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Auszahlungsstopp bei Lebens- und Rentenversicherungen

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Neue Gesetzgebung: Verluste für Versicherungskunden

Haben Sie eine Lebensversicherung? Dann können Sie nur hoffen, dass Sie nicht auf die vorzeitige Auszahlung der Versicherungssumme angewiesen sind. Denn höchstwahrscheinlich können Sie dann das Meiste Ihres sicher geglaubten Geldes in den Wind schreiben.

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Gesetzgebung zum „Schutz“ von Versicherungskunden?

Die Wirtschaftswoche ließ verlauten, dass viele Lebensversicherer laut des sogenannten Lebensversicherungsreformgesetzes bestimmte Reserven nicht mehr an ausscheidende Kunden auszahlen dürfen. Um welche „Reformen“ es sich dabei handeln soll, erschließt sich mir nicht wirklich. Denn den Schaden tragen dabei – mal wieder – die „kleinen Leute“ davon. Nur noch ein Einzelfällen werden im Voraus vereinbarte Beteiligungen ausgeschüttet. Wenn Sie also demnächst Ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen, kann es passieren, dass Sie Verluste im vier- bis fünfstelligen Bereich hinnehmen müssen.

Anfangs wurde der Gesetzesplan von den sogenannten Experten noch in aller Ruhe abgewartet. Es hieß, nur einige finanzschwächere Versicherer würden unter diese Schutzregel fallen. Die Wirtschaftswoche hat allerdings davon erfahren, dass es alle Versicherer betrifft – auch die Großen der Branche. So dürfen künftig auch Lebensversicherer wie Aachen Münchener, Debeka, R+V, Generali, Ergo, Axa, Bayern-Versicherung oder Cosmos keine Reserven mehr an ausscheidende Kunden ausschütten.

Die Unternehmen sind durch das neue Gesetz gezwungen, ihre Auszahlungen zum Teil zu stoppen. Damit soll dafür gesorgt werden, dass Zinsgarantien für die verbleibenden Kunden nicht gefährdet werden. Betroffen sind die sogenannten Bewertungsreserven, welche einen nicht unerheblichen Teil einer Versicherungspolice darstellen. Dabei handelt es sich um die Beteiligung ausscheidender Kunden an nicht realisierten Kursgewinnen bei Anleihen. Ende 2013 waren das fast 60 Milliarden Euro – mittlerweile dürfte die Summe deutlich gestiegen sein.

Wer ist der Sündenbock?

Jahrelang wurde darum gestritten, wie die Auszahlung der Bewertungsreserven gehandhabt werden soll. Nun wurde zu Lasten der Versicherungskunden entschieden – mal wieder. Doch wer ist denn nun „Schuld“ an der ganzen Geschichte. Sind es die Versicherungen, die kaum noch versprochene Garantien einhalten können? Ist es der Gesetzgeber, dem damit eine weitere Variante einfällt, Sie um Ihre Altersvorsorge zu bringen? Oder ist es die EZB (Europäische Zentralbank), die eifrig neues Geld auf den Markt wirft und es dadurch langanhaltend zu niedrigen Zinsen auf sichere Anlagen kommt?

Immerhin gab es laut den Deutschen Wirtschaftsnachrichten schon länger warnende Stimmen von Seiten der Versicherer. So wies der Vorstandsvorsitzende der Continentale, Helmut Posch, auf die drohende Gefahr durch die Niedrigzinsen hin. Er warnte vor japanischen Verhältnissen und davor, dass einzelne Lebensversicherer ihre Garantiezinsen bald nicht mehr einhalten können.

Dennoch ist die Schuldfrage hier sicherlich schwer zu klären – ein Sündenbock nicht wirklich greifbar. Tatsache ist, dass die deutschen Versicherungskonzerne bereits im Jahr 2012 aufgrund niedriger Zinsen vier Milliarden Euro weniger eingenommen haben. Nun – damit trifft es wohl nicht unbedingt die Ärmsten und für einen Ausgleich zugunsten der Versicherungen wurde ja nun durch das neue Gesetz gesorgt.

Der Versicherungskunde schaut in die Röhre

Der wahre Verlierer sind jedoch Sie – die Kunden. Die deutschen Versicherten mussten seit dem Jahr 2000 saftige Verluste in Höhe von 210 Milliarden Euro an Überschussbeteiligungen hinnehmen. Wenn Sie diese Summe mit den verringerten Einnahmen der Versicherungen vergleichen, drängen sich Fragen auf: Wer verdient hier wirklich einen Schutz? Was tut der Gesetzgeber für Sie, den Versicherungskunden? Wer hat wirklich etwas von diesem neuen Gesetz?

Offenbar scheint es niemanden zu interessieren, dass es hier einmal mehr nur darum geht, die großen Versicherungskonzerne vor Gewinneinbußen zu bewahren. Waren hier etwa Lobbyisten am Werk? Denn nun werden Sie und viele andere Versicherungskunden es sich zweimal überlegen, ob Sie vorzeitig aus der Lebensversicherung aussteigen. Und schwups – schon sind Sie weiter an die Versicherung gebunden und diese verlieren nicht so viele Kunden.

Die Begründung für das Gesetz mit dem Schutz der übrigen Kunden ist meiner Meinung nach noch aus einem anderen Grund fadenscheinig. Denn solange sich die Geldpolitik der EZB nicht ändert, stehen auch die sogenannten „Garantie“zinsen auf wackligen Beinen. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann der Staat sich auch in dieser Richtung beeinflussen lässt, um den „armen“ Versicherungskonzernen unter die Arme zu greifen.

Wichtig

Ihnen als Versicherten bleibt momentan nur abzuwarten und auf höhere Zinsen zu hoffen. Oder suchen Sie sich am besten gleich Alternativen für Ihre Geldanlagen und Ihre Altersvorsorge – möglichst etwas, wo Lobbyisten ihre Finger nicht so tief hineinstecken können.

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