Neue Wohnung, neues Glück. Doch vor dem Einzug steht die Mietkaution. Denn nur, wenn du die Mietkaution entrichtet hast, bekommst du auch die Wohnungsschlüssel. Verständlich, bietet die Kaution deinem neuen Vermieter ein Stück Sicherheit. Hast du das Geld für die Kaution parat? Falls nicht, keine Angst, es gibt eine Lösung: die Kautionsversicherung. Mithilfe dieser Versicherung kannst du die Mietkaution leisten, auch ohne den Gesamtbetrag verfügbar zu haben.

 

Die Mietkaution

Das Wort Kaution stammt aus dem Lateinischen, genauer gesagt von dem lateinischen Begriff catio. Was soviel wie Vorsicht oder Sicherheit bedeutet. Bei der Mietkaution handelt es sich um eine Sicherheitsleistung, welche du für eventuelle Verbindlichkeiten gegenüber deinem Vermieter nach deinem Auszug hinterlegst.

Die Kaution ist somit eine Sicherheit für den Vermieter für den Fall, dass du keine Miete mehr zahlen würdest oder nach deinem Auszug Schäden in der Wohnung vorhanden sind.

Die Mietkaution ist in Deutschland gang und gäbe. Ohne den gesamten Kautionsbetrag geleistet zu haben, kannst du nicht einziehen. Denn ohne den Erhalt der Kaution wird der Vermieter die Wohnungsschlüssel nicht übergeben.

 

Die Kautionsversicherung

Bei der Kautionsversicherung, auch Mietkautionsversicherung genannt, handelt es sich um eine Mietkautionsbürgschaft gemäß § 551 BGB. Mithilfe dieser Versicherung kannst du deine Mietkaution hinterlegen, ohne den Kautionsbetrag in bar oder auf deinem Konto zu haben. Denn die Mietkautionsversicherung bürgt für deine Mietsicherheit. Anstatt einer Überweisung oder der Kaution in Bar erhält dein Vermieter stattdessen die Bürgschaftsurkunde der Kautionsversicherung.

Die Vorteile

  • bankunabhängig
  • kein Kautionskonto notwendig
  • kein Bargeld-Fluss
  • keine Bonitäts-Beeinträchtigung
  • geringer Verwaltungsaufwand

Ein weiterer Vorteil für den Vermieter ist die mit der Kautionsversicherung einhergehende Bonitätsprüfung. Das bedeutet, verfügst du über eine Mietkautionsversicherung, wurde deine Bonität bereits geprüft.

 

Wie funktioniert die Versicherung?

Die Möglichkeit der Kautionsversicherung gibt es bereits seit dem Jahr 2008. Bis dahin gab es lediglich Barkaution, Sparbuch oder auch eine Bankbürgschaft. Die Versicherung kannst du sowohl für private Mietverhältnisse wie auch für gewerbliche Mietverhältnisse abschließen. Du zahlst dann einen Beitrag in Höhe von rund 4 – 6 % der eigentlichen Mietkaution.

Die Bedingungen

Jede Person, welche einen Mietvertrag abschließen darf, kann auch eine Kautionsversicherung abschließen. Da es sich bei dieser Versicherung lediglich um eine bargeldlose Kautionsform handelt, gelten die gleichen Bedingungen wie für jede andere Kautionsform.

Mietest du als Privatperson eine Wohnung oder ein Haus an, sind folgende Punkte im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt:

  • die Mietkautions-Höhe
  • die Kautions-Anlage
  • die Regelungen bei Ratenzahlung

Sowohl die Kautionshöhe wie auch die Form der Kautionszahlung müssen im Mietvertrag aufgeführt werden.

Mietest du ein gewerbliches Objekt an, gelten diese Bedingungen nicht. Das heißt, du musst all dies mit deinem Vermieter aushandeln. Zugleich bedeutet dies auch, dass du als Gewerbe-Mieter eventuell die gesamte Kaution bereits bei Abschluss des Mietvertrages leisten musst. Zudem kann die Mietkaution höher ausfallen als bei Privatmiete. Und: Gewerbemietkautionen werden in manchen Fällen auch nicht verzinst.

Muss der Vermieter die Kautionsversicherung akzeptieren?

Dein neuer Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, die Mietkautionsversicherung anzunehmen. Er allein entscheidet, in welcher Form er die Mietkaution erhalten möchte.

Ende des Mietverhältnisses – was, wenn Vermieter Mietkaution einbehalten will?

Endet dein Mietverhältnis und dein Vermieter stellt nach deinem Auszug keinerlei Forderungen an dich, gibt er die Bürgschaftsurkunde einfach an dich zurück. Du selbst schickst die Urkunde dann einfach an die Versicherungsgesellschaft und kündigst somit die Bürgschaft.

Doch es kann auch sein, dass es zum Ende des Mietverhältnisses zu Unstimmigkeiten zwischen dir und einem Vermieter kommt. Nämlich dann, wenn er die Mietkaution teilweise oder sogar vollständig einbehalten möchte. Dazu hat er beispielsweise aus diesen Gründen das Recht:

  • Schäden an der von dir gemieteten Wohnung bzw. am von dir gemieteten Haus
  • Mietrückstände
  • Nebenkosten-Rückstände
  • im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturen wurden nicht von dir durchgeführt und müssen nun durch den Vermieter nachgeholt werden

Hättest du deine Mietkaution bei Einzug in bar an deinen Vermieter übergeben oder ihm den Betrag überwiesen, so würde dein Vermieter die Rückstände oder die Schäden damit verrechnen.

Bei einer Kautionsversicherung sieht dies anders aus. Denn hier muss der Vermieter seine Forderung an die Versicherungsgesellschaft melden. Und erhält den geforderten Betrag dann ausbezahlt. Die Versicherung wendet sich anschließend an dich und fordert von dir diesen Betrag ein.

Hier ist es wichtig zu wissen, um welche Bürgschafts-Art es sich handelt:

  • Bürgschaft auf erstes Anfordern
  • Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern

Bürgschaft auf erstes Anfordern – Bei dieser Art der Bürgschaft wird die Vermieter-Forderung umgehend an ihn ausbezahlt und anschließend von dir eingefordert. War die Vermieter-Forderung unberechtigt, kannst du nur im Nachhinein klagen, um dein Geld zurückzubekommen.

Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern – Hier hast du die Möglichkeit, gegen die Vermieter-Forderung Einspruch zu erheben. Die Versicherungsgesellschaft zahlt die Forderung erst an den Vermieter aus, wenn die Sachlage eindeutig und endgültig geklärt wurde.

 

Die Kündigung der Kautionsversicherung

Endet dein Mietverhältnis, musst du auch deine Mietkautionsversicherung kündigen. Denn ein Übertrag auf dein neues Mietverhältnis ist nicht möglich. Schließlich ist die Kautionsversicherung an das Mietverhältnis gebunden, für welches sie abgeschlossen wurde.

Die Kündigung der Kautionsversicherung ist in wenigen Schritten einfach erledigt:

  • Kündigungsformular ausfüllen oder Kündigungsschreiben erstellen
  • Kündigung mitsamt der Bürgschaftsurkunde und Enthaftungserklärung des Vermieters an die Versicherungsgesellschaft senden
  • Kündigungsbestätigung erhalten

Etwaige zu viel bezahlte Beiträge erhältst du anschließend zurückerstattet.

 

Fazit

Die Freude auf die neue Wohnung ist groß. Doch die Mietkaution ist hoch. Was, wenn du die Summe genau in dem Moment nicht auf dem Konto hast? Oder das Geld anderweitig benötigst, beispielsweise für die Umzugskosten? Hier hilft eine Kautionsversicherung. Mit dieser praktischen Mietkautionsbürgschaft kannst du deine Mietkaution hinterlegen, ohne dein Geld angreifen zu müssen. Stattdessen zahlst du einen Beitrag in versicherungsvertraglich vereinbarter Höhe.

Du möchtest gerne mehr über die Kautionsversicherung wissen oder benötigst sogar im Moment eine? Sehr gerne beraten wir dich ausführlich und unterbreiten dir ein unverbindliches Angebot.