Entbindung von der Schweigepflicht
Schweigepflicht – was ist das?
Bei der Schweigepflicht oder auch Verschwiegenheitspflicht handelt es sich um die rechtliche Verpflichtung von bestimmten Personen, Ihnen anvertraute und bekannte Daten und Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben.
Die Schweigepflicht ist eng verknüpft mit dem Datenschutz. Denn die Schweige- oder Verschwiegenheitspflicht umfasst Geheimnisse wie auch personenbezogene und weitere Daten.
Wer unterliegt der Schweigepflicht?
Entbindung von der Schweigepflicht – die Arten
Jede Person hat das Recht auf informelle Selbstbestimmung. So ist es im Grundgesetz verankert. Also kann jeder Mensch frei entscheiden, wem er welche Daten zugänglich macht. Egal, um welche Art seiner Daten es sich handelt.
Generell gibt es zwei Arten der Schweigepflichtentbindung:
Entbindung von der Schweigepflicht zum Zweck der Auskunft bei Leistung
Bei dieser Art der Schweigepflichtentbindung gibt es zwei Arten.
- generelle Entbindung
- individuelle Entbindung
Generelle Entbindung – hier kommt es des Öfteren zu Problemen. Der Grund dafür ist die „generelle Entbindung von der Schweigepflicht“. Und genau diese ist nicht immer von Vorteil.
Der Nachteil bei der generellen Schweigepflichtentbindung liegt in der Informationspflicht des Versicherers. Er muss stets über die Dateneinholung informieren. Doch bei einer generellen Entbindung spielt der Zeitpunkt, wann er darüber informiert, keine Rolle. So kann diese Information auch lange Zeit nach der Dateneinholung erfolgen.
Individuelle Entbindung – hierbei ist der Versicherer verpflichtet, in jedem Einzelfall über die beabsichtigte Dateneinholung zu informieren. Und zwar darüber, von wem bzw. woher und aus welchem Grund er die Daten anfordern will.
So kann individuell entschieden werden, ob die Erlaubnis zur Dateneinholung und -verwendung erteilt wird oder nicht.
Entbindung von der Schweigepflicht zum Zweck der Auskunft bei der Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Auch hier gibt es zwei Arten der Schweigepflichtentbindung.
- generelle Entbindung
- Einzelfallgenehmigung
Wenn es um die vorvertragliche Anzeigepflicht geht, sind vollständige und vor allem korrekte Daten äußerst wichtig. Denn nur so ist eine gute Risikobewertung und damit einhergehend ein umfassender Versicherungsschutz gewährleistet.
Eine generelle Entbindung von der Schweigepflicht ist allerdings auch hier mit Vorsicht zu genießen. Denn egal wie gut Ärzte und andere zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen auch arbeiten, es können sich immer Fehler in den Akten einschleichen. Und eben diese können ein Risiko bzgl. des Versicherungsschutzes bedeuten.
Die generelle Schweigepflichtentbindung bei Verträgen vor 2010
Verträge, die bereits vor dem Jahr 2010 abgeschlossen wurden, enthalten oft eine generelle Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht. Doch keine Sorge, auch heute noch besteht die Möglichkeit, diese mit Vertragsabschluss erteilte generelle Einwilligung zu widerrufen.
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
Fazit
Die Entbindung von der Schweigepflicht verunsichert viele. Zu wichtig sind die personenbezogenen und gesundheitlichen Daten. Doch für Antragsprüfungen, Risikobewertungen und Tariffestsetzungen ist eine Abfrage dieser Daten oft essenziell. Fragen Sie uns, als unabhängiger Finanzberater stehe wir Ihnen zur Verfügung.
Deshalb:
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