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Schließlich gibt es in der Theorie den Fall nicht, dass Sie dienstunfähig, jedoch nicht berufsunfähig sind. Dennoch können Sie berufsunfähig, aber nicht dienstunfähig sein.
Soweit zur Theorie. Und in der Praxis? Da kann es passieren, dass Sie aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, aber Ihre Beamten-BU-Versicherung nicht leisten will. An sich logisch. Schließlich profitiert Ihr Dienstherr in einer solchen Situation, wohingegen die Versicherungsgesellschaft zahlen muss. Es kann sogar sein, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt, aber die Versicherung dennoch nicht leisten will.
Die Krux zwischen der normalen BU und der Beamtenklausel liegt im Nachweis. Denn verfügt Ihr Versicherungsvertrag über eine Beamtenklausel, müssen Sie lediglich nachweisen, dass Sie aus medizinischen Gründen in den Ruhestand versetzt werden. Bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel ist dies durch ein amtsärztliches Zeugnis in Verbindung mit deiner Ruhestandsversetzung möglich. Legen Sie diese beiden Nachweise vor, muss Ihre BU-Versicherung leisten. Ein eigenes Prüfrecht hat sie in diesem Fall nicht.
Die DU-Klausel garantiert in der DU-Versicherung einen vereinfachten Zugang zu den Versicherungsleistungen. Ähnlich wie eine Arbeitsunfähigkeitsklausel. Es ist jedoch wichtig, dass dieser Leistungszugang nicht im Verborgenen blockiert ist.
Damit dies nicht geschieht, muss es sich um eine echte Dienstunfähigkeitsklausel handeln. Denn nur dann reicht Ihre Ruhestandsversetzung alleine aus, um Ihre DU gegenüber der Versicherung nachzuweisen.
Aber: einen solchen Tarif findet man heutzutage nicht mehr. Die Versicherungsgesellschaften verlangen, dass Sie aus gesundheitlichen oder medizinischen Gründen dienstunfähig sind. Das ist so auch in Ordnung, denn die alten Tarife bargen gleich zwei Probleme.
Mit einer der Gründe, aufgrund dessen diese alte Klausel gekippt wurde – und zugleich das bekannteste Problem – war die Post-Privatisierung. Dabei wurden zahlreiche Beamte aufgrund Grübelzwang in den Ruhestand versetzt. Was natürlich Unsinn war. Denn die Gründe dafür waren durchweg wirtschaftlicher Natur. Doch die Versicherungsgesellschaften hatten keine Chance dies anzuzweifeln, da damals die Versetzung in den Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit alleine ausreichend war.
Der zweite Grund ist in so manchen Alt-Tarifen auch heute noch zu finden: Der vertraglich vereinbarte individuelle Ausschluss aufgrund einer Vorerkrankung. Sprich: haben Sie bereits bei Abschluss der Versicherung eine psychische Erkrankung, so ist eine Leistung aufgrund psychischer Probleme ausgeschlossen.
Dabei verfügt die Versicherungsgesellschaft im Leistungsfall über kein Prüfrecht! Sie darf also gar nicht nachprüfen. Und auf der Versetzungsurkunde ist keinerlei medizinische Erklärung angegeben. Dennoch reicht sie als Nachweis für die DU aus. Gut für den Versicherten, Pech für die Versicherungsgesellschaft.
Aus diesen Gründen spricht man heute im Falle einer echten Beamtenklausel von einer solchen, welche leistet, wenn Sie aus medizinischen Gründen in den Ruhestand versetzt werden.
Der Nachweis ist trotz der Änderungen immer noch äußerst einfach. Doch der Versicherungsgesellschaft ist es erlaubt, einen etwaigen vereinbarten Ausschluss zu überprüfen oder auch die vorliegende Erkrankung anzuzweifeln. Allerdings besteht zu letzterem in der Regel kein Anlass.
Aufgrund zahlreicher Ländergesetze verfügt der Dienstherr über die Möglichkeit, Sie als Beamten auch dann aufgrund Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen, wenn Sie sich einer amtsärztlichen Untersuchung widersetzen. Allerdings erhalten Sie in einem solchen Fall lediglich die Versorgung durch Ihren Dienstherrn, aber keine BU-Rente aus Ihrer Versicherung.
Der Nachweis ist trotz der Änderungen immer noch äuß erst einfach. Doch der Versicherungsgesellschaft ist es erlaubt, einen etwaigen vereinbarten Ausschluss zu überprüfen oder auch die vorliegende Erkrankung anzuzweifeln. Allerdings besteht zu letzterem in der Regel kein Anlass.
Aufgrund zahlreicher Ländergesetze haben Sie als Beamter die Möglichkeit, sich auch dann aufgrund Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzen zu lassen, wenn Sie sich einer amtsärztlichen Untersuchung widersetzen. Allerdings erhalten Sie in einem solchen Fall lediglich die Versorgung durch Ihren Dienstherrn, aber keine BU-Rente aus Ihrer Versicherung.
Bei der unechten Dienstunfähigkeitsklausel schreiben die Versicherungsbedingungen vor, dass Sie als Nachweis sowohl Ihre Versetzungsurkunde sowie zusätzlich einen Nachweis über Ihre Dienstunfähigkeit vorlegen müssen.
Das heißt, Ihre Versetzungsurkunde alleine reicht als Nachweis nicht aus. Die Versicherungsgesellschaft hat ein Prüfrecht. Und dabei kann der Versicherer auch nach § 44 Bundesbeamtengesetz oder § 26 Beamtenstatusgesetz prüfen. Das Problem dabei: eine Berufsunfähigkeit ist weitaus einfacher zu erreichen als eine Dienstunfähigkeit. So kann es sogar dazu kommen, dass Sie einfach eine BU nachweisen und die im Vertrag enthaltene Beamtenklausel überflüssig ist.
Ein Versicherungsunternehmen muss wirtschaftlich handeln. So spart die Gesellschaft sich gerne die Zeit und das Geld einer ausführlichen Leistungsprüfung, sofern Ihre DU eindeutig ist. Doch es gibt auch Ausnahmen, die es darauf ankommen lassen. Deshalb wäre es gut, wenn Sie noch vor dem Leistungsfall eine Rechtsschutzversicherung abschließen. So sind Sie für den Fall, dass die Versicherung im Leistungsfall nicht zahlen will und Sie klagen müssen, gut abgesichert.
So gut wie alle Anbieter am Versicherungsmarkt leisten in Bezug auf die DU-Klausel erst dann, wenn Ihre Ruhestandsversetzung ausschließlich auf medizinischen Gründen basiert. An sich eine sichere Sache. Aber: der Versicherer darf überprüfen, ob nicht doch disziplinarische oder wirtschaftliche Gründe vorliegen.
So manche Versicherungsgesellschaft verlangt dafür Einsicht in die Personalakte. Ein Richter dürfte das in der Regel nicht zulassen. Aber der zusätzliche Ärger, der dadurch entsteht, dass die Versicherungsgesellschaft es zumindest versucht, kann doch enorm stressen und auf die Nerven gehen.
Dennoch ist eine fast echte Dienstunfähigkeitsklausel nicht schlecht. Aber es geht eben noch besser. Der Vorteil dieser fast echten Klausel: die Versicherungsgesellschaft darf lediglich prüfen, wie Ihre Dienstunfähigkeit entstanden ist. Ob SIe wirklich dienstunfähig sind oder nicht, darf der Versicherer nicht überprüfen.
Die Absicherung von Beamten durch ihren Dienstherrn erfolgt erst nach fünf ruhegehaltsfähigen Dienstjahren. Doch auch diese fünf Jahre müssen abgesichert werden. In dieser Zeit sind Sie Beamter auf Probe und erhalten keine Ruhestandsversetzung, sondern eine Entlassung. Die vollständige DU-Klausel leistet auch, falls Sie in dieser Zeit entlassen werden.
Natürlich sind Ausnahmen möglich, aber sie sind äußerst unwahrscheinlich. Solche Ausnahmen wären ein Dienstunfall oder auch eine Dienstbeschädigung. Als Beamter auf Probe können Sie zwar bei allgemeiner DU einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand stellen. Aber: der hier greifende Paragraf ist eine Kann-Klausel. Der Dienstherr kann Sie somit in den Ruhestand versetzen, er muss es aber nicht. Sie haben keinen Anspruch darauf. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Ihre Versicherung im Falle Ihrer Entlassung möglichst unbefristet leistet.
Nicht wirklich positiv zu bewerten ist die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel oder auch Teil-DU-Klausel. Schließlich ist eine begrenzte DU äußerst selten. Zudem erhalten Sie eine zusätzliche Versorgung in so gut wie jedem Bundesland. Ob eine Absicherung noch obendrauf da wirklich Sinn macht? Wirtschaftlich gesehen sicher nicht. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit einer nur teilweisen Dienstunfähigkeit äußerst gering und das damit einhergehende Risiko somit überschaubar.
Was Berufsunfähigkeitsversicherungen bzw. Dienstunfähigkeitsversicherungen und somit auch die DU-Klausel betrifft, gibt es zahlreiche Anbieter auf dem Markt. Hier eine kurze Übersicht für Sie in alphabetischer Reihenfolge.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Generali sind in recht kompliziertem Juristendeutsch verfasst und somit für Laien schwer zu lesen. Ein Bearbeiten der AVB ist nicht möglich. Zudem weisen die AVB der Generali so einige Schwachstellen auf, auch wenn sich viele davon erklären oder sogar entschuldigen lassen. Der Verdacht bzw. sogar die Angst, dass sich die Versicherungsgesellschaft eben diese Schwachstellen im Ernstfall zu Nutzen machen würde, bleibt.
Sollten Sie innerhalb der ersten fünf Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrages anfangen zu rauchen, müssen Sie dies der Generali melden. Verschweigst du es, könnte es Probleme im Leistungsfall geben. Doch auch bei der Nachmeldung erfolgt eine Leistungskürzung um ein Drittel.
Gemäß der AVB (Aachen Münchener) beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Sie beginnt allerdings erst mit Gefahrerhöhungs-Eintritt.
Der Beamte auf Lebenszeit ist dienstunfähig, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze, spätestens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, nach § 44 Absatz 1 Satz 1 Bundesbeamtengesetzes (BBG) bzw. § 26 Absatz 1 Satz 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen medizinisch festgestellter Dienstunfähigkeit (Allgemeine Dienstunfähigkeit) aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes in den Ruhestand versetzt worden ist.
Die Dienstunfähigkeitsklausel der Generali ist kompliziert. Sogar mit einer der kompliziertesten DU-Klauseln auf dem Versicherungsmarkt.
Beamte auf Widerruf: Hier zählt die normale Definition der Berufsunfähigkeit. Die Vorlage Ihrer Versetzungsurkunde und eines amtsärztlichen Zeugnisses reichen hier aus.
Beamte auf Probe: Leistung nur bei Dienstunfall oder Dienstbeschädigung. Zudem eine etwas ungeschickte Formulierung der Klausel, sodass der Eindruck entstehen kann, dass es sich hier um eine vollständige DU-Klausel handelt, was es aber nicht ist.
Fällt die DU oder auch die Versorgung weg, erlischt Ihr Anspruch. Denn die Generali erwartet den Nachweis über das Bestehen deiner BU im Sinne der Versicherungsbedingungen.
Die DU-Klausel gibt es bei der Allianz seit dem Jahr 2021. Und sie zeigt sich zudem als sehr gut.
Wenn die versicherte Person als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, somit aus dem aktiven Beamtenverhältnis ausscheidet und fortlaufend Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit nach dem Beamtenversorgungsgesetz erhält, liegt Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen vor. Dabei ist es unerheblich, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit ausübt. Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen liegt auch vor, wenn die versicherte Person als Beamter wegen allgemeiner DU entlassen wird, das Beamtenverhältnis also beendet wird, die zur Entlassung wegen Dienstunfähigkeit führenden Erkrankungen der versicherten Person unverändert fortbestehen oder weiter fortschreiten und die versicherte Person keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Sie sehen, diese Klausel ist gut verständlich formuliert. Zudem ist erklärt, wie die Nachprüfung bei Beamten auf Widerruf abläuft.
Auch wird durch die Allianz klargestellt, dass sich Ihr Gesundheitszustand verbessern müsste, damit Sie Ihre Leistung einstellen kann.
Berufsunfähigkeit liegt bei einem Beamten auf Lebenszeit, auf Probe oder auf Widerruf auch vor, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt bzw. entlassen wird. Die Versetzungsverfügung bzw. die Entlassungsurkunde und das dieser Verfügung zugrunde liegende ärztliche Gutachten sind vorzulegen. Diese Regelungen gelten für Richter entsprechend.
Ihre Obliegenheiten für den Leistungsfall beschränken sich auf die geforderten Unterlagen.
In Bezug auf die Nachprüfung hält die Condor Folgendes fest:
Erhalten Sie keine Bezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz, prüfen wir, ob aufgrund des körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen die zuletzt ausgeübten Dienstpflichten weiterhin nicht erfüllt werden können.
Hiermit ist deutlich geregelt, wie die Condor bei Beamten auf Probe sowie Beamten auf Widerruf nachprüft.
Allgemeine Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherung liegt vor, wenn die versicherte Person als Beamter wegen festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. einer Ruhestandsversetzung erfuhr. Die Feststellung der allgemeinen Dienstunfähigkeit kann durch einen Amtsarzt oder einen vom Dienstherrn beauftragten medizinischen Gutachter erfolgen. Die versicherte Leistung wird ab dem Zeitpunkt der Entlassung bzw. der Versetzung in den Ruhestand gezahlt.
Der in den ruhestandsversetzten Beamten erhält die versicherten Leistungen so lange, bis er den fortlaufenden Erhalt von Bezügen (Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag oder Unfallruhegehalt) nach dem Beamtenversorgungsgesetz bzw. nach dem kirchlichen Beamtenrecht nachweist.
Diese DU-Klausel ist echt und vollständig. Doch Achtung: die Beamtenklausel regelt hier nicht, wie lange Sie als entlassener Beamter Leistungen erhalten. Beamte auf Probe sowie Beamte auf Widerruf erhalten lediglich bei Dienstbeschädigung oder Dienstunfall Leistungen.
Bei der Leistungsfall-Nachprüfung regelt die DBV dies jedoch. Denn: SIe erhalten so lange Leistungen, bis Sie einen vergleichbaren neuen Job haben und, hier nun die wichtige Formulierung der DBV: „die zur Entlassung bzw. zum Widerruf oder zur allgemeinen Dienstunfähigkeit führenden Erkrankungen der Ausübung der letzten beruflichen Tätigkeit weiterhin entgegenstehen“.
Eine wirklich sehr gute Lösung. Denn hier wird deutlich, dass Sie als Beamter auf Probe oder Beamter auf Widerruf so lange Leistungen Ihrer Versicherung erhalten, wie Sie aufgrund gesundheitlicher Gründe dienstunfähig sind.
Und wie sieht es bei Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit aus? Hier besagen die AVB der DBV:
Bei Zeit- und Berufssoldaten leisten wir aufgrund Dienstunfähigkeit abweichend von Absatz 1.2.1, wenn und solange die Leistungsvoraussetzungen der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden „Zusatzvereinbarung für das Dienstunfähigkeitsrisiko bei Zeit- und Berufssoldaten“ erfüllt sind.
Hier muss das Wort „abweichend“ beachtet werden. Denn aufgrund dessen greift die normale Berufsunfähigkeit-Definition nicht bei Soldaten, sondern sie wird durch die Sondervereinbarung ersetzt. Schlimm? Nicht wirklich, denn die BU-Klausel ist in der Sonderregelung wieder ausdrücklich eingeschlossen.
Die Debeka weist mit den schlechtesten BU-Bedingungen auf dem Versicherungsmarkt auf. Nicht nur, dass du mindestens zu 75 % berufsunfähig sein musst, um 100 % Leistungen zu erhalten. Hier wird um jedes BU-Prozent gekämpft, was im Leistungsfall äußerst zermürbend sein kann. Zudem beträgt der Prognosezeitraum 3 Jahre.
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder eine Ruhestandsversetzung erfährt.
Hierbei handelt es sich um eine fast echte und vollständige Beamtenklausel, in welcher Ihre Obliegenheiten auch klar geregelt sind. Doch zum Thema beschränkte DU, also die spezielle Dienstunfähigkeit, steht:
Ist die versicherte Person ein Beamter auf Widerruf oder ein Beamter auf Probe, werden die versicherten Leistungen auf die Dauer von sechs Jahren gewährt. Wir leisten über diesen Zeitraum hinaus, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd (mindestens drei Jahre) außerstande ist, ihren Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer Lebensstellung vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung entspricht, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten berücksichtigt werden.
Zwar beschäftigt sich dieser Absatz allein mit der beschränkten Dienstunfähigkeit, doch da sich dieser Absatz am Ende befindet, könnte es auch als auf die allgemeine Dienstunfähigkeit bezogen angesehen werden. Für den Leistungsfall sollte die Debeka einmal etwas unseriöse Absichten haben, eine ungute Sache.
Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person als Beamter im öffentlichen Dienst vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist und wegen der Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses infolge ihres Gesundheitszustandes entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Bei Lebenszeitbeamten besteht die Leistungspflicht bei BU wegen Dienstunfähigkeit gemäß Satz 1 bis zur Reaktivierung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer.
Bei Widerrufbeamten und Probebeamten ist die Leistungspflicht bei BU wegen Dienstunfähigkeit gemäß Satz 1 auf einen Zeitraum von 24 Monaten begrenzt. Die Leistungspflicht besteht nach Ablauf von 24 Monaten nur dann fort, wenn uns eine BU nach den Absätzen 1 und 2 nachgewiesen wird.
Als Berufsunfähigkeit gilt nicht eine Dienstunfähigkeit, die wegen besonderer gesundheitlicher Anforderungen an spezielle Beamtengruppen (z.B. Polizei, Feuerwehr) eintritt. Das Risiko dieser besonderen Dienstunfähigkeit kann nur mit der besonderen Dienstunfähigkeitsklausel versichert werden.
Hierbei handelt es sich um eine vollständige, aber unechte Beamtenklausel.
Doch Achtung, diese Punkte sind beim Smart-Tarif wichtig zu wissen:
Bei allen anderen Tarifen, also ab dem Tarif „Komfort“ sind die BU-Bedingungen sehr gut. Die DU-Klausel ist in diesen Tarifen vollständig und echt.
Der Beamte im öffentlichen Dienst gilt auch dann als berufsunfähig, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Die Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeit wegen Dienstunfähigkeit gemäß Satz 1 besteht bis zur Reaktivierung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten LEISTUNGSDAUER. Übt der infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig entlassene Beamte konkret eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 1 aus, liegt keine Berufsunfähigkeit mehr vor.
Hierbei handelt es sich um eine vollständige und echte Beamtenklausel.
Die Dienstunfähigkeitsklausel der ERGO ist schlichtweg merkwürdig. Dennoch erreicht die ERGO dank ihrer neuen und verständlichen BU-Bedingungen einen gehobenen Standard am Versicherungsmarkt.
Beamte des öffentlichen Dienstes gelten unabhängig von den in Ziffer 3.1 genannten Voraussetzungen als berufsunfähig, wenn sie vor Vollendung des 46. Lebensjahres zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig sind (dienstunfähig) und ausschließlich aufgrund ihres Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder eine Ruhestandsversetzung widerfährt.
Diese DU-Klausel ist unecht und vollständig. Der Haken: sie läuft lediglich bis zum 46. Lebensjahr. Zudem ist die Versicherungsleistung für Beamte auf Probe und auch für Beamte auf Widerruf auf lediglich 3 Jahre begrenzt.
Bei dieser Versicherungsgesellschaft erfolgt eine monatliche Reduzierung der Rentenhöhe während der Laufzeit des Vertrages bis hin zur vertraglich vereinbarten Mindestrente. Haben Sie als Beamter nach erst fünf ruhegehaltsfähigen Dienstjahren Mindestversorgungsanspruch, kann dies durchaus Sinn machen.
Ein versicherter Beamter auf Lebenszeit, auf Probe, auf Widerruf oder auf Zeit (nachfolgend zusammenfassend Beamte genannt) gilt ebenfalls als berufsunfähig, wenn er vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit im Sinne des Beamtenrechts in den Ruhestand versetzt oder entlassen wird.
Diese Dienstunfähigkeitsklausel ist fast echt und vollständig. Ein Manko bei der HanseMerkur DU-Klausel: im Leistungsfall muss Ihre Erkrankung unverändert fortbestehen. Wichtig zu wissen ist zudem, dass diese Versicherungsgesellschaft, wenn die spezielle Dienstunfähigkeit gemeint ist, dennoch von beschränkter Dienstunfähigkeit spricht.
Dennoch gibt es auch positives: die gut geregelten Obliegenheiten
Nicht gut und zudem äußerst ungewöhnlich ist bei der HUK Coburg, dass sie lediglich sechs Monate rückwirkend leistet (Classic-Tarif). Der Prognosezeitraum beträgt drei Jahre und die Fiktion 6 Monate. Das ist in Ordnung.
Beim Premium-Tarif der HUK Coburg handelt es sich über eine wie auf dem Markt übliche BUV.
Ein versicherter Beamter gilt als vollständig berufsunfähig, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt, sind:
Hierbei handelt es sich um eine fast echte und vollständige Beamtenklausel. Ihre Dienstunfähigkeit können Sie mit Ihrer Versetzungsurkunde nachweisen. Lediglich die dienstunfähigkeitsbegründende Krankheit müssen Sie durch eine amtsärztliche Bestätigung nachweisen. Wichtig zu wissen ist zudem, dass im Falle einer Entlassung die Dauer der Leistung auf sechs Jahre begrenzt ist.
Zu Ihren Obliegenheiten als Versicherungsnehmer zählen im Leistungsfall neben der Vorlage Ihrer Ruhestandsversetzung und eines BU-Nachweises auch, dass Sie dem Versicherer auf Verlangen eine Tätigkeitsbeschreibung vorlegen müssen. Verweigerst Sie dies, stellt dies eine Verletzung Ihrer Mitwirkungspflicht dar. Zwar hätte die Huk Coburg damit keinen Erfolg vor Gericht. Doch der ganze Ärger sowie die Kosten für Anwalt und Gericht können durch ihre einfache Mitwirkung vermieden werden.
Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen ist die Berufsunfähigkeit infolge Dienstunfähigkeit. Berufsunfähigkeit infolge Dienstunfähigkeit liegt von Beginn an vor, wenn es sich bei der versicherten Person um
handelt und diese ausschließlich infolge Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, gesundheitlich beeinträchtigt und zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig ist und deshalb wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist. Allgemeine Dienstunfähigkeit ist eine solche
Für Richter und Richter auf Probe gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften entsprechend.
Hierbei handelt es sich, trotz der umfassenden Formulierung, um eine vollständige und unechte Beamtenklausel. Sie gilt auch für Richter und Soldaten. Bei der Nürnberger müssen Sie nicht nur dienstunfähig sein, sondern zudem aufgrund der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden sein. Zu Ihren Obliegenheiten zählen die Einreichung aller notwendigen Unterlagen für die BU-Prüfung plus die Übermittlung Ihrer Versetzungsurkunde an die Versicherung.
Die DU-Klausel der R+V ist mit der DU-Klausel der Condor inhaltsgleich. Deshalb an dieser Stelle ein Verweis zum Abschnitt „Condor“.
Die Versicherungsbedingungen der SDK entsprechen dem Marktstandard.
Wenn eine Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart ist, gilt für Beamte (inkl. Beamtenanwärter bzw. Beamte auf Probe) und Richter auch die Entlassung bzw. die Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit aus ausschließlich medizinischen Gründen als Berufsunfähigkeit.
Hierbei handelt es sich um eine vollständige und fast echte DU-Klausel. Es finden die normalen BU-Versicherungsregeln Anwendung.
Ist die versicherte Person Beamter, so gilt sie als BU, wenn sie – vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze – aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder amtsärztlichen Gutachtens wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. eine Ruhestandsversetzung bekommt.
Bei Beamten, die wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen wurden, liegt eine BU nicht oder nicht mehr vor, wenn eine andere Tätigkeit nach Absatz 7 ausgeübt wird.
Bei Beamten, die wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, verzichten wir auf die konkrete Verweisung nach Absatz 7.
In einer kleinlichen Argumentation könnte ich behaupten, die Beamtenklausel ersetzt die BU-Definition, weil der Beamte BU ist, wenn er DU ist. Früher stand hier eindeutig, dass diese Klausel „abweichend“ von der BU-Definition gelte. Deshalb will ich nicht kleinlich sein.
Und mittlerweile hat die Signal Iduna sogar eindeutig formuliert, dass dieser Auslöser zusätzlich gilt:
“Bei Beamten bzw. Richtern und Kirchenbeamten gilt zusätzlich Absatz 5 bzw. Absatz 6.”
Es ist eine vollständige und echte DU-Klausel. Zudem verzichtet die Signal Iduna auf die konkrete Verweisung. Was Ihre Obliegenheiten als Versicherte*r betrifft, so ist Ihre Ruhestandsversetzung bzw. Entlassung plus ein Zeugnis vom Amtsarzt ausreichend.
Einziges Manko dieser DU-Klausel ist die Nachprüfung. Denn: wurden Sie entlassen, erfolgt eine Überprüfung Ihres Gesundheitszustandes, sofern die Erkrankung, welche für Ihre Dienstunfähigkeit ursächlich war, nicht mehr fortbesteht.
Für ihre DU-Klausel verfügt die Universa über einen Sideletter. Die Universa-AVB gibt es zudem in den Varianten Premium und Exklusiv. Bist du Beamter? Dann empfehlen wir dir die Exklusiv-Variante. Deren Vorteile für Sie: günstigere Beiträge und sie enthält keine AU-Klausel. Für Beamte ist eine AU-Klausel nicht sinnvoll, da Sie als Beamter ihre volle Besoldung erhalten, auch wenn Sie krankgeschrieben sind.
Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person als Beamter oder Richter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig ist (dienstunfähig) und ausschließlich aufgrund ihres Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen wurde bzw. bei Widerrufbeamten das Beamtenverhältnis widerrufen wurde. In diesem Fall erbringen wir die Leistung ab dem Zeitpunkt, zu welchem die Entlassung oder Versetzung wirksam wird.
Dies ist eine vollständige, aber unechte DU-Klausel. Sollten Sie entlassen werden, erhalten Sie lediglich für maximal 36 Monate die Versicherungsleistung.
Im Leistungsfall müssen Sie dem Versicherer diverse Unterlagen zur Verfügung stellen, plus alle Unterlagen für die BU-Leistungsprüfung. Klingt viel? Stimmt, aber es ist nun mal eine unechte DU-Klausel und die Universa möchte selbst prüfen.
Die AVB der Versicherungskammer Bayern sind schwer verständlich und zudem ungewöhnlich in ihrem Aufbau. Schließlich finden sich die Definitionen erst an Punkt 4, also relativ weit unten im Text.
Ist die versicherte Person Beamter, liegt – sofern mit uns vereinbart – Berufsunfähigkeit im Sinne von Absatz 1 Satz 1 auch dann vor, wenn sie vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aufgrund von Dienstunfähigkeit im Sinne des Beamtenrechts ausschließlich infolge ihres Gesundheitszustandes in den Ruhestand versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird. Dies hat der versicherte Beamte durch ein entsprechendes Zeugnis, das von einem Amtsarzt oder einem vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arzt erstellt wurde, und durch die Verfügung über die Versetzung in den Ruhestand bzw. Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nachzuweisen.
Übt der infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzte oder aus dem Beamtenverhältnis entlassene Beamte eine andere Tätigkeit im Sinne von Absatz 1 Satz 1 aus, liegt keine BU im Sinne dieser Bedingungen vor.
Die vorstehenden Regelungen zur Dienstunfähigkeit gelten für Richter und Berufssoldaten entsprechend.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten auch für die Frage, ob eine Dienstunfähigkeit der versicherten Person vorliegt, die zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und Erklärungen sowie unsere Annahmeentscheidung.
Hierbei handelt es sich um eine vollständige, fast echte Beamten- bzw. DU-Klausel, die auch für Berufssoldaten und Richter gilt. Und auch Ihre Obliegenheiten im Leistungsfall sind klar geregelt.
Gut leserliche AVB mit zahlreichen darin aufgeführten Leistungsauslösern und der DU-Klausel als Sideletter. Plus: Teilzeitklausel.
Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person als Beamter infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht dauernd unfähig (dienstunfähig i. S. d. für den Versicherten geltenden Beamtengesetzes) ist und wegen der Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses ausschließlich infolge ihres Gesundheitszustandes entlassen oder einer Ruhestandsversetzung widerfährt.
Diese DU-Klausel ist vollständig, aber unecht . Es besteht eine 36-monatige Leistungsbegrenzung für Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf. Die Meldefrist, innerhalb welcher Sie den Leistungsfall an die Württembergische melden müssen, beträgt zwei Jahre. Melden Sie später, leistet die Versicherung nicht mehr rückwirkend. Der Prognosezeitraum liegt bei der Württembergischen bei 2 Jahren, die Fiktion bei 12 Monaten.
Gleich vorweg: der Ruf der WWK hat in den letzten Jahren gelitten. Daran ändert auch ihre Dienstunfähigkeitsklausel nichts.
Bei Beamten auf Lebenszeit liegt Berufsunfähigkeit auch vor, wenn sie vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten auf Dauer unfähig (dienstunfähig) sind und wegen der Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses infolge ihres Gesundheitszustandes in den Ruhestand versetzt werden. Als Berufsunfähigkeit gilt nicht eine Dienstunfähigkeit, die wegen besonderer gesundheitlicher Anforderungen an spezielle Beamtengruppen (z. B. Polizei, Feuerwehr) eintritt.
Somit bietet die WWK eine unechte, unvollständige DU-Klausel. Und somit definitiv keine gute Wahl.
Dieser Anbietervergleich zum Thema DU-Klausel bietet eine kleine Übersicht mit den wichtigsten Informationen. Dennoch ist die Dienstunfähigkeitsklausel immer noch ein ebenso wichtiges wie auch kompliziertes Thema. Sehr gerne beraten wir Sie ausführlich zu dieser Thematik und finden gemeinsam mit Ihnen den idealen Versicherer für Ihre optimale Absicherung.
Solltest Du Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Dir.
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