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Wer sich für eine Laufbahn bei der Polizei entscheidet, übt in fast allen Abteilungen einen sehr risikoreichen Beruf aus. Es ist daher ein Vorteil, wenn Sie im Falle einer Krankheit, einer Verletzung oder nach einem Unfall gut versichert sind und diese Umstände nicht zu einer finanziellen Belastung werden. Für einen Mitarbeiter der Polizei gestaltet sich die Versicherungslage in einigen Fällen anders als für Angestellte in anderen Branchen.
Polizisten benötigen für ihr Berufsfeld eine Versicherung, die alle Eventualitäten abdeckt. Im folgenden Text erfahren Sie, in welchen Umfang Sie eine Versicherung haben müssen, welche Zusatzversicherungen nötig sind und welche Beihilfen einem Polizisten im Krankheitsfall zustehen. Selbstverständlich sollte zu diesem Beitrag immer ein ausführliches Beratungsgespräch mit einem kompetenten Versicherungs- oder Finanzberater folgen.
Uwe Redler ist Geschäftsführer & Berater.
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Wir beraten Sie allumfassend dazu, wie Sie sich als Polizist bestmöglich finanziell absichern und gleichzeitig auch langfristig Vermögen aufbauen können. Als unabhängiger Finanzberater können wir Ihnen ganz frei die besten Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie finanziell gut dastehen.
Wer steht schon auf den ganzen Papierkram? Das tun die wenigsten. Damit Sie sich in Ruhe auf Ihre Arbeit oder Ihre Ausbildung konzentrieren können, übernimmt der unabhängige Finanzberater einen Groß teil der Administration. Wir sind nicht nur Berater, sondern auch Unterstützer.
Zur Polizei gehören nicht nur die bereits arbeitenden Einsatzkräfte, sondern selbstverständlich auch die Anwärter. Als Anwärter gibt es im Bereich Finanzen und Versicherung einiges zu beachten. Spezielle Anforderungen fordern spezielle Leistungen, welche Ihnen vom unabhängigen Finanzberater gegeben werden.
Als Polizist ist man mitunter teils größ eren Gefahren ausgesetzt als der durchschnittliche Arbeitnehmer. Daher ist es wichtig, dass man richtig abgesichert ist für den Fall der Fälle. Der unabhängige Finanzberater kümmert sich darum, dass Sie richtig abgesichert sind.
Wer in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt ist, muss sich bei der Wahl einer gesetzlichen Krankenversicherung nur nach der Gesellschaft umschauen, die die für ihn idealen Leistungen bietet. Die Hälfte der Kosten wird vom Arbeitgeber getragen. Arbeits- und Wegeunfälle sind fast immer über die jeweiligen Berufsgenossenschaften abgedeckt.
Polizisten sind aufgrund ihrer Aufgaben etwas anders versichert. Hier handelt es sich um beihilfekonforme Krankenversicherung, Anwartschaft, Diensthaftpflichtversicherung sowie die Dienstunfähigkeitsversicherung.
Bis zur Pension genieß en Polizisten vieler Bundesländer die sogenannte Heilfürsorge. Heilfürsorge bedeutet, dass die Gesundheitskosten vom Dienstherrn komplett übernommen werden. Ob eine Heilfürsorge oder nur eine Beihilfe gezahlt wird, hängt vom Beamten-Status und auch vom Bundesland ab, in dem der Polizist seinen Dienst leistet. Die Beihilfe gestaltet sich ähnlich wie der Beitrag des Arbeitgebers zur Krankenversicherung und beträgt bei kinderlosen Polizisten 50 Prozent. Die restlichen Kosten für eine private Versicherung werden vom Versicherungsnehmer getragen. Beim Eintritt in eine gesetzliche Krankenversicherung erlischt der Anspruch auf Beihilfe. Mitarbeiter der Polizei sind zum Abschluss der Pflegeversicherung gesetzlich verpflichtet.
Polizisten, die heilfürsorgeberechtigt sind, benötigen zusätzlich eine Anwartschaftsversicherung. Diese Versicherung ist nötig, weil spätestens bei Pensionseintritt die freie Heilfürsorge entfällt. Je früher eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen wird, desto besser und vor allem günstiger ist dies für Sie als Versicherten. Sie entgehen dadurch einer Gesundheitsprüfung im hohen Alter, die zu höheren Beiträgen führen kann.
Als Mitarbeiter der Polizei ist man auch nicht vor Unfällen geschützt. Kommt es zu einer Dienstunfähigkeit, sind Polizisten ohne eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherung nicht ausreichend versichert. Als dienstunfähig zählen Polizisten, die den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügen und bei denen nicht zu erwarten ist, dass sie ihre volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren wiedererlangen. Ohne eine zusätzliche Versicherung entsteht für Anwärter auf den Beamtenstatus, Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Lebenszeit eine Versorgungslücke.
Die gesetzlichen Versicherungen bieten Mitarbeitern der Polizei im Falle der Dienstunfähigkeit keinen ausreichenden Schutz. Anwärtern oder Polizisten in der Ausbildung fällt im Falle einer Dienstunfähigkeit zum Beispiel das komplette Einkommen weg. Auch die Beamten bei der Polizei haben in diesen Fällen mit finanziellen Einbuß en für sich und für ihre Familien zu rechnen. Oftmals leidet dadurch auch der zuvor gewohnte Lebensstil, weil Einschränkungen die Folge sind.
Polizisten tragen in der Ausübung ihres Dienstes für sich und anderen gegenüber einer groß en Verantwortung. Es ist ihre Pflicht und ihr Auftrag, das geltende Recht im Alltag umzusetzen. Wer bei der Polizei täglich im Auß eneinsatz tätig ist und mit Menschen zu tun hat, ist jederzeit verschiedenen Risiken ausgesetzt. In einigen Fällen muss sogar Gewalt angewendet werden. Ein Personenschaden ist dabei nicht selten. Diese Schäden sind oft mit Schadensersatzforderungen verbunden, die in der Regel nicht von der Polizei als Behörde getragen werden.
Eine Versicherung für Polizisten, die Sach- und Personenschäden abdeckt, ist daher elementar wichtig. Da Ersatzansprüche bei Personenschäden schnell eine 5- oder 6-stellige Summe beziffern können, sollte eine entsprechend hohe Haftungssumme beim Abschuss der Diensthaftpflicht gewählt werden. Eine Versicherung deckt auß erdem den Verlust von Schlüsseln des Dienstherrn, Schäden durch Munition und Waffen, Schäden an oder durch einen Dienstwagen oder Schäden, die durch das Führen von Diensthunden entstehen können.
Die Regelungen für Versicherungen bei der Polizei sind sehr unübersichtlich und vielseitig. Schnell geht dabei der Überblick verloren. Besonders ärgerlich ist es, wenn der Abschluss einer Versicherung vergessen wird und tatsächlich ein Schadensfall oder eine Dienstunfähigkeit eintritt. Sie werden mit Sicherheit bei der Suche nach den richtigen Versicherungen auf den Finanzportalen im Internet fündig. Was Ihnen allerdings fehlt, ist das gewisse Know-how und die Erfahrung eines kompetenten Finanz- und Versicherungsberaters.
Durch die jahrelange Zusammenarbeit mit der Polizei kennen sich unsere Finanzberater in puncto Krankenversicherung und Anwartschaft, Dienstunfähigkeitsversicherung oder Diensthaftpflichtversicherung bestens aus. Während einer persönlichen Beratung wird genau eruiert, welche Versicherung für Sie infrage kommen kann. Kontaktieren Sie uns und sorgen damit für einen umfassenden Versicherungsschutz.
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