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Wer bei der Polizei arbeitet, hat nicht unbedingt Anspruch auf staatliche Finanzierung, sollte eine Dienstunfähigkeit eintreten. Deshalb gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung. Aber was ist das genau und inwiefern werden Sie durch die Versicherung geschützt?
All das und mehr können Sie hier nachlesen. Unsere unabhängigen Finanzberater zeigen in diesem Vergleich, wann Sie als Polizeibeamter ein Anrecht auf staatliches Ruhegehalt haben und wann Sie besser privat vorsorgen sollten, falls der Ernstfall eintritt.
Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Klausel, die Bestandteil der Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Während die Berufsunfähigkeit gültig wird, wenn Sie mindestens 50 % Ihrer Arbeitsleistung nicht mehr erbringen können und das über sechs Monate hinweg, haben Sie bei Dienstunfähigkeit mit der richtigen Versicherung schon vorher ein Anrecht auf die Zahlungen der Versicherung und unter Umständen auf das staatliche Ruhegehalt.
Zudem können Sie mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung regeln, dass bereits eine Bescheinigung über Ihre Dienstunfähigkeit von Ihrem Dienstherrn, also der Polizei, ausreicht, damit die Versicherung in Kraft tritt. Dagegen muss die Berufsunfähigkeit in der Regel zusätzlich von einem Arzt attestiert werden, damit Sie Ihren Anspruch auf staatliche Zahlungen wie Ruhegehalt geltend machen können.
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Zahlungen Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie in der Regel dann einfordern, wenn Ihr Dienstherr Sie als dienstunfähig eingestuft hat, sofern die nötige Klausel dafür sich in Ihrem Vertrag findet.
Das bedeutet: Wenn Sie für einen Zeitraum von drei Monaten binnen von sechs Monaten nicht mehr in der Lage sind, Ihrer Arbeit bei der Polizei nachzugehen und sich dies wohl in den folgenden sechs Monaten nicht ändern wird, können Sie beispielsweise in den Ruhestand versetzt werden. Hierbei kommt es jedoch stark darauf an, in welchem Bereich bei der Polizei Sie arbeiten und wie lange bereits. Nähere Infos können Sie unserem Vergleich entnehmen.
Eine Dienstunfähigkeit ist meist auf körperliche und mentale Einschränkungen zurückzuführen, welche beispielsweise durch Krankheiten, Verletzungen oder altersbedingte Beeinträchtigungen verursacht werden können.
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Viele Beamte oder Beamtenanwärter, zum Beispiel bei der Polizei, denken, dass sie in jedem Fall, bei Dienstunfähigkeit, einen Anspruch auf staatliche Zahlungen haben, da sie im Staatsdienst arbeiten. Dies stimmt jedoch leider nicht immer. Ob Sie durch den Staat abgesichert sind, sollten Sie Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, hängt von Ihrem Dienstgrad bei der Polizei und den Jahren im aktiven Dienst ab. Welchen Anspruch Sie in Ihrem Dienststand geltend machen können, zeigen wir in unserem Vergleich.
Wer erst in den Polizeiberuf einsteigt, hat in der Regel keinen Anspruch auf das staatliche Ruhegehalt, sollte er im Dienst ausfallen. In diesem Fall würde der Polizeianwärter aus dem Dienst entlassen werden und ist hierbei nicht umfänglich durch den Dienstherrn geschützt. Bei der Entlassung aus dem Dienst tritt eine gesetzliche Renten-Nachversicherung in Kraft – von der aber, besonders im ersten Ausbildungsjahr, keine Leistungen zu erwarten sind.
In den ersten Jahren bei der Polizei können Sie also nicht damit rechnen, hinreichend versichert zu sein. Die Zahlungen reichen hier in den meisten Fällen nicht zum Leben aus. Der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist hierbei also, im Vergleich, besonders ratsam.
Die Situation des Polizeibeamten auf Probe ist mit der des Anwärters vergleichbar. Auch hier besteht kein Anspruch auf Absicherung durch den Dienstherrn und im Fall eines Dienstausfalls, werden Sie hier auch aus dem Dienst entlassen und haben nur im Spezialfall Anspruch auf eine Versetzung in den Ruhestand. Dies gilt nur dann, wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls, also beispielsweise einer Verletzung während des Dienstes, Ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können.
Im Normalfall werden Sie bei einer Entlassung aus dem Dienst nachträglich durch die gesetzliche Rentenversicherung geschützt, wobei Sie vergleichsweise wenig finanzielle Hilfe erhalten und hiervon allein sehr wahrscheinlich nicht Ihren Unterhalt bestreiten können. Auch in diesem Fall ist es also wichtig, privat vorzusorgen und eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließ en.
In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Versetzung in den Ruhestand im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes. Generell kann dieser Anspruch aber frühestens nach fünf Jahren aktiver Dienstzeit geltend gemacht werden. Wie viel Ruhegehalt Sie hier erhalten, hängt davon ab, wie lange Sie bereits im Polizeidienst tätig sind.
In den ersten Jahren reicht der Satz hierbei in der Regel kaum zum Leben aus. Erst nach 45 Jahren Dienstzeit haben Sie Anspruch auf den Erhalt des vollen Ruhegehalt-Satzes. Daher ist es auch hier, besonders für jüngere Beamte im Polizeidienst, wichtig, sich im Falle einer Dienstunfähigkeit mit der entsprechenden Versicherung abzusichern.
Als eigenständige und unabhängige Finanzberater sind wir völlig ungebunden. Profitieren Sie davon, dass wir für Sie die passende und beste Leistung finden. Dabei bedienen wir uns aus einem groß en Portfolio und nicht nur aus einem begrenzten Angebot eines Unternehmens. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin.
Wir verfügen über mehr als 15 Jahre Erfahrung in den Bereichen Versicherung, Vorsorge, Vermögensaufbau und anderen Finanzthemen. Diese langjährige Expertise ermöglicht es uns, dir fundiertes Wissen und umfassende Kompetenz in Bezug auf die Märkte bereitzustellen. Profitieren Sie von der Erfahrung eines unabhängigen Finanzberaters und treten Sie mit uns in Kontakt.
Nutzen Sie unser Vergleichstool, um Versicherungen nach Ihren Präferenzen und Eckdaten zu personalisieren und zu vergleichen. Die Anforderung eines Angebots ist natürlich ebenfalls möglich mit unserem Tool. Haben Sie Fragen dazu? Rufen Sie uns an, und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wir beraten Sie allumfassend dazu, wie Sie sich als Polizist bestmöglich finanziell absichern und gleichzeitig langfristig Vermögen aufbauen können. Als unabhängiger Finanzberater können wir Ihnen ganz frei die besten Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie finanziell gut dastehen.
Wer steht schon auf den ganzen Papierkram? Das tun die wenigsten. Damit Sie sich in Ruhe auf Ihre Arbeit oder Ihre Ausbildung konzentrieren können, übernimmt der unabhängige Finanzberater einen Groß teil der Administration. Wir sind nicht nur Berater, sondern auch Unterstützer.
Zur Polizei gehören nicht nur die bereits arbeitenden Einsatzkräfte, sondern selbstverständlich auch die Anwärter. Als Anwärter gibt es im Bereich Finanzen und Versicherungen einiges zu beachten. Spezielle Anforderungen erfordern spezielle Leistungen, die Ihnen vom unabhängigen Finanzberater geboten werden.
Als Polizist ist man mitunter größ eren Gefahren ausgesetzt als der durchschnittliche Arbeitnehmer. Daher ist es wichtig, dass man für den Fall der Fälle richtig abgesichert ist. Der unabhängige Finanzberater kümmert sich darum, dass Sie richtig abgesichert sind.
Nicht jede Dienstunfähigkeitsversicherung schützt gleichermaß en, sollte der Ernstfall eintreten. Es ist wichtig, dass Sie, neben dem Anbietervergleich, darauf achten, dass alle notwendigen Klauseln durch Ihren Vertrag abgedeckt werden. Ein wichtiger Aspekt, der hierbei nicht fehlen darf, ist eine Versetzung in den Ruhestand bei Dienstausfall, laut (§ 42 Abs. 1 Beamtengesetzbuch). So können Sie Anspruch auf staatliches Ruhegehalt erheben, welches Sie unter Umständen, in Kombination mit den Leistungen Ihrer Versicherung, absichert.
Des Weiteren sollten Sie berücksichtigen, dass Ihr Vertrag eine Klausel enthält, die besagt, dass eine Bescheinigung Ihres Dienstherrn zur Bestätigung Ihrer Dienstunfähigkeit ausreicht. So vermeiden Sie, dass aufwendige Gutachten Ihres Gesundheitszustandes erstellt werden, die stets eine längere Zeit in Anspruch nehmen, in der Sie meistens nicht berechtigt sind, Zahlungen zu erhalten.
Stehen mehrere Anbieter, wie auf dem heutigen Markt, im Vergleich, ist es oftmals schwer, den richtigen auszuwählen, weil Laien hierbei oft nicht ganz sicher sind, worauf genau geachtet werden muss. Unsere unabhängigen Finanzberater helfen Ihnen hierbei gerne. Wir vergleichen Anbieter, Konditionen und Tarife für Sie. Zudem prüfen wir gerne die Vertragsdokumente hinsichtlich der wichtigen Klauseln und gehen mit Ihnen den Inhalt genau durch. So können Sie sich für Ihre Zukunft rundum abgesichert fühlen.
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