Der Grad der Berufsunfähigkeit, oder kurz BU-Grad, ist die wichtigste Angabe, wenn es um deine Berufsunfähigkeit geht. Denn dieser Prozentsatz bestimmt, ob du Leistungen aus deiner BU-Versicherung bekommst oder nicht.
Eine Grad-Angabe in Prozent? Nicht gerade üblich. Aber beim Grad der Berufsunfähigkeit ist das eben so vorgegeben. Hier wird beispielsweise von einem BU-Grad von 50 % gesprochen. Erst wenn du diesen Prozentsatz erreichst, also zu mindestens 50 % berufsunfähig bist, hast du Anspruch auf Leistungen.
Sobald du nur noch zur Hälfte arbeitsfähig bist, giltst du als berufsunfähig. Diese Berufsunfähigkeit muss aus gesundheitlichen Gründen bestehen und mindestens 6 Monate andauern.
Doch wie lassen sich die 50 % Berufsunfähigkeit ermitteln? Dafür gibt es 3 Faktoren:
Der Faktor Zeit lässt sich um Bezug auf Berufsunfähigkeit am einfachsten prüfen. Schließlich ist dir bekannt, wie viel du vor der BU gearbeitet hast und wie viel du aktuell noch in der Lage bist zu arbeiten. Konntest du bisher 8 Stunden pro Tag arbeiten, aber es sind dir jetzt nur noch 4 Stunden möglich, bist du berufsunfähig. Der Faktor Zeit ist somit simpel.
Was das Ergebnis betrifft, so muss hier geklärt werden, ob die Arbeitszeit noch sinnvoll genutzt werden kann. Hier ein Beispiel: eine Frau arbeitet mit Bienen. Ihre Produkte sind Honig und zahlreiche Dinge aus Bienenwachs. Täglich versorgt und pflegt sie die Bienen, stellt ihre Produkte her und verkauft sie anschließend über den restlichen Tag.
Nach einem Unfall, bei welchem sie von einem Insekt gestochen wurde, hat sie eine Angststörung entwickelt und traut sich nicht mehr, bei den Bienen zu arbeiten. Die hergestellten Produkte hingegen könnte sie noch verkaufen. Da der Verkauf den zeitlich größten Anteil ihrer Arbeitszeit beansprucht, wäre sie weniger als 50 % berufsunfähig. Und würde somit keinerlei Versicherungsleistungen erhalten.
Aber: ohne die Pflege und Versorgung der Bienen und das Abernten von Honig und Wachs kann sie keine Produkte herstellen. Und infolgedessen nichts verkaufen. Das Erzielen eines sinnvollen Arbeitsergebnisses ist somit nicht möglich. Die Berufsunfähigkeit beträgt demnach 100 %.
Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen angestellt und selbstständig. Bist du Angestellte*r wird dein BU-Grad nicht weiter geprüft, denn die Versicherungsgesellschaft darf von dir dann nicht verlangen, eine andere Arbeit auszuüben. Schlichtweg deshalb, da du als Angestellte*r keinerlei Einfluss darauf hast.
Bist du allerdings selbstständig tätig, kann der Versicherer eine Umorganisation vorschlagen. So könnte die Dame im o. g. Beispiel dann jemanden anstellen, der/die Arbeit mit den Bienen übernimmt.
Beim Faktor Geld wird bei dir als angestellt Tätige*m geprüft, ob du ein geringeres Einkommen haben wirst als zuvor. Allerdings erfolgt hier keine BU-Grad-Prüfung. Eine Berufsunfähigkeit allein aufgrund der Tatsache, dass du weniger verdienst, ist somit nicht möglich. Die Prüfung des BU-Grades erfolgt lediglich bei den Faktoren Ergebnis und Zeit.
Doch warum prüft der Versicherer dann deinen Verdienst? Ganz einfach: erzielst du nach dem BU-Ereignis mindestens 80 % deines alten Gehalts, kann eine konkrete Verweisung durch den Versicherer erfolgen. Dies geschieht spätestens bei der Nachprüfung. Aber weshalb? Die Versicherungsgesellschaft möchte so vermeiden, dass du eine Umschulung machst und dir so über kurz oder lang wieder ein Leben wie vorher ermöglichst, aber dennoch BU-Rente erhältst.
Ein Wort solltest du definitiv kennen: Überobligation. Was so viel bedeutet wie: du betreibst Raubbau an deinem Körper. Dieses Wort wird dir unterkommen, wenn du entgegen ärztlichem Rat weiterarbeitest. Und das selbst dann, wenn du dadurch Schmerzen hast und deine Gesundheit gefährdest. In einem solchen Fall erhältst du weiterhin deine BU-Rente. Schlichtweg, weil die Versicherung dieses selbstschädigende Verhalten nicht von dir verlangen dürfte. Deshalb wird sie es einfach ignorieren und weiter leisten.
Bei der Ermittlung deines Berufsunfähigkeitsgrades geht es vor allem darum, was du tagtäglich auf der Arbeit machst. Du musst somit der Versicherung äußerst genau deinen Arbeitsalltag beschreiben. Dabei musst du die Dauer deiner verschiedenen Tätigkeiten angeben und deren Abhängigkeit untereinander.
Klingt kompliziert? Ist es jedoch nur, wenn man nicht weiß, was der Leistungsprüfer der Versicherung genau wissen muss. Wir kennen uns bestens damit aus und stehen dir gerne mit Rat und Tat im Leistungsfall zur Seite.
Die Antwort hier lautet ganz klar: Nein. Schließlich ist kein Beruf absolut gleich und keine Krankheit in ihrer Ausprägung identisch. Eine allgemeingültige Tabelle der BU-Grade zu erstellen, ist somit schlichtweg nicht möglich.
Der BU-Grad gibt an, zu wie viel Prozent du nicht mehr in der Lage bist, deine Arbeit zu erledigen. Geprüft wird hierbei nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch das Arbeitsergebnis. Natürlich muss aber die Erkrankung nachgewiesen werden.
Du hast noch Fragen zum Thema BU-Grad? Wir beantworten sie dir gerne. Selbstverständlich unterstützen wir dich auch bei allen weiteren Anliegen in Bezug auf das Thema Berufsunfähigkeit.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
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