Verkehrsrechtsschutz für Raser
Sie lieben Ihr Auto, Sie lieben es zu fahren und das auch gerne mal etwas schneller? Oder waren Sie einfach nur unter Zeitdruck und dann ist es passiert? Sie wurden geblitzt. Moment, dieser Bußgeldbescheid kann einfach nicht richtig sein. Kennen Sie diesen Gedanken? Doch was tun? Anwalt und Gericht sind teuer. Wenn es dafür doch nur eine Versicherung gäbe.
Wir haben gute Nachrichten, eine solche Versicherung gibt es. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung!
Geblitzt, was tun?
Unzählige Autofahrer erhalten im Laufe Ihrer Fahrkarriere einen Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit. Doch sind diese Bescheide auch immer korrekt? Nein! Und deshalb ist es umso wichtiger, sich gegen eventuell falsche Bußgeldbescheide zu wehren.
Vom „Blitzen“ bis zum Bußgeldbescheid
Sie werden geblitzt und irgendwann liegt der Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten. Doch was passiert dazwischen?
Im ersten Schritt erfolgt die Übermittlung des Blitzerfotos an die Bußgeldstelle. Diese prüft, ob der Fahrzeugführer auch der Fahrzeughalter ist und übersendet diesem anschließend den Anhörungsbogen.
Doch was, wenn der Fahrer nicht der Halter des Fahrzeuges ist? In diesem Fall wird dem Fahrzeughalter kein Anhörungsbogen, sondern ein Zeugen-Fragebogen zugesandt. Damit wird er aufgefordert, den Namen des Fahrers zu nennen.
Muss der Fahrer genannt werden? Nein, denn jeder ist nur verpflichtet, Angaben zu sich selbst zu machen. Andere belasten muss man nicht. Doch Achtung: die Verweigerung der Nennung der Fahrer-Daten kann dazu führen, dass zukünftig ein Fahrtenbuch geführt werden muss. Hier gilt es gut abzuwägen, ob es dies wirklich wert ist.
Wird der Fahrername nicht angegeben, nimmt die Polizei die Ermittlungsarbeit auf. Dabei wird auch das Einwohnermeldeamt mit einbezogen, um anhand des Blitzerfotos den Fahrer zu identifizieren.
Der ermittelte Fahrer erhält daraufhin neben dem Bußgeldbescheid auch noch eine Verwarnung.
Muss der Bußgeldbescheid akzeptiert werden?
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch erhoben werden. Die Frist dafür beträgt 2 Wochen. Dies kann dazu führen, dass der Bescheid aufgehoben wird oder die Angelegenheit an das Gericht weitergegeben wird. In diesem Fall ist es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Und genau hier kommt die Verkehrsrechtsschutzversicherung ins Spiel. Denn diese übernimmt in einem solchen Fall die Kosten für Anwalt und Gericht.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung
Diese praktische Versicherung ist ein absolutes Must-Have für jeden Straßenverkehrsteilnehmer. Besonders für all jene, die gerne auch mal etwas schneller fahren. Denn sie bietet nicht nur bei Verkehrsunfällen Hilfe, sondern auch im Falle von Bußgeldbescheiden wegen zu schnellem Fahren und bei Führerscheinentzug.
Wer benötigt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist für jeden am Straßenverkehr teilnehmenden Menschen sinnvoll. So bietet sie Hilfe, wenn Sie gegen Bußgeldbescheide wegen zu schnellem Fahren Einspruch einlegen sowie auch bei anderen Ereignissen wie Verkehrsunfällen und mehr.
Unfall? Dafür gibt es doch die KFZ-Versicherung? Richtig, allerdings übernimmt diese nur die Anwalts- und Gerichtskosten, wenn jemand Schadensersatzansprüche gegen Sie stellt. Geht es um Ihre eigenen Schmerzensgeld- oder auch Schadensersatzansprüche oder ist die Schuldfrage nicht geklärt, hilft die KFZ-Versicherung nicht. In diesen Fällen benötigen Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Sie sehen, eine Rechtsschutzversicherung ist bares Geld wert.
Diese Versicherungsmodelle gibt es im Verkehrsrechtsschutz
Bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung haben Sie die Wahl zwischen
Der klassische Verkehrsrechtsschutz bietet sich für alle an, die für die Zukunft abgesichert sein wollen.
Der rückwirkende Schutz ist für Personen geeignet, die sich aktuell in einem Verkehrsrechtskonflikt befinden und sofort Hilfe benötigen.
Die Leistung der Verkehrsrechtsschutzversicherung für Raser
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist vor allem für Raser eine sehr gute Wahl. Schließlich unterstützt diese Versicherung bei
Zudem besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn es sich nicht um Ihr eigenes Auto, sondern um ein fremdes Auto, wie beispielsweise einen Mietwagen, handelt.
Weitere Leistungen
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft unter anderem bei
Sie übernimmt dabei die Kosten für
Sofern dies bei Vertragsabschluss gewünscht wird und im Versicherungsvertrag mit aufgeführt wird, unterstützt die Verkehrsrechtsschutzversicherung auch bei Streitigkeiten bzgl. der KFZ-Steuer.
Ausgenommen vom Versicherungsschutz
Es gibt auch Situationen, in welchen die Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht leistet. So zum Beispiel bei vorsätzlich begangenen Straftaten.
Wichtige Bestandteile der Versicherung
Um den optimalen Versicherungsschutz zu erhalten, gilt es auf einige Versicherungsbestandteile zu achten.
Versicherungssumme – auch Deckungssumme genannt. Diesen Betrag zahlt der Versicherer maximal im Leistungsfall.
Selbstbeteiligung – hier gilt: je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger der monatliche Versicherungsbeitrag.
Schutz weltweit – viele Versicherer bieten auch weltweiten Schutz. Dieser ist jedoch oft nur für begrenzte Zeit.
Wartezeit – eine allgemeine Wartezeit besteht bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung in der Regel nicht. Manche Versicherungsgesellschaften legen jedoch eine Wartezeit für bestimmte Leistungen fest.
Versicherungsgeber-Kündigung – einige Versicherungen legen fest, dass der Versicherungsgeber den Vertrag kündigen kann, wenn innerhalb von 1 Jahr 2 Leistungsfälle eintreten.
Fazit
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung macht Sinn. Und ist zugleich eine smarte Ergänzung zur KFZ-Versicherung. Und das vor allem für Vielfahrer und Raser. Denn diese Versicherung übernimmt die Anwalts- und Verfahrenskosten bei zahlreichen Geschehnissen und Unfällen im Straßenverkehr. Darunter auch das Einspruchsverfahren gegen Bußgeldbescheide und Beschwerden gegen Führerscheinentzug. Eine wichtige Leistung vor allem für all jene, die gerne schnell fahren.
Sie möchten weitere Informationen über unsere Verkehrsrechtsschutzversicherung für Raser? Wir beraten Sie sehr gern.