Uwe Redler
Redakteur
Das Überfahren einer roten Ampel stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Wie genau die Strafhöhe für ein solches Delikt ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zum Beispiel:
Wurde nur die rote Ampel überfahren?
Wurden andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet?
Wurde eine Sachbeschädigung begangen?
Wie lange war die Ampel bereits rot?
Zudem gibt es einen Sonderfall: den grünen Rechtsabbieger-Pfeil, der dem nach rechts abbiegenden Verkehr auch an einer roten Ampel das Abbiegen erlaubt.
Was viele allerdings nicht wissen: auch hier müssen Sie zunächst einmal stehenbleiben und den Verkehr beobachten. Vergleichbar mit dem Einfahren in eine Vorfahrtstraß e.
Beachten Sie dieses kurze Haltegebot nicht, begehen Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit.
Sie sehen, das Überfahren einer roten Ampel ist kein Kavaliersdelikt. Geregelt wird der Sachverhalt in § 49 Abs. 3 Nr. 2 StVo, in § 37 Abs. 2 StVo sowie in § 315c StGb.
Ein sogenannter Rotlichtverstoß, also das Überfahren einer roten Ampel, ist ein Fall für die KFZ-Versicherung:
Die KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt Personen- und Sachschäden. Das heiß t, sie kümmert sich um die Entschädigung der Opfer des Rotlichtverstoß es. Zum Beispiel verunfallte Passanten-
Die Vollkaskoversicherung ist zuständig für die Kostenübernahme des Schadens am eigenen KFZ.
Die gute Nachricht: Ihre Versicherung zahlt. Die schlechte Nachricht: eventuell nicht alles.
Wie hoch die Leistung der Versicherung ausfällt, ist abhängig von vielen Faktoren. Denn unter bestimmten Voraussetzungen ist die Versicherung zur Leistungskürzung berechtigt.
Wie so oft handelt es sich dabei um eine Einzelfallentscheidung, bei welcher einiges berücksichtigt werden muss.
Vereinfacht lässt sich hier sagen: Je größ er das Verschulden des Fahrers, desto geringer die Versicherungsleistung.
In Ihrem Versicherungsschein steht ein Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit? Gut für Sie! Denn dann müssen Sie keine Leistungskürzung befürchten. Mögliche Ausnahmen: Alkohol- und Drogenkonsum.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
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