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Geht es um den Leistungsfall deiner Berufsunfähigkeitsversicherung, hast du sicher viele Fragen: Gibt es Abzüge von der Absicherungssumme? Musst du im Leistungsfall auch weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung bezahlen? Und musst du die BU-Rente versteuern? Wir geben dir Antworten zu deinen Fragen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Abzüge im Leistungsfall.
Wie hoch deine Nettorente tatsächlich ausfällt und wie hoch der Anteil an Steuer und Sozialabgaben ist, kann nicht einfach so pauschal beantwortet werden. Doch wenn du die grundsätzliche Logik dabei verstehst, kannst du diese auf dich und deine Situation anwenden.
Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Deshalb kann die Bruttorente nicht pauschal, sondern nur für deine konkrete Situation heute berechnet werden. Dabei müssen die nachfolgenden acht Fragen beantwortet warden:
Als Single ist nur dein alleiniges Einkommen für deinen Steuersatz relevant. Darunter fällt dein Arbeitseinkommen, wie auch andere Einkunftsarten, z.B. Mieteinnahmen. Dieselbe Situation, wenn du verheiratet oder getrennt veranlagt bist. Verheiratet und zusammen veranlagt bedeutet, dass auch das Einkommen deines Partners bzw. deiner Partnerin für die Ermittlung des persönlichen Steuersatzes ausschlaggebend ist.
Doch nicht nur dein persönlicher Steuersatz, ebenso die Art des BU-Versicherungsvertrages wirkt sich auf deine Netto-Rente aus. Hier musst du, nach der Ermittlung deines Steuersatzes, prüfen, zu welchem Prozentsatz deine BU-Rente zu versteuern ist. Dies ist abhängig von der sogenannten Schicht des AltEinkG, also der Schicht des Alterseinkünftegesetzes.
1. Schicht
Zusatzversicherung in einer Rürup- bzw. Basisrente
2. Schicht
betriebliche Altersvorsorge
3. Schicht
selbstständige BU-Versicherung oder private Rentenzusatzversicherung
Neben den bereits angesprochenen Punkten spielt die Restleistungsdauer eine Rolle bei der Berechnung deiner Nettorente.
Du siehst: Es ist nicht möglich, die Frage nach der Netto-Rente pauschal zu beantworten. Zu viele Faktoren müssen dabei berücksichtigt werden.
Gerne informieren wir dich ausführlich über deine Nettorente, die beeinflussenden Faktoren und den Schichten des AltEinkG. Auch deine Fragen dazu beantworten wir gerne.
Bei der Beantwortung dieser Frage sind die entsprechenden Schichten zu berücksichtigen.
In diesem Fall wird deine Berufsunfähigkeitsversicherung ebenso behandelt wie eine Basisrente. Sofern diese in der Kombination weniger als 50% ausmacht. Ist das der Fall, kannst du in diesem Jahr (2023) satte 95% deiner gezahlten Beiträge in deiner Steuererklärung geltend machen. Nutze dafür die Anlage Vorsorgeaufwendungen. Der steuerlich absetzbare Anteil steigt bis zum Jahr 2027 auf bis zu 100% an.
Bist du Single, liegt die maximal absetzbare Summe bei 25.787€. Bist du verheiratet, liegt die Maximalsumme bei 51.574€.
Wichtig zu wissen: Im Leistungsfall musst du deine Einkünfte aus der BU-Versicherung fast vollständig versteuern. Hier greift bei der Besteuerung das sogenannte Kohorten-Prinzip. Das bedeutet, es kommt in diesem Fall darauf an, in welchem Jahr deine BU-Rente das erst mal fällig wurde. Wäre dies in diesem Jahr, also 2023, so wäre dein steuerlicher Anteil 83%. Dieser steuerliche Anteil steigt um 1% pro Jahr weiter bis zum Jahr 2040. Das bedeutet, dass alle BU-Renten, die ab 2040 gezahlt werden, zu 100% steuerpflichtig sind.
Bitte berücksichtige: ist deine Basisrenten-kombinierte Berufsunfähigkeitsrente bereits bewilligt und du erhältst eine Rentenerhöhung, so ist die Erhöhung sofort steuerpflichtig. Und das zu 100%.
Die Gefahr bei einer Basisrenten-kombinierten BU-Versicherung ist somit, dass du nicht hellsehen und nicht wissen kannst, was die Zukunft bringt. Somit kannst du nicht genau wissen, wie hoch deine Berufsunfähigkeitsrente brutto sein muss, um dir eine ausreichende Nettoversorgung zu garantieren.
Bei der Rentenversicherung-kombinierten BU-Versicherung ist der Steueranteil auf jeden Fall um einiges höher als bei der 3. Schicht. Möchtest du diesen steuerlichen Nachteil ausgleichen, müsstest du bereits bei Vertragsabschluss deine Berufsunfähigkeitsrente deutlich höher ansetzen als dein Netto-Wunsch ist. Nur so könntest du dir deine gewünschte Versorgung sichern.
Doch Vorsicht, es gibt ein Problem: Es dürfen nur höchstens 49 % des Basisrenten-Beitrags für deine BU-Versicherung verwendet werden. Als Folge musst du neben der gewünschten Brutto-BU-Rente auch deinen Sparanteil deutlich erhöhen. So erhältst du einen definitiv höheren Gesamtbeitrag vor Versteuerung, welchen du wiederum steuerlich geltend machen kannst. Doch die Nettobelastung wird nicht wirklich geringer ausfallen als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung der 3. Schicht.
Ein weiteres Problem stellt der Umstand dar, dass du so viel schneller an deine zulässige Höchstversicherungssumme reichst. Und somit deine Flexibilität in Bezug auf Erhöhungen in der Zukunft stark eingeschränkt.
Wichtig zu wissen: diverse weitere BU-Wahlleistungen wie beispielsweise Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit oder Wiedereingliederungshilfe sind bei Basisrenten-kombinierten BU-Versicherungen nicht möglich.
Die betriebliche BU-Rente ist keine eigenständige Versicherung, sondern eine reine Zusatzversicherung, welche direkt vom Bruttolohn abgezogen wird. Sozialabgaben und Steuern zahlst du darauf somit nicht. Doch die Auszahlungen im Leistungsfall sind voll zu versteuern.
Möchtest du die Steuerlast auf deine Berufsunfähigkeitsrente berechnen, dann ermittele als Erstes dein zu versteuerndes Einkommen im BU-Fall. Dieses erhöhst du anschließend um die komplette BU-Rente. Nach der Steuerlast kommen noch die Sozialversicherungsabgaben hinzu.
Die Beiträge für SBU-Versicherung (selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung) kannst du in der Anlage „Versorgungsaufwendungen“ von der Steuer absetzen. Klingt gut, hat aber einen Haken. Denn steuerlich wirken sich diese Ausgaben meist nicht aus, da die Grenze für Versorgungsaufwendungen bei 1.900,- € für Angestellte und bei 2.800,- € für Selbstständige liegt. Zusammen mit deinen Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung überschreitest du mit großer Sicherheit diesen Grenzbetrag.
Fakt ist, dass du deine BU-Rente im Leistungsfall versteuern musst. Doch so schlimm wie es klingt ist es oftmals gar nicht. Schließlich hängt die Höhe der Besteuerung stark von der Art deiner BU-Versicherung ab
Während du bei der Einzahlung von diversen Steuervorteilen profitierst, musst du die Auszahlung der BU-Rente in diesem Fall versteuern. Dies ist über das AltEinkG, also das Alterseinkünftegesetz, geregelt.
Die Höhe des zu versteuernden Anteils liegt dabei in diesem Jahr, 2023, bei 83 %. Jährlich steigt dieser Anteil um 1 %. Bis er schließlich im Jahr 2040 bei ganzen 100 % liegt.
Hier verhält es sich ähnlich wie bei der ersten Schicht. Während der Zeit der Beitragszahlung sind weder Steuern noch Sozialabgaben zu leisten. Sobald es jedoch zum Leistungsfall kommt, musst du deine BU-Rente vollständig versteuern.
Die Höhe des zu versteuernden Anteils liegt dabei in diesem Jahr, 2023, bei 83 %. Jährlich steigt dieser Anteil um 1 %. Bis er schließlich im Jahr 2040 bei ganzen 100 % liegt.
Wie eine Art abgekürzte Leibrente werden die Auszahlungen aus der eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung behandelt. Geregelt ist dies in § 55 EStDV (Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung).
Im Endeffekt musst du bei dieser BU-Art lediglich den Ertragsanteil versteuern. Dieser setzt sich aus der wahrscheinlichen BU-Rentenbezugsdauer sowie deinem Alter bei Leistungseintritt zusammen. Das bedeutet: je älter du beim Eintritt des Leistungsfalles bist, desto niedriger ist der zu besteuernde Betrag.
Vereinfacht ausgedrückt:
Jährliche Versicherungssumme in Euro x Ertragsanteil (%) = dein zu versteuernder Ertragsanteil (€)
Als Beispiel:
Beträgt die Restlaufzeit nur noch ein Jahr, liegt dein zu versteuernder Ertragsanteil bei 0%. Bei einer Restlaufzeit von 10 Jahren beträgt der Ertragsanteil 12% und bei einer Restlaufzeit von 25 Jahren stolze 26%.
Wichtig zu wissen ist zudem, dass der derzeitige (2023) steuerliche Grundfreibetrag gemäß § 32 a EStG (Einkommensteuergesetz) 9.984,- € für Singles beträgt. Der zu versteuernde Ertragsanteil liegt meist unter diesem Steuerfreibetrag, sodass keine Abzüge entstehen.
Steuerliche Relevanz entsteht bei der BU-Versicherung 3. Schicht erst dann, wenn du eine hohe Versicherungssumme vereinbart hast und der Leistungsfall sehr früh eintritt. Auch weitere Einnahmen spielen hierbei eine Rolle, da diese selbstverständlich auch deinem persönlichen Einkommen zugerechnet werden.
Erhältst du aus deiner nicht geförderten BU-Versicherung hingegen eine Einmalzahlung, so ist diese in der Regel steuerfrei.
Die Höhe des zu versteuernden Anteils liegt dabei in diesem Jahr, 2023, bei 83 %. Jährlich steigt dieser Anteil um 1 %. Bis er schließlich im Jahr 2040 bei ganzen 100 % liegt.
Zur Veranschaulichung der steuerlichen Abzüge im Leistungsfall bei allen drei Schichten nachfolgend eine kurze Übersicht. Grundlage war eine alleinige Verdienstquelle ohne anderweitige Einnahmen.
Zur Veranschaulichung der steuerlichen Abzüge im Leistungsfall bei allen drei Schichten nachfolgend eine kurze Übersicht. Grundlage war eine alleinige Verdienstquelle ohne anderweitige Einnahmen.
1. Schicht (Rürup)
Absicherungssumme 2000,-€. Davon steuerlich relevanter Anteil 85%, das entspricht 1.700,-€. Die BU-Rente beträgt somit abzüglich Steuern 1.802,46 €.
2. Schicht (betriebliche Altersvorsorge)
Absicherungssumme 2000,-€. Davon steuerlich relevanter Anteil 100%, das entspricht 2000,-€. Die BU-Rente beträgt somit abzüglich Steuern 1.721,20€.
3. Schicht (eigenständige BU)
Absicherungssumme 2000,-€. Davon steuerlich relevanter Anteil 40%, das entspricht 800,-€. Die BU-Rente beträgt somit abzüglich Steuern 2000,-€.
1. Schicht (Rürup)
Absicherungssumme 2000,-€. Davon steuerlich relevanter Anteil 100%, das entspricht 2000,-€. Die BU-Rente beträgt somit abzüglich Steuern 1.721,20 €.
2. Schicht (betriebliche Altersvorsorge)
Absicherungssumme 2000,-€. Davon steuerlich relevanter Anteil 100%, das entspricht 2000,-€. Die BU-Rente beträgt somit abzüglich Steuern 1.721,20€.
3. Schicht (eigenständige BU)
Absicherungssumme 2000,-€. Davon steuerlich relevanter Anteil 28%, das entspricht 560,-€. Die BU-Rente beträgt somit abzüglich Steuern 2000,-€.
Siehst du dir die verschiedenen BU-Schichten an, fällt auf, dass dir bei der eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall am meisten bleibt. Doch es sind auch noch die Rentenversicherung sowie die Krankenversicherung zu beachten.
Achtung! Bei diesen Beispielen handelt es sich lediglich um eine Beispielrechnung. Es besteht keine Garantie auf Richtigkeit für die errechnete Steuer. Möchtest du eine genaue Auskunft und exakt berechnete Steuern, solltest du die Berechnung durch einen Steuerberater durchführen lassen.
Hier gilt es zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung zu unterscheiden.
Kommt es zum Leistungsfall, führt die Krankenkasse eine Statusprüfung durch. Erhältst du zusätzlich zu deiner privaten BU-Rente auch staatliche Erwerbsminderungsrente, bleibst du auch weiterhin pflichtversichert. In diesem Fall zahlst du lediglich noch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente Beiträge zur Krankenversicherung.
Hast du keinen Anspruch auf staatliche Erwerbsminderungsrente und zudem keine weiteren Einkünfte, welche beitragspflichtig sind, bist du freiwillig krankenversichert. Somit musst du den vollen Beitragssatz für die Kranken- und Pflegeversicherung leisten.
Bist du irgendwann wieder in der Lage eine Arbeit aufzunehmen, wenn auch nur für wenige Stunden, bist du dadurch automatisch wieder in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Für deine Berufsunfähigkeitsrente sind dann keine Krankenversicherungsbeiträge mehr zu bezahlen.
Bist du privat krankenversichert, kann dies deine BU-Rente erheblich senken. Denn du zahlst selbst im BU-Leistungsfall weiterhin die vollen Krankenversicherungsbeiträge. Plus den bisherigen Arbeitgeber-Anteil zusätzlich. Warst du vor dem Leistungsfall nicht angestellt, sondern selbständig tätig, zahlst du weiterhin den vollen Beitrag.
Die gute Nachricht: Im Leistungsfall der Berufsunfähigkeit sind keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr zu leisten. Doch Achtung, die Sache hat auch einen Haken: schließlich fehlen dir, wenn du nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlst, entsprechend Beitragsjahre. Dies hat natürlich negative Auswirkungen auf die Höhe deiner gesetzlichen Rente.
Es ist deshalb notwendig, dass du zusätzlich für dein Alter vorsorgst. Ein wichtiges Thema, welches leider viel zu oft vernachlässigt wird.
In Bezug auf die optimale Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit ist eine BU-Versicherung der 3. Schicht, also eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung die beste Lösung.
Denn wenn die Kombinationslösungen mit Rürup- bzw. Basisrente oder betrieblicher Altersvorsorge verlockend klingen, so musst du in diesen Fällen doch mindestens 20% mehr einzahlen bzw. entsprechend höhere Beiträge zahlen, um dich umfassend absichern und die steuerlichen Abzüge ausgleichen zu können.
Wichtig ist zudem, bei Vertragsabschluss keinesfalls bei der Absicherungssumme zu sparen. Schließlich musst du auch die Krankenversicherungsbeiträge sowie die zusätzliche Absicherung für das Alter, also deine Rentenvorsorge, bedenken.
Du hast Fragen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung Abzüge im Leistungsfall? Wir beraten dich gerne ausführlich dazu.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
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