Laufzeit investiert.

Besteuerung: persönlicher Steuersatz auf den geförderten Teil (nachgelagert). Leistungen aus ungeförderten Beiträgen werden steuerlich gesondert behandelt. Die Besteuerung richtet sich nach der gewählten Auszahlungsform und erfolgt grundsätzlich nur auf den steuerpflichtigen Ertragsanteil.

Bei einer lebenslangen monatlichen Zusatzrente kann ein Teil der Leistung bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei bleiben. Der Höchstbetrag wird regelmäß ig angepasst und liegt nach dem auf der Seite verwendeten Stand 2025/26 bei 281,50 € monatlich. Der besondere Freibetrag setzt grundsätzlich eine monatliche Leistung bis zum Lebensende voraus; langlaufende Auszahlungspläne werden davon grundsätzlich nicht erfasst.

Vor- und Nachteile des Alters­vorsorge­depots

Mögliche Vorteile

  • Kapitalmarktorientierte Anlage ohne verpflichtende Beitragsgarantie möglich.
  • Grundzulage und Kinderzulage je nach persönlicher Situation; bei unmittelbarer Zulageberechtigung kann zusätzlich ein einmaliger Berufseinsteigerbonus hinzukommen.
  • Keine laufende Besteuerung von Erträgen und Wertsteigerungen in der Ansparphase.
  • Förderberechtigung wird auf viele Selbständige und Versorgungswerk-Mitglieder ausgeweitet (individuell zu prüfen).
  • Beim Standarddepot dürfen die Effektivkosten maximal 1,0 % betragen (durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten).
  • Wahl zwischen lebenslanger Leibrente und einem Auszahlplan (mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr; längere Laufzeit möglich)

Mögliche Nachteile

  • Kapital ist grundsätzlich bis zur Auszahlungsphase gebunden.
  • Ohne Garantieoption besteht echtes Marktrisiko.
  • Das Vertragsvermögen ist grundsätzlich vererbbar, dabei können jedoch Zulagen und steuerliche Vorteile zurückzuzahlen sein (mehr dazu in den FAQ).
  • Bei hohem Steuersatz im Ruhestand kann sich die nachgelagerte Besteuerung ungünstiger auswirken.
  • Ein befristeter Auszahlplan bietet anders als die Leibrente keine lebenslange Zahlungsgarantie; er muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen und kann länger vereinbart werden.
  • Der Grundsicherungs-Freibetrag gilt in der Regel nur bei der lebenslangen Rente, nicht beim Auszahlplan.
  • Konkrete Produkte, Rentenfaktoren und Konditionen einzelner Anbieter stehen zum Start 2027 teils noch nicht final fest.

Bestehenden Riester-Vertrag behalten oder in die neue Altersvorsorge wechseln?

Riester-Altverträge basieren auf einer verpflichtenden Beitragserhaltungsgarantie, die die Anlagestrategie vieler Verträge auf sicherheitsorientierte Anlagen beschränkt hat. Bestehende Riester-Verträge können unter Bestandsschutz mit der bisherigen Förderlogik weitergeführt werden, wenn kein Wechsel in die neue Fördersystematik erfolgt. Es besteht daher kein pauschaler Handlungsdruck.

Die neue geförderte Altersvorsorge ab 2027 ermöglicht erstmals auch eine Variante ohne diese Garantiepflicht (Altersvorsorgedepot) sowie Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie.

Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, stellt sich vor allem die Frage „behalten, wechseln oder übertragen?“. Wer noch keinen Vertrag hat, vergleicht direkt die neuen Produktvarianten untereinander — welche Variante zur eigenen Risikoneigung passt, sollte individuell geprüft werden.

Riester-Förderung zum Vergleich:

  • Grundzulage: bis zu 175 €/Jahr bei vollständigem Zulagenanspruch
  • Kinderzulage: bis zu 300 €/Kind bei ab Jahrgang 2008 geborenen Kindern bzw. bis zu 185 €/Kind bei bis einschließ lich Jahrgang 2007 geborenen Kindern, jeweils bei vollständigem Zulagenanspruch
  • Maß geblicher Gesamtbeitrag: grundsätzlich 4 % des relevanten rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens jedoch 2.100 €
  • Erforderlicher Eigenbeitrag: maß geblicher Gesamtbeitrag abzüglich der Zulagen, mindestens jedoch 60 € Sockelbeitrag
  • Sonderausgabenabzug: bis 2.100 € (Beitrag und Zulage gemeinsam gedeckelt)

Wichtig: Die folgende Riester-Spalte beschreibt ausschließ lich bestehende Altverträge mit Bestandsschutz. Ab 2027 ist ein neuer Vertrag nach alter Riester-Förderlogik nicht mehr abschließ bar — Neukunden vergleichen stattdessen die neuen Produktvarianten untereinander (siehe rechte Spalte).

Vergleich zwischen bestehendem Riester-Altvertrag und neuer geförderter Altersvorsorge ab 2027
Kriterium Bestehender Riester-Altvertrag Neue geförderte Altersvorsorge ab 2027
AV-Depot / Garantie 80 % / Garantie 100 %
Beitragsgarantie Verpflichtend 100 % Je nach Variante: keine, 80 % oder 100 %
Förderlogik Einkommensabhängig (4-%-Regel, gedeckelt bei 2.100 €) Beitragsabhängig; für alle drei Varianten gelten dieselben gesetzlichen Förderregeln
Grundzulage bis zu 175 €/Jahr bei vollständigem Zulagenanspruch bis 540 €/Jahr bei unmittelbarer Förderberechtigung; bei mittelbarer Berechtigung gelten abweichende Regeln
Kinderzulage bis zu 185 € bzw. 300 € je Kind bei vollständigem Zulagenanspruch bis 300 €/Kind; bei unmittelbar Berechtigten proportional zum eigenen Beitrag, bei mittelbar Berechtigten nach dem maßgeblichen Partnerbeitrag
Sonderausgabenabzug bis 2.100 € (gemeinsam gedeckelt) bis 1.800 € Eigenbeitrag zzgl. Zulageanspruch bei unmittelbarer Förderberechtigung
Kosten abhängig vom Vertrag Standarddepot: Effektivkosten höchstens 1,0 %; dies bezeichnet die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten. Andere Produktvarianten können abweichen
Förderberechtigte u. a. Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und ihnen gleichgestellte Personen; Ehepartner können unter Voraussetzungen mittelbar zulageberechtigt sein bisheriger Personenkreis erweitert, insbesondere um bestimmte Selbständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen; Voraussetzungen individuell zu prüfen
Auszahlung bestehende vertragliche Auszahlung; Änderung auf Auszahlplan im Einvernehmen mit dem Anbieter möglich Wahl zwischen lebenslanger Leibrente und Auszahlplan (mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr; längere Laufzeit möglich)
Neuabschluss ab 2027 möglich? Nein — nur bestehende Altverträge (Bestandsschutz) Ja — alle drei Varianten sind ab 2027 neu abschließbar

Das sagt das Bundesfinanzministerium

Das BMF beschreibt die Ziele und Funktionsweise der Reform unter anderem so:
„Die private Altersvorsorge wird renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler. Damit wird es wieder attraktiv, privat für das Alter vorzusorgen.“
„Erzielt die Vermögensanlage Ihres Vertrags beispielsweise eine Rendite von 5 % vor Kosten und betragen die Effektivkosten 1,0 %, kommen Sie auf eine Nettorendite von 4 %.“
„Die geförderte private Altersvorsorge lohnt sich insbesondere für Menschen mit einem niedrigeren Einkommen: Auch ohne Steuererklärung beziehungsweise bei einem niedrigen Steuersatz wird jeder Euro Eigenbeitrag mit Zulagen gefördert.“
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, FAQ „Reform der geförderten privaten Altersvorsorge“, Stand 05.05.2026.

Was könnte das für Sie bedeuten? Beispiele:

Simon, 22, unmittelbar förderberechtigt, ohne Kinder:

600 €/Jahr Beitrag → 240 € Grundzulage. Da er zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kommt im ersten Jahr einmalig ein Berufseinsteiger-Bonus von 200 € hinzu: 240 € Grundzulage plus einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus ergeben im ersten Jahr 440 € Zulagen. In den Folgejahren bleiben bei unverändertem Beitrag 240 € Grundzulage.

Pia, 40, unmittelbar förderberechtigt, zwei Kinder ab Jahrgang 2008:

1.200 €/Jahr Beitrag → 390 € Grundzulage plus Kinderzulage. Da Pias maßgeblicher Jahresbeitrag mindestens 300 € beträgt, ist die Kinderzulage für jedes der beiden Kinder mit jeweils 300 € ausgeschöpft (2 × 300 € = 600 €) — insgesamt 990 € Zulagen pro Jahr, solange Beitrag und Zulagenanspruch unverändert bestehen.

Familie unmittelbar förderberechtigt, geringer Beitrag, zwei Kinder:

Bei einem maßgeblichen Jahresbeitrag von 120 € beträgt die Kinderzulage für jedes der beiden Kinder 120 € (2 × 120 € = 240 €, nicht 2 × 300 €). Der Höchstbetrag von 300 € je Kind wird ab einem maßgeblichen Jahresbeitrag von 300 € erreicht. Insgesamt ergeben sich 300 € Zulagen: 60 € Grundzulage und 240 € Kinderzulage.

Selbständiger, unmittelbar förderberechtigt, ohne Kinder:

Bei einem für die Grundzulage maximal berücksichtigten Eigenbeitrag von 1.800 € jährlich ergibt sich eine Grundzulage von 540 €. Insgesamt können höhere Beiträge bis zum gesetzlichen Einzahlungshöchstbetrag geleistet werden; die Grundzulage steigt oberhalb von 1.800 € Eigenbeitrag jedoch nicht weiter. Selbständig Erwerbstätige mit begünstigten Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG können bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere einer abgegebenen Steuererklärung, unmittelbar förderberechtigt sein. Die konkrete Berechtigung sollte individuell geprüft werden.
Die Beispiele zeigen ausschließlich die Zulagen. Ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil aus der Günstigerprüfung ist nicht enthalten.

Für wen lohnt sich eine individuelle Prüfung besonders?

Förderung prüfen

Berufseinsteiger unter 25

Langer Anlagehorizont; bei unmittelbarer Förder­berechtigung kann einmalig ein Berufs­einsteiger­bonus von 200 € hinzukommen.
Förderung prüfen

Familie mit Kindern

Kinderzulagen können die Förderquote deutlich erhöhen. Ihre Höhe hängt vom maß­geblichen förder­relevanten Beitrag und der Zahl der Kinder ab.
Individuell prüfen

Bestehender Riester-Vertrag

Bestandsschutz gilt; Garantien und Vertrags­werte des Altvertrags vorher genau prüfen.
Berechtigung prüfen

Selbständige und Freiberufler

Bestimmte Selbständige und Pflicht­mitglieder berufs­ständischer Versorgungs­einrichtungen können künftig förder­berechtigt sein. Die gesetzlichen Voraus­setzungen sollten individuell geprüft werden.

Riester behalten, wechseln oder übertragen?

Ab 1. Januar 2027 stehen mehrere Wege offen:

  • A
    Altvertrag unverändert fortführen:

    Die bisherige Förderlogik bleibt bestehen, die bestehenden Vertrags­bedingungen bleiben maßgeblich.

  • B
    Im Altvertrag zur neuen Förderung wechseln:

    Der Wechsel erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Anbieter; die sonstigen Vertrags­bedingungen bleiben grundsätzlich bestehen. Ein Rückwechsel in die alte Förderung ist danach nicht möglich.

  • C
    Guthaben in einen neuen Vertrag übertragen:

    Es handelt sich um ein neues Produkt, ggf. bei einem neuen Anbieter. Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebs­kosten können anfallen. Garantien, Renten­faktoren und sonstige Vertrags­rechte können sich ändern oder entfallen.

  • D
    Bisher vereinbarte Verrentung zugunsten eines Auszahlplans ändern:

    Erfordert die Zustimmung des Anbieters.

Wichtig zum Bestandsschutz: Der bestehende Riester-Vertrag bleibt bestehen. Wer jedoch zusätzlich einen neuen geförderten Altersvorsorgevertrag abschließ t, kann für den Altvertrag nicht gleichzeitig unverändert die bisherige Riester-Förderlogik fortführen. Vor einem Neuabschluss sollte daher individuell geprüft werden, welche Förderlogik künftig gelten soll. Wer mit seinem bestehenden Vertrag in die neue Fördersystematik wechselt, kann anschließ end nicht mehr in die bisherige Riester-Förderung zurückwechseln.

F.A.Q. — Häufige Fragen

Wann startet das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot kann ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Ihr bestehender Riester-Vertrag genieß t Bestandsschutz und läuft mit der bisherigen Förderlogik weiter, wenn Sie nichts unternehmen. Alternativ können Sie ab 2027 mit Ihrem bestehenden Vertrag in die neue Fördersystematik wechseln oder das Guthaben in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen. Ein solcher Wechsel sollte vorher individuell geprüft werden, denn ein Rückwechsel in die bisherige Riester-Förderung ist danach nicht mehr möglich. Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Auszahlungsform setzt grundsätzlich das Einvernehmen mit dem Anbieter voraus.

Ist eine Kündigung des Riester-Vertrags notwendig oder sinnvoll?

Eine Kündigung ist für einen Wechsel grundsätzlich nicht erforderlich und kann wirtschaftlich nachteilig sein, da dabei unter Umständen bereits erhaltene Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Je nach Vertragsgestaltung kann bestehendes gefördertes Vermögen stattdessen förderunschädlich übertragen werden.

Kann ich ab 2027 noch einen neuen klassischen Riester-Vertrag nach alter Förderlogik abschließ en?

Nein. Bestehende Riester-Altverträge genieß en Bestandsschutz und laufen mit ihrer bisherigen Förderlogik unverändert weiter. Neu abgeschlossen werden kann ab 2027 aber nur noch nach der neuen Fördersystematik — als Altersvorsorgedepot oder als Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie. Für Nutzer ohne bestehenden Riester-Vertrag ist ein „neuer Riester nach alter Förderlogik“ deshalb kein sinnvoller Vergleichsfall mehr — der passende Vergleich findet zwischen den neuen Produktvarianten statt.

Kann ich zusätzlich zu meinem Riester-Vertrag einfach einen neuen Altersvorsorgevertrag abschließ en?

Der bestehende Vertrag bleibt bestehen. Wer zusätzlich einen neuen geförderten Altersvorsorgevertrag abschließ t, kann für den Altvertrag jedoch nicht gleichzeitig unverändert die bisherige Riester-Förderlogik fortführen. Alte und neue Fördersystematik laufen für denselben Zeitraum nicht parallel in voller Höhe nebeneinander. Vor einem Neuabschluss sollte deshalb individuell geprüft werden, welche Förderlogik künftig gilt.

Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?

Bei unmittelbar Förderberechtigten gilt: Für die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Cent Grundzulage je Euro, für weitere Einzahlungen bis insgesamt 1.800 € jeweils 25 Cent je Euro. Daraus ergibt sich eine Grundzulage von maximal 540 € pro Jahr. Hinzukommen kann eine Kinderzulage. Unmittelbar Zulageberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 € erhalten. Für mittelbar Zulageberechtigte gelten abweichende Regeln.

Bekomme ich sofort die volle Kinderzulage von 300 € je Kind?

Nein. Bei unmittelbar förderberechtigten Personen wächst die Kinderzulage proportional zum eigenen maß geblichen Eigenbeitrag: Sie erhalten 1 € Kinderzulage je 1 € Eigenbeitrag und Kind, maximal 300 € je Kind und Jahr. Bei 120 € Eigenbeitrag und zwei Kindern ergeben sich beispielsweise 240 € Kinderzulage. Erst ab einem maß geblichen Eigenbeitrag von 300 € ist die Kinderzulage je Kind ausgeschöpft. Bei mittelbar Zulageberechtigten richtet sich die Kinderzulage dagegen nach dem förderrelevanten Beitrag des unmittelbar berechtigten Ehepartners bzw. der Ehepartnerin.

Wie viel muss ich mindestens einzahlen?

Für die Zulagenförderung in der neuen Produktwelt sind grundsätzlich mindestens 120 € eigener Jahresbeitrag erforderlich. Das gilt sowohl für Altersvorsorgedepots als auch für die neuen Garantieprodukte. Insgesamt können jährlich bis zu 6.840 € in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden; Eigenbeiträge bis 1.800 € werden bei der neuen Zulagenberechnung berücksichtigt.

Warum bekomme ich nicht automatisch einen zusätzlichen Steuervorteil?

Das Finanzamt führt bei unmittelbar Förderberechtigten eine Günstigerprüfung durch. Dabei wird geprüft, ob der Sonderausgabenabzug zu einer höheren steuerlichen Entlastung führt als der bereits berücksichtigte Zulagenanspruch. Nur die darüber hinausgehende Entlastung wirkt sich zusätzlich in der Einkommensteuerfestsetzung aus. Gerade bei Familien mit Kindern können die Zulagen bereits höher sein als der rechnerische steuerliche Vorteil. Die Zulagen bleiben in diesem Fall erhalten. Mittelbar Zulageberechtigte haben keinen eigenen Sonderausgabenabzugsbetrag.

Können auch Selbständige das Altersvorsorgedepot nutzen?

Selbständig Erwerbstätige mit begünstigten Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG können bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere einer abgegebenen Steuererklärung, unmittelbar förderberechtigt sein. Die konkrete Berechtigung sollte individuell geprüft werden.

Wie funktioniert die Förderung bei mittelbar Berechtigten?

Mittelbar Zulageberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Zulagen erhalten. Voraussetzung sind mindestens 120 € eigener Jahresbeitrag. Die Höhe der eigenen Grundzulage richtet sich nach dem förderrelevanten Beitrag des unmittelbar berechtigten Ehepartners bzw. der Ehepartnerin und beträgt maximal 175 € jährlich. Auch die Kinderzulage wird anhand dieses Partnerbeitrags ermittelt, nicht anhand des eigenen Beitrags. Mittelbar Berechtigte haben keinen eigenen Sonderausgabenabzugsbetrag und erhalten keinen eigenen Berufseinsteigerbonus. Ein möglicher steuerlicher Vorteil hängt von der gemeinsamen steuerlichen Situation des Ehepaars ab.

Wird der Berufseinsteiger-Bonus jedes Jahr erneut gezahlt?

Nein. Der Bonus von 200 € wird einmalig gewährt, wenn die Person zu Beginn des betreffenden Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar zulageberechtigt ist und die weiteren Voraussetzungen erfüllt — nicht wiederkehrend in jedem weiteren Jahr bis zur Rente.

Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine lebenslange Rente wie bei Riester?

Ja, eine lebenslange Leibrente ist wählbar. Alternativ kann ein Auszahlplan gewählt werden, der gesetzlich mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen muss und länger vereinbart werden kann. Anders als eine Leibrente bietet ein befristeter Auszahlplan keine lebenslange Zahlungsgarantie.

Was ist ein Rentenfaktor?

Soweit das gewählte Verrentungsprodukt einen Rentenfaktor vorsieht, wird dieser durch die vertraglichen Bedingungen des jeweiligen Anbieters bestimmt. Er gibt an, wie viel monatliche lebenslange Rente je 10.000 € Verrentungskapital gezahlt wird — also je 10.000 € des zu Rentenbeginn tatsächlich vorhandenen Kapitals (nicht nur der eingezahlten Beiträge). Der Rentenfaktor hängt u. a. von Lebenserwartung und Zinsniveau ab und ist ein wichtiges Vergleichskriterium zwischen Anbietern.

Kann ich vorzeitig entnehmen?

Eine vorzeitige Entnahme ist nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen förderunschädlich möglich. Während der Ansparphase kann gefördertes Vermögen beispielsweise im Rahmen der Eigenheimrenten-Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum eingesetzt werden. Ein regulärer Auszahlungsbeginn kann in bestimmten Fällen schon vor dem 65. Lebensjahr möglich sein, wenn bereits eine gesetzliche Altersrente oder eine entsprechende Versorgung bezogen wird. Andere Kapitalentnahmen können als schädliche Verwendung gelten; dann sind die darauf entfallenden Zulagen und steuerlichen Vorteile grundsätzlich zurückzuzahlen.

Wie sicher ist mein Geld im Altersvorsorgedepot?

Ohne Garantieoption unterliegt das Kapital dem Marktrisiko — der Wert kann schwanken. Wer das nicht möchte, kann sich für ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie entscheiden. Investmentfondsanteile gehören grundsätzlich zum Sondervermögen und fallen nicht in die Insolvenzmasse der Fondsgesellschaft. Für andere im Altersvorsorgedepot gehaltene Vermögensgegenstände gelten die jeweils einschlägigen Verwahr- und Insolvenzschutzregeln.

Wer genau ist förderberechtigt — und wer nicht?

Förderberechtigt sind beispielsweise:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende in versicherungspflichtiger Beschäftigung
  • Beamte, Richter und Berufssoldaten
  • Pflegepersonen, die eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäß ig wenigstens zehn Stunden wöchentlich an regelmäß ig mindestens zwei Tagen betreuen
  • Eltern während der Kindererziehungszeit
  • Bezieher bestimmter Entgeltersatzleistungen, sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
  • Minijobber, sofern keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorliegt
  • Landwirte
  • Künstlersozialversicherte
  • Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
  • selbständig Erwerbstätige mit begünstigten Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG und abgegebener Steuererklärung
  • Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, sofern sie der Datenübermittlung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) eingewilligt haben

In der Regel nicht unmittelbar förderberechtigt: freiwillig gesetzlich Versicherte ohne weiteres Kriterium, Minijobber mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sowie Bezieher einer Vollrente wegen Alters.

Diese Aufzählung ist beispielhaft und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung.

Prüft der Staat, ob Anbieter das Geld später auch wirklich auszahlen können?

Nur eingeschränkt. Laut Bundesfinanzministerium stellt die Zertifizierung „ausschließ lich die Übereinstimmung des Vertrages mit den gesetzlichen Anforderungen“ fest — „keine Prüfung hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Altersvorsorgevertrages oder der Erfüllbarkeit der Anbieterzusage.“ Die Zertifizierung ersetzt daher keine Prüfung von Kosten, Renditechancen, Garantien, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und Anbieterqualität.

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist ein separates Gesetzgebungsvorhaben und nicht Teil des bereits beschlossenen Altersvorsorgereformgesetzes. Das Bundesfinanzministerium hat am 22. Juli 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt. Dieser sieht für anspruchsberechtigte Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr eine staatliche Einzahlung von 10 € monatlich in ein Altersvorsorgedepot vor. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen; die endgültige Ausgestaltung und das Inkrafttreten können sich daher noch ändern.

Kann ich meine Rürup-Rente ins Altersvorsorgedepot übertragen?

Nein — eine Übertragung des angesparten Basisrentenvermögens in ein Altersvorsorgedepot ist nicht vorgesehen. Ansprüche aus einem förderfähigen Basisrentenvertrag dürfen grundsätzlich nicht vererblich, übertragbar, beleihbar, veräuß erbar oder kapitalisierbar sein. Vertraglich vereinbarte Hinterbliebenenleistungen sind davon begrifflich zu unterscheiden.

Was passiert im Todesfall?

Das Vertragsvermögen ist grundsätzlich vererbbar. Dabei können jedoch die erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile zurückzuzahlen sein; eine förderunschädliche Übertragung ist insbesondere auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners möglich. Eine bereits laufende lebenslange Leibrente endet grundsätzlich mit dem Tod, sofern keine zulässige Rentengarantiezeit vereinbart wurde; für eine bereits laufende Leibrente gelten insoweit abweichende vertragliche Regeln.

Sie möchten Ihre persönliche Situation einordnen lassen?

Die Informationen auf dieser Seite geben Ihnen eine erste Orientierung. Welcher Weg zu Ihrer Lebenssituation und einem bestehenden Vertrag passt, klären wir gerne gemeinsam – unabhängig, verständlich und ohne Verpflichtung.

Ob Riester behalten, wechseln oder ab 2027 neu einsteigen — wir sind an keinen Anbieter gebunden. Unser Ziel ist eine zu Ihrer Situation passende Einordnung, keine pauschale Empfehlung.

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