Uwe Redler
Redakteur
Sommerzeit ist Cabriozeit. Das Auto mit Hard- oder Softtop-Verdeck ist beliebter denn je. Kein Wunder, ist es doch ein ganz besonderes Gefühl, „oben ohne“ über die Straß en zu fahren.
Kfz-Versicherung – die Pflicht.
Um finanzielle Einbuß en nach einem Unfall oder anderen Schaden am KFZ zu vermeiden, ist die richtige Versicherung für das Cabrio wichtig.
Gesetzlich vorgeschrieben für alle zugelassenen Kraftfahrzeuge – und somit auch für das Cabrio – ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese kommt bei einem selbst verschuldetem Unfall für die Schäden der Unfallbeteiligten auf.
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden
Es gibt zwei Versicherungsarten – die Vollkaskoversicherung und die Teilkaskoversicherung.
Die Teilkaskoversicherung deckt unter anderem Schäden am Cabrio wie Brand, Diebstahl, Elementarschäden, Explosion, Glasbruch, Kurzschlussschäden, Wildunfälle.
Die Vollkaskoversicherung deckt die gleichen Schäden wie die Teilkaskoversicherung plus zusätzlich Schäden durch selbstverursachte Unfälle, Vandalismus usw.
Bei jeder Kaskoversicherung wird bei einem Schaden die in der Police vereinbarte Selbstbeteiligung fällig.
Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung erfolgt bei der Teilkaskoversicherung nach einem Schaden keine Anhebung der Schadensfreiheitsklasse.
Vereinfacht ausgedrückt sind bei einem Cabrio alle fest im KFZ verbauten Dinge versichert, auch ein Kindersitz. Nicht versichert sind Gegenstände, die frei im Auto herumliegen und nicht verbaut sind wie beispielsweise das Handy oder das mobile Navigationsgerät.
Werden vorübergehend im Cabrio liegende Gegenstände gestohlen, leistet die Hausratversicherung.
Viele Versicherungen sehen ein abgestelltes Cabrio mit offenem Verdeck als fahrlässige Handlung an. Eine Minderung der Versicherungsleistung ist in so einem Fall möglich. Schließ en Sie das Verdeck deshalb immer, wenn Sie Ihr Cabrio irgendwo abstellen.
Viele Liebhaber nutzen ihr Cabrio als reines Sommer-Auto. Schließ lich fährt es sich zu dieser Jahreszeit ohne Verdeck am Besten.
Die Antwort wird Sie freuen: Nein, das müssen Sie nicht. Sie zahlen lediglich für den Zulassungszeitraum Versicherungsbeiträge. Während der Standzeit, in der Ihr Cabrio nicht zugelassen ist, werden keine Beiträge fällig.
Ihr Cabrio ist dennoch das ganze Jahr über versichert! Vorausgesetzt es steht während der Standzeit auf einem abgeschlossenen, privaten Gelände wie einem privaten Stellplatz oder in einer Garage.
Melden Sie Ihr Cabrio für mindestens 6 Monate durchgehend an. Denn nur dann profitieren Sie von den attraktiven Beitragsrabatten der Schadensfreiheitsklassen.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
Montag bis Donnerstag:
09:00 – 17:00 Uhr
Freitag:
09:00 – 15:00 Uhr