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Die Anzahl der Versicherungsanbieter im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung ist groß. Schwer, da den Überblick zu behalten und den richtigen Versicherungsgeber auszuwählen. Um aus dem groß en Pool der Versicherer herauszustechen, bieten manche Berufsunfähigkeitsversicherungen eine Teilrückerstattung am Laufzeitende an.
Doch ist dieses Versprechen wirklich so vorteilhaft, wie es anfangs klingt?
Es klingt schon sehr verlockend, einen Teil der gezahlten Beiträge am Ende der Vertragslaufzeit zurückzubekommen. Viele denken dann wohl mehr an eine Art Sparvertrag als an eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung.
Doch der vermeintliche Spareffekt oder finanzielle Vorteil sind leider meist nichts anderes als ein Trugschluss.
Die Versicherungen kalkulieren mit hohen Brutto-Beiträgen, benötigen netto aber weniger Geld, um die Berufsunfähigkeitsrenten auszuzahlen. Die Folge: es entstehen Überschüsse.
Mit diesen Überschüssen können die Versicherungen allerdings nicht einfach so machen, was sie wollen. Denn es gibt die Mindestzuführungsverordnung. Diese regelt, dass die entstandenen Überschüsse von den Versicherungen zumindest zum Teil an die Versicherungsnehmer ausbezahlt werden müssen.
Dafür haben die Versicherungsgeber drei Möglichkeiten:
Beitragsverrechnung
Bonusrente
Geld zurück
Für welche dieser drei Formen sich die Versicherungsanbieter entscheiden, steht ihnen frei.
die Überschüsse werden mit den Beiträgen verrechnet.
Vorteile:
sinkende Beiträge bei Überschuss
Nachteile:
die Beiträge können sich jährlich wieder erhöhen, sofern sich die finanzielle Situation des Versicherungsgebers ändert
Die Überschüsse werden in einer Bonusrente angespart. Der Versicherungsnehmer zahlt immer den vollen Beitrag, hat aber im Falle der Berufsunfähigkeit einen erhöhten Rentenanspruch.
Vorteile:
höhere Berufsunfähigkeitsrente
Nachteile:
es profitiert nur, wer berufsunfähig wird
die Höhe der Zusatzrenten ist nicht garantiert
Die Überschüsse werden verzinslich angespart. Die Auszahlung erfolgt inklusive Zinsen in einer Summe am Ende der Vertragslaufzeit.
Vorteile:
Auszahlung eines Geldbetrages bei Vertragslaufzeitende
Auszahlung auch, wenn vorher eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist
Nachteile:
im Falle einer eingetretenen Berufsunfähigkeit umfasst die Überschussauszahlung am Vertragsende nur die bis zur Berufsunfähigkeit eingezahlten Überschüsse
bei gekoppelten Verträgen, etwa Risikoversicherung und Sparvertrag, wirkt sich diese Auszahlung auf einen Schlag ungünstig auf andere Überschussbeteiligungen aus
Manche Versicherungsgeber bieten zudem an, die erwirtschafteten Überschüsse in einem Fond anzulegen. Der Vorteil hier sind die möglichen höheren Zinsen sowie die Tatsache, dass Auszahlungen von der Berufsunfähigkeitsversicherung abgeltungssteuerfrei sind.
Doch auch hier findet sich ein Nachteil. Der Fondssparplan einer Versicherung kann nicht gekündigt werden. Er ist fest an den Versicherungsvertrag gekoppelt.
Dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung dem Risikoschutz dient, ist klar. Als Geld-zurück-Variante allerdings wird aus ihr auch eine Art Sparvorgang. Allerdings eines, das mit anderen Sparvarianten in Bezug auf Rendite oder Laufzeit-Flexibilität nicht mithalten kann.
Ein weiterer Nachteil sind die konstant hohen Beiträge. Während die Zahlungen im Falle der Beitragsverrechnung von Überschüssen sinken, bleiben die Beitragszahlungen bei den Geld-zurück-Modellen stets gleich hoch. Dabei könnte man die eingesparten Beiträge hervorragend selbst anlegen.
Zudem bleiben im Falle der Beitragsverrechnung die Überschüsse beim Versicherungsnehmer. Bei der Geld-zurück-Variante oder auch der Bonusrente wirtschaftet die Versicherung weiterhin mit den Überschüssen. Macht sie dabei Verlust, mindert dies den Überschuss und somit das, was der Versicherungsnehmer am Ende erhält.
Berufsunfähigkeitsversicherungen, die am Ende der Vertragslaufzeit Beiträge an die Versicherten zurückbezahlen? Ja, die gibt es wirklich.
Allerdings handelt es sich dabei mehr um eine schlichtweg werbewirksame Maß nahme, als um einen wirklichen Vorteil für den Versicherten.
Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr funktioniert nur bei einer langen Vertragslaufzeit. Im Hinblick auf die durchschnittliche Verzinsung wäre die Beitragsrückgewähr erst ab einer Laufzeit von rund 50 Jahren wirklich rentabel für den Versicherten. Und das auch nur in Abhängigkeit von Tarif und – im Hinblick auf die lange Laufzeit – das Eintrittsalter.
Und dann sind da ja noch Inflation und Steuer. Beides wirkt sich nicht gerade positiv auf die Kapitalauszahlung der Geld-zurück-Berufsunfähigkeitsversicherung aus.
Für den Versicherungsgeber sieht die Angelegenheit schon ganz anders aus. Schließ lich ist er mit einem nicht gerade geringen Prozentsatz an den Kapitalerträgen beteiligt. Kein Wunder also, dass er groß es Interesse daran hat, seine Kapitalanlagen durch die Überschussanteile zu erhöhen. Und dementsprechend positiv für seine Geld-zurück-Versicherungsverträge wirbt.
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