Erwerbsunfähigkeitsversicherung

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Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Der wichtigste Eckpfeiler zur Einkommenssicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) zahlt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden pro Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können – unabhängig davon, welchen Beruf Sie ursprünglich gelernt haben.

Damit unterscheidet sich die Erwerbsunfähigkeitsversicherung deutlich von der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Diese leistet bereits, wenn Sie Ihren erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.

Ein Vergleich der Erwerbsunfähigkeitsversicherung lohnt sich besonders für Menschen, die keine BU erhalten oder sich diese nicht leisten können.

 

Was versteht man unter Erwerbsunfähigkeit?

Wer erwerbsunfähig ist, kann keinerlei Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr in einem relevanten Umfang ausüben. Damit ist Erwerbsunfähigkeit deutlich strenger definiert als die Berufsunfähigkeit, bei der bereits ein teilweiser Verlust der Arbeitsfähigkeit im erlernten oder ausgeübten Beruf genügt.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Versorgungslücken im Notfall schließ en können

Die Definition einer Erwerbsunfähigkeit regelt grundlegend, ab welchem Zeitpunkt Arbeitnehmer oder Selbständige aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden. Im Normalfall ist bei einer Erwerbsunfähigkeit noch kein Rentenanspruch vorhanden, der aus finanzieller Sicht den Lebensstandard sichern könnte.

Die staatliche Rente wird, sollten Sie diese vor Rentenbeginn in Anspruch nehmen müssen, grundsätzlich gekürzt und dem Einzahlungszeitraum angepasst. Zwar sieht der Staat auch hier für eine Erwerbsunfähigkeit diverse Regelungen vor, die die Altersrente an Voll-Erwerbsfähige anpassen, trotzdem ist diese staatliche Absicherung oft nicht ausreichend, um den finanziellen Lebensstandard zu sichern. Viele Erwerbsunfähige ohne passende Zusatzversicherung sind deshalb darauf angewiesen, eine staatliche Grundsicherung in Anspruch zu nehmen.

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung lässt sich mit anderen Einkommensschutzmaßnahmen kombinieren und garantiert Ihnen somit, dass Sie bei einer hundertprozentigen Erwerbsunfähigkeit trotzdem Ihren Lebensstandard halten können.

Für wen ist die EU-Versicherung sinnvoll?

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung richtet sich vor allem an:

  • Körperlich tätige Berufe (z. B. Handwerker, Pflegekräfte, Produktionsmitarbeiter), die in BU-Tarifen oft hohe Beiträge zahlen müssten.
  • Menschen mit Vorerkrankungen, die für eine BU-Versicherung schwerer akzeptiert werden.
  • Junge Erwachsene oder Azubis, die eine günstige Grundabsicherung suchen.

Für Büro- und Akademiker-Berufe ist in der Regel die Berufsunfähigkeitsversicherung die bessere Wahl, da sie umfassendere Leistungen bietet.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Was ist der Unterschied zur BU?

Erwerbsunfähig zu sein, bedeutet absolut keiner Tätigkeit mehr nachgehen zu können. Die Ursache dafür ist grundsätzlich eine körperliche oder psychische Einschränkung.

Berufsunfähigkeit bedeutet, Sie können noch arbeiten, aber eben nicht mehr in Ihrem derzeitigen Beruf.

Das heiß t, wenn ein Lehrer nicht mehr in der Lage ist zu unterrichten, könnte er/sie trotzdem in der Produktion einer Firma einen Job annehmen und seinen Lebensunterhalt selbstständig bestreiten. Hier springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung schließ t eine entstehende Versorgungslücke, wenn zweifelsfrei bestätigt wird, dass Sie aus dem gesamten Berufsleben ausscheiden müssen. Dann werden je nach Vertrag der Erwerbsunfähigkeitsversicherung Einmalzahlungen, oder monatliche Renten ausbezahlt. Und zahlt auch erst bei einer tatsächlichen Erwerbsunfähigkeit.

Die Berufsunfähigkeit zahlt bereits, wenn eine 50-prozentige Berufsunfähigkeit vorliegt, ist wesentlich teurer und kann nicht von jedem abgeschlossen. Beruf und Gesundheitszustand sind Auswahlkriterien der Versicherer, ob Sie eine BU-Versicherung erhalten können. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung lässt sich gut mit anderen Versicherungen kombinieren und ist wesentlich günstiger.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Kriterien für eine gute Police

Um im Falle einer Erwerbsunfähigkeit ausreichend abgesichert zu sein, sollten Sie potenzielle Versicherer vergleichen. Fachkompetenten Rat erhalten Sie auch beim unabhängigen Finanzberater, der Ihre Lebenssituation und Ihre Zukunftspläne als Grundlage für die Suche nach einer passenden Erwerbsunfähigkeitsversicherung nimmt. Versicherungsnehmer sollten bei Vertragsabschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung folgende Kriterien als Beurteilungsgrundlage für eine gute Police nehmen.

  • Höhe der vereinbarten Rente in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung

    Grundsätzlich setzen Versicherer 60-80 % des Bruttoeinkommens als Rente an. Da die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Risikovorsorge ist, sollten Sie die maximale Obergrenze anstreben. Die Höhe der Versicherungssumme oder monatlichen Rente orientiert sich unter anderem maßgeblich an den notwendigen Lebenshaltungskosten, welchen Beitrag der Versicherungsnehmer leisten kann, die Versicherungslaufzeit, Zusatzvereinbarungen und der eventuellen teilweisen Erwerbsunfähigkeit.

     
  • Nachversicherungsgarantie in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung

    Ein möglichst früher Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist generell sinnvoll. Da sich aber im Laufe der Zeit Lebensbedingungen verändern, das Gehalt steigt, ein Eigenheim wird gekauft oder eine Familie gegründet, ist es wichtig, in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Nachversicherungsgarantie zu haben. So können Sie als Versicherungsnehmer flexibel auf die Überraschungen, die das Leben bereithält, reagieren.

     
  • Wartezeiten in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung

    Eine sogenannte Karenzzeit von sechs Monaten wirkt sich bereits positiv auf den Tarif der Erwerbsunfähigkeitsversicherung aus. Umso länger die Wartezeit vereinbart wird, desto günstiger werden also die Beiträge zur Versicherung. Sollte durch einen schweren Unfall oder Krankheit eine plötzliche Erwerbsunfähigkeit gegeben sein, muss nicht zwangsläufig eine sofortige Zahlung der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung erfolgen. Gesetzliche oder private Krankenversicherungen treten in solchen Fällen meistens als für Entgeltersatzleistungen ein. Deshalb sollten Sie beim Vergleich und Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Wartezeit grundsätzlich berücksichtigen.

     
  • Dynamische Anpassung zum Inflationsausgleich

    Eine dynamische Anpassung der Versicherungssumme Ihrer Erwerbsunfähigkeitsversicherung, garantiert Ihnen als Versicherungsnehmer, dass die Versicherungssumme der zum Lebenserhalt notwendigen Höhe entspricht.

     
  • Bonus für Nichtraucher in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung

    Wer gesund lebt, wird von einigen Versicherern für Erwerbsunfähigkeit durch bessere Konditionen belohnt. Nichtraucher profitieren teilweise von einer höheren Überschussbeteiligung im Versicherungsvertrag der Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

     
  • Zusatzleistungen in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung

    Die Kombination mit anderen einkommensschutzrelevanten Policen kann sinnvoll sein. Kombi-Produkte haben öfter einen günstigeren monatlichen Beitrag. Lebens-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder andere Risikoversicherungen lassen sich gut mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ergänzen.

     
  • Gesundheitsfragen in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung

    Wird ein passendes Angebot gefunden, sollten Sie die Gesundheitsprüfung so genau wie möglich und wahrheitsgemäß  beantworten. Versicherungsnehmer dürfen die Zahlung der vereinbarten Leistungen verweigern, wenn die Gesundheitsprüfung Unstimmigkeiten aufweist. Auß erdem können nur so Prämien und Versicherungssumme für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung passend bestimmt werden.

Welche Leistungen sind in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgesichert?

Im Vertragswesen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung werden Versicherungssumme und die Situation definiert, bei deren Eintritt ein Auszahlungsanspruch des Versicherungsnehmers gegeben ist.
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten der Erwerbsunfähigkeit

So leistet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Erwerbsunfähigkeitszahlung /Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn nach einem Unfall die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist. Als vollständig erwerbsunfähig werden Personen eingestuft, wenn eine tägliche generelle Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden nicht mehr möglich ist. Einige Versicherer bieten bei Unfällen eine sofort auszahlbare Kompensationsleistung an. Der Vorteil, es wird keine Karenzzeit abgewartet. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt dann sofort.  

Chronische Erkrankungen

Bei chronischen Erkrankungen, wie Fibromyalgie, besteht ein Versicherungsschutz, wenn ärztlich festgestellt wurde, dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt. Auch bei chronischer Krankheit gilt die Grenze von drei Stunden Arbeitsfähigkeit am Tag als Richtwert für ein gültiges Attest.  

Dauerhafte Beschädigung

Als dauerhafte Beschädigung werden physische, psychische oder somatische Gründe bezeichnet. Die daraus resultierende Erwerbsunfähigkeit ist in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung mitversichert. Der Arzt oder ein bestellter medizinischer Gutachter entscheiden in diesem Fall über die Einschätzung der verbleibenden Erwerbsfähigkeit des Versicherungsnehmers.    Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung tritt je nach Vertragswesen auch bei teilweiser Minderung der Erwerbsfähigkeit in Kraft. Üblicherweise werden dazu monatliche Rentenzahlungen vereinbart, die das verbleibende Einkommen ergänzen. Als teilweise erwerbsunfähig gilt der Versicherungsnehmer, wenn er nicht mehr voller Erwerbsfähigkeit ist, jedoch mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Was muss beachtet werden?

Vergleich mit Alternativen prüfen

Berufliche und persönliche Situation berücksichtigen

Gesundheitsprüfung beachten

Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Was beeinflusst den monatlichen Beitrag

Der Beitragssatz zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung setzt sich im Wesentlichen aus der geplanten monatlichen Rentenzahlung, dem persönlichen Alter bei Vertragsabschluss der Versicherung, der vereinbarten Länge der Vertragslaufzeit, Vorerkrankungen und dem zu versichernden Risiko zusammen. Daher lässt sich der Beitrag zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung sehr gut im Voraus planen. Inbegriffen sind hier ebenfalls Anpassungen der Beiträge, wenn der Versicherungsvertrag auf einer dynamischen Grundlage beruht. Sinnvolle Gestaltungsoptionen sollten Sie generell mit dem unabhängigen Finanzberater besprechen.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Steuer und Rückkaufswert

Die Beiträge der Erwerbsunfähigkeitsversicherung können steuerlich in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Zusammen mit allen anderen Versicherungen ist in der Rubrik „Sonstige Versicherungen“ ein Freibetrag bei Angestellten und Beamten sowie Rentnern von 1.900 Euro und bei Selbstständigen und Freiberuflern von 2.800 Euro anrechenbar.

Die ausgezahlte monatliche Rente aus einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung muss aber versteuert werden.

Der Rückkaufswert einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird bei fristgerechter Kündigung anhand der Beitragszahlungen und der Gesamtvertragsdauer errechnet. Meistens gibt es bei Erwerbsunfähigkeitsversicherungen aber nur geringe bis keine Rückkaufswerte für die Policen. So ist in vielen Fällen die Kündigung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur bedingt empfehlenswert. Sprechen Sie mit Ihrem unabhängigen Finanzberater über sinnvolle Alternativen, sollten Sie einmal die Beiträge der Erwerbsunfähigkeitsversicherung reduzieren müssen.

Die fristgerechte Kündigung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist zum Ende einer Versicherungsperiode jederzeit möglich. Die Kündigungsfristen können zwischen einem Monat und einem viertel Jahr variieren.

Kontaktieren Sie uns

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.

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Häufige Fragen zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist besonders für Menschen sinnvoll, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bekommen oder sich diese nicht leisten können. Auch für Schüler, Studenten oder Berufsanfänger, die noch keine Rücklagen gebildet haben, bietet sie eine wichtige Grundabsicherung.

Berufsunfähigkeit (BU): Sie können Ihren erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben.

Erwerbsunfähigkeit (EU): Sie können in keinem Beruf mehr als drei Stunden täglich arbeiten.
Die EU ist also strenger definiert und leistet erst später als die BU.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet eine geringere Leistungswahrscheinlichkeit, da sie erst bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit zahlt. Wer die Möglichkeit hat, sollte deshalb immer prüfen, ob eine BU oder eine Versicherung gegen schwere Krankheiten (Dread Disease) die bessere Alternative ist.

Auch bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird eine medizinische Untersuchung durchgeführt. Die Anforderungen sind in der Regel jedoch weniger streng als bei der BU. Je nach Anbieter können Sie Ihren Arzt frei wählen oder müssen ein amtsärztliches Gutachten vorlegen.

  • Für Menschen in körperlich belastenden Berufen, die eine BU nur schwer oder teuer bekommen.
  • Für Studenten, Schüler und Berufseinsteiger, die noch keine Rücklagen haben.
  • Für Personen mit Vorerkrankungen, die bei einer BU oft abgelehnt würden.
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