Zahlt die Versicherung beim Überfahren einer roten Ampel?

Die rote Ampel. Ein eindeutiges Zeichen, dass Sie anhalten müssen. Viele versuchen jedoch, doch noch schnell bei Gelb über die Kreuzung zu kommen. Dies kann schnell mit dem Überfahren der roten Ampel enden.

 

Die Folge sind jede Menge Ärger, Bußgeld und Punkte in Flensburg.

 

Rote Ampel überfahren – was kommt auf mich zu?

Das Überfahren einer roten Ampel stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Wie genau die Strafhöhe für ein solches Delikt ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Zum Beispiel:

 

  • Wurde nur die rote Ampel überfahren?

  • Wurden andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet?

  • Wurde eine Sachbeschädigung begangen?

  • Wie lange war die Ampel bereits rot?

 

Bußgeld Punkte in Flensburg Fahrverbot Weitere mögliche Strafe
Überfahren einer roten Ampel 90,- € 1
Überfahren einer roten Ampel – mit Gefährdung 200,- € 2 1 Monat
Überfahren einer roten Ampel – mit Sachbeschädigung 240,- € 2 1 Monat
Überfahren einer roten Ampel – länger als 1 Sekunde rot 200,- € 2 1 Monat Bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug
Überfahren einer roten Ampel – länger als 1 Sekunde rot

– mit Gefährdung

320,- € 2 1 Monat Bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug
Überfahren einer roten Ampel – länger als 1 Sekunde rot

– mit Sachbeschädigung

360,- € 2 1 Monat Bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug

 

 

Zudem gibt es einen Sonderfall: den grünen Rechtsabbieger-Pfeil, der dem nach rechts abbiegenden Verkehr auch an einer roten Ampel das Abbiegen erlaubt.

Was viele allerdings nicht wissen: auch hier müssen Sie zunächst einmal stehenbleiben und den Verkehr beobachten. Vergleichbar mit dem Einfahren in eine Vorfahrtstraße.

Beachten Sie dieses kurze Haltegebot nicht, begehen Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

 

 

Bußgeld Punkte in Flensburg
Rote Ampel mit grünem Rechtsabbieger-Pfeil

– ohne anzuhalten

70,- € 1
Rote Ampel mit grünem Rechtsabbieger-Pfeil

–   ohne anzuhalten

–   mit Gefährdung

100,- € 1
Rote Ampel mit grünem Rechtsabbieger-Pfeil

–   ohne anzuhalten

–   mit Behinderung von Fußgängern und/oder Radfahrern

100,- € 1
Rote Ampel mit grünem Rechtsabbieger-Pfeil

–   ohne anzuhalten

–   mit Unfallverursachung

120,- € 1

 

Sie sehen, das Überfahren einer roten Ampel ist kein Kavaliersdelikt. Geregelt wird der Sachverhalt in § 49 Abs. 3 Nr. 2 StVo, in § 37 Abs. 2 StVo sowie in § 315c StGb.

 

Rotlichtverstoß – das sagt die Versicherung

Ein sogenannter Rotlichtverstoß, also das Überfahren einer roten Ampel, ist ein Fall für die KFZ-Versicherung:

  • KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Vollkaskoversicherung

 

Doch welche Versicherung regelt was?

Die KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt Personen- und Sachschäden. Das heißt, sie kümmert sich um die Entschädigung der Opfer des Rotlichtverstoßes. Zum Beispiel verunfallte Passanten-

Die Vollkaskoversicherung ist zuständig für die Kostenübernahme des Schadens am eigenen KFZ.

 

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Die Höhe der Versicherungsleistung

Die gute Nachricht: Ihre Versicherung zahlt. Die schlechte Nachricht: eventuell nicht alles.

Wie hoch die Leistung der Versicherung ausfällt, ist abhängig von vielen Faktoren. Denn unter bestimmten Voraussetzungen ist die Versicherung zur Leistungskürzung berechtigt.

 

Wie so oft handelt es sich dabei um eine Einzelfallentscheidung, bei welcher einiges berücksichtigt werden muss.

  • die gefahrene Geschwindigkeit
  • die Dauer der Rotphase
  • Störfaktoren (z. B. tiefstehende Sonne)
  • Beeinträchtigungen (Alkohol- oder Drogenkonsum, Medikamente etc.)
  • und vieles mehr

 

Vereinfacht lässt sich hier sagen: je größer das Verschulden des Fahrers, desto geringer die Versicherungsleistung.

 

Achtung Sonderfall!

In Ihrem Versicherungsschein steht ein Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit? Gut für Sie! Denn dann müssen Sie keine Leistungskürzung befürchten. Mögliche Ausnahmen: Alkohol- und Drogenkonsum.