Zahlt die Versicherung beim Überfahren einer roten Ampel?
Die rote Ampel. Ein eindeutiges Zeichen, dass Sie anhalten müssen. Viele versuchen jedoch, doch noch schnell bei Gelb über die Kreuzung zu kommen. Dies kann schnell mit dem Überfahren der roten Ampel enden.
Die Folge sind jede Menge Ärger, Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Rote Ampel überfahren – was kommt auf mich zu?
Das Überfahren einer roten Ampel stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Wie genau die Strafhöhe für ein solches Delikt ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zum Beispiel:
Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot | Weitere mögliche Strafe | |
Überfahren einer roten Ampel | 90,- € | 1 | ||
Überfahren einer roten Ampel – mit Gefährdung | 200,- € | 2 | 1 Monat | |
Überfahren einer roten Ampel – mit Sachbeschädigung | 240,- € | 2 | 1 Monat | |
Überfahren einer roten Ampel – länger als 1 Sekunde rot | 200,- € | 2 | 1 Monat | Bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug |
Überfahren einer roten Ampel – länger als 1 Sekunde rot
– mit Gefährdung |
320,- € | 2 | 1 Monat | Bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug |
Überfahren einer roten Ampel – länger als 1 Sekunde rot
– mit Sachbeschädigung |
360,- € | 2 | 1 Monat | Bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug |
Zudem gibt es einen Sonderfall: den grünen Rechtsabbieger-Pfeil, der dem nach rechts abbiegenden Verkehr auch an einer roten Ampel das Abbiegen erlaubt.
Was viele allerdings nicht wissen: auch hier müssen Sie zunächst einmal stehenbleiben und den Verkehr beobachten. Vergleichbar mit dem Einfahren in eine Vorfahrtstraße.
Beachten Sie dieses kurze Haltegebot nicht, begehen Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit.
Bußgeld | Punkte in Flensburg | |
Rote Ampel mit grünem Rechtsabbieger-Pfeil
– ohne anzuhalten |
70,- € | 1 |
Rote Ampel mit grünem Rechtsabbieger-Pfeil
– ohne anzuhalten – mit Gefährdung |
100,- € | 1 |
Rote Ampel mit grünem Rechtsabbieger-Pfeil
– ohne anzuhalten – mit Behinderung von Fußgängern und/oder Radfahrern |
100,- € | 1 |
Rote Ampel mit grünem Rechtsabbieger-Pfeil
– ohne anzuhalten – mit Unfallverursachung |
120,- € | 1 |
Sie sehen, das Überfahren einer roten Ampel ist kein Kavaliersdelikt. Geregelt wird der Sachverhalt in § 49 Abs. 3 Nr. 2 StVo, in § 37 Abs. 2 StVo sowie in § 315c StGb.
Rotlichtverstoß – das sagt die Versicherung
Ein sogenannter Rotlichtverstoß, also das Überfahren einer roten Ampel, ist ein Fall für die KFZ-Versicherung:
- KFZ-Haftpflichtversicherung
- Vollkaskoversicherung
Doch welche Versicherung regelt was?
Die KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt Personen- und Sachschäden. Das heißt, sie kümmert sich um die Entschädigung der Opfer des Rotlichtverstoßes. Zum Beispiel verunfallte Passanten-
Die Vollkaskoversicherung ist zuständig für die Kostenübernahme des Schadens am eigenen KFZ.
Die Höhe der Versicherungsleistung
Die gute Nachricht: Ihre Versicherung zahlt. Die schlechte Nachricht: eventuell nicht alles.
Wie hoch die Leistung der Versicherung ausfällt, ist abhängig von vielen Faktoren. Denn unter bestimmten Voraussetzungen ist die Versicherung zur Leistungskürzung berechtigt.
Wie so oft handelt es sich dabei um eine Einzelfallentscheidung, bei welcher einiges berücksichtigt werden muss.
- die gefahrene Geschwindigkeit
- die Dauer der Rotphase
- Störfaktoren (z. B. tiefstehende Sonne)
- Beeinträchtigungen (Alkohol- oder Drogenkonsum, Medikamente etc.)
- und vieles mehr
Achtung Sonderfall!
In Ihrem Versicherungsschein steht ein Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit? Gut für Sie! Denn dann müssen Sie keine Leistungskürzung befürchten. Mögliche Ausnahmen: Alkohol- und Drogenkonsum.